Nachweisbar war dann am Ende nur, daß es in dem Wisch stand. Das reichte dem Gericht nicht, um die Klage anzunehmen.
In dem Prozess ging es aber nicht um den von Lothar Frohwein erwähnten Sachverhalt.
Artikel aus der Volksstimme;
Hildebrandt war angeklagt worden, weil er 2005 und 2006 in drei Taten insgesamt knapp 43 000 Euro der Magdeburger Handball GmbH ( HMD ) veruntreut haben sollte. Der frühere HMD-Geschäftsführer sollte laut Anklage unberechtigterweise 25 000 Euro aus dem Vermögen der HMD an die Projektgesellschaft zum Ausbau der Bördelandhalle ( deren Mit-Geschäftsführer er war ) überwiesen haben. Ferner wurde er beschuldigt, eigentlich für die Handball GmbH bestimmte Gelder ( 4988 Euro ) unberechtigt an seine Privatfirma HCM Consulting und Marketing ( alleiniger Geschäftsführer : Hildebrandt ) transferiert zu haben. Der dritte Tatvorwurf : Der 51-Jährige soll eine Roll-Werbebande für die Bördelandhalle im Wert von 35 000 Euro mit Geldern der HMD erworben haben. Später, so der Vorwurf, habe HMD dafür Miete bezahlt.
Hildebrandt-Verteidiger Heinz-Peter Günther hatte gestern mit Blick auf die 180-Grad-Drehung der beiden Zeugen, auf die die Staatsanwaltschaft ihre Anklage aufgebaut hatte, vorgeschlagen, den Prozess zu beenden. Günther sah zwei Freisprüche ( 25 000-Euro-Darlehen und 4988 Euro Aufwandsentschädigung ). Lediglich in Bezug auf die Werbebande war er sich nicht sicher.
Nopens sah die Sache mit den 25 000 Euro ebenso. Nach der revidierten Zeugenaussage der einstigen HMD-Gesellschafter am ersten Prozesstag sei die Frage des " Darlehens nicht strafrechtlich zu beantworten. That ‘ s life. " In Sachen Aufwandsentschädigung passe zwar einiges nicht zueinander. Aber weil der finanzielle Schaden gegenüber der HMD vom Angeklagten beglichen wurde, könne er sich dem Verteidiger anschließen. Bei der Werbewand sei der Fall allerdings eindeutig.
Trotzdem stellte der Oberstaatsanwalt den Antrag : Einstellung nach Paragraf 153 a Strafprozessordnung gegen Geldzahlung. Am besten als Wiedergutmachung an die HMD.
Doch das wollte Hildebrandt zuerst nicht. Grund : laufende rechtliche Auseinandersetzungen mit seiner einstigen GmbH. Für den Magdeburger Sport ja, so Anwalt Günther, aber nicht für die Handball-Gesellschaft. Auch die Höhe war Streitthema. Die von Nopens vorgeschlagenen 17 600 Euro, dieselbe Summe, die die HMD als Leasing für ihre eigene Werbewand gezahlt hatte, hielt Hildebrandt für zu hoch. Nach längerer Rechnung und der Idee, die Mehrwertsteuer abzuziehen, legte man sich auf zu zahlende 10 000 Euro fest.
Richterin Nolte : " Ich mache nur mit, weil die Unrechtmäßigkeit des 25 000-Euro-Darlehens nicht zu beweisen ist, die knapp 5000 Euro Aufwandsentschädigung zurückgezahlt wurden und der Angeklagte damals nicht vorbestraft war. Die Strafrichterin stellte das Verfahren vorläufig ein. Sollte Hildebrandt nicht innerhalb von drei Monaten die 10 000 Euro bezahlen, wird das Verfahren wieder aufgenommen.
Am Rande des Prozesses wurde bekannt, dass ein weiteres Ermittlungsverfahren im Hildebrandt-Komplex von der Staatsanwaltschaft am 4. Dezember eingestellt wurde. Es ging ebenfalls um Untreue zum Nachteil der HMD. Hildebrandt sollte 23 200 Euro Handballballsponsorengelder auf sein Privatkonto umgelenkt haben.