- Offizieller Beitrag
ZitatOriginal von ojessen
Ulf, das ist ja alles richtig, was du schreibst: Dennoch ist es so, dass auch für Manipulationen bisher kein Nachweis vorliegt. Wenn man bedenkt, dass Untreue ja das leichter nachzuweisende Vergehen ist (da hier nur das Verschwinden von Geld bewiesen werden muss), und man sich ansieht, wie schwer dies der StA anscheinend fällt, dann muss man wohl davon ausgehen, dass solche Beweise für Manipulationen (wo der Ankläger dann auch nachweisen muss, dass das verschwundene Geld bei bestimmten Personen zu bestimmten Zwecken angekommen ist) noch schwieriger zu erhalten sind.
Für mich sind folgende Ergebnisse denkbar:
1. Es wird nachgewiesen, dass keine Untreue vorliegt - mangels Masse ist dann auch eine Manipulation äußerst unwahrscheinlich.
2. Untreue wird nicht nachgewiesen - rechtlich das gleiche Ergebnis wie 1., aber Zweifel bleiben bestehen - meiner Meinung nach das wahrscheinlichste Ergebnis, wobei dann gleichermaßen ein nicht zu tilgender Verdacht bestehen bleibt, das sowohl der Vorwurf der Untreue als auch der Manipulation zutreffen.
3. Untreue wird nachgewiesen, und der Verbleib der Mittel wird aufgedeckt - hier würde dann ähnlich wie im Fall 1 eine gewisse Sicherheit entstehen, ob die Gelder entweder a) tatsächlich bei Schiedsrichtern, oder b) bei Spielervermittlern, Spieler oder ähnlichen gelandet sind - halte ich zur Zeit für relativ unwahrscheinlich, wenn nicht noch überraschend neue Zeugen oder Beweise auftauchen.
4. Untreue wird nachgewiesen, aber der Verbleib der Mittel bleibt im Dunkeln - ein ähnliches Ergebnis wie im Fall 2, nur mit der zusätzlichen Konsequenz für die untreuen Manager, Trainer und Angestellten - meiner Meinung nach das zweit-wahrscheinlichste Ergebnis.Eigentlich kann es ernsthafte Konsequenzen für den THW von Seiten der Verbände nur im Fall 3 geben, wenn die Gelder nachweislich bei Schiedsrichtern gelandet sind - meiner Meinung nach die unwahrscheinlichste der 5 Varianten.
Woraus kannst Du schließen, dass es der Staatsanwaltschaft schwer fällt eine eventuelle Untreue zu beweisen ? Weil noch keine Anklage erhoben wurde ?
In einem Fall solcher Bedeutung werden die Ermittlungen auch nach einer wahrscheinlich eeindeutigen Beweislage (aus Sicht der Staatsanwaltschaft) nicht sofort eingestellt und Anklage erhoben. Der Fall wird dann wasserdicht gemacht.
Für alle die S.A.M. 's Beitrag nicht verstanden haben:
Das im Zweifel für den Angeklagten gilt nur im Strafrecht. In eventuellen sonstigen Prozessen könnte die vorgelegten Beweise nach Wahrscheinlichkeiten bewertet werden