ZitatOriginal von TLpz
Warum sollte die Spielleichtung einfach mal so die Strafe zurücknehmen ohne Einspruch?
Vielleicht, damit sich eine entscheidung, die ein Spiel des ersten Spieltages betrifft nicht in der ersten Instanz zum Rückrundenauftakt entschieden ist, woaruf dann noch einmal eine Berufung folgt (vgl. Fall Hüttenberg diese Saison)
Die Spielleitende Stelle muss also die Sperre durch die Zahlung einer symbolischen Geldstrafe aushebeln, so sie denn der Meinung ist, dass dies unsinnig war. Warum? Sinnvoll wäre durchaus die Möglichkeit eines Freispruchs in der ersten Runde.