ZitatOriginal von Uwe aus LD
Interessant wäre es wirklich das von dir angeschnittene Thema - unabhängig von der zitierten Entscheidung - zu diskutieren:
Hat ein MV aus dem Gesichtspunkt des Gesundheitsschutzes (du nennst es Notwehr/Nothilfe) das Recht ein Spiel abzubrechen, wenn der Schiedsrichter "beide Augen zumacht"?
Ja, immer! Er hat die Verantwortung für die Kinder auf dem Platz und möchte sie möglichst gesund nach Hause bringen. Keine Rechtsordnung kann ihm das verbieten.
Ich hätte es hier beinahe getan, wenn nicht Gegner und Schieris nach meinem Donnerwetter umgeschwenkt hätten:
Zweiter Bericht auf der Seite (Rotbäckchen)
Die "rechtlichen" Folgen wären mir persönlich völlig egal gewesen. Wenn sie so aussehen, wie im oben geschilderten Fall: Es gibt auch ein Leben ohne Handball.
ZitatWenn ja unter welchen Voraussetzungen?
Schwere Verletzungsgefahr aufgrund konsequent nicht geahndeter Fouls.
Ich weiß, jetzt kommt die Diskussion über die Schieris und was passiert, wenn die MV plötzlich bewerten sollen, und wenn das Schule macht und wo die Grenzen sind, etc.
Mir egal, wen ich es für notwendig halte, packen wir ein und verlassen die Halle. Ist bisher noch nicht passiert, weil entweder Gegners Trainer oder die Schieris ein Einsehen hatten, allerdings erst nach massiver Drohung meinerseits. Auf die gelbe Karte und die Zeitstrafe gegen die Bank sch*** ich.