Spielfortsetzung nach Ermahnung der Bank

  • Zitat

    Original von thomask
    Ermahnung gibt es auch in der BuLi aber hier heißt das Bremse :D

    siehe DHB Anweisung

    6. Aktuelle Situationen
    a) Unsportlichkeiten von Spielern (bes. von Torwarten) nach erfolgreicher Abwehrhandlung gegen einen
    anderen Spieler (z.B. Werfer) bzw. nach vergebenen Wurfchancen; betroffene Spieler sind sofort vom SR zu
    bremsen! Im Wiederholungsfall ist progressiv zu bestrafen

    Hier geht's ja wieder um die Spieler - das Regelwerk unterscheidet diese vom Bankpersonal.

  • ist schon klar T.N.T
    ich wollte einfach mal das Thema etwas auflockern. Mir ist auch schon schwindlig

    Keine Festung ist so stark, dass Geld sie nicht einnehmen kann. (Cicero)

  • Zitat

    Original von SteamboatWillie
    Vielleicht ist das hier ein Problem.
    Letztendlich ist es doch eher wichtig was man machen sollte. Das dies dann Regelkonform ist, ist doch selbstverständlich.
    Mir fehlt hier langsam etwas der Bezug zur Realität wenn ich sowas lese...

    Auf viele Fragen (auch von mir teilweise) passt das, was du sagst, da geb ich dir Recht.

    Hier m.E. aber nicht, denn hier ist man sich ja weder über das Regeltechnische, noch darüber einig, wie man es machen sollte.

    Die Einen sagen, regeltechnisch geht Ermahnung mit Ballbesitzwechsel nicht. Die Anderen sagen, dass man es genauso machen soll (habe ich hier schon oft gelesen, dass das viel mehr bringt als eine Verwarnung und man das so machen sollte).

    Darum denke ich, lohnt sich eine Diskussion hier schon, weil eine Seite hier einen Regelverstoß begehen würde. Angenommen, der Ballbesitz dürfe nicht wechseln, es wird aber darauf entschieden, ist das ein klarer Regelverstoß der Schiedsrichter, umgekehrt genauso.
    Also meine ich schon, dass wir das ausdiskutieren sollten.


    Also:

    Meiner Meinung nach werden hier zwei Sachen durcheinander geworfen.

    Was hat denn die Frage, ob eine Ermahnung eine progressive Bestrafung ist, mit der Frage zu tun, ob der Ballbesitz wechselt?

    Eine Ermahnung gehört für mich nicht zur Progressionsreihe und trotzdem muss der Ballbesitz wechseln, weil eine Regelwidrigkeit vorliegt.
    Genau wie oben schon gesagt: Bei einem Schrittfehler ermahne ich noch nicht mal und trotzdem kriegt die andere Mannschaft den Ball.

    Regelwidrigkeit ist Regelwidrigkeit, egal wo auf dem Feld sie passiert. Im laufenden Spiel kriegt die andere Mannschaft den Ball, wenn die Schiedsrichter sie ahnden (können in diesem Beispiel ja auch weghören).

    2 Mal editiert, zuletzt von Rheinland-SR (13. Januar 2009 um 17:14)

  • Aber Rheinland-SR: es geht doch bei der Ermahnung um eine sagen wir mal "Grauzone". Deswegen wird es gelehrt, steht aber nicht unbedingt im Regelwerk. Man will Spielern (Abstand) oder Trainern (Diskussionen) die Möglichkeit geben, sich besser auf den SR einzustellen. Mit der Ermahnung will ich zumind. erreichen, dass die Gemüter (gerade zu Beginn des Spiels) nicht gleich unnötig aufgeheizt werden. Wenn du nur schwarz-weiß denken möchtest, dann gib statt einer "Ermahnung" gleich Gelb und gut ist - keiner kann dir einen Strick draus drehen. Meiner Meinung gehört aber die Ermahnung zu den Mitteln, die man als Fingerspitzengefühl bezeichnet. Man sagt: "Hej du machst was falsch und ich muss dich bestrafen, wenn du nicht damit aufhörst" - es gibt dann clevere Spieler/Trainer, die das zu schätzen wissen und sich drauf einstellen, andere schaffen es nicht...

    Ermahnungen sind bei mir keine Bestrafungen. Es ist ja gerade der Sinn der Ermahnung über den Regelfehler "wohlwollend" hinwegzusehen aber den betreffenden Beteiligten darauf aufmerksam zu machen...

  • @ netrojaner: Natürlich ist eine Ermahnung oft sinnvoll.

    Ich wollte nur sagen, dass es für die Frage hier keine Rolle spielt, ob eine Ermahnung nun zur Progression gehört oder nicht.

