Das Gericht fühlt sich anscheinend ausreichend informiert, Plädoyers am 18. und 20. Januar, Urteilsverkündung am 26. Januar. http://www.kn-online.de/sport/thw/2682…det-werden.html
Bestechungsvorwürfe gegen THW Kiel
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Wieso haben die Flensburger kein Bestechungsgeld gezahlt.
Laut dieser Schutzschrift wussten doch alle Bescheid. Also auch die Flensburger und es ging doch nur darum, wer schneller bzw. mehr zahlte ...Das Ganze erinnert mich an Jan Ullrichs Aussage, er habe nie jemanden betrogen ...
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Jedenfalls lassen diese Aussagen die Stellungnahmen von den sonstigen Zeugen jetzt nicht mehr so unglaubwürdig erscheinen
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Hat der Begriff "Schutzschrift" eine besondere Bedeutung? Was verbirgt sich dahinter?
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I am here: http://maps.google.com/maps?ll=49.974814,9.126572 -
Meinen die diese Verteidigungsstrategie ernst? Noka Serdarusic rettet seinen Arsch auf Kosten der öffentlichen Kreuzigung des europäischen Vereinshandballs und der Schiedsrichtergilde.
Der böse Noka beschuldigt also all die unbescholtenen? Egal, ob diese Räuberpistole stimmt, aber hier wurde doch immer vehement Aufklärung gefordert, ob jetzt von Dir persönlcih auch, bin ich mir jetzt nicht ganz sicher. Nun kommen mutmaßliche Details ans Tageslicht und es ist auch wieder nicht richtig. Was denn nun?
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Borah:
Doch ich habe mich für vollständige Aufklärung stark gemacht und insgeheim gehofft, dass der Graben zwischen Serdarusic und Schwenker so tief ist, dass Einer den Anderen ans Messer liefert. Aber ich habe nicht wirklich daran geglaubt, dass Noka seine größten sportlichen Erfolge opfert, um Schwenker und dem THW das Messer in den Rücken zu rammen. Nur um den Freispruch kann es ihm wohl kaum gehen, denn ihm hätte realistischerweise höchstens eine Geldstrafe gedroht. -
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Hat der Begriff "Schutzschrift" eine besondere Bedeutung? Was verbirgt sich dahinter?
Das hat mich auch verwirrt. Schutzschrift ist ein juristischer Fachbegriff und bezeichnet ein Verteidigungsmittel im Bereich des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens (= Zivilrecht) und hat mit Strafprozessen nichts zu tun.
Spekulativ gibt es also zwei Möglichkeiten:
1. Der Verfasser des KN-Artikels hantiert - wie es 99 Prozent seiner Kollegen auch machen - völlig ahnungslos mit juristischen Fachbegriffen und entstellt dadurch unbeabsichtigt den Sinn.2. Es handelt sich tatsächlich um eine Schutzschrift und das steht da auch so drauf. (Woher sollte der Verfasser den Begriff sonst herhaben?). Das würde bedeuten, dass das Ding als Verteidigung für ein mögliches Verfahren im einstweiligen Rechttschutz irgendwann zwischen 2009 und Prozessbeginn (als Entwurf?) verfasst wurde und nun der Zeitung zugespielt worden ist.
Was meiner Meinung nach in diesem Zusammenhang noch unklar ist:
Irgendwann (ich habe jetzt keine Zeit, das herauszusuchen), wurde öffentlich, dass das Gericht beschlossen hat (= es gibt einen schriftlichen Beschluss dazu), dass Betrug (mangels Täuschungshandlung und Schaden) und Untreue (mangels Schaden) nicht infrage kommen, sondern stattdessen möglicherweise Bestechung im geschäftlichen Verkehr (= § 299 StGB).Vor diesem Hintergrund wäre es ja geradezu idiotisch, ein 72-seitiges Pamphlet in die Verhandlung einzuführen, um das Tatbestandmerkmal "Täuschungshandlung" - das für den Betrug, jedoch nicht für § 299 erforderlich ist - kaputt zu bekommen. Eben weil das Gericht eh keine Täuschungshandlung sieht und das auch schon so beschlossen hat.
Wie schon einmal erwähnt: Zu den rechtlichen Dingen (Was GENAU' und in welchem Zeitraum ist angeklagt? Welche Beschlüsse oder richterliche Hinweise gibt es?) ist leider zu wenig veröffentlicht worden. Das könnte aber am Ende der entscheidende Faktor sein. Aber das hatten wir schon einige zig Seiten zuvor...
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Glück im Unglück für die Könige von Kiel?
ZitatTHW-Prozess: Heikle Akte entdeckt
Überraschung im THW-Prozess vor dem Kieler Landgericht: Zu Beginn des 16. Verhandlungstages gab der Richter Matthias Wardeck bekannt, dass es eine Durchsuchung bei einem möglichen Zeugen gegeben habe. Bei der Aktion Anfang Januar wurde auch Material mit brisantem Inhalt beschlagnahmt. Nach Recherchen der NDR 1 Welle Nord soll bei der Durchsuchung eines Berliner Anwaltsbüros eine Akte des Spielervermittlers Nenad Volarevic sichergestellt worden sein. Sie soll eine Selbstbezichtigung Volarevics enthalten, in der er mitteilt, vor dem Champions-League-Finale vom THW Geld für die Bestechung der Schiedsrichter erhalten zu haben. Zum Vorgehen der Staatsanwaltschaft, die diese Durchsuchung beantragt hatte, sagte der Richter, dass erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Durchsuchungsbeschlusses bestünden. Die sichergestellten Unterlagen seien deshalb als Beweismittel nicht zugelassen. [...]
