Bestechungsvorwürfe gegen THW Kiel

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    Zitat

    Original von ojessen

    Ulf, das ist ja alles richtig, was du schreibst: Dennoch ist es so, dass auch für Manipulationen bisher kein Nachweis vorliegt. Wenn man bedenkt, dass Untreue ja das leichter nachzuweisende Vergehen ist (da hier nur das Verschwinden von Geld bewiesen werden muss), und man sich ansieht, wie schwer dies der StA anscheinend fällt, dann muss man wohl davon ausgehen, dass solche Beweise für Manipulationen (wo der Ankläger dann auch nachweisen muss, dass das verschwundene Geld bei bestimmten Personen zu bestimmten Zwecken angekommen ist) noch schwieriger zu erhalten sind.

    Für mich sind folgende Ergebnisse denkbar:
    1. Es wird nachgewiesen, dass keine Untreue vorliegt - mangels Masse ist dann auch eine Manipulation äußerst unwahrscheinlich.
    2. Untreue wird nicht nachgewiesen - rechtlich das gleiche Ergebnis wie 1., aber Zweifel bleiben bestehen - meiner Meinung nach das wahrscheinlichste Ergebnis, wobei dann gleichermaßen ein nicht zu tilgender Verdacht bestehen bleibt, das sowohl der Vorwurf der Untreue als auch der Manipulation zutreffen.
    3. Untreue wird nachgewiesen, und der Verbleib der Mittel wird aufgedeckt - hier würde dann ähnlich wie im Fall 1 eine gewisse Sicherheit entstehen, ob die Gelder entweder a) tatsächlich bei Schiedsrichtern, oder b) bei Spielervermittlern, Spieler oder ähnlichen gelandet sind - halte ich zur Zeit für relativ unwahrscheinlich, wenn nicht noch überraschend neue Zeugen oder Beweise auftauchen.
    4. Untreue wird nachgewiesen, aber der Verbleib der Mittel bleibt im Dunkeln - ein ähnliches Ergebnis wie im Fall 2, nur mit der zusätzlichen Konsequenz für die untreuen Manager, Trainer und Angestellten - meiner Meinung nach das zweit-wahrscheinlichste Ergebnis.

    Eigentlich kann es ernsthafte Konsequenzen für den THW von Seiten der Verbände nur im Fall 3 geben, wenn die Gelder nachweislich bei Schiedsrichtern gelandet sind - meiner Meinung nach die unwahrscheinlichste der 5 Varianten.


    Woraus kannst Du schließen, dass es der Staatsanwaltschaft schwer fällt eine eventuelle Untreue zu beweisen ? Weil noch keine Anklage erhoben wurde ?

    In einem Fall solcher Bedeutung werden die Ermittlungen auch nach einer wahrscheinlich eeindeutigen Beweislage (aus Sicht der Staatsanwaltschaft) nicht sofort eingestellt und Anklage erhoben. Der Fall wird dann wasserdicht gemacht.

    Für alle die S.A.M. 's Beitrag nicht verstanden haben:

    Das im Zweifel für den Angeklagten gilt nur im Strafrecht. In eventuellen sonstigen Prozessen könnte die vorgelegten Beweise nach Wahrscheinlichkeiten bewertet werden

  • Zitat

    Original von Lord Vader
    Das im Zweifel für den Angeklagten gilt nur im Strafrecht. In eventuellen sonstigen Prozessen könnte die vorgelegten Beweise nach Wahrscheinlichkeiten bewertet werden


    oih!
    Könntest Du bitte irgendwie belegen, dass das im Zivilrecht nicht gilt?

    Einmal editiert, zuletzt von varg (19. April 2009 um 19:01)

  • Zitat

    Original von varg


    oih!
    Könntest Du bitte irgendwie belegen, dass das im Zivilrecht nicht gilt?

    OT, da die USA betreffend - frag mal OJ Simpson, der ist im Strafprozess wegen Mordes freigesprochen, aber im Zivilprozess zu Schadensersatz verurteilt worden.

  • Zitat

    Original von Lord Vader
    Für alle die S.A.M. 's Beitrag nicht verstanden haben:

    Das im Zweifel für den Angeklagten gilt nur im Strafrecht. In eventuellen sonstigen Prozessen könnte die vorgelegten Beweise nach Wahrscheinlichkeiten bewertet werden

    S.A.M. sprach ja vom Sportrecht.

    Dass Verbände Sanktionen verhängen können, wenn sie über keine ausreichende Beweislage verfügen ist m. W. zwar möglich aber unüblich, da diese Sanktionen dann Gegenstand von zivilen Prozessen werden und die Verbände dort nicht wegen ihrer eigenen Regularien und Sanktionskataloge sondern der Sanktionen ohne ausreichende Beweisführung in arge Schwierigkeiten geraten können.
    So verstehe ich den Hinweis von Netter Herr, dass eben auch die Verbände nicht auf Hören-Sagen allein hin aktiv werden können, wie sich das ja anscheinend manche Beobachter vorstellen oder gar wünschen. Entsprechend hat sich doch die EHF von Beginn an positioniert, dass sie nämlich die Ermittlungen der StA abzuwarten gedenkt. Es kann ja gut sein, dass die StA zu Erkenntnissen kommt, die für sie selbst weniger von Belang sind als etwa für die EHF. Die wiederum hätte dann allerdings Material in der Hand, um gegen den THW oder sonstwen aktiv zu werden.

