Spieler spielt mit 2 Spielerpässen

  • Was passiert in folgendem Fall:

    Ein Jugendspieler wird sowohl in der A-Jugend als auch bei den Aktiven eingesetzt. Da der Verein das ständige Passumhergetrage satt hat, meldet er einen Pass als verloren und beantragt ein Duplikat. Der Spieler spielt nun in der A-Jugend mit dem Duplikat in der Passmappe (hat dort übrigens kein Erwachsenenspielrecht eingetragen) und im Aktivenbereich auf den ursprünglichen Pass (dort ist ein Erwachsenenspielrecht eingetragen).

    Ist das erlaubt und wenn nein, muss der Verein oder der Spieler Konsequenzen befürchten.

    "Erfolg ist eine Folgeerscheinung, niemals darf er zum Ziel werden." (Gustave Flaubert)

  • Erlischt nicht mit ausstellen des neuen Passes die Gültigkeit des alten?

    In den unteren Spielklassen fällt sowas im Regelfall nie auf.
    Hier gabs doch mal nen Thread wo eine A-Jugendliche 10< Spiele bei den Aktiven Damen machte ohne 2. Spielrecht bevor es aufgefallen ist.

    Falls es auffällt und ich recht habe ist euer A Jugendlicher bei den Aktiven wohl als nicht Spielberechtigt einzustufen dh. Alle Spiele 0:2 verloren an denen er trotzdem teilgenommen hat.

  • Eine ganz linke Tour des Vereins! Die Strafe dafür kann eigentlich nicht hoch genug sein. Hoffe das so etwas rauskommt. Wenn es nicht dein Verein ist vr316, dann solltest du die Passstelle informieren!

  • der Spieler bekommt eine Sperre und der Verein eine kräftige Strafe. Die Spiele im Aktivenbereich werden auch alle x:0 gewertet.

    Und mit Verlaub ist das in diesem Fall auch richtig so.

    Keine Festung ist so stark, dass Geld sie nicht einnehmen kann. (Cicero)

  • Dass es eine Geldstrafe gibt, ist klar, wegen der Falschinformation bezüglich des Verlustes. Aber auf welcher Grundlage wollt ihr einen Punktabzug rechtfertigen? Möglich, dass ich den Eingangspost falsch verstanden habe, aber ich verstehe das so, dass der Spieler das Doppelspielrecht (also Junioren + Senioren) hat und der alte, "verlorene" Pass nur zur Bequemlichkeit verwendet wird.

    Vom gesunden Menschenverstand her (ich weiß, der zählt nicht immer) darf es hier keine Punktabzüge geben, da der Spieler spielberechtigt war.

  • So ganz sehe ich das problem nicht. Der spieler hat keinen vorteil durch den „zweitpass“, abgesehen davon nicht einen pass hin und her zu schleppen müssen. Er hat offenbar ein doppelspielrecht, anders läge der fall, wenn er keines hätte...

    bestenfalls sehe ich seitens des vereins einen seltsamen umgang mit der passtelle. Da kann ich auch einen denkzettel verstehen und nachvollziehen, denn die passstelle ist nicht dazu da, es spieler und verein bequemer zu machen.

    Aber welches vergehen soll denn in bezug auf den spieler ziehen? Die spielberechtigung liegt vor, das doppelspielrecht liegt vor, mit welchem regelbezug soll denn da eine sperre oder ein sonstwie gearteter nachträglicher eingriff in eine spielwertung vorgenommen werden?

  • Nur so zur Information:

    Ich habe das Spiel (A-Jugend) mit besagtem Passvorfall als SR geleitet und hatte den Spieler diese Saison schon einmal in einem Aktivenspiel wahrgenommen. Wahrscheinlich wäre mir das sonst nicht aufgefallen. Ich habe mal den Klassenleiter angemailt, mal schauen, ob etwas passiert.

    "Erfolg ist eine Folgeerscheinung, niemals darf er zum Ziel werden." (Gustave Flaubert)

  • Zitat

    Vom gesunden Menschenverstand her (ich weiß, der zählt nicht immer) darf es hier keine Punktabzüge geben, da der Spieler spielberechtigt war.

    Auf dem Alten , verlorenen , Pass hat er das Doppelspielrecht.
    Auf dem neuen nicht.

    Wenn der alte mit ausstellung eines neuen Ungültig wird hat er kein doppelspielrecht.

