Gibt es ein Mindestalter für den Manschaftsverantwortlichen?

  • Und ja ich hab schon Trainer disqualifiziert wo nur er als MV Ü18 war. Und ihm hab ich auch gesagt ich pfeife erst wieder an wenn ein Ü18 auf der Bank sitz oder ich breche es ab. Un des war innerhalb kurzer Zeit ein Elternteil auf der Bank.

    Ich pfeife schon seit ich 16 bin, und bin in der Jugend gern gesehen, vorallem im unteren Jugendbereich. Und von der Höhe pfeife ich in der Jugend alle was ich allein pfeifen darf.

    Ich habe keine Kinder, aber ich hab seit meinem 14 Lebensjahr mit Kindern Erfahrung. Z. Zt. trainiere ich eine wJA und eine wJC. Habe auch lange Zeit wJD und wJE trainiert.

    Zur Aufsichtspflicht:

    Zitat

    Was ist Aufsichtspflicht ?

    • Aufsichtspflichtige Personen haben die Verpflichtung dafür zu sorgen, daß die ihnen zur Aufsicht anvertrauten Minderjährigen selbst nicht zu Schaden kommen und auch keinen anderen Personen Schaden zufügen.
    • Aufsichtspflichtige Personen müssen ständig wissen, wo sich die Ihnen zur Aufsicht anvertrauten Minderjährigen befinden und was diese gerade tun.
    • Aufsichtspflichtige Personen müssen vorhersehbare Gefahren vorausschauend erkennen und zumutbare Anstrengungen unternehmen, um die ihnen anvertrauten Minderjährigen vor Schäden zu bewahren. Hintergrund dieser Verpflichtung ist die Annahme, daß minderjährige Kinder und Jugendliche aufgrund ihres Alters sowie ihrer fehlenden körperlichen und geistigen Reife einerseits ihnen selbst drohende Gefahren entweder überhaupt nicht erkennen oder aber nicht richtig einschätzen können und daher besonderen Schutz bedürfen. Andererseits bestehen aus denselben Gründen auch erhöhte Gefahren für andere Personen, die durch unbewußtes und/oder unüberlegtes Verhalten von Minderjährigen in Gefahr gebracht werden oder Schäden erleiden können.

    Der zweite Punkt kann er auch von der Tribüne aus wahrnehmen, die anderen Punkte kann er nicht mehr wahrnehmen das er keinen Kontakt mehr aufbauen darf zur Mannschaft. Wie Soll er dann die Spieler bewahren vor Gefahr? Bzw. das andere zu Schaden kommen? Das kann nur jemand machen der eingreifen kann ins Spiel. Also kann es der disqualifizierte MV nicht mehr. Wenn die Eltern dabei sind haben die die Aufsichtspflicht, wenn nicht hat diese NUR der MV übertragen bekommen, und sonst niemand anderst. D.h. für mich wenn ich weiterspielen lasse spielen die SPieler ohne anwesendes Elternteil ohne richtige Aufsichtspflicht, wer wirfd dann hier belangt wenn etwas passiert? Und ich werde da sicher mich nicht Verantworten müssen.

    Mit deinem Beispiel wo du genannt hast. Bezieht sich rein gar nicht auf die Aufsichtspflicht. Sondern auf unterlassenen Hilfeleistung. Das hat nicht mit Aufsichtspflicht zu tun.

    Edit:
    Nebenbei gesagt wenn sich ein MV in der Jugend nicht unter Konrtrolle hat gehört er da nicht hin.

  • Zum letzten Punkt gebe ich dir recht.

    Aber ansonsten bin ich froh das es in unserem LV scheinbar anders als in deinem geregelt ist, wo ich halt den MV auch nach rot sich um etwaige verletzte Spieler kümmern lassen kann. Hab nämlich kein Bock deswegen ein Spiel abzubrechen, nur weil der vllt. allein beim Auswärtsspiel ist.

    Achja ich denke auch das ein SR positiv oder negativ dazu beitragen kann ob es zu einer roten Karte gegen den MV, gerade im Nachwuchsbereich kommt. Meine Meinung.

  • Theo
    Also es ist höchst selten das der MV der einzige Ü18 ist wo beim Auswärtsspiel dabei ist. Da es fahrtechnisch nru gehen würde wenn der Trainer ein Bussle hat. Oder sie mit den öffentlichen anreisen. Also ist in 99% der Fälle noch eine andere Person über 18 dabei.

    Klar kann ein SR dazubeitragen, aber ich sehe nicht ein das ich mich aufgrund der rechtlichen Situation als SR nicht den Trainer bestrafen darf nur weil er der einzige ist.

  • So selten ist das garnicht. Anreise mit öffentlichen kommt öfter vor als man denkt, da z.B. in Sachsen-Anhalt für die Anreise öffentlichen Verkehrsmitteln zu benutzen sind. Bei privaten PKW immer mit eigenem Risiko und dann keine Neuansetzung des Spieles bei einer Panne usw. möglich.

    Da hast du mich falsch verstanden, nicht wegen der rechtlichen Situation, sondern der Situation der Vorbildfunktion des MV wie auch der SR gegenüber den Heranwachsenden, weil dort meiner Meinung nach noch mehr auf Lerneffekt setzen kannst, als bei den Erwachsenen.

  • Zitat

    Original von Dany
    Theo
    Also es ist höchst selten das der MV der einzige Ü18 ist wo beim Auswärtsspiel dabei ist. Da es fahrtechnisch nru gehen würde wenn der Trainer ein Bussle hat. Oder sie mit den öffentlichen anreisen. Also ist in 99% der Fälle noch eine andere Person über 18 dabei. ...

    Und die willst Du jetzt auf die Bank zwingen?

  • Zitat

    Original von hsr

    Und die willst Du jetzt auf die Bank zwingen?

    Sie haben ja noch die Wahl entweder sie sitzen drauf oder ich brech es ab. Ich leg meine Hand für keien Fremden ins Feuer.

  • Laut Durchführbestimmung des HVW:

    4. Mannschaftsverantwortlicher
    Der Mannschaftsverantwortliche wird im Spielprotokoll unter der Rubrik „Offizielle“ als erste Person aufgeführt.
    Verzichtet eine Mannschaft auf einen Mannschaftsverantwortlichen (kein Offizieller auf dem Spielprotokoll),
    so übernimmt ein Spieler dessen Aufgaben. Die Rückennummer dieses Spielers ist vor Spielbeginn
    in der Rubrik MV: einzutragen. Der Mannschaftsverantwortliche (MV) bei Erwachsenenmannschaften muss
    das 16. Lebensjahr, bei Jugendmannschaften das 14. Lebensjahr vollendet haben.

    Gruß
    Timo

  • Hm OK, danke für die Info, das iost für mich ganz neu. Vorallem nach dem bei uns der SR-Wart bei nem Spiel eingetragen hat das die Mannschaft ohne jeglichen Betreuer angereist ist. Jugend war eien wJA wo mindestens 3 Spielerinnen schon 18 waren.

    Aber wie ist des dann mitd er Aufsichtspflicht? Wer hat die denn dann?