Festspielfreie Jugendrelegation - alles erlaubt?

  • Die Relegationsspiele der Jugend steht an und es stellt sich wieder überall die Frage: "Dürfen die das?" Die Regionalligamannschaft ebnet der zweiten Mannschaft den Weg in die Oberliga. Die 1. A-Jugend tritt sowohl in der Landesliga- als auch in der Oberligarelegation an. Die Spielordnung gibt für Wettbewerbsverzerrung dieser Art nichts her, vom Grundgedanken her dürften diese Spielereien aber nicht im Sinne der Festspielregeln sein:

    Zitat

    § 55 Festspielen

    (1) Für Vereine mit mehreren Mannschaften in derselben Altersklasse wird das Spielrecht der Spieler in Meisterschaftsspielen des Vereins eingeschränkt. Ein Festspielen bei Pokalspielen ist gesondert geregelt.

    (2) Ein Spieler, der in einem der beiden ersten Meisterschaftsspiele einer Mannschaft mitgewirkt hat, wird für eine andere Mannschaft erst teilnahmeberechtigt, wenn sowohl diese Mannschaft als auch die Mannschaft, in der er mitwirkte, zwei Meisterschaftsspiele ausgetragen haben. Dies gilt auch für die in Abs. 12 genannten Spieler sowie für Jugendspieler, die in verschiedenen Mannschaften derselben Altersklasse spielen.

    (3) Unbeschadet Abs. 2 ist ein Spieler in der höheren Mannschaft festgespielt, in der er innerhalb von 4 Wochen – zurückgerechnet vom Tage seines letzten Mitwirkens in der höheren Mannschaft – an mehr als einem Spiel der höheren Mannschaft teilgenommen hat. Der Tag, an dem der Spieler zuletzt in der höheren Mannschaft mitgewirkt hat, ist in die 4-Wochen-Frist einzurechnen.

    Die Relegation dürfte nicht unter "Meisterschaftsspiele" fallen, die Durchführungsbestimmungen der Relegation müssten also entsprechend formuliert werden (so man dies überhaupt will - einige Verbände sehen eine Konzentration in wenigen Vereinen nicht ungern).

    Hier zwei Beispiele aus der Praxis:

    Die 1. A-Jugend ist für die Oberliga qualifiziert, tritt in der Landesligarelegation als 2. A-Jugend an und wird wenige Wochen später als 1. A-Jugend auch noch in zwei Entscheidungsspielen um einen freien Regionalligaplatz mitspielen. (Dieselben Spieler bestreiten also zwei unterschiedliche Relegationen.)

    Die 1. B-Jugend ist für die Oberlga qualifiziert und startet als 2. B-Jugend in der Landesligarelegation. (Spieler bestreiten nur eine Relegation.)

    Gibt es Landesverbände (Bezirke), die hier wirksam einen Riegel vorgeschoben haben? Wie? Hat wer Ideen, wie die Durchführungsbestimmungen lauten müssten, um einerseits einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten, andererseits die Vereine in ihrer Personalplanung nicht zu sehr zu fesseln?

    Ich kann es gut nachvollziehen, wenn die leistungsorientierten Vereine ihre Altersklassen doppelt besetzt wissen und die jeweils höchste und zweithöchste Klasse spielen wollen, um der tieferen Alterklasse zusätzliche Spielpraxis geben zu können. Ich würde in der Relegation auch kein Risiko eingehen, so die Regeln das hergeben. Im Sinne der Spielordnung müssten die Verbände hier aber eingreifen. Warum soll in der Relegation erlaubt sein, was die gesamte Saison über nicht möglich ist? Die ein oder andere erste Mannschaft ist mit Sicherheit stärker als das "Juniorteam" des großen Vereins, scheitert in der Quali aber an Spielerin, die in der gesamten folgenden Saison nicht in der Liga spielen werden, für die sie sich qualifizieren.

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

  • Die Formulierung ist einfach.