    Aber Fachleute mögen mich korrigieren, falls ich falsch liege.

  • ich weiß nur, dass der Grundsatz "in dubio pro reo" nichts mit der Beweisführung zu tun hat; erst nachdem alle Beweise gewürdigt wurden, wobei der Richter natürlich in der Würdigung der einzelnen Beweise frei ist, kommt diese Regel zur Anwendung, sprich wenn der Richter an der Schuld Zweifel hat.

    Kollege Frohwein kann das aber sicher besser erklären.

    • Offizieller Beitrag

    @ sghsv: das kann ich auch nicht besser erklären. @ lord: wahrscheinlichkeiten reichen auch im zivilrecht nicht. Wer einen anspruch stellt, muss diesen beweisen. Z.b. wird es flensburg bei der angekündigten klage gegen den thw nicht reichen, wenn die bestechung nicht bewiesen werden kann, sie aber wahrscheinlich ist...

  • Zitat

    Original von Lothar Frohwein
    @ lord: wahrscheinlichkeiten reichen auch im zivilrecht nicht. Wer einen anspruch stellt, muss diesen beweisen. Z.b. wird es flensburg bei der angekündigten klage gegen den thw nicht reichen, wenn die bestechung nicht bewiesen werden kann, sie aber wahrscheinlich ist...

    Zitat


    Na, dann wäre das ja wohl erstmal geklärt.

    Man benötigt also wohl doch noch Beweise und nicht nur Gerüchte. Ist ja 'nen Ding!
    Aber in Foren gilt das ja zum Glück nicht. Also: Beim THW haben sie alle bestochen. Das ist sonnenklar. Die bestechen immer noch. Beweise brauch ich nicht. Nielsen hat's doch gesagt. Jawoll!


    ;)

  • Ja, und du begehst gerade den gleichen Fehler. Nielsen hat nicht gesagt, dass der THW immer noch besticht. Er hat gesagt, dass er das nicht ausschließen würde. Das ist ein himmelweiter Unterschied. Dieser Aussage schließe ich mich nahezu komplett an. Nur die Worte "immer noch" würde ich da ausklammern, weil ich eben nicht von Schwenker und Serdarusic erzählt bekommen habe, dasss der THW Schiedsrichter bestochen hat. Aber ausschließen, dass irgendein Verein die Schiedsrichter bestochen hat, das werde ich nicht tun. Dafür habe ich ja gar keinen Einblick in die Finanzen der Klubs, um das beurteilen zu können.

    Original von rro.ch
    Beliebte Sportarten aber auch Randsportarten wie Handball kommen beim Publikum an.

    Einmal editiert, zuletzt von Steinar (20. April 2009 um 10:32)

  • ALF: wenn die solche Klamotten ausgraben, dann muss ich Dir mal eine gaaaaaaaaaaaaaaaaaanz wichtige Frage stellen:

    bestehen noch berechtigte Hoffnungen für Deutschland Fußball-Weltmeister 1966 zu werden??

    Über eine baldige Nachricht (wenn es geht positiv) wäre ich dir sehr dankbar.

  • Freundschaft!

    Nein. Deutschland war ja auch gar nicht dabei. Nur die Bundesrepublik.

    Edit: Aber man könnte ja aus Prinzip mal Unterschriften sammeln. Das Tor 1966 war aber leider eine Tatsachenentscheidung. 1973 war es ein Regelfehler vom Schiedsrichter.

    Einmal editiert, zuletzt von ALF (20. April 2009 um 10:37)

  • Zitat

    Original von meteokoebes
    Ja, und du begehst gerade den gleichen Fehler. Nielsen hat nicht gesagt, dass der THW immer noch besticht. Er hat gesagt, dass er das nicht ausschließen würde. Das ist ein himmelweiter Unterschied.

    Watt nen Argument! Eigentlich wird's nun echt wortklauberisch, aber gut.
    Zur Verdeutlichung einige Links:


    Link1: http://de.wikipedia.org/wiki/Satire, Link 2: http://de.wikipedia.org/wiki/Hyperbel_(Sprache) Link 3: http://de.wikipedia.org/wiki/Bodhi.

    Der letzte hat zwar nicht direkt mit dem Threadtitel zu tun, tut aber trotzdem gut.

    VG

    ;)

  • Gerd Butzek reagiert auf das Nielsen-Interview. Der bisher als Entlastungszeuge gehandelte Butzeck kann sich nicht mehr ausreichend an besagten Abend erinnern.


    Wie passt diese Aussage dazu, dass die Kieler Nachrichten in ihrer "Chronik der THW-Affäre" ausführen:

    Zitat

    21. März: Der Geschäftsführer der „Group Club Handball“ Gerd Butzeck entlastet Schwenker. „Er hat auf der Finca Rudolphs niemals behauptet, das CL-Finale gegen Flensburg verschoben zu haben“, erklärt Butzeck.


    ?(

    Einmal editiert, zuletzt von Arcosh (20. April 2009 um 13:29)

  • Juhu, 2.500 Beiträge! :rolleyes:

    MfG Felix0711

    "Deshalb unterstütze ich mit vollstem Enthusiasmus ein Projekt, das abendländischen Humanismus mit moderner Technik verbindet – den Bau eines unterirdischen Doms!"
    Harald Schmidt