- Offizieller Beitrag
ZitatAlles anzeigenH A U S V E R B O T
Wie jeder Sportverein leben auch wir von der engagierten und lautstarken Unterstützung unserer Fans, auf die wir auch in Zukunft weiter zählen wollen. Allerdings kam es anlässlich der in der Kreissporthalle Minden und der Kreissporthalle Lübbecke ausgetragenen Spiele des Merkur-Spielothek-Cup´s zu hässlichen Szenen, die mit einer sportlich-fairen Auseinandersetzung nichts zu tun haben. Dabei fielen Mitglieder der „Fan-Gruppierungen“ der „Suptras Nettelstedt 05“ und des „Commando 1924“ durch massive Ausschreitungen auf, in deren Verlauf es am Freitag in Lübbecke zu handfesten Schlägereien kam und am Samstag in Minden ein Unbeteiligter verletzt wurde. Derartige Szenen sind für uns als Veranstalter der Handballspiele des TuS N-Lübbecke nicht hinnehmbar. Als Veranstalter der Handballspiele des TuS N-Lübbecke sind wir Mieter der Kreissporthalle Lübbecke und haben daher während der Spiele in der Kreissporthalle Lübbecke auch das Hausrecht. Von diesem Hausrecht machen wir zur Vermeidung künftiger Auseinandersetzungen, die mit einem sportlichen-fairen Wettkampf nichts zu tun haben, Gebrauch.Wir erteilen daher hiermit allen Mitgliedern der „Suptras Nettelstedt ´05“ und des „Commando 1924“ für die Heimspiele des TuS N-Lübbecke in der Kreissporthalle Lübbecke bis auf Weiteres H A U S V E R B O T.
Dieses Hausverbot gilt für die komplette Grundstücksfläche der Kreissporthalle Lübbecke einschließlich des Vorplatzes und der gesamten Parkplatzfläche. Sollten sich während der Heimspiele des TuS N-Lübbecke in diesem Bereich Personen unter Verstoß gegen das Hausverbot aufhalten, wird der Sicherheitsdienst deren Personalien aufnehmen und sie des Platzes verweisen.
Wir weisen darauf hin, dass wir auch allen anderen Besuchern der Heimspiele des TuS N-Lübbecke in der Kreissporthalle Lübbecke, die durch grob unsportliches Verhalten, insbesondere durch Gewalttätigkeiten in der Kreissporthalle Lübbecke und in der unmittelbaren Umgebung der Kreissporthalle Lübbecke anlässlich der Spiele unseres Vereins auffallen, ebenfalls Hausverbot erteilen werden.Der während der Handballspiele eingesetzte Ordnungsdienst ist angewiesen, das Hausverbot durchzusetzen und die von dem Hausverbot betroffenen Personen der Halle zu verweisen. Wir weisen deutlich darauf hin, dass eine Missachtung des Hausverbotes den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs (§ 123 StGB) erfüllt und zur Anzeige gebracht werden wird.
Ferner weisen wir darauf hin, dass eine Erstattung von Eintrittskartenpreisen für die von dem Hausverbot betroffenen Personen nicht erfolgt.
Wir bedauern, mit diesem drastischen Schritt auf die nicht zu tolerierenden Ereignisse in der Vergangenheit reagieren zu müssen. Zum Schutz unserer wirklichen Fans und unserer Gäste, die Anspruch auf einen sportlichen-fairen Umgang haben, sehen wir jedoch keine Alternative.
TuS N-Lübbecke GmbH