Die Relegationsspiele der Jugend steht an und es stellt sich wieder überall die Frage: "Dürfen die das?" Die Regionalligamannschaft ebnet der zweiten Mannschaft den Weg in die Oberliga. Die 1. A-Jugend tritt sowohl in der Landesliga- als auch in der Oberligarelegation an. Die Spielordnung gibt für Wettbewerbsverzerrung dieser Art nichts her, vom Grundgedanken her dürften diese Spielereien aber nicht im Sinne der Festspielregeln sein:
Zitat§ 55 Festspielen
(1) Für Vereine mit mehreren Mannschaften in derselben Altersklasse wird das Spielrecht der Spieler in Meisterschaftsspielen des Vereins eingeschränkt. Ein Festspielen bei Pokalspielen ist gesondert geregelt.
(2) Ein Spieler, der in einem der beiden ersten Meisterschaftsspiele einer Mannschaft mitgewirkt hat, wird für eine andere Mannschaft erst teilnahmeberechtigt, wenn sowohl diese Mannschaft als auch die Mannschaft, in der er mitwirkte, zwei Meisterschaftsspiele ausgetragen haben. Dies gilt auch für die in Abs. 12 genannten Spieler sowie für Jugendspieler, die in verschiedenen Mannschaften derselben Altersklasse spielen.
(3) Unbeschadet Abs. 2 ist ein Spieler in der höheren Mannschaft festgespielt, in der er innerhalb von 4 Wochen – zurückgerechnet vom Tage seines letzten Mitwirkens in der höheren Mannschaft – an mehr als einem Spiel der höheren Mannschaft teilgenommen hat. Der Tag, an dem der Spieler zuletzt in der höheren Mannschaft mitgewirkt hat, ist in die 4-Wochen-Frist einzurechnen.
Die Relegation dürfte nicht unter "Meisterschaftsspiele" fallen, die Durchführungsbestimmungen der Relegation müssten also entsprechend formuliert werden (so man dies überhaupt will - einige Verbände sehen eine Konzentration in wenigen Vereinen nicht ungern).
Hier zwei Beispiele aus der Praxis:
Die 1. A-Jugend ist für die Oberliga qualifiziert, tritt in der Landesligarelegation als 2. A-Jugend an und wird wenige Wochen später als 1. A-Jugend auch noch in zwei Entscheidungsspielen um einen freien Regionalligaplatz mitspielen. (Dieselben Spieler bestreiten also zwei unterschiedliche Relegationen.)
Die 1. B-Jugend ist für die Oberlga qualifiziert und startet als 2. B-Jugend in der Landesligarelegation. (Spieler bestreiten nur eine Relegation.)
Gibt es Landesverbände (Bezirke), die hier wirksam einen Riegel vorgeschoben haben? Wie? Hat wer Ideen, wie die Durchführungsbestimmungen lauten müssten, um einerseits einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten, andererseits die Vereine in ihrer Personalplanung nicht zu sehr zu fesseln?
Ich kann es gut nachvollziehen, wenn die leistungsorientierten Vereine ihre Altersklassen doppelt besetzt wissen und die jeweils höchste und zweithöchste Klasse spielen wollen, um der tieferen Alterklasse zusätzliche Spielpraxis geben zu können. Ich würde in der Relegation auch kein Risiko eingehen, so die Regeln das hergeben. Im Sinne der Spielordnung müssten die Verbände hier aber eingreifen. Warum soll in der Relegation erlaubt sein, was die gesamte Saison über nicht möglich ist? Die ein oder andere erste Mannschaft ist mit Sicherheit stärker als das "Juniorteam" des großen Vereins, scheitert in der Quali aber an Spielerin, die in der gesamten folgenden Saison nicht in der Liga spielen werden, für die sie sich qualifizieren.