Bestechungsvorwürfe gegen THW Kiel

    • Offizieller Beitrag

    Ich glaube nicht, dass sich der Sachverhalt unter 299a subsumieren lässt. Dann müsste das Pfeifen eine "gewerbliche Leistung" sein. Das schreit im Fall einer Verurteilung schon jetzt nachh Revision, also noch drei weitere Jahre Schwebezustand.

  • Das verwundert mich jetzt:

    Zitat

    Die "Süddeutsche Zeitung" hatte unter Berufung auf eine Mitteilung des Kammervorsitzenden an Verfahrensbeteiligte berichtet, dass die Kammer prüfe, ob der Straftatbestand der Bestechung im geschäftlichen Verkehr erfüllt sei. Den klagt die Staatsanwaltschaft allerdings nicht an.

    Wie darf man sich das denn vorstellen, der Richter prüft, und bei positivem Bescheid gibt er der Staatsanwaltschaft den Ratschlag, die Anklage umzuformulieren? Müsste dann nicht der Richter ausgetauscht werden, wenn es zu einer modifizierten Anklage kommt?

  • Zitat

    § 299 Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr

    (1) Wer als Angestellter oder Beauftragter eines geschäftlichen Betriebes im geschäftlichen Verkehr einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, daß er einen anderen bei dem Bezug von Waren oder gewerblichen Leistungen im Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzuge, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Ebenso wird bestraft, wer im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs einem Angestellten oder Beauftragten eines geschäftlichen Betriebes einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, daß er ihn oder einen anderen bei dem Bezug von Waren oder gewerblichen Leistungen in unlauterer Weise bevorzuge. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Handlungen im ausländischen Wettbewerb.

    Ich meine mich zu erinnern, dass im Rahmen der Siemens-Schmiergeldaffäre von diesem § Gebrauch gemacht wurde, kann aber im Moment nicht erkennen, wie man diesen Rechtstext auf ein manipuliertes Handballspiel übertragen kann? Welche Handlung wird denn dan angeklagt? Eine mögliche vorauseilende Zahlung an einen Spielerberater, damit dieser bei künftigen Spielerberatungen den zahlenden Verein bevorzugt bewirbt oder bedient?

    Im Vergleich zu Serdarusic muss man sich Elefanten als vergessliche, etwas schusselige Tiere vorstellen. (Süddeutsche Zeitung v. 10.2.09)

  • Freundschaft!

    Zitat

    Original von Lothar Frohwein
    Ich glaube nicht, dass sich der Sachverhalt unter 299a subsumieren lässt. Dann müsste das Pfeifen eine "gewerbliche Leistung" sein. Das schreit im Fall einer Verurteilung schon jetzt nachh Revision, also noch drei weitere Jahre Schwebezustand.


    Es wäre doch aber trotzdem interessant, was abgesehen von der strafrechtlichen Seite bei einer Verurteilung passieren würde. Das strafrechtliche Urteil würde zwar in der Revision kassiert, aber der Nachweis der Bestechung wäre erbracht. Wie gesagt ohne strafrechtliche Folgen, aber vielleicht mit verbandsrechtlichen Folgen und natürlich auch mit negativen Folgen fürs Image.

    • Offizieller Beitrag

    Wir können ja nur mutmaßen, ich fang mal an:

    @ ojessen:
    Das Gericht darf das. Angeklagt wird immer eine Tat, ein Sachverhalt. Unter welche §§ das dann letztendlich fällt, entscheidet nicht die StA, sondern das Gericht. Weicht es von der Anklage ab, erteilt es einen Hinweis, "dass auch eine Bestrafung nach §§ XY infrage kommt".

    Für Betrug zum Nachteil der EHF könnte der Schaden fehlen. Schaden ist aber Tatbestandsvoraussetzung. Schaden könnte die Siegprämie sein, aber die hätte die EHF eh auskehren müssen. Notfalls eben an den Zweiten. Bei Hoyzer ging es um Wetten (=geschädigte Wettanbieter und Wetter), soweit ich mich entsinne; der Fall war daher anders gelagert.

