Ich habe eine Frage bezüglich Spielvereinbarungen oder ähnliches in unteren Spielklassen. Eine vertragliche Bindung eines Spielers an den Verein ist ja erst ab der vierthöchsten Spielklasse möglich. Gibt es für Vereine in den Spielklassen darunter eine andere Möglichkeit, die Spieler zu binden? Es kommt nämlich leider vor, dass Spieler eine mündliche Zusage geben und dann aber doch zu einem anderen Verein wechseln. Gibt es hier eine rechtlich saubere Maßnahme dies zu verhindern?
Falls nicht: Unter welchem Stichwort kann man den Spieler trotzdem eine schriftliche Vereinbarung unterschreiben lassen, die man ihm zumindest vorhalten kann, wenn er sich an seine mündliche Zusage "nicht mehr erinnern" kann.