Sperre wegen Unsportlichkeit oder nicht?

  • hallo zusammen,

    Zickenbändiger hat ja netterweise die regeln bzgl. der Sperren abgedruckt. Wo kann ich diese Regel eigentlich im Gesamten finden?

    Leider finde ich aber dennoch keine Lösung zu meinem Problem. Denn wie ist es mit Sperren für Jugendliche?

    Der Fall ist folgender: Spielerin der C-Jugend! wird von den Zuschauern! massiv angepöppelt!!!! (blöde kuh, F..ze, sozialhilfeempfänger etc...) schrecklich, aber ist halt so.

    Irgendwann platzt dem 13 jährigen Mädchen die Hutschnur und sie zeigt den Mittelfinger Richtung Publikum. Schiri zeigt folgerichtig die rote Karte. Die Begründung wird in den Spielbericht aufgenommen.

    Laut der genannten Regel würde das doch automatisch eine Sperre nach sich ziehen. Nun gehen aber die Meinungen auseinander. Die einen sagen, bei JugendspielerInnen nicht. Die anderen sagen, doch auf jeden Fall.
    Bekommt man da was schriftliches? Wen kann ich da fragen?

    DANKE

    PS. rein rechnerisch: das Ganze ist am 27.9 passiert, dann kann sie am 11.10 wieder spielen oder?

    :spring: Laufen ist schön, andere laufen lassen noch viel schöner :D

  • Also einen Unterschied zwischen Jugend- und Seniorenspielern wird da nciht gemacht.

    Wann eine Disqualifilkation eine Sperre nachsich zieht, steht in Regel 16:8 (http://www.handballregeln.de). Also vergleichen was für eine Begründung im Spielberichtsbogen steht und ggfs. beim Staffelleiter nachfragen.

    Über die Dauer/Höhe der Strafe entscheidet auch der Staffelleiter. Da gibt es auch keine Listen, welches Vergehen wie lange/hoch bestraft wird. Es gibt nur Rechts-, Spiel- und Finanzordnung sowie die Durchführungsbestimmungen, dort steht alles drin.

  • Hat der SR in irgeneiner Form bei der Heimmannschaft interveniert ? Es gehört nämlich auch zu den Aufgaben des SR, Spieler vor genau solchen Sprüchen zu schützen. Unter diesen Voraussetzungen ist es niemandem zumutbar, Sport zu betreiben.
    Und wenn der Heimverein da nichts macht und diese Beleidigungen in dieser Form zulässt, dann wird das Spiel abgebrochen.

    Ich hoffe, dass dies bei der Strafbemessung mit berücksichtigt wird.

  • Also wenn bei einem Jugendspiel ein Spieler derartig beleidigt wird würde ich auch überlegen das Spiel abzubrechen. Der Heimverein wird ne schöne Strafe bekommen vielleicht sogar ne Hallensperre und sich überlegen ob er nicht in Zukunft seiner Pflicht als Gastgeber nachkommt. Letztendlich sind die Vereine doch meistens froh wenn überhaupt Zuschauer kommen. Was die vor Ort genau machen ist egal, Hauptsache die zahlen Eintritt, essen ein paar Brötchen und trinken ein paar Pils. Das kann so nicht angehen.
    In jedem Fall gehört sowas vom SR eingetragen.
    Ich denke, ich hätte der Spielerin nicht mal ne Strafe gegeben sondern spätestens dann eingeschritten und dem MV gesagt Ruhe oder Spielabbruch. Das sind Jugendspiele, das geht absolut gar nicht!

  • Ihr dürft in solchen Fällen keine Spiele abbrechen, sei denn ihr möchte als SR dann die fällige Strafe für Spielabbrüche zahlen. Beleidigung von Zuschauern gegenüber Spieler ist das Letzte, aber keine Höhere Gewalt und somit nicht abbruchfähig.

    Allerdings sollte man mit den MV des Heimvereins daraufhinweisen und ihn auffordern/bitten dagegen vorzugehen.

