• Moin Leute,
    mir stellt sich folgende Problematik:
    Wir sind eine A Jugend und spielen in Schleswig Holstein. Unser Trainer kann uns an einem Spiel nicht trainieren. Schlau wie wir sind, kommen wir auf die Idee, dass einer unserer 18 Jährigen diesen Job übernehmen könnte. Meine Frage ist nun ob sich dieser Spieler als Spielertrainer fungieren kann bzw. darf. (Also Spieler und Mannschaftsverantwortlicher in einem). Im Seniorenberich ist das ganze ja kein Problem, aber ist das ganze auch in der Jugend möglich??

    Hoffe ihr wisst antworten, wenn möglich bitte mit Regelbezug!

    Danke...

  • Ist meiner Meinung nach Möglich.
    Der 18 Jährige hat allerdings dann die komplette Aufsicht über die unter 18 Jährigen. Daher sollte sich dieser bewußt machen in welche Situation er sich begibt.
    Evtl. müssen die Eltern der u18 noch ne Einverständniserklärung unterschreiben das er es machen darf, da es nicht der eigentliche Betreuer/Trainer ist der sie die Aufsichtspflicht übertragen.

    Lass es am besten durch deinen verein abklären wie es da rechtlich aussieht bei euch.

  • M.E. nach darf ein Jugendspiel ohne einen mindest 18-jährigen Begleiter auf der Bank (Mannschaftsverantwortlicher) nicht angepfiffen werden.

    Im Gegensatz zu Dany, bin ich der Meinung, dass es nicht die Aufgabe des Schiedsricher sein kann, eventuelle Einverständniserklärungen von Eltern zu beurteilen oder zu kontrollieren. Dafür sind die Vereine zuständig.

    Es dürfte aber wohl nichts dagegen sprechen, wenn ein begleitendes Elternteil die Position des Mannschaftsverantworlichen ausfüllt, die Spielanweisungen aber von einem Jugenspieler erteilt werden.

  • Hey,
    hab mich aufgrund unserer nächsten Sitzung wo es auch um die Aufsichtspflicht geht nochmal auseinander gesetzt mit dem Thema Aufsichtspflicht.

    Es wurde von mir falsch gesagt das die Eltern der anderen einverstanden sein müssen mit dem minderjährigen Trainer. Es müssen die Eltern des minderjährigen Trainers/Betreuers einverstanden sein das dieser die Aufsicht hat.

    In der SpO und TO und RO habe ich aber dazu leider nichts gefunden. Müsste ich nochmal genau nachfragen wie es denn aussieht. Denn in der E-Jugend oder auch Minis ist es öfters so das U18jährige die Mannschaft allein betreuen.

  • Ohne Garantie auf Korrektheit:

    Den Spielbericht unterschreiben darf nur jemand der 18 oder älter ist. Es ist nicht Aufgabe der SR das Alter des MV (oder Spielertrainers) zu kontrollieren. Jemand der den Spielbericht unterschreibt muss wissen ob er das darf oder nicht. Unterschreibt er obwohl er keine 18 ist ist das ggf Urkundenfälschung.

    Um wieder zur eigentlichen Frage zu kommen: Nach meinem Verständnis ist das Möglich. Aber frag doch einfach deinen Staffelleiter, der müsste das wissen. Sofern euer Verband das SIS nutzt müsste dieser auf jeder Seite eurer Liga unten drunten stehen.

  • 8. Alter des Mannschaftsverantwortlichen
    ab 18 Jahre (er muss rechtskräftig „unterschriftsfähig“ sein)

    Klarstellung DHB. Somit kann der 18 jährige Spielr der A-Jugend
    a) unterschreiben
    b) MV sein

    Keine Festung ist so stark, dass Geld sie nicht einnehmen kann. (Cicero)

  • auf der DHB Seite Regelklarstellungen

    Keine Festung ist so stark, dass Geld sie nicht einnehmen kann. (Cicero)

  • Bevor er das nicht findet und trotzdem drüber diskutieren will:
    Regelklarstellung vom 1.8.2006 Nr. 8

    Zitat

    8. Alter des Mannschaftsverantwortlichen ab 18 Jahre (er muss rechtskräftig „unterschriftsfähig“ sein)

    Sollte sich eigentlich schon längst rumgesprochen haben .......

  • also ich trainier seit 2 jahren ne d-jugend, da gabs noch nie probleme als u18 ;)
    jetzt bin ich 18, muss an das also nicht mehr denken.
    tipp an dich, falls euch das zu riskant ist, soll einfach irgend ein elternteil da hinsitzen, wer dann coached ist was anderes ;)

  • Da komm ich jetzt als Nachzügler, aber in den Durchführungsbestimmungen 2009/2010 des Handballverbands Württemberg findet sich folgende Passage (Hervorhebung von mir):

    Zitat

    4. Mannschaftsverantwortlicher
    Der Mannschaftsverantwortliche wird im Spielprotokoll unter der Rubrik „Offizielle“ als erste Person aufgeführt. Verzichtet eine Mannschaft auf einen Mannschaftsverantwortlichen (kein Offizieller auf dem Spielprotokoll), so übernimmt ein Spieler dessen Aufgaben. Die Rückennummer dieses Spielers ist vor Spielbeginn in der Rubrik MV: einzutragen. Der Mannschaftsverantwortliche (MV) muss bei Erwachsenenmannschaften das 16. Lebensjahr, bei Jugendmannschaften das 14. Lebensjahr vollendet haben.

    Das steht doch jetzt im Widerspruch zu den oben zitierten DHB-Regeln bzw. Erläuterungen?

  • Zitat

    Das steht doch jetzt im Widerspruch zu den oben zitierten DHB-Regeln bzw. Erläuterungen?

    Ja. Wobei der Fehler hier sicher beim Handballverbands Württemberg zu suchen ist. Man sollte die Verantwortlichen mal dezent auf die Regelklarstellung hinweisen...