Na jetzt weiß ich das als Staffelleiter auch endlich mal!
![]()
Herrlich - ich schrei mich glatt wech!
![]()
Gruß
Na jetzt weiß ich das als Staffelleiter auch endlich mal!
![]()
Herrlich - ich schrei mich glatt wech!
![]()
Gruß
@meba
aus welchem Bezirken von 1-8 kommst du denn?
ZitatOriginal von Dany
Ja wie wurde bei uns nur ganz kurz glaube ich am Rande erwähnt, weiß ich aber nicht mehr genau.
Das reicht aber leider bei Weitem nicht. Wie jeder Anfänger ist ein SR-Neuling damit beschäftigt, seiner "Hauptaufgabe", dem Pfeifen erfolgreich nachzukommen.
ZitatOriginal von Hoertie
a) Unterschrift des/r SpielerIn
b) Stempel des Vereins
c) Spielberechtigungseintrag
d) bei neuen Pässen ein halbwegs aktuelles Foto
e) offensichtliche Manipulationen
Das ist logisch und gesunder Menschenverstand, wenn man von "Kontrolle" spricht. Aber es ist nun leider nicht so, dass das exakt so gelehrt wird.
ZitatOriginal von RiddlerGE
Es heisst, dass auf dem Spielbericht eingetragene Spieler spielberechtigt sind. Der jeweilige Schiedsrichter hat diese Berechtigung vor dem Spiel zu prüfen. Entsprechend haben im Eurem Fall die Schiedsrichter gepennt.
Das ist schlichtweg falsch. Die SR prüfen die Teilnahmeberechtigung. Die Spielberechtigung können sie gar nicht prüfen, da sie gar keine Unterlagen über mögliche Sperren des Spielers haben.
ZitatOriginal von crclk
Edit: Dadurch wird m.E. die zu erwartende Strafe einfach der Sache nicht gerecht. In einem Rechtssystem, so auch im Sportrecht, sollte die Verhältnismäßigkeit von "Vergehen" und Strafe gegeben sein und selbst vom "Schuldigen" gefühlt halbwegs gerecht sein.
Wieso wird von Rechtsurteilen "Gerechtigkeit" gefordert? Recht darf nicht mit Gerechtigkeit verwechselt werden.
Analogbeispiel: Dein Auto hat seit Jahren abgefahrene Reifen. Bei verschiedenen Verkehrskontrollen ist das keinem Polizisten aufgefallen. Nun baust du einen Unfall. Meinst du dass du einem Polizisten dabei einen Strick daraus drehen kannst, dass er das fehlende Profil übersehen hat?
Ganz einfach: Es gibt eine Vorschrift, dass nur spielberechtigte Spieler einzusetzen sind. Wird dagegen verstoßen, gibt es eine Strafe.
Nun ist es unstreitig so, dass die SR etwas übersehen haben. Wenn dies nun ebenfalls durch eine Vorschrift verboten ist, gibt es ebenfalls eine Strafe für die betreffenden SR.
Was es in Rechtssystemen nicht geben kann, ist ein "Aufwiegen" von Schuld. Das wäre auch alles andere als gerecht. Denn was will man mit welchen anderen Taten aufwiegen?
Du hast sicher Recht mit deinem Bsp. mit den Autoreifen.
Kleiner Unterschied: In unserem Fall wurde niemand geschädigt oder übervorteilt. Da das Doppelspielrecht vor Vereinswechsel bestand, "nur" nicht umgetragen wurde, ist nochmals ein kleiner und m.E. feiner Unterschied, wie wenn wir es nie beantragt hätten. Es ist ja nicht so, dass das Doppelspielrecht nicht durch ein einfaches Kreuz an der richtigen Stelle nicht übertragen worden wäre. Es bestand bereits, es wurde schonmal mit Arzt und allem pipapo beantragt. Man hätte es einfach umgetragen und fertig. Wo also ist der Verstoß, der rechtfertigt, dass eine halbe Saison gelöscht wird?
Ich habe gestern mit einem Steuerberater gesprochen und ihm das Problem geschildert. Er war interessanterweise auch schon Handball-SR. Er wunderte sich und war ebenfalls der Meinung, dass hier ein Unterschied besteht. Im Steuerrecht -so seine Aussage- ist eine nachträgliche Beantragung von etwas, was sowieso bestand durchaus gang und gäbe (mir fällt gerade der Fachbegriff nicht mehr ein, den er verwendete) und wird auch mit keiner Strafe bewehrt.