Quelle: NDR
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ein solcher Durchsuchungsbeschluss wird doch nur auf richterliche Anweisung erstellt oder?
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ein solcher Durchsuchungsbeschluss wird doch nur auf richterliche Anweisung erstellt oder?
Das ist wohl war aber wenn die Staatsanwaltschaft(oder deren Erfüllungsgehilfen Polizei) in Berlin mistgebaut hat kann es durchaus sein das der Kieler Richter das Material ablehnt
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- Offizieller Beitrag
Insgesamt ist die Informationslage zu dünn, um das alles einordnen zu können. Zudem haben die Berichterstatter wahrscheinlich nicht alles richtig verstanden bzw. nicht alle relevanten Fakten vermeldet. Es wäre schon interessant zu wissen, warum das Gericht von einem Beweisverwertungsverbot ausgeht. Da muss schon viel schief gelaufen sein, schließlich gilt hier nicht das US-Recht mit der fruit-of-the- poison-tree-Theorie...
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Heisst das, ein Beweismittel wird in Deutschland auch dann anerkannt, wenn es unrechtmäßig erworben wird?
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Schwierige Materie!
Ganz platt und total vereinfacht: in der Praxis überwiegend ja. Es gibt natürlich gesetzlich und durch Rechtsprechung festgelegte Ausnahmen.Aber hier fehlen uns die Infos...
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- Offizieller Beitrag
Unabhängig ob das dann verwertbar wäre oder nicht - moralisch wird es verwertbar sein
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Die Selbstanzeige ist ja in dem Sinne auch nix neues. Wenn ich mich richtig erinnere, ohne auf die erste Seite dieses Threads zu gehen, war in den ersten Artikeln, die es überhaupt zum Manipulationsskandal gab, bereits die Rede davon.
Ist also ein alter Hut. Eher überraschen, daß erst so spät wieder die Rede davon ist.
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Die Selbstanzeige ist ja in dem Sinne auch nix neues. Wenn ich mich richtig erinnere, ohne auf die erste Seite dieses Threads zu gehen, war in den ersten Artikeln, die es überhaupt zum Manipulationsskandal gab, bereits die Rede davon.
Ist also ein alter Hut. Eher überraschen, daß erst so spät wieder die Rede davon ist.
Wenn ich das richtig mitbekommen habe, war die Selbstanzeige verschwunden - deshalb war keine Rede davon.
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Zumal ja zwischen dem Gerücht einer Selbstanzeige und einem konkret beschlagnahmten Dokument so gut wie kein Unterschied besteht. Der Richter in Kiel scheint das so ähnlich zu sehen wie Du.
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Einerseits ein alter Hut, aber es macht einen gravierenden Unterschied, ob es nur wage Aussagen über diese Schriftstück gibt oder ob es de facto dem Gericht vorliegt. Nach dem kürzlich aufgetauchten Fax des THW Kiel an Nenad Volarevic wäre die Selbstanzeige ein weiteres Beweisstück, das die Darstellung der Verteidigung ins Wanken bringt - um nicht zu sagen niederreißt.
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Zitat
Einerseits ein alter Hut, aber es macht einen gravierenden Unterschied, ob es nur wage Aussagen über diese Schriftstück gibt oder ob es de facto dem Gericht vorliegt. Nach dem kürzlich aufgetauchten Fax des THW Kiel an Nenad Volarevic wäre die Selbstanzeige ein weiteres Beweisstück, das die Darstellung der Verteidigung ins Wanken bringt - um nicht zu sagen niederreißt.
So sehe ich das auch.
Letzter Stand der Dinge war doch, dass es das Schriftstück gar nicht (mehr) gibt... und plötzlich liegt es auf dem Tisch !Wenn man wirklich Interesse an einer lückenlosen Aufklärung hat, dann muss man sich doch damit befassen ! Wie auch immer man letztlich dieses Stück erlangt hat - hier geht es um die Wahrheitsfindung !
Und der Verteidigung kann es doch egal sein, wenn die Mandanten wirklich unschuldig sind.
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Schwierige Materie!
Ganz platt und total vereinfacht: in der Praxis überwiegend ja. Es gibt natürlich gesetzlich und durch Rechtsprechung festgelegte Ausnahmen.Aber hier fehlen uns die Infos...
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Mal vom aktuellen fall ab, liest sich das wie eine einladung, auf die rechtmaessigkeit zu pfeifen - im erfolgsfalle wird die unrechtmaessigkeit übersehen, und ansonsten wird den ermittler höchstens unter der hand mitgeteilt, dass sich soetwas nicht gehört.@ fuchs - es dürfte aber leichter sein, ein nicht vorliegendes schriftstueck zu diskreditieren, als ein tatsächliches stück papier, selbst wenn dies nur ergebnis einer verschwörung waere.
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