    In den DfB zu den Qualifikationsspielen müsste nur folgendes stehen:

    AlleJugend- Relegations- und Qualifikationsspiele sind Meisterschaftsspielen im Sinne des § 55 gleichgestellt. Jedes Turnierspiele gilt als ein Spiel. Spieler die auf einem Turnierspielbericht stehen gelten in allen Spielen des Turniers als teilgenommen. Diese Regelung gilt abweichend von § 55 für die gesamte Jugendqualifikation durch alle Klassen.

    Und schon wären alle Schiebereien von Spielern aus der ersten Mannschaft beendet.

    Gruß Frank

  • Damit hätten wir Fall 1 oben abgedeckt, Fall 2 bliebe noch offen. Hier sehe ich fast keine Möglichkeit, ohne nicht auch Folgen für den Saisonbeginn zu verursachen.

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  • Da liegen aber einige falsch hier. Qualifikationsspiele gelten bereits zur Meisterschaft der nächsten Saison, hier gilt also der § 55.

    Dass die Quali als Meisterschaftsspiele gewertet werden , kann man im § 42 SpO DHB nachlesen.

  • Recht hat er. Dann haben wir aber ein interessantes praktisches Problem, das weitestgehend übersehen wird:

    Zitat

    § 9
    (2) Im Jugendbereich gehören die Qualifikationsspiele zum neuen Spieljahr.

    Zitat

    § 42
    (1) Meisterschaftsspiele sind Runden-, Entscheidungs- und Ausscheidungsspiele, die der Ermittlung des Meisters einer bestimmten Klasse oder eines bestimmten Gebietes sowie der Rangfolge der übrigen Mannschaften, insbesondere auch der Ermittlung der Auf- und Absteiger dienen. Hierzu zählen auch die Qualifikationsspiele im Jugendbereich.

    Zitat

    § 55
    (2) Ein Spieler, der in einem der beiden ersten Meisterschaftsspiele einer Mannschaft mitgewirkt hat, wird für eine andere Mannschaft erst teilnahmeberechtigt, wenn sowohl diese Mannschaft als auch die Mannschaft, in der er mitwirkte, zwei Meisterschaftsspiele ausgetragen haben. Dies gilt auch für die in Abs. 12 genannten Spieler sowie für Jugendspieler, die in verschiedenen Mannschaften derselben Altersklasse spielen.

    (3) Unbeschadet Abs. 2 ist ein Spieler in der höheren Mannschaft festgespielt, in der er innerhalb von 4 Wochen – zurückgerechnet vom Tage seines letzten Mitwirkens in der höheren Mannschaft – an mehr als einem Spiel der höheren Mannschaft teilgenommen hat. Der Tag, an dem der Spieler zuletzt in der höheren Mannschaft mitgewirkt hat, ist in die 4-Wochen-Frist einzurechnen.

    Da Quali-Spiele 1.) zum neuen Spieljahr gehören und 2.) Meisterschaftsspiele sind, würde dann § 55 SpO voll greifen. Die ersten beiden Meisterschaftsspiele gem. § 55 Abs. II SpO sind dann "vorverlegt", d.h. zu Saisonbeginn hätten wir schon eine klare Festlegung für die teilnehmenden Spieler der Quali. Hier gibt es dann gravierende Unterschiede für Vereine die mit zwei, einer oder keiner Mannschaft innerhalb einer Altersklasse an der Relegation teilgenommen haben. Mir graut es davor, was passiert, wenn sich alle Staffelleiter dessen bewusst wären.

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  • Dann liegt es doch an den Vereinen, das überprüfen zu lassen. Ich bin mir recht sicher, dass die meisten Staffelleiter mit dieser Kombination der §en schlichtweg überfordert sind.

    da wir im Verein in allen möglichen Altersklassen von dieser Problematik betroffen sind, werden wir es halt dieses Jahr unter angabe der Paragraphen einfach mal überprüfen lassen.