Edit: Noch zu Spiel- und Teilnahmeberechtigung. Dass wenn jemand gesperrt ist, der SR nicht kontrollieren kann ist mir klar. Aber wer ist dann teilnahmeberechtigt? Derjenige, der kein Doppelspielrecht hat, ist dann (wenn es mit einer so trakonischen Strafe bewehrt ist) doch bestimmt nicht teilnahmeberechtigt? Oder etwa doch? Und, muss man das dann verstehen?
Fakt ist doch aber das sie ohne gültigen Ausweis gespielt hat, oder?
Das einige Fehler gemacht haben dürfte auch klar sein, dennoch ist es nun einmal leider so und ihr könnt daran nichts ändern, die Regularien sind, anders als scheinbar beim Steuerrecht, eindeutig.
Fehler gemacht haben sehr viele:
- Meine Tochter beim Ausfüllen des Passantrages
- Ich beim Unterschreiben
- Der Trainer beim Kontrollieren des Antrages und des Passes
- Die Passstelle erhielt 2 Pässe von 2 Jugendspielerinnen, die beide das DSR hatten und beide zusammen von Verein A nach B wechselten und nur eine hatte das Kreuz bei DSR, auch hier hätte das auffallen können
- 13 (!) SR in 13 Spielen
Ich will es einfach immer noch nicht verstehen, dass ein scheinbar soooo wichtiges Kreuzchen, niemandem aufgefallen ist und zu so einer gefühlt ungerechten Strafe führt. Gestraft wurde ja die Mannschaft, die von allen Beteiligten ja wirklich gar nichts dafür kann.
Hey crclk,
teilnahmeberechtigt ist jeder der auf dem Spielbericht steht. Wenn der Pass nicht stimmt wird es eben als fehlender Pass eingetargen.
Bei Doppelspielrecht kommt noch der Vermerk hin das kein Doppelspielrecht vorliegt. Da werde ich aber den Trainer davor darauf hinweisen das es so ist udn er mit diesem Pass nicht spielen darf.
Wie es bei euch gelaufen ist war eben blöd. Und wie schon gesagt es gibt einige Schuldige. Und schreib dem SR_Wart bei euch am besten auch noch das die SR die Pässe richtig kontrollieren sollen. Denn wenn dies es machen würden wäre es nicht soweit gekommen.
Dany
Hier einem einzigen die Schuld zuzuweisen würde ich abraten, vor allem den SR, klar haben sie den Fehler begangen, aber vor ihnen doch auch genug andere. Sprich hätten diese den Fehler nicht gemacht, hätte ihn der SR auch nicht übersehen können.
@ theo
es will doch keiner den Schiris die ausschließliche Schuld zuweisen - crclk
geht es doch nur um die Wertung für die Mannschaft.
Die Strafe ist sicher sehr hart, aber würde keine Ahndung erfolgen hätte man beim Missbrauchsfall immer noch den objektiven Vorsatz nachzuweisen haben. Da gefällt mir diese Lösung (leider) besser
ZitatOriginal von crclk
Es bestand bereits, es wurde schonmal mit Arzt und allem pipapo beantragt.
Es bestand beim alten Verein. Beim neuen Verein wurde schlichtweg kein Doppelspielrecht beantragt.
ZitatOriginal von crclk
Im Steuerrecht -so seine Aussage- ist eine nachträgliche Beantragung von etwas, was sowieso bestand durchaus gang und gäbe (mir fällt gerade der Fachbegriff nicht mehr ein, den er verwendete) und wird auch mit keiner Strafe bewehrt.
Da mag dein Steuerberater fürs Steuerrecht Recht haben, hier liegt der Fall anders. Durch den Vereinswechsel ist nichts wie es mal war. Bleiben wir beim Auto: Du ziehst von Berlin nach München um. In Berlin hast du einen Anwohnerparkausweis, vergisst ihn in München zu beantragen. Meinst du, es interessiert irgendwen, dass du in Berlin bereits einen Anwohnerparkausweis hattest?
ZitatOriginal von crclk
Aber wer ist dann teilnahmeberechtigt?
Regel 4:3: "Ein Spieler oder Mannschaftsoffizieller ist teilnahmeberechtigt, wenn er beim Anpfiff anwesend und im Spielprotokoll eingetragen ist."
ZitatOriginal von crclk
Derjenige, der kein Doppelspielrecht hat, ist dann (wenn es mit einer so trakonischen Strafe bewehrt ist) doch bestimmt nicht teilnahmeberechtigt? Oder etwa doch?
Nach o.a. Zitat aus den Regeln schon. Nur eben nicht spielberechtigt.
ZitatOriginal von crclk
Und, muss man das dann verstehen?
Ja, wenn man versucht, einen Verstoß genau auseinanderzunehmen, sollte man verstehen, wovon man redet.
