Spielvereinbarung in unteren Spielklassen

  • Ich habe eine Frage bezüglich Spielvereinbarungen oder ähnliches in unteren Spielklassen. Eine vertragliche Bindung eines Spielers an den Verein ist ja erst ab der vierthöchsten Spielklasse möglich. Gibt es für Vereine in den Spielklassen darunter eine andere Möglichkeit, die Spieler zu binden? Es kommt nämlich leider vor, dass Spieler eine mündliche Zusage geben und dann aber doch zu einem anderen Verein wechseln. Gibt es hier eine rechtlich saubere Maßnahme dies zu verhindern?

    Falls nicht: Unter welchem Stichwort kann man den Spieler trotzdem eine schriftliche Vereinbarung unterschreiben lassen, die man ihm zumindest vorhalten kann, wenn er sich an seine mündliche Zusage "nicht mehr erinnern" kann.

    "Viele Menschen sind gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun." (Orson Welles)

    Einmal editiert, zuletzt von Pawelfan (24. Januar 2010 um 22:28)

  • Da die Spielordnung dies ja ausschließt gibt es also keine Möglichkeit der vertraglichen Bindung für die Einsätze unterhalb der 4. Ligen.

    Natürlich kann man mit dem Spieler einen Vertrag abschließen, der bei Nichteinhaltung vor einem zivilen Gericht sicher auch eingeklagt werden kann. Auf die Spielberechtigung seitens des Verbandes wird dies aber keinen Einfluß haben.

    Also im Hobbybereich wäre ich mir immer erst sicher wenn der neue Spieler den Passantrag unetrschrieben hat...

  • 1. Unterhalb der vierthöchsten Spielklasse kann es keine Vertragsspieler im Sinne der DHB SPO geben. Das heißt egal was für einen Vertrag der Spieler mit dem Verein abschließt es gelten aus Sicht des Verbandes für die Spielberechtigung die Regelungen für Nicht-Vertragsspieler (Wartefrist,Abmeldung beim Verein usw.).

    2. Das hindert aber den Verein nicht daran mit einem Spieler einen Arbeitsvertrag abzuschließen. Zum Handball spielen und trainieren bei euren Verein könntet ihren den Spieler trotz dem Arbeitsvertrag rechtlich nicht zwingen (ergibt sich aus 888 Abs. 3 ZPO).

    3. Abgesehen von den rechtlichen Überlegungen: Was willst du als Mannschaft mit einem Spieler anfangen der nicht für euren Verein spielen will.

  • Richtig, natürlich kann man den Spieler dann nicht zwingen.

    Aber es geht in etwa um folgende Situation: Man verhandelt mit einem Spieler, er gibt eine Zusage für die kommende Runde. Wenige Wochen später spricht man nochmal mit ihm und plötzlich sagt er, dass er sich für einen anderen Verein entschieden habe. Von der vorherigen Zusage will er nun nichts mehr wissen und behauptet, er habe sich da ja noch gar nicht endgültig geäußert.

    So einem Spieler würde man dann ja gerne etwas schriftliches vorhalten können, was er damals unterzeichnet hat, sodass er mit seiner Ausrede nicht durchkommt und sich nun eigentlich moralisch verpflichtet fühlen sollte, doch zu kommen. Deswegen die Frage: Wie kann man rechtlich sauber ein solches Schriftstück betiteln und was könnte man ungefähr hineinschreiben.

    "Viele Menschen sind gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun." (Orson Welles)

  • Man muss hier in zweierlei Hinsicht die Verträge betrachten:

    (1) Wie bereits weiter oben geschrieben wurde, gibt es den Vertragsspieler vor dem Verband, das gibt es nur bis einschließlich 4. Liga

    (2) Alles Andere ähnelt einem Arbeitsvertrag.

    Bevor man den Handball verändert, wäre es vielleicht doch wichtiger, ihn nicht zugrunde zu richten.

    (Frei nach Paul Claudel)

  • Wäre denn so eine Formulierung denkbar:

    "Spielervereinbarung

    Hiermit erkläre ich, dass ich die Saison 20xx/20xx beim (Verein) spielen werde. Als Aufwandsentschädigung wird eine Zahlung von x € pro Spieleinsatz und x € pro Trainingseinheit vereinbart.

    (Unterschriften Spieler und Verantwortlicher des Vereins)"

    Alternative zum ersten Satz: "Hiermit verpflichte ich mich, die Saison... beim Verein ... zu spielen."


    Wäre an diesen Sachen rechtlich irgendetwas auszusetzen?

    "Viele Menschen sind gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun." (Orson Welles)

  • Du musst dich mal entscheiden: willst du was

    Zitat

    So einem Spieler würde man dann ja gerne etwas schriftliches vorhalten können, was er damals unterzeichnet hat, sodass er mit seiner Ausrede nicht durchkommt und sich nun eigentlich moralisch verpflichtet fühlen sollte, doch zu kommen.

    oder

    Zitat

    Wäre an diesen Sachen rechtlich irgendetwas auszusetzen?

    Wenn du was rechtlich verbindliches mit der Möglichkeit, es gerichtlich durchzusetzen, haben willst, dann gehe zu einem Anwalt deines Vertrauens und lass dich beraten.

    Die Antwort wirst du hier nicht bekommen - und wenn, dann ist sie völlig unverbindlich nutzt dir nix!

  • Rechtlich nichts auszusetzen ist einfach in dem Sinne gemeint, dass der Verein selbst dadurch keine Nachteile erhalten kann nach dem Motto "man hätte den Spieler so etwas nicht unterschreiben lassen dürfen".

    "Viele Menschen sind gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun." (Orson Welles)

  • Dir ist klar was bei deinem Entwurf passiert wenn der Spieler sich mitten in der Saison verletzt und trotzdem sein Geld sehen will ohne zu trainieren und zu spielen ???

    Du hast auch an die Sozialversicherungsbeiträge gedacht ???

    Im Ergebnis: Der Verein sollte sich dringend von einem Anwalt beraten lassen bevor er eine solche oder änlich lautende Spielvereinbarung unterzeichnet.

  • Zitat

    Original von huth10
    Dir ist klar was bei deinem Entwurf passiert wenn der Spieler sich mitten in der Saison verletzt und trotzdem sein Geld sehen will ohne zu trainieren und zu spielen ???

    "Zahlung von x € pro Spieleinsatz und x € pro Trainingseinheit vereinbart"

    dürfte die Frage doch beantworten?

    "Viele Menschen sind gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun." (Orson Welles)