  • Wer Spielerpässe nachmacht oder verfälscht oder nachgemachte oder verfälschte sich verschafft und in den Verkehr bringt, wird mit Punktabzug und Gelstrafe nicht unter EUR xxx,xx bestraft :P

    Bevor man den Handball verändert, wäre es vielleicht doch wichtiger, ihn nicht zugrunde zu richten.

    (Frei nach Paul Claudel)

    Einmal editiert, zuletzt von hasenhirn (18. Januar 2010 um 14:35)

  • sorry, aber die Möglichkeit 2 Pässe zu haben gibt es nicht. Einen Ersatz bekommt man nur wenn der Erste verloren gegangen ist. Also hatte er kein Doppelspielrecht mehr.

    Keine Festung ist so stark, dass Geld sie nicht einnehmen kann. (Cicero)

  • Zitat

    sorry, aber die Möglichkeit 2 Pässe zu haben gibt es nicht.

    Stimmt. In diesem Fall existieren aber 2. Eingangspost lesen!

    Zitat

    Einen Ersatz bekommt man nur wenn der Erste verloren gegangen ist. Also hatte er kein Doppelspielrecht mehr.

    Wirre Logik die sich mir nicht erschließt...

  • Zitat

    Original von TLpz

    Stimmt. In diesem Fall existieren aber 2. Eingangspost lesen!


    Wirre Logik die sich mir nicht erschließt...

    sorry TLpz,
    hast Recht, verwirrend. Aber auf dem 2 Pass hatt er doch kein Erwachsenenspielrecht mehr. Oder?

    Keine Festung ist so stark, dass Geld sie nicht einnehmen kann. (Cicero)

  • Zitat

    § 12 Nachweis der Spielberechtigung, Spielausweise
    (1) Für den Nachweis der Spielberechtigung werden Spielausweise gefertigt, die Eigentum des ausstellenden Verbandes bleiben.
    (2) Die Landesverbände können in ihrem Bereich für die Altersklassen Jugend D und jünger abweichende Bestimmungen erlassen.
    (3) Es gibt für jeden Spieler nur einen Spielausweis. Weitere Spielberechtigungen sind darin einzutragen.

    Spielordnung des DHB, Fettung von mir.

    Wenn mit falschen Angaben (Pass verloren) ein zweiter Pass erschlichen und benutzt wird, wird das nach RO bestraft.

  • Zitat

    Original von Tarrantius

    Auf dem Alten , verlorenen , Pass hat er das Doppelspielrecht.
    Auf dem neuen nicht.


    Stimmt, das hatte ich anders herum gelesen. Allerdings muss man dann auch die Passstelle bestrafen, die bei einer angeforderten Kopie des Passes diesen verändert hat.

    Zitat

    Original von Tarrantius
    Wenn der alte mit ausstellung eines neuen Ungültig wird hat er kein doppelspielrecht.


    Das hingegen sehe ich anders. Das Doppelspielrecht wurde korrekt beantragt und auch erteilt. Warum sollte dieses wieder entzogen werden, nur weil eine Kopie des Passes beantragt wird? Und bitte nicht etwas wie "sowas muss dann erneut beantragt werden", denn eine Kopie zu beantragen, bedeutet für mich, dass die zweite Ausfertigung identisch mit der ersten sein muss.

    Ich stelle mir gerade vor, wenn er den Pass wirklich verloren hätte und die Seniorenmannschaft nun durch diese Schlamperei die Punkte verlieren würde...

    Zitat

    Original von Uwe aus LD
    Wenn mit falschen Angaben (Pass verloren) ein zweiter Pass erschlichen und benutzt wird, wird das nach RO bestraft.


    Ist die Frage, inwiefern ein Punktabzug durch die RO oder SO oder was auch immer geregelt ist. Meiner Meinung nach bleibt das eine Bagatelle, denn es wurde niemand benachteiligt oder betrogen. Das einzige, was hier gemacht wurde, ist, sich den Stress mit dem Hin- und Herschleppen des Passes zu ersparen. Ist sowieso schon albern, dass es keine Möglichkeit gibt, eine Kopie des Passes für genau diese Situation zu beantragen.

    Meiner Meinung nach wäre eine gerechte Strafe eine geringe Geldstrafe plus die übliche Strafe für nicht eingetragenen Pass.