Aber du hast meine Quintessenz nicht verstanden: Wenn die SR einen Fehler gemacht haben, dann kann das u.U. Konsequenzen für sie haben, z.B. eine Strafe. An der Strafe für den Verein (verlorene Spiele etc.) ändert das gar nichts. Es gibt im Rechtsgeschäft kein "Aufwiegen" von Schuld, das die Bestrafun eines Einzelnen vermindert. Wenn du jemanden niederschlägst sinkt deine Strafe auch nicht, wenn er dich vorher beleidigt hat.
ZitatOriginal von crclk
Fehler gemacht haben sehr viele:- Meine Tochter beim Ausfüllen des Passantrages
- Ich beim Unterschreiben
- Der Trainer beim Kontrollieren des Antrages und des Passes
- Die Passstelle erhielt 2 Pässe von 2 Jugendspielerinnen, die beide das DSR hatten und beide zusammen von Verein A nach B wechselten und nur eine hatte das Kreuz bei DSR, auch hier hätte das auffallen können
- 13 (!) SR in 13 Spielen
Genau, und jeder Beteiligte kann u.U. (d.h. sobald sein Verhalten in den Regularen unter Strafe steht) für sein Fehlverhalten belangt werden. Aber auch wenn du noch 200 "Schuldige" aufführst: Die Strafe für den Verein kann nicht sinken.
ZitatOriginal von crclk
Ich will es einfach immer noch nicht verstehen, dass ein scheinbar soooo wichtiges Kreuzchen, niemandem aufgefallen ist und zu so einer gefühlt ungerechten Strafe führt.
Wem soll denn das Kreuzchen auffallen? Doch nur, der der es nicht setzt. Der Passstelle kann es nicht auffallen, da das fehlende Kreuz ja durchaus auch so gewollt sein kann.
1. wird jeder Antrag losgelöst bearbeitet
2. Warum sollte Spielerin B auffallen, nur weil sie andere Kreuzchen hat als Spielerin B? Vielleicht ist das ja so gewollt? Oder eine (erneut nötige) ärztliche Bescheinigung konnte nicht mehr erlangt werden.
Es ist nicht Aufgabe der Passstelle, Fehler der Antragssteller auszubügeln.
ZitatOriginal von crclk
Gestraft wurde ja die Mannschaft, die von allen Beteiligten ja wirklich gar nichts dafür kann.
Aber sie ist Nutznießerin des Fehlers. Es wurden Spiele gewonnen, in denen unerlaubterweise Spielerinnen mitgespielt haben. Wenn das euerm ärgsten Rivalen beim Kopf-an-Kopf-Rennen passiert wäre, wärst du dann auch noch so verständnisvoll?
Deine gesamte "Argumentation" klingt arg danach, dass du jemanden suchst, dem du die Schuld in die Schuhe schieben kannst. Sicher tragen auch Andere ihre eigene Schuld, das ändert aber nichts an der Schuld der Antragssteller. Dumm gelaufen, aber nicht zu ändern.
Insbesondere wenn es um "Gerechtigkeit" geht, müssen Regeln eingehalten werden, oder wo willst du die Grenze ziehen?
In der Theorie finde ich die Bestrafung voll in Ordnung.
Wenn ich jetzt den Artikel lese denke ich mir schon, "verdammt brutal".
Für die anderen Verbändler zur Information:
in Württemberg ist wie immer alles anders ![]()
Der Staffelleiter ist Spielleitende Stelle, hat aber die komplette Bestrafungen an die einheitliche Spielleitende Stelle Recht des jeweiligen Bezirkes abgegeben.
Dadurch ist je Bezirk eine einheitliche Bestrafung gewährleistet. Über Sinn oder Unsinn braucht man da nicht diskutieren.
Im Fall Schwieberdingen ist es ärgerlich was passiert ist, aber das ist man ja schon gewohnt in Württemberg. Man erinnert sich an den doofen Fehler in Metzingen mit der Präsidenten-Tochter .....
ZitatAus dem Titelanwärter wurde ein Abstiegskandidat.
Naja, eine Mannschaft, die in der Hinrunde 19:3 Punkte geholt hat, sollte es in der Rückrunde doch wohl noch bis ins sichere Mittelfeld schaffen.
Ellob
Wir sind ja alle garni neugierig
Was war mit der Präsi-Tochter?
ZitatOriginal von LasseNaja, eine Mannschaft, die in der Hinrunde 19:3 Punkte geholt hat, sollte es in der Rückrunde doch wohl noch bis ins sichere Mittelfeld schaffen.
Das hofft man natürlich ![]()