Mannschaft A führt gefühlte 40:4, (tatsächlich 32:10) gegen B. Spielerin A2 verteidigt das ganze Spiel über robust aber immer am Limit. Letzte Spielminute - Mannschaft A verliert im Angriff den Ball, B geht, trotz der totalen Niederlage, motiviert in den letzten Angriff. In Höhe der Mittellinie klammert A2 die ballführende Spielerin von B, Freiwurf, 2 Sekunden später Ende des Spiels.
Ich hab Ihr dann nur (nach Spielende) gesagt daß ich Ihr Verhalten absolut nutzlos finde aber's dabei belassen.
Dann habe ich heute morgen unsere Jung-SRs ausgebildet und bin über die Erläuterungen gestolpert:
Erläuterung 6: Grob unsportliches Verhalten (8:6, 16:6c)
Die folgenden Beispiele sollen im Sinne der Regel 16:6c mit einer Disqualifikation bestraft werden. Analog können die Schiedsrichter andere Handlungen ebenso bewerten:
(..)
g) Wenn ein Spieler in der letzten Spielminute eine Handlung vornimmt, die als Vergehen im Sinne der Regeln 8:5 oder 8:6 angesehen werden kann, und dadurch der anderen Mannschaft die Chance genommen wird, in eine Torwurfsituation zu kommen oder eine klare Torgelegenheit zu erreichen. Bei der Beurteilung ist entscheidend, ob durch die Aktion ein wichtiges Tor (Sieg, Unentschieden oder Tordifferenz) verhindert wird.
Angesichts des klaren Ergebnisses war die Aktion wohl tatsächlich nur "nutzlos", aber verdiente keine Disqualifikation ![]()
An Euch die Frage - habt Ihr solche Fälle schonmal gehabt?