  • Lasse
    ich weiß nicht ob du es nicht verstehst oder verstehen willst. Es gibt nur einen Pass, so wie Uwe aus der RO zitiert hat. Wenn ein neuer Pass beantragt wird muss er vom Beantragenden, ergo Verein, so beantragt werden, dass auch das Doppelspielrecht eingetragen wird. Die Passstelle stellt nur aus, was vom Verein angegeben wird. Sie ist nicht verantwortlich, die Angaben des alten Passes (verloren) mit den Angaben des Neuantrages zu vergleichen. Vielleicht will ja der Verein gar kein Doppelspielrecht mehr für den Spieler.

    Ergo, Fehler des beantragendes Vereins, Strafe für den Verein wenn Pass nur auf Jugend läuft und dieser aber im Aktivenbereich spielt.

    Glaubst du, wenn du einen neuen (2.) Personalausweis beantragst fehlerhafte Angaben von dir der ausstellenden Passstelle zuzuschreiben sind?

    Keine Festung ist so stark, dass Geld sie nicht einnehmen kann. (Cicero)

  • thomask:

    Dass ich es nicht verstehe, liegt möglicherweise daran, dass im Eingangposting von einem Duplikat die Rede war. Unter einem Duplikat verstehe ich die genaue Kopie des Originals. Da es dazu keine Einwände gab, bin ich davon ausgegangen, dass die Verbände diese Option anbieten. Außerdem wüsste ich auch nicht, warum das nicht möglich sein sollte. Aber offenbar erwarte ich auch zu viel von den Verbänden, oder zumindest einigen, denn ich weiß ziemlich sicher, dass es Verbände gibt, die tatsächlich Kopien ausstellen (oder es zumindest auf die Pässe drucken).

  • Lasse,
    nehmen wir mal ein Beispiel:

    der Spieler wird im aktiven Bereich gesperrt wegen SR Beleidigung. Folge der Pass wird eingezogen und an die spiellt. Stelle geschickt.

    Wenn 2 Pässe vorhanden sind, dann könnte er ja mit dem 2. Pass weiterspielen. Richtig? Das ist aber nicht zulässig.

    Außerdem heißt es auf dem neuen Pass nicht Duplikat sondern Zweitschrift. Es wird deutlich gemacht, dass der Pass bereits bestanden hat und der 1. Pass ungültig ist.

    Keine Festung ist so stark, dass Geld sie nicht einnehmen kann. (Cicero)

  • Mir sind die Probleme, die eine mögliche Sperre mit sich bringt, in solchen Fällen durchaus bewusst. Aber auf der anderen Seite könnte ein gesperrter Spieler auch einfach sagen, dass er seinen Pass vergessen hat und unterschreiben. Mit dem zweiten Pass wird ja keine zweite Spielberechtigung ausgestellt. Und sollte es eine Sperre gegeben haben, der Spieler in der Zwischenzeit aber auf dem zweiten Pass gespielt haben, gehören dafür auch die Punkte abgezogen. Aber eben nicht generell für alle Spiele, an denen er mitgewirkt hat.

    Sollte es natürlich wirklich so sein, wie du schreibst, dass der Pass nicht einfach neu gedruckt wird (mit allem, was dabei war), sondern ein neuer Pass beantragt werden muss, einschließlich diverser Sondergenehmigungen, dann hat der Verein wohl Pech gehabt.

    Das würde allerdings nichts an meinen Aussagen ändern, dass es so sein sollte, dass es im Fall eines Doppelspielrechts (oder Zweitspielrechts) einen zweiten Pass geben sollte und, dass bei einem Antrag auf Duplikat (Zweitausfertigung, etc.) die Sondergenehmigungen automatisch mit eingetragen werden sollten, denn sie wurden ja bereits korrekt beantragt. Gerade in Zeiten von Computern und Datenbanken sollte das alles kein Problem mehr sein.

  • Lasse
    das Spiel ist das selbe wie beim vereinswechsel. Auch dort muss das Doppelspielrecht neu beanntragt werden. Es kann ja sein da in der Zwischenzeit die Eltern es nicjt mehr wollen. Oder der Arzt sagt das er nicht mehr tauglich ist.

    Denke Das der neuere Pass zählt. Und daher alle Spiele der Männer verloren geht. Aber der Thread eröffner kann uns ja auf dem laufenden halten :).