    M.E. geht es nur um die Regelwidrigkeit, die geahndet wird.
    Ob jetzt bestraft wird oder nicht ist doch egal, Ballbesitz wechselt in dem gefragten Fall.

    Einmal editiert, zuletzt von Rheinland-SR (13. Januar 2009 um 18:20)

  • Das Problem der ganzen Sache ist, dass man wenn man das Spiel unterbricht und dem Mannschaftsoffiziellen eine Regelwidrigkeit in Form von unsportlichem Verhalten unterstellt, diese nach Regel 16:1 zwingend zu verwarnen ist:

    Zitat

    Eine Verwarnung ist zu geben bei:
    c) unsportlichem Verhalten eines Spielers oder Mannschaftsoffiziellen (8:4, Erläuterung 5:1-2).

    Wenn du als SR das Spiel nun aber unterbrichst, das unsportliche Verhalten des MV erkennst und keine, wie in der Regel vorgeschriebenen, Verwarnung gibst sondern nur ermahnst und wegen dieser festgestellten Regelwidrigkeit der Ballbesitz wechelt, begehst du einen Regelverstoß, denn die Verwarnung ist hier unumgänglich.
    Andernsfalls gibst du durch den Ballbesitzwechsel zu, dass du auf unsportliches Verhalten erkannt hast, ziehst aber nicht die daraus notwendige Konsequenz: Die gelbe Karte.

    Die Frage danach, ob eine Ermahnung bereits zur Progression zählt, ist irrelevant, da die Regel nicht von progressiver Bestrafung, sondern von einer Verwarnung spricht.

    2 Mal editiert, zuletzt von krusie (13. Januar 2009 um 21:59)

  • Zitat

    Original von Rheinland-SR
    @ netrojaner: Natürlich ist eine Ermahnung oft sinnvoll.

    Ich wollte nur sagen, dass es für die Frage hier keine Rolle spielt, ob eine Ermahnung nun zur Progression gehört oder nicht.

    M.E. geht es nur um die Regelwidrigkeit, die geahndet wird.
    Ob jetzt bestraft wird oder nicht ist doch egal, Ballbesitz wechselt in dem gefragten Fall.

    Naja, denke netrojaner und auch ich sehen das immer noch nicht ganz so...

    Ich bleibe dabei, dass einer ermahnung keine Regelwidrigkeit im eigentlichen Sinne vorrausgehen muss.
    Netrojaner hat das wirklich super beschrieben.

    Daher auch kein Ballwechsel.
    Aber da es durchaus unterschiedliche Lehrmeinungen gibt kannst du es natürlich genau so pfeifen wie du es tust. Wenn das alle SR bei euch machen (da es ja so gelehrt wird) dann dürfte sich auch jeder drauf einstellen könne.

  • Zitat

    Original von SteamboatWillie

    Naja, denke netrojaner und auch ich sehen das immer noch nicht ganz so...

    Ich bleibe dabei, dass einer ermahnung keine Regelwidrigkeit im eigentlichen Sinne vorrausgehen muss.
    Netrojaner hat das wirklich super beschrieben.

    Das stimmt so auch nicht - eine Regelwidrigkeit liegt bei allen Fällen, die wir betrachtet haben, schon vor, nur verzichtet der SR in dem Fall auf die Bestrafungen, die laut Regelwerk vorgesehen sind.

  • Bevor Ihr jetzt weiter diskutiert, Ihr habt beide recht.

    Einer Ermahnung muss keine Regelwidrigkeit vorausgehen, andererseits wurde bei den hier Diskutierten Fällen mit der Ermahnung das falsche Mittel angewendet.

    Und der Ballwechsel ist ganz klar von der Regelwidrigkeit abhängig.

  • So ma wieder bissel Pfeffer in die Diskussion :)

    Auswechselraum-Reglement
    7. 3. Absatz

    Zitat

    Das Spiel ist in derartigen Fällen mit dem der Spielsituation entsprechenden Wurf wieder aufzunehmen.

  • Holt Euch doch bloß mal den "handball-sr" und arbeitet ihn gründlich durch - dann müsste hier nicht alles in Frage gestellt und "totdiskutiert" werden! Das gilt nicht nur für diesese Thema ...

  • Zum einen kannst du nicht alle dazu zwingen, da ja auch Geld kostet und die Kosten nicht alle Vereine übernehmen für ihre SR.

    Ich habe ihn und sicher, wie auch das Regelwerk, schon mehr als einmal durchgearbeitet und finde trotzdem jedesmal immer was neues, also auch so werden immer wieder neue Fragen aufkommen.

    Und wer nicht mitdiskutieren oder lesen mag, der läßts halt ...