    Außerdem bräuchte man jedenfalls für einen Betrug zum Nachteil der SG wegen der Kausalität wohl den "Erfolg", d.h., den Nachweis, dass die SR bewusst aufgrund einer "Schmierung" das Spiel verpfiffen haben. Dieser Nachweis dürfte, anders als beim geständigen Hoyzer, nicht gelingen.

    @ ALF: Das könnte tatsächlich interessant werden, allerdings erst, sobald ein Urteil rechtskräftig würde. Aber auch da bräuchte man wohl den o.g. Nachweis des vorsätzlichen Verpfeifens, jedenfalls für die zivilrechtliche Seite. Verbandsrechtlich sähe das wohl anders aus...

    @ Olaf: Die meinen wohl Absatz 2. Es darf vermutet werden, dass das Gericht nach Aktenlage es für wahrscheinlicher hält, dass der Geldfluss an die SR nachgewiesen wird, als dass es nicht nachgewiesen wird. Käme das Gericht nach einer Beweisaufnahme zu diesem Ergebnis, könnte der Sachverhalt unter 299 "gepresst" werden:
    "Geschäftlicher Verkehr" = Profihandball, Teilnahme an der CL (wirtschaftlich betrachtet)
    "Beauftragter" = Schieris
    "geschäftlicher Betrieb" = EHF
    "Voteil anbieten, versprechen oder gewähren" = Schieris schmieren, versuchen, sie zu schmieren oder versprechen, sie zu schmieren (d.h., der Versuch reicht)
    "Bezug einer gewerblichen Leistung" = ??? das Pfeifen? -- Hier wird´s schwierig. Man könnte man viel hin und her argumentieren.

    Oder ist der CL-Sieg gemeint? Ist der CL-Sieg eine gewerbliche Leistung? Kann der von Schieris "bezogen" werden?

    Käme 299 zur Anwendung, bedürfte es des o.g. Nachweises des bewussten Falschpfeifens nicht.

    Jedenfalls ist es grundsätzlich problematisch, Sachverhalte in §§ zu pressen, die eigentlich nicht für diese vorgesehen sind. Im Strafrecht gilt als eine der obersten Maximen das Bestimmtheitsgebot, d.h. es muss eigenlich für jedermann ersichtlich sein, was verboten ist und was nicht. Zu unbestimmt geht halt nicht.

    Beispiel:
    Zu Beginn des vorigen Jahrhunderts kam mit der Verbreitung der Elektrizität der Stromklau auf. Zunächst versuchte man das mit dem normalen Diebstahlsparagraphen zu lösen. Der setzt voraus, dass eine fremde bewegliche Sache weggenommen werden muss. Also erklärte man Strom zu einer beweglichen Sache. Man versuchte also zu "quetschen". Das hat das damalige Reichsgericht aber nicht mitgemacht und der Gesetzgeber wurde gezwungen, eigens einen § für Stromklau einzuführen, den es seitdem gibt.

    Seit Jahren gibt es Gesetzesinitiativen zur Einführung eines § für Sportbetrug. Wohl aus sportpolitischen Gründen sind diese aber niemals umgesetzt worden.

    Demnach könnte man sagen, dass der Gesetzgeber Sachverhalte wie SR-Schmierung oder Doping gar nicht mit dem Strafrecht (= ulima ratio) begegnen möchte, sondern den Verbänden im Rahmen der sportrechtlichen Autonomie Verbänden die Bestrafung durch Sperren o.ä. überlassen will. D.h. der Staat will sich aus dem Sport raushalten, also grundsätzlich auch nicht strafen.

    Da werden U.S und N.S Anwälte innerhalb der Frist zur Stellungnahme viel schreiben müssen ;) -- Die Kommentierungen zum 299 lassen auf jeden Fall Zweifel aufkommen, dass der Sachverhalt unter dem § gepackt werden kann. Daher die Spekulation mit der Revision. Der sportpolitischen Aspekt mal außen vor gelassen...

