Besetzung Kampfgericht

  • Hi,

    Ich hatte vor einiger Zeit ein Spiel zu leiten in der B-Jugend,wo das Kampfgericht nur mit 2 Jungs aus der C Jugend besetzt war.

    Was den Trainer der Auswärtsmanschaft wohl sehr ärgerte und er es laut bei jedem kleineren Fehler,der den beiden vielleicht mal passierte,kommentieren mußte.

    Irgentwann hatten sich dann die beiden Trainer in der Wolle,warum denn 2 so junge Jungs das Kampfgericht machen.

    Ich habe ihm klargemacht das ich das Kampfgericht so aktzeptiere.

    Denn sie haben ihre Sache eigentlich sehr gut gemacht!

    Wenn ich das Kampfgericht so aktzeptiere ist es doch in Ordnung,also wenn der SR sagt ja ok,dann müßen es die Trainer auch so annehmen,oder liege ich da falsch?

    Schiedsrichter im HVB Berlin

  • Ich hätte ihn vor dem Spiel gefragt ob er nicht einen eigenen Sekretär dabei hat, wenn ja muss es ihm gestattet sein diesen auch am Kampfgericht sitzen zu haben, wenn nicht hat er das so zu akzeptieren wie die Schiedsrichter es akzeptieren. Was die Schiedsrichter zu akzeptieren haben müsste in den DFB´s stehen.

    Grüße

    Stell dir vor es ist Krieg und keiner geht hin........
    Wer passt auf die auf, dieauf uns aufpassen???

  • Hey,
    nein die Trainer müssen es nicht annehmen wenn die Personen unter 16 sind. den erst ab diesem Alter ist es erlaubt dieses Amt auszuüben.

    Bei uns ist es meist aber so das es auch mal 14 oder 15 jährige machen. Mir persönlich lieber ist auch jemand der nicht das Alter hat und weiß was er macht wie einer der das Alter hat und nicht weiß was er zu tun hat.

    In der regel wird es bei uns auch von den Trainern akzeptiert, da alle froh sind wnen es überhaupt jemand macht.

  • Hallo,

    soweit ich das weiß, regeln doch die DFB welche Voraussetzungen das Kampfgericht erfüllen muss um eingesetzt werden zu können. Sollten diese nicht erfüllt werden, muss du es halt eintragen und bist aus der nummer raus.
    Die Möglichkeit das der Gast einen Teil des Kampfgericht stellt ist mir so noch nicht untergekommen, da bei uns immer der Heimverein dafür zuständig ist. Ist Z/S nicht da gibts ne Strafe.

    Dany
    vertseh ich nicht. Warum muss man als Z/S 16 Jahre sein. man kann doch mit 14 Jahren schon SR werden, oder?

    Gruß Pilskie

    Alle Theorie ist grau =>entscheidend ist auf dem Platz

  • Hey pilske,
    ist wohl unterschiedlich. Bei uns im Bezirk ist es erst mit 16 möglich Sr zu werden.

    Bei uns muss auch generell ein Gast und ein Heim das Kampfgericht stellen. Nur bei Spieltagen ist der Ausrichter dafür verantwortlich.
    Wenn der Gastverein keinen hat können auch zwei Personen aus dem Heimverein ins KG sitzen. Ist in den unteren Klassen meist der Fall.

  • das Problem war ja auch das der Gäste Trainer seinen Unmut laut luft gemacht hat.während des Spiels.....

    da hab Time Out gegeben und gesagt das sich alle erstmal wieder beruhigen.....

    Normal hätte ich beiden eine Gelbe Karte geben müßen,weil sie dauernd immer wieder sich rumgstritten haben,dann kam dazu das der Gästetrainer sich aufgeregt hat das der Trainer der Heimmanschaft den beiden vom Kampfegericht manchmal bischen unter die Arme gegriffen hat.wenn sie mal nicht weiter wußten.

    Aber es war halt keiner weiter da um das Kampfgericht zu übernehmen....

    Schiedsrichter im HVB Berlin

  • genau da liegt das Problem.
    Es gibt Trainer die das nicht mögen. Wenn sie sich zu viel um das KG kümmern.
    Allerdings wenn sich bei uns der Gast keinen hat sag ich dem einfach, er hätte j aeinen fähigere Person bringen können...

  • Wenn bei mir ein Kampfgericht am Tisch sitzt, müssen das Leute mit entsprechender Zeitnehmer-Ausbildung (oder Schiedsrichter) sein. Ansonsten können die gerne die Uhr mitlaufen lassen, bei der ersten Unstimmigkeit ist die dann aber aus...

  • also bei uns war es dieses jahr im bezirk pflicht das pro mannschaft ein Z/S einen einweisungabend besuchen.

    wenn ich mir jetz so die spielberichte anschau
    sind da immer mehr oder weniger tore eingezeichnet als im ergebnis stehn/oder garnicht
    zeitstrafen falsch etc

    das war letztes jahr ohne einweisung irgendwie nicht so:D

  • Zitat

    Original von joninho
    also bei uns war es dieses jahr im bezirk pflicht das pro mannschaft ein Z/S einen einweisungabend besuchen.

    wenn ich mir jetz so die spielberichte anschau
    sind da immer mehr oder weniger tore eingezeichnet als im ergebnis stehn/oder garnicht
    zeitstrafen falsch etc

    das war letztes jahr ohne einweisung irgendwie nicht so:D

    Im BHV, zu dem ihr gehört, war es erst ab der BOL Pflicht. Soll jetzt aber auch auf die Jugendspiele in der Landesliga runtergebrochen werden.

    Muss dir aber Recht geben, die Geschulten waren oft nicht gerade die Besten.

    Keine Festung ist so stark, dass Geld sie nicht einnehmen kann. (Cicero)

  • Also, das mit den geschulten Z/S ist definitv von Verband zu Verband unterschiedlich. Bis vor 2 Jahren habe ich in der Region Weser/Ems gespielt - dort war es Pflicht, dass pro Mannschaft mindestens 1 Person den Lehrgang macht. Seit 1 Jahr spiele ich wieder in der Region Weser Schaumburg Leine (WSL) und dort ist das zumindest in den unteren Klassen egal, bis völlig unbekannt (als ich nachgefragt hab, ob ich meinen Zeitnehmerschein erneuern muss, wurde ich angeschaut als käme ich vom Mars!!).

    Grundsätzlich denke ich, egal was im Regelwerk drin steht bezüglich eines Mindestalters oder ähnlichem, wenn es keine Alternativen gibt und die Gastmannschaft auch niemanden fürs KG mitgebracht hat, kann der SR auch unter 16 jährige Z/S akzeptieren. Und wenn es einer der beiden Mannschaften nicht passt, müssen sie das VOR dem Spiel beanstanden und nicht erst dann, wenn die Partie in vollem Gange ist!!!

    Ich hätte den ständig mosernden Trainer progessiv bestraft!

  • fliederina

    volle Zustimmung

    und noch ein kleiner Auszug aus der SRO
    (3) Schiedsrichter mit gültigem Schiedsrichterausweis sind grundsätzlich befugt, als
    Sekretär/Zeitnehmer tätig zu sein.

    also wenn die Mädchen und Jungs schon mit 14 SR werden können, erfüllen sie den Punkt 3 ja so oder so voll und ganz.

    Keine Festung ist so stark, dass Geld sie nicht einnehmen kann. (Cicero)