    Gruß Frank

    Einmal editiert, zuletzt von frank1706 (28. April 2009 um 21:33)

  • Dem hiesigen Landesverband ist das Thema entweder zu banal oder zu heiß und veröffentlicht meinen Artikel nicht im monatlichen Magazin. Dann eben hier über die Grenzen Niedersachsens hinaus:

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  • Qualifikationsturniere bzw. Qualifikationsspiele im Jugendbereich sind eindeutig ...

    Zitat

    Zickenbändiger, 15.06.2009, 22:24 Uhr :

    a.) Spiele der neuen Saison (§ 9 II SpO)

    und

    b.) Meisterschaftsspiele im Sinne der Spielordnung (§ 42 I S. 2 SpO).

    Dies bedeutet, dass die Festspielregeln des § 55 SpO DHB uneingeschränkt auf die Qualifikationsspiele der Jugend

    ... anzuwenden sind.

    Ich sehe da keinen Ermessensspielraum, und wir haben wir uns auch daran gehalten. So wie ich jetzt vermute, kann man aber nicht davon ausgehen, daß immer und überall diese Regeln eingehalten werden.

    Vor allem vermute ich, daß häufig (?) „vergessen“ wird, daß sich ganze Mannschaften während der Qualifikationen festgespielt haben.

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  • In Niedersachsen herrscht während der Quali Festspiel-Wildwest. Es gab letztes Jahr mal eine Anfrage des HVN beim DHB, ob denn nicht die Festspielregeln auch "zwischen" den Spielzeiten gelten, mit den Folgen, wie ich sie beschrieben habe. Die Antwort lautete sinngemäß, dass die Zuordnung der Quali zur neuen Saison nur im Hinblick auf die Altersklassen erfolge, aber keinen Einfluss auf das Festspielen habe. ?( Eine solche Einschränkung kann ich allerdings nirgends in der Spielordnung finden.

    Aufmerksame Vereine mit A-Jugend Regionalligamannschaften könnten Anfang kommender Saison in den ersten beiden Punktspielen gleich für einen Eklat sorgen.

    Das Problem sind natürlich - wie sonst auch - die Schnittstellen zwischen den Verbänden. Wer nicht zufällig weiß, welche Regionalligaspieler an der Oberligaquali teilgenommen haben, der forscht auch nicht bei der Spielleitenden Stelle eines anderen Verbands nach. Und die Vereine veröffentlichen auch keine Spielberichte mit Fotos / Torschützen.

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  • Hab in den DFB zur HVW Quali folgendes gefunden. (Ähnliches war auch bei der Bzirksquali zu finden):

    Zitat

    Ergänzung zu § 55 SpO DHB – Festspielen Die Qualifikationsspiele auf Bezirksebene und auf Verbandsebene zur Ermittlung der Mannschaften der Verbandsklasse bilden eine eigenständige, in sich abgeschlossene Spielrunde. Für Vereine mit mehreren Mannschaften in derselben Altersklasse wird das Spielrecht der Spieler/innen vom 1. Qualifikationsspiel auf Bezirksebene bis zum letzten Spiel der 2. Runde der Qualifikation zur Verbandsklasse in entsprechender Anwendung des § 55.1-5,7-12 SpO DHB eingeschränkt. Die Mannschaften sind von den Vereinen bzw. Spielgemeinschaften als 1., 2., 3., n-te Mannschaft zu bezeichnen (§ 7 Ziffer 2 SpO HVW). Die Mannschaft mit der niedrigeren Ziffer ist gegenüber der Mannschaft mit der höheren Ziffer jeweils die höhere Mannschaft i. S. des § 55 SpO DHB. Sollte sich von mehreren Mannschaften eines Vereins bzw. einer Spielgemeinschaft eine Mannschaft als Erstplatzierte der Bezirksqualifikation oder der 1. Runde der Qualifikationsspiele auf Verbandsebene direkt für die Verbandsklasse qualifizieren, dann wird sie, unabhängig davon, ob sie ursprünglich als 1., 2., usw. Mannschaft bezeichnet worden war, in jedem Fall gegenüber den anderen Mannschaften die höhere Mannschaft.

