ZitatOriginal von Olaf
in den Statuten des DHB heißt es sinngemäß, dass ein Verein Schadenersatz an die anderen zu leisten hat, wenn er vor Ende der Saison zurückzieht.Wie isn das dann, wenn eine Mannschaft bereits vor Beginn der Saison zurückzieht?
ich tippe mal auf eine "dann-erst-recht-schlußfolgerung"