  • So, wie ich das jetzt verstehe, könnte also in einem Urteil sinngemäß stehen, dass der Vorwurf der Schiedsrichterbestechung nachgewiesen wurde, aber dieser Tatbestand vom aktuellen Recht nicht unter Strafe gestellt wird?

  • Zitat

    Original von Lothar Frohwein
    Das wäre eine denkbare Möglichkeit

    Und die Beschi...senste.

    Der THW wuerde dann sicherlich von der EHF sanktioniert, die mutmasslichen beiden Verursacher gingen straffrei aus.
    Ausbaden duerften das dann Leute, also wohl Gislasson und seine Mannen, die da gar nichts fuer können.

    Jag går och fiskar

    och tar en tyst minut

  • Zitat

    Original von kuestentanne

    Und die Beschi...senste.

    Der THW wuerde dann sicherlich von der EHF sanktioniert, die mutmasslichen beiden Verursacher gingen straffrei aus.
    Ausbaden duerften das dann Leute, also wohl Gislasson und seine Mannen, die da gar nichts fuer können.

    In dem Fall würde ich aber erwarten, dass der THW die beiden in Regress nimmt.

  • Zitat

    Original von kuestentanne

    Und die Beschi...senste.

    Der THW wuerde dann sicherlich von der EHF sanktioniert, die mutmasslichen beiden Verursacher gingen straffrei aus.
    Ausbaden duerften das dann Leute, also wohl Gislasson und seine Mannen, die da gar nichts fuer können.

    Aber nur, wenn ,am davon ausgeht, die beiden hätten es - sollte es so sein - alleine durchgezogen. Man kann aber auch davon ausgehen, dass noch andere Personen im Club davon Kenntnis hatten.

  • Kanske ...

    Aber das ist ja ein grundsätzliches Problem, wenn Geschäftsfuehrer Mist bauen, leiden da oft viele drunter, die nichts dafuer können.

    Jag går och fiskar

    och tar en tyst minut

  • Naja, seit über einem halben Jahr heisst es, dass in Kürze mit einer Entscheidung des Gerichts, das Verfahren zu eröffnen, zu rechnen ist. Wer weiss, wie lange sich das Verfahren selbst dann noch hinziehen würde, wenn es eröffnet würde? Und dann besteht immer noch eine hohe Wahrscheinlichkeit des Freispruchs (aus welchen Gründen auch immer). Und letztlich ist Baum selbst ja gar nicht angeklagt, und die EHF selbst hat ja schon vor langer Zeit festgestellt, dass keine Unregelmäßigkeiten beim Spiel selbst zu beobachten waren. http://www.kircheimdorflassen.de

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von ojessen
    Naja, seit über einem halben Jahr heisst es, dass in Kürze mit einer Entscheidung des Gerichts, das Verfahren zu eröffnen, zu rechnen ist. Wer weiss, wie lange sich das Verfahren selbst dann noch hinziehen würde, wenn es eröffnet würde? Und dann besteht immer noch eine hohe Wahrscheinlichkeit des Freispruchs (aus welchen Gründen auch immer). Und letztlich ist Baum selbst ja gar nicht angeklagt, und die EHF selbst hat ja schon vor langer Zeit festgestellt, dass keine Unregelmäßigkeiten beim Spiel selbst zu beobachten waren. http://www.kircheimdorflassen.de

    Streiche hohe und setze gewisse ;)

  • Zitat

    Original von ojessen
    Und letztlich ist Baum selbst ja gar nicht angeklagt, ...

    Frage an die Juristen: Warum hat die Staatsanwaltschaft eigentlich die Schiris nicht mit angeklagt? Wenn man Betrug unterstellt, dann wären die Schiedsrichter doch wohl maßgeblich daran beteiligt. Oder sind die deutschen Behörden trotz des vermeintlichen Tatorts in D nicht zuständig?