  • Zitat

    Beleidigung von Zuschauern gegenüber Spieler ist das Letzte, aber keine Höhere Gewalt und somit nicht abbruchfähig.

    Das würde ich bei einem Jugendspiel anders sehen. Hier gilt es auch die jungen Spieler zu schützen. Eine Strafe an den Verband würde ich dafür nie im Leben bezahlen. Und wenn ich meine Pfeiffe dann an den Nagel hätte hängen müssen!

    Im Übrigen würde ich als SR bei einem Abbruch ja nichtmal die Regeln verletzen, wenn ich vor dem Abbruch alles getan hätte, um die Situation zu klären...

    Einmal editiert, zuletzt von TLpz (6. Oktober 2009 um 16:19)

  • Zitat

    Original von Bananiel
    Ihr dürft in solchen Fällen keine Spiele abbrechen, sei denn ihr möchte als SR dann die fällige Strafe für Spielabbrüche zahlen. Beleidigung von Zuschauern gegenüber Spieler ist das Letzte, aber keine Höhere Gewalt und somit nicht abbruchfähig.

    Na wo steht das denn? Die Schiedsrichter dürfen ein Spiel abbrechen! Vor Abbruch muss feststehen, daß das Spiel nicht fortgesetzt werden kann. Und wenn diese dämlichen Typen, die eine nun wirklich noch junge Spielerin so derb beleidigen und es der Heimverein nicht schafft die Typen aus der Halle zu befördern, kann und sollte der Schiri abbrechen.

    Nur machen wir uns nichts vor; meist werden ja Spiele der wJC von jungen Schiris gepfifffen. Und ob die ein Spiel abbrechen darf bezweifelt werden.

    Eintragen würde ich es sicher! Der Verein bei dem das passiert soll richtig Kohle abdrücken! Das geht echt garnicht!


    Gruß

    ...das man als Referee in neun von zehn Spielen kein Lob erhält, sollte man früh begriffen haben!", Jürgen Rieber, DHB Schiedsrichter-Lehrwart

  • @Lika: Die Antwort findest Du in der Rechtsordnung:

    Zitat

    § 26 Verfahren gegen Jugendliche

    (1) Die nach den vorstehenden Bestimmungen möglichen Strafen können im Verfahren gegen Jugendliche gemildert werden, sofern dies aus erzieherischen Gründen geboten erscheint. Eine Unterschreitung der vorgesehenen Mindeststrafen ist zulässig.

    Erst in der Strafzumessung gibt es Ausnahmen, nicht schon bei der automatischen Sperre.

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

  • Wenn sowas passiert, sollte man das aber zusätzlich dem Schiedsrichterwart melden, damit das auch in den Schiedsrichter-Gremien bekannt ist. Sonnst kann es durchaus sein, dass es vom Staffelleiter nicht geahndet wird, weil der dem ganzen nicht die nötige Bedeutung beimisst.

  • Bananiel

    wo steht denn, dass ein schieri eine strafe zahlen muss, wenn er, aus welchen Gründen auch immer, ein Spiel abbricht?

    mein partner und ich gehen genau immer diesen weg, dass wir permanent pöbelnde, beleidigende Zuschauer vom Ordnungsdienst entfernen lassen und bei nichtbefolgen mit Abbruch drohen. Diese drohung hat bisher IMMER ausgereicht, um den Ordnungsdienst handeln zu lassen!

    In einem Fall haben wir auf diese Art den Gasttrainer schützen müssen.

    Schade, das der schieri im Eingangspost nicht Augen- und Ohrenmass hat walten lassen. also eine DQ unter diesen Umständen halte ich für überzogen.
    das war nicht etwa ein "heimschieri"??
    grüßle
    zunft

  • Also ich denke mal schon das es trotzdem ne Strafe geben darf egal was ist. Weil sonst könnte ich mich ja auch durch provokationen des Gegenspeilers zu einer Tätlichkeit hinreisen lassen. Welche ja dann genauso nicht geahndet werden sollte. Daher finde ich die Starfe schon für angemssen.

