Folgende Situation: spieberechtigter Spieler spielt mit, ist aber nicht teilnahmeberechtigt. Im Spielbericht sind die kompletten Daten (Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Passnummer) des Bruders eingetragen, der nicht anwesend war. Während des Spiels ist das nicht aufgefallen, erst nach Pressemeldungen mit Bildern. Wie muss hier entschieden werden? Meines Erachtens ist das Spiel als verloren zu werten, da ein nichtteilnahmeberechtigter Spieler teilgenommen hat. Wie ist Eure Meinung?
Nichtteilnahmeberechtigter Spieler
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Zitat
Original von Germane1
... Meines Erachtens ist das Spiel als verloren zu werten, da ein nichtteilnahmeberechtigter Spieler teilgenommen hat. ...So wird es ausgehen, sobald die Spielleitende Stelle davon erfährt

Ich versteh nur nicht, warum der Spieler nicht auf dem Spieltberichtsbogen eingetragen wurde. Denn dann wäre er ja teilnahmeberechtigt gewesen.
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Tja, das habe ich dann auch gedacht. Mittlerweile hat die spielleitende Stelle einen Bescheid geschickt, wonach der fehlerhafte Verein ein Ordnungswidrigkeit in Höhe von 10,00 EUR bekommt, wegen fehlerhaften Ausfüllen eines Spielberichtes. Die Begründungen sind echt ein Hammer, nach dem Motto, was wäre gewesen wenn, es hätte ja auch sein können.
Der offizielle Weg wird jetzt über das Sportgericht eingeschlagen.
Seltsam sind manchmal die Wege des Herrn, tief und unergründlich.Hier hat sich ein Offizieller einfach mit den Daten des Bruders versehen, der eben nicht anwesend war. Kann alles passieren, aber dafür gibt es Regeln und Ordnungen, und die Konsequenzen sind eben zu tragen. Ansonsten brauchen wir kein Regelwerk.
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einen Einspruchsgrund seh ich hier auf alle Fälle. War die fehlbare Mannschaft ohne ihn denn auf dem Protokoll schon voll besetzt? Dann gäbe es auf keinen Fall eine Chance, ihm sozusagen im Nachhinein eine Teilnahmeberechtigung zu erteilen. Ich kann sonst keinen Grund erkennen, warum er nicht hätte eingetragen werden sollen, denn die Spielberechtigung hatte er ja, wie du schriebst.
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Zitat
Original von heiner
War die fehlbare Mannschaft ohne ihn denn auf dem Protokoll schon voll besetzt? Dann gäbe es auf keinen Fall eine Chance, ihm sozusagen im Nachhinein eine Teilnahmeberechtigung zu erteilen.Also, die Mannschaft war voll besetzt, ich kann aber auch nirgendwo entdecken, wo geschrieben steht, eine nachträgliche Teilnahmeberechtigung zu erteilen, denn:
Spielordnung, § 50, Absatz 1, Punkt f:
§ 50 Sonderfälle des Spielverlustes – Spielverlustwertung
(1) Für eine Mannschaft ist ein Spiel in folgenden Fällen mit einem Torverhältnis von 0:0 als verloren zu werten:
f) wenn Nichtspielberechtigte/Nichtteilnahmeberechtigte als Spieler mitwirkensowie auf
die Spielregeln, Punkt 4:3:Ein Spieler oder Mannschaftsoffizieller ist teilnahmeberechtigt, wenn er beim Anpfiff anwesend
und im Spielprotokoll eingetragen ist. -
Vielleicht kann man es auch so deuten: Er war eingetragen, denn sein Nachname stand ja vermutlich richtig im Spielprotokoll. Vorname und Geburtsdatum wurden versehentlich falsch ausgefüllt, deswegen die "Ordnungswidrigkeit".
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Zitat
Original von Ide71
Vielleicht kann man es auch so deuten: Er war eingetragen, denn sein Nachname stand ja vermutlich richtig im Spielprotokoll. Vorname und Geburtsdatum wurden versehentlich falsch ausgefüllt, deswegen die "Ordnungswidrigkeit".
Könnte man deuten....
Aber man könnte auch deuten, dass der Spieler nicht auf dem Spielbericht erscheinen durfte, damit er am folgenden Wochenende für eine untere Mannschaft frei ist, oder?
Das sind alles Spekulationen,
Fakt ist: Hier hat einer teilgenommen, der nicht teilnehmen durfte. So sind nun mal die Regeln. -
Vielleicht wichtig zu erwähnen:
Die SR haben keinen Fehler gemacht. Mit der Unterschrift des Spielberichts garantiert der MV die Richtigkeit der Angaben. Das muss man als SR glauben.
Hat mit den Auswirkungen nichts zu tun aber ich habe schon SR erlebt die sich den Perso haben zeigen lassen und bei denen die Passkontrolle 15 min dauerte.
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ZitatAlles anzeigen
Original von Germane1
Also, die Mannschaft war voll besetzt, ich kann aber auch nirgendwo entdecken, wo geschrieben steht, eine nachträgliche Teilnahmeberechtigung zu erteilen, denn:
Spielordnung, § 50, Absatz 1, Punkt f:
§ 50 Sonderfälle des Spielverlustes – Spielverlustwertung
(1) Für eine Mannschaft ist ein Spiel in folgenden Fällen mit einem Torverhältnis von 0:0 als verloren zu werten:
f) wenn Nichtspielberechtigte/Nichtteilnahmeberechtigte als Spieler mitwirkensowie auf
die Spielregeln, Punkt 4:3:Ein Spieler oder Mannschaftsoffizieller ist teilnahmeberechtigt, wenn er beim Anpfiff anwesend
und im Spielprotokoll eingetragen ist.Die Teilnahmeberechtigung laut Spielordnung hat leider mit der Teilnahmeberechtigung laut Regelwerk nichts zu tun. Hier lässt sich damit keine Schlussfolgerung ableiten.
