ZitatOriginal von ojessen
oder weil man bei zweifelhafter Bonität der Vertragspartner auf Barzahlung besteht
bei zweifelhafter Bonität könnte man ja auch sofortige Überweisung bestehen statt nur eines Zahlungsversprechens, oder? Und selbst wenn auf Barzahlung bestanden würde müsste es ja trotzdem einen schriftlichen Sponsoringvertrag geben in dem auch die Summe festgehalten ist und wenn dann zwischendrin ein paar Euros "verloren" gehen müsste es ja auch einen Fehlbetrag geben...
Zitat..und ob die Herren Bock haben seit angeblich 2000 zurückgehende Bücher zu blättern...?
Die Herren vielleicht nicht, aber die Staatsanwalt bei begründetem Verdacht schon (naja, Bock vielleicht auch nicht aber sie müssen wohl
)