    Was ich aber schade finde ist das der SR nichts gegen die Zuschauer gemacht hat. Spielabbruch wäre meiner meinung nach nicht OK gewesen, aber ein Bericht im Spielbericht. Wodurch dan evtl. auch die Strafe der Spielerin beeinflusst wird. Und dies auf dem richtigen Weg und nicht durch den SR.

  • Auch wenn es eine sicherlich nachvollziehbare Ausgangssituation ist, bleibt es letztlich ein unsportliches Verhalten und müsste geahndet werden.

    Auszug aus den Erläuterungen zu Regel 8.6 (handballregeln.de):

    Zitat

    a) Beleidigungen (durch Sprache, Gestik, Mimik und Körperkontakt) gegenüber einer anderen Person (Schiedsrichter, Zeitnehmer/Sekretär, Delegierter, Offizieller, Spieler, Zuschauer usw.);

    Allerdings und gerade im Jugendbereich sollte ein MV hier zumindest in Ruhe und sachlich das Gespräch suchen. Letztlich gehts ja auch um Vorbildfunktion. Zuschauen wie meine Spieler beleidigt/angegangen werden, würde ich nicht. Sondern mich unmittelbar vor meine Mannschaft stellen. Es geht um Jugendliche/Kinder und nicht die Selbstdarstellung irgendwelcher übereifrigen Eltern/Besucher.

    Eine Eintragung des Schiedsrichters im Spielbericht sollte auf alle Fälle passieren.

    Echte Männer essen keinen Honig - Echte Männer kauen Bienen

    Einmal editiert, zuletzt von schokoschnitte (7. Oktober 2009 um 08:36)

  • hallo zusammen,

    danke für die vielen Infos. und hier mal noch ein paar Fakts

    Aus meiner Sicht, zumindest Verständnis hat der Unparteische NICHTS "falsch" gemacht. Unsportlichkeit wird mit Roter Karte geandet. Das ist absolut in Ordnung, finde ich...
    weiteres:

    1. der Schiri war kurz davor das Spiel abzubrechen, aber da es sehr laut war, konnte er nicht immer heraushören was da kam.

    2. diesen Punkt hat der Schiri auch in den Spielbericht eingetragen

    3. das Spiel war bei uns, in der zweiten Halbzeit wurden Ordner benannt, aber die hatten da auch nicht soviel Handhabe

    4. Der SR hat ganz deutlich in den Spielbericht geschrieben, dass das Mädchen auf ganz üble Weise provoziert wurde und dass er kurz davor das Spiel abzubrechen, aber aufgrund der Vorgabe, dass man ja versuchen soll, jedes Spiel stattfinden zu lassen...etc. pp.

    5. Soviel ich weiß kann man Spielbeobachter beantragen, was aber sofort wieder Geld kostet, was der Verein nicht im Übermass hat

    Mein Problem ist eben diese Regel 17 in der steht, dass es zu einer sofortigen Sperre von zwei Wochen kommt, wenn ein Spieler wegen Unsportlichkeit gesperrt wird.

    § 26 scheint das Ganze etwas aufzuheben.

    Am Sonntag ist das nächste Spiel, soll ich nun auf eine schriftliche Aussage warten, eine enfordern oder kann ich davon ausgehen, dass die Spielerin auflaufen darf?????

    Grüße

    :spring: Laufen ist schön, andere laufen lassen noch viel schöner :D

  • Zitat

    Mein Problem ist eben diese Regel 17 in der steht

    Welche Regel 17?

    Zitat

    Am Sonntag ist das nächste Spiel, soll ich nun auf eine schriftliche Aussage warten, eine enfordern oder kann ich davon ausgehen, dass die Spielerin auflaufen darf?????

    Du kannst davon ausgehen dass der Staffelleiter inzwischen das Protokoll bekommen hat und du dich telefonisch vergewissern solltest, ob sie gesperrt ist oder nciht.

    Eine schriftliche Aussagen einfordern kannst du nicht, und warten würde ich darauf auch nicht. Es kommt nämlich nicht immer was schriftliches...