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Zitat
Original von SteamboatWillie
Vielleicht wichtig zu erwähnen:Die SR haben keinen Fehler gemacht. Mit der Unterschrift des Spielberichts garantiert der MV die Richtigkeit der Angaben.
Genau richtig, einzig und alleine hat der MV den Fehler begangen, warum auch immer. Aber es bleibt wie es ist, Fakt ist Fakt.
@T.N.T
Die Teilnahmeberechtigung laut Spielordnung hat leider mit der Teilnahmeberechtigung laut Regelwerk nichts zu tun. Hier lässt sich damit keine Schlussfolgerung ableiten.Warum das nicht? Die Regel sagt aus, wer Teilnahmeberechtigt ist. Die Spielordnung sagt aus, was passiert wenn.
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Zitat
Original von Germane1
@T.N.T
Die Teilnahmeberechtigung laut Spielordnung hat leider mit der Teilnahmeberechtigung laut Regelwerk nichts zu tun. Hier lässt sich damit keine Schlussfolgerung ableiten.Warum das nicht? Die Regel sagt aus, wer Teilnahmeberechtigt ist. Die Spielordnung sagt aus, was passiert wenn.
Leider hat man hier denselben Begriff für 2 Sachverhalte gewählt.
Der von Dir zitierte Absatz in §50 bezieht sich auf die Formulierung der Spielordnung in §10, wo die Spiel- und Teilnahmeberechtigung definiert werden.
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Einfach mal völlig wertfrei §10 Spielordnung.
§ 10 Spielberechtigung, Teilnahmeberechtigung
(1) Die Spielberechtigung wird einem Spieler auf gemeinsamen Antrag von ihm und einem Verein erteilt. Sie gilt nur für den Verein, für den sie beantragt worden ist. Ausnahmen gelten für Vertragsspieler.
(2) Sie wird für Volljährige in Erwachsenenmannschaften als Spieler ohne vertragliche Bindung an einen Verein oder als Spieler mit vertraglicher Bindung erteilt. Für
letztere gelten ergänzende Bestimmungen.
(3) Teilnahmeberechtigt sind Spieler für Mannschaften in ihrer Altersklasse, solange kein sich aus den Ordnungen, den Durchführungsbestimmungen oder dem Regelwerk ergebender Hinderungsgrund vorliegt. Für Jugendliche gelten zusätzliche Bestimmungen.Aktuell auf der Homepage des DHB nachlesbar. Zur alten Version von 2000 hat sich da in 2008 einiges geändert.
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Zitat
Original von sunny-1
Einfach mal völlig wertfrei §10 Spielordnung.§ 10 Spielberechtigung, Teilnahmeberechtigung
oder dem Regelwerk ergebender Hinderungsgrund vorliegt.wäre also der Hinderungsgrund:
die Spielregeln, Punkt 4:3:Ein Spieler oder Mannschaftsoffizieller ist teilnahmeberechtigt, wenn er beim Anpfiff anwesend
und im Spielprotokoll eingetragen ist.
Da der Spieler im Spielprotokoll nicht eingetragen war, ist er auch nicht teilnahmeberechtigt. Richtig?
Ärgo:
§ 50 Sonderfälle des Spielverlustes – Spielverlustwertung
(1) Für eine Mannschaft ist ein Spiel in folgenden Fällen mit einem Torverhältnis von 0:0 als verloren zu werten:
f) wenn Nichtspielberechtigte/Nichtteilnahmeberechtigte als Spieler mitwirkenRichtig?
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Du hast das eigentlich schlüssig abgeleitet. Da gibt es eigentlich nichts mehr zum widersprechen. Aber warten wir es mal ab.
Irgend eine Interpretation, man müsse das so und so verstehen kommt bestimmt noch.
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Original von sunny-1
Aber warten wir es mal ab.
Irgend eine Interpretation, man müsse das so und so verstehen kommt bestimmt noch.
Wir warten, es wurde übrigens heute ganz offiziell und formgerecht ein Einspruch gegen die Wertung des Spieles eingelegt. Ich werde hier berichten, wie es ausgegangen ist.
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Ok - ich hatte noch ne alte Version und die Änderung nicht mitbekommen. Der Verweis auf's Regelwerk ist in der Tat neu.
Wenn's jetzt so drinsteht, dann gehe ich eure Argumentation mit. -
So ganz neu auch nicht,
Dateidatum der neuen auf der DHB Seite ist 09.04.2008. Aber ich geb zu, beim nachsehen im Netz bin ich mitlerweile auch auf die eine oder andere alte gestoßen.
Zum Beispiel hier:
http://www.shv.handball-im-sueden.de/home.htm
oder aber dem dortigen Link folgend hier:
http://www.deutscherhandballbund.de/content/pdf/B-…LO_01072005.pdf
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So, das Urteil ist gesprochen:
Das Spiel wurde nach einem Einspruch für die Mannschaft gewertet, die durch den Regelverstoß benachteiligt wurde. Der Spieler war nicht teilnahmeberechtigt und somit war das Spiel umzuwerten.