Sperre bei Vereinswechsel

  • Hallo,
    zu uns ist ein Spieler gewechselt. Sein letztes Spiel für seinen alten Verein war am 23.11.08. Ab wann darf er für uns auflaufen?
    So far
    couglyn

    "Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!" (Immanuel Kant)

    "Viele Menschen sind gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun." (Orson Welles)

    „Ein Problem ist halb gelöst, wenn es klar formuliert ist.“ (John Dewey)

  • schau auch mal in der Spielordnung deines Verbandes nach

    § 26 Dauer der Wartefrist (1) Die Wartefrist bei Vereinswechsel beträgt für Spieler aller Altersklassen und für aus dem Bereich eines anderen Mitgliedverbandes der IHF kommende Spieler für Meisterschafts- und Pokalspiele grundsätzlich zwei Monate. Sie findet bei Freundschaftsspielen keine Anwendung. Für Spieler mit vertragli-cher Bindung gilt § 35. (2) Für den Einsatz in Jugendspielen der kommenden Spielsaison können Ju-gendspieler in dem Zeitraum vom 15.03. bis 31.05. eines Jahres den Verein ohne Wartefrist einmal wechseln. Die Wartefrist ist jedoch zu beachten a) für den Einsatz in Spielen der laufenden Saison. b) nach Mitwirkung bei Qualifikationsspielen für den bisherigen Verein. c) für die Inanspruchnahme des Doppelspielrechts. (3) Die Wartefrist beginnt mit der schriftlichen Abmeldung als Handballspieler bei dem bisherigen Verein gemäß § 23. (4) Persönliche Sperren hemmen den Beginn bzw. den Ablauf der Wartefrist bei Vereinswechsel; die Wartefrist beginnt erst am Tage nach dem Ablauf der Sperre bzw. verlängert sich um die Dauer der Sperre. (5) Wirkt ein Spieler, der sich bei seinem bisherigen Verein abgemeldet und eine neue Spielberechtigung für einen anderen Verein noch nicht erhalten hat, er-neut in einer Mannschaft seines bisherigen Vereins – auch bei Freund-schaftsspielen – mit, beginnt am Tage nach seinem letzten Spiel die Wartefrist erneut zu laufen. (6) Meldet sich ein Spieler, nachdem ihm die Spielberechtigung für den neuen Verein erteilt wurde, bei diesem Verein als Handballspieler wieder ab, be-ginnt mit dem Tage der Abmeldung eine neue Wartefrist, auch wenn er in ei-ner Mannschaft dieses Vereins noch nicht gespielt hat und/oder er zu seinem früheren Verein zurückkehren will. (7) Spieler und ihre Vereine sind verantwortlich dafür, dass alle für die Berech-nung der Wartefristen notwendigen Daten den Passstellen wahrheitsgemäß und vollständig angezeigt werden. § 27 Wegfall der Wartefrist Die Wartefrist fällt fort: a) bei einem Zusammenschluss mehrerer Vereine zu einem neuen Verein oder einer vom zuständigen Verband bestätigten Auflösung des Ver-eins oder der Handballabteilung für Spieler, die sich einem anderen Verein anschließen; b) bei der Spielklassenübertragung auf einen anderen Verein für Spieler, die sich diesem oder einem dritten Verein anschließen; c) bei Bildung einer Spielgemeinschaft für Spieler der bisherigen Vereine, die sich entweder der Spielgemeinschaft oder einem anderen Verein anschließen;

    Keine Festung ist so stark, dass Geld sie nicht einnehmen kann. (Cicero)

  • gem § 26 Spielordnung-DHB

    (1) Die Wartefrist bei Vereinswechsel beträgt für Spieler aller Altersklassen und für aus..... grundsätzlich 2 Monate. ....
    .......
    (3) Die Wartefrist beginnt mit dem Tage der schriftlichen Abmeldung als
    Handballspieler bei dem bisherigen Verein gemäß § 23.

    Lieber WM-Fünfter als Vize-Weltmeister im eigenen Land