    Stell dir vor es ist Krieg und keiner geht hin........
    Wer passt auf die auf, dieauf uns aufpassen???

  • Danke für den Hinweis. Diese Aussage ...

    Zitat

    Die Qualifikationsspiele auf Bezirksebene und auf Verbandsebene zur Ermittlung der Mannschaften der Verbandsklasse bilden eine eigenständige, in sich abgeschlossene Spielrunde.

    ... kann man so verstehen, daß nach den Qualifikationsrunden alle festgespielten Spieler wieder frei sind. Bei den Spielrunden, für die sich in den Qualifikationsrunden quailfiziert wurde, „beginnt also §55 wieder von neuem“.

    Gut, das kann man so sehen, und anders ist es wohl auch kaum in der Praxis durchzuführen und zu kontrollieren, aber sportlich gerecht ist nicht, denn es bedeutet ja, daß u.U. völlig andere Mannschaften in der Qualifikation als in den entsprechenden Punktspielrunden spielen.

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  • Das ist ein lobenswerter Ansatz, da sich ein Verband da überhaupt mal Gedanken gemacht hat. Ob die Landesverbände hier Regelungskompetenz haben, von der Spielordnung abzuweichen, steht auf einem anderen Blatt.

    Das Problem, dass schon qualifizierte Mannschaften ihre Reserve in die nächst höhere Liga schießen, ist allerdings am ehesten durch die direkte Anwendung der Spielordnung zu steuern (Kein Wechsel in den ersten beiden Meisterschaftsspielen).

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  • Beim BHV, Bezirk Schwaben hab ich was Interessantes gefunden. Das gehört zwar nicht ganz zum Thema, aber da wird geregelt, wie das Festspielen überhaupt praktikabel überprüft werden kann.

    Zitat

    Einschränkung des Spielrechts (Festspielen § 55 SpO / DHB)
    Das Festspielen wird auf schriftlichen Antrag (nicht auf dem Spielbericht) von der Spielleitenden Stelle gebührenpflichtig überprüft. Für das Erstellen eines Bescheides fallen die Verwaltungskostenpauschale von 15 EUR, für die Überprüfung des Festspielens in der BOL und BL 8,00 und in der BK 5,00 EUR und zusätzlich die Auslagen pro Spieler/in und genanntem Spiel an. Ein Verrechnungsscheck ist dem Antrag beizulegen. Bei aktiven Mannschaften gilt die Mannschaft mit der höheren Spielnummer als untere Mannschaft. Bei positiver Überprüfung des Festspielens werden die Überprüfungsgebühren mit dem Bescheid direkt dem fehlbaren Verein belastet. Der antragstellende Verein erhält die Überprüfungsgebühr erstattet.


    http://portal.bhv-online.de

    Und die Konsequenzen (BHV, Rechtsordnung, Stand: 07. März 2009):

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    Einmal editiert, zuletzt von rrbth (17. Juni 2009 um 21:22)

  • Das ist eine interessante Interpretation der Spielordnung der Schwaben:

    Wenn der Verband von einem Verstoß gegen das Festspielen erfährt, muss er von Amts wegen die Spiele als verloren werten (ausnahmsweise nicht, wenn der fehlhafte Verein SCM heißt...). Dafür, dass der Verband das aber prüft, lässt er sich bezahlen. :pillepalle:

    Erinnert mich an eine religiöse Vereinigung, die vor einigen hundert Jahren gegen Geld die Erlösung von seinen Sünden versprach. :devil:

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  • In Niedersachsen ist man aufgewacht und der HVN will nun tatsächlich die Spielordnung auf die Jugendrelegation anwenden. Es gibt eine modifizierte Ausschreibung für die Oberligarelegation mit dem Hinweis, dass zweite Mannschaften auf § 55 SpO zu achten hätten. 8o Spieler, die in den ersten beiden Quali Spielen teilnehmen, müssen die ersten beiden Meisterschaftsspiele der ersten Mannschaft aussetzen.

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