Schiedsrichterbeleidigung nach Spielende

  • Nochmal in Kurzfassung:

    Automatiksperre und Passeinzug nur bei einer Disqualifikation wegen Beleidigung und einem Auschluss wegen Tätlichkeit

    Lieber WM-Fünfter als Vize-Weltmeister im eigenen Land

  • Zitat

    Original von eisbeer
    [quote]Original von meba ideen
    Ach Leude, der Pass wird eingezogen bei Beleidigung - egal gegen wen - während (!!!!!!!!!!) des Spiels! Dies gilt selbstverständlich auch in Spielzeitunzterbrechungen.

    Sorry, aber das ist falsch.

    Passeinzug nur bei einer Disqualifikation wegen Beleidigung bzw. Ausschluss wegen einer Tätlichkeit


    :lol: :lol: :lol: Na das nach der Beleidigung die Disqualifikation kommt, ist doch klar und war ja so auch gemeint! :baeh:
    Krümelkacke! :D :D

    Danke für die Einteilung! :jump:


    Gruß

    ...das man als Referee in neun von zehn Spielen kein Lob erhält, sollte man früh begriffen haben!", Jürgen Rieber, DHB Schiedsrichter-Lehrwart

  • Zitat

    Original von meba ideen
    .......
    Passeinzug nur bei einer Disqualifikation wegen Beleidigung bzw. Ausschluss wegen einer Tätlichkeit

    :lol: :lol: :lol: Na das nach der Beleidigung die Disqualifikation kommt, ist doch klar und war ja so auch gemeint! .......

    Bei einer Beleidigung nach Spielende kommt eben keine Disqualifikation sondern "nur" ein schriftlicher Bericht -> keine automatische Sperre -> kein Passeinzug!

  • Wer immer das hier liest und nicht weiß wie es bei ihm im Ligabetrieb ist fragt bitte noch mal seinen SR-Wart bevor er demnächst mit einer Trophäen-Sammlung durch die Gegend läuft.
    Bei mir in Westfalen wird nie der Pass eingezogen.
    Also noch mal genau informieren, die Verbände und Kreise haben da teilweise eigene Richtlinien.

  • Die Regelkenntnis hier ist erstaunlich. :lol:

    Rechtsordnung

    Zitat

    Regelwidrigkeiten außerhalb der Spielzeit
    16:14 Unsportliches Verhalten, grob unsportliches Verhalten oder eine Tätlichkeit seitens eines Spielers oder Mannschaftsoffiziellen im Bereich der Wettkampfstätte, aber außerhalb der Spielzeit, ist wie folgt zu ahnden:
    Vor dem Spiel:
    (...)
    Nach dem Spiel:
    c) schriftliche Meldung.


    IHF Regeln

    Zitat

    § 17 Verfahren und einheitliches Strafmaß bei Vergehen von Spielern und Mannschaftsoffiziellen innerhalb der Wettkampfstätte.

    (1) Wird ein Spieler oder Mannschaftsoffizieller wegen einer Tätlichkeit ausgeschlossen bzw. disqualifiziert oder wird er wegen einer groben Unsportlichkeit im Sinne von Abs. 5 Buchst. d) disqualifiziert, ist er vorläufig für zwei Wochen gesperrt, ohne dass es eines besonderen Ausspruchs durch die Spielleitende Stelle bedarf. Für die Berechnung des Fristablaufs wird der Tag des Vergehens mitgerechnet.

    Wo keine Disqualifikation, da auch keine automatische Sperre. Und kein Passeinzug. Da gibt es auch keine abweichenden Durchführungsbestimmungen. Jedenfalls nicht innerhalb des Geltungsbereichs der RO DHB.

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

  • @ Zickenbändiger:
    Du hast völlig recht!

    Wo es Unterschiede gibt in den DBs ist bei der Frage ob der Pass durch die Schieris eingezogen werden soll/muss oder nicht.

    Im PfHV und im SWHV muss in den Fällen eingezogen werden. Wenn der Schieri es nicht macht, gibt es Strafen.

    Auszug aus den DBs des PfHV 2009/2010 (Punkt 17)

    Zitat


    17. Die Schiedsrichter sind verpflichtet, den Spielausweis einzuziehen,
    • wenn er Mängel aufweist (z.B. handschriftliche Änderungen, Bilder mit Schultüten),
    • wenn Spieler wegen Tätlichkeit ausgeschlossen oder disqualifiziert werden, • wenn Spieler wegen grobem unsportlichen Verhalten, das eine Beleidigung oder Bedrohung eines Schiedsrichters, Zeitnehmers, Sekretärs oder Spielaufsicht/ Technischen Delegierten, sowie eines Mannschaftsoffiziellen, Spielers oder Zuschauers (einer anderen Person) darstellt, disqualifiziert wurden.

    Im Badische wurde - als ich dort im Austausch gepfiffen habe - ausdrücklich in keinem Fall der Pass eingezogen, auch wenn die Voraussetzungen für eine automatische Sperre vorlagen.

    An diesem Punkt haben die DBs der Verbände Spielraum, da der Passeinzug durch die Schieris in der Rechtsordnung nicht geregelt ist.
    Gruß Uwe

    Einmal editiert, zuletzt von Uwe aus LD (5. November 2009 um 08:53)

  • Zitat

    Auszug aus den DBs des PfHV 2009/2010 (Punkt 17)

    genau DAS FETTE ist es!
    Nach dem Spiel wird der Spieler nicht disqualifiziert! Er wird nur gemeldet!!!!

    daher:
    Kein Passeinzug!

    Gruß
    Hoertie

  • Mein Reden seit meinem ersten Posting hier!

    Zitat

    Im Übrigen klar, kein Passeinzug da nach Spielende -> Bericht. Automatisch sperre nach 17 RO zieht nicht und der ist Grundlage für den Passeinzug. Gruß Uwe

    (Post vom 3.11.09, 18.22 Uhr)

    Zur Klarstellung:
    Voraussetzungen der RO liegen vor -> automatische Sperre -> Passeinzug, wenn der in den DBs vorgesehen (Beim Verband erkundigen).

    Beleidigung nach Spielende -> Voraussetzung der RO liegen nicht vor -> Kein Passeinzug

    Gruß Uwe

    Einmal editiert, zuletzt von Uwe aus LD (5. November 2009 um 14:44)