  • Zitat

    Am Sonntag ist das nächste Spiel, soll ich nun auf eine schriftliche Aussage warten, eine enfordern oder kann ich davon ausgehen, dass die Spielerin auflaufen darf?????

    Das mit der automatischen Sperre funktioniert etwas anders.

    1. Schieri gibt "rot" und trägt ins Spielformular "Beleidigung" ein. Unabhängig davon, ob er den Pass mitnimmt oder dies vergisst, es tritt die automatische Sperre von zwei Wochen ein.

    2. Die Spielleitende Stelle prüft den Bericht und kann:

    - sich totstellen > die Sperre ist nach zwei Wochen dann verstrichen
    - die Sperre konkretisieren: 2 bis 4 Spiele
    - beim Sportgericht einen Antrag auf eine höhere Strafe stellen

    Was die Spielleitende Stelle nicht machen kann, ist die automatische Sperre aufheben! Deine Spielerin ist weiterhin gesperrt.

    Theoretisch kommt man aus dem Dilemma nur raus, wenn man im Spielbericht einen Einspruch ankündigt, diesen dann einreicht und noch einen Eilantrag stellt. In diesem Fall hätte das aber keinen Sinn gemacht, die Spielerin hat ja eine grobe Unsportlichkeit begangen.

    Ich hoffe, Ihr habt von der Möglichkeit des rechtlichen Gehörs Gebrauch gemacht und umgehend eine eigene Stellungnahme abgegeben, um den Bericht des Schieris zu untermauern. Das muss bei der Strafzumessung dann mit in die Erwägungen mit einfließen.

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

  • püh, das ist ja echt alles ganz schön kompliziert.

    unser sportliche Leitung hat wohl mit der spielleitenden Stelle gesprochen. daraufhin bekam ich eben die info, dass das Mädchen nicht gesperrt ist.

    der Schiri hat den Pass nicht mitgenommen, ich glaube aber bewusst nicht. Das weiß ich aber nicht genau.
    er hat rein gechrieben, dass die Spielerin aufgrund andauernder verbale Angriffe den Mittelfinger Richtung Zuschauer gezeigt hat. Es waren auch noch andere Sachen, keine Wechseltrikots, keine Leibchen, sowas....

    was mich halt alle macht dass ich so unterschiedliche Aussagen habe. Sportliche Leitung sagt keine Sperre, laut Telefonat, Bezirksschiedsrichter sagt, Sperre, aufgrund des § 17 in der Rechtsordung.....

    Für mich ist es die frage, am 26.09 ist es passiert, am 11.10 ist das Spiel. Rein rechnerisch sind am 10.10 die 14 Tage rum.....
    also kann ich das ganze eh abhaken, oder?

    Grüße

    :spring: Laufen ist schön, andere laufen lassen noch viel schöner :D

  • Zitat

    unser sportliche Leitung hat wohl mit der spielleitenden Stelle gesprochen. daraufhin bekam ich eben die info, dass das Mädchen nicht gesperrt ist.

    Und mit solchen Aussagen wird man dann in die Falle geschickt. :wall: Natürlich ist sie weiterhin gesperrt, nämlich bis die zwei Wochen rum sind. Nur folgt eben keine konkrete Sperre für zwei oder mehr Spiele.

    Der Tag der Hinausstellung wird in die Sperre mit einbezogen. Die Spielerin darf beim Spiel am 11.10. also wieder antreten.

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

  • Zickenbändiger,

    das war eben genau auch mein Problem :nein: nun habe ich an die spielleitende Stelle ein Mail geschrieben, so nach dem Motto, dass ich davon ausgehe, dass das Mädchen nicht gesperrt ist, außer ich erhalte eine andereslautende Meldung. Da aber der 11.10 eh nicht mehr reinfällt, ist es ok. Dennoch wollte ich mich absichern....

    DANKE für Eure Hilfe und drückt mir die Daumen, dass wir jetzt auch wirklich gewinnen ;)

    Grüße

    :spring: Laufen ist schön, andere laufen lassen noch viel schöner :D