  • hihi
    es wird wie immer hier sehr lustig...

    und ich bleibe immer noch dabei und ihr könnt 100fach totdiskutieren, ob und wie nun oder eben nicht...
    Es bleibt dabei, wenn ich dem MV keine Strafe ausspreche, wechselt der Ballbesitz NICHT.
    Ein Ballbesitzwechsel in solcher situation stellt einen Regelverstoß dar.
    Ein möglicher Einspruch gegen das Spielergebnis ist m.E. die Höchststrafe für jedes Schieirgespann...
    Mich interessiert wirklich brennend WO ihr alle pfeift...
    wer es nicht öffentlich sagen will,der kann mir ja eine private Nachricht senden ;-))

    Gute Nacht
    Daniel

  • Zitat

    Das Problem der ganzen Sache ist, dass man wenn man das Spiel unterbricht und dem Mannschaftsoffiziellen eine Regelwidrigkeit in Form von unsportlichem Verhalten unterstellt, diese nach Regel 16:1 zwingend zu verwarnen ist:

    Muss ich denn überhaupt alle Aktionen von Offiziellen, bei denen ich ihn "ermahne" als unsportliches Verhalten werten?
    Beispiel: Kurzzeitig stehen zwei Offizielle der angreifenden Mannschaft an der Bank.
    Es darf nur einer stehen. Aber muss ich das denn sofort (beim ersten Mal) als Unsportlichkeit werten?
    M.E. ist das nicht ansatzweise ein Fall aus Erläuterung 5:2, der sofort als Unsportlichkeit zu werten ist. Trotzdem sollte ich das "anmahnen" und sagen, dass sich einer setzen sollte.

    Angenommen, ich unterbreche jetzt das laufende Spiel dafür und mache das (sicher wäre das nicht gerade geschickt, aber habe ich schon öfters gesehen).

    Müsste ich da laut Regelwerk sofort eine Verwarnung aussprechen (also als Unsportlichkeit werten)?
    Wechselt der Ballbesitz?


    Zitat

    Original von Theoitetos
    Auswechselraum-Reglement
    7. 3. Absatz

    Sorry, aber da verstehe ich jetzt nicht, was der Auszug hierzu beitragen soll.

    Da geht es doch darum was passiert, wenn die Schiedsrichter das nicht mitkriegen bzw. ahnden, sondern der Zeitnehmer unterbricht.

    Und das steht in Erläuterung 9 auch noch mal, dass der Ballwechsel nicht wechseln kann, wenn der Zeitnehmer unterbricht und einen Verstoß meldet (außer natürlich bei Wechselfehler und nicht teilnahmeberechtigtem Spieler).

    Aber was hat das hier mit der Situation zu tun?


    Zitat

    Original von hsr
    Vieles ist einfach nicht diskutabel ...

    Wärst du denn trotzdem vielleicht bereit, uns kurz deine Meinung dazu zu sagen? Musst das ja nicht ausdiskutieren und wenn du es sicher weißt, wäre eine kurze Antwort zu der Frage klasse.

    8 Mal editiert, zuletzt von Rheinland-SR (14. Januar 2009 um 01:51)

  • Mit der Regeländerung 2001 wurde auch versucht, dass Regelwerk sprachlich und systematisch zu verbessern (nach meiner Ansicht an vielen Stellen misslungen). Dabei wurde auch die Erläuterung Nr. 16 (unvollständig) in den Regeltext (13:6) "übernommen". Danach hatten die SR das Recht, das Spiel zu unterbrechen (18:14, neu 17:13) und nach Ermahnung mit Freiwurf für die gegnerische Mannschaft fortzusetzen. Diese Auslegung sollte auf Nachfrage trotz der unvollständigen Übernahme in 13:6 weiter gelten; Spielunterbrechungen zur Ermahnung (und damit ggf. Ballbesitzwechsel) sollten aber die absolute Ausnahme sein (und was sollte eine Mannschaft in einem Einspruch schreiben? Wir sind benachteiligt worden, weil der SR bei einer Unsportlichkeit von uns nur Freiwurf, aber keine Verwarnung [Bestrafung] ausgesprochen hat).

    Bitte bleibt bei der Diskussion doch bei der Eingangsfrage/beim Thema und versucht nicht durch Erweiterung/Zusätze und aus dem Zusammenhang gerissene (unvollständige) Zitate (der Regeln) "off topic" zu diskutieren.

    Einmal editiert, zuletzt von hsr (14. Januar 2009 um 02:00)


  • Wird auch durch Wiederholungen nicht richtiger.

    Wenn Mannschaft A in Ballbesitz ist und die Bank A begeht eine Regelwidrigkeit, die ja nicht zwingend immer eine Unsportlichkeit sein muss (ja, für mich gibt es z.B. ein Reklamieren, das ich nicht gleich als Unsportlichkeit sehe, aber dennoch unterbinde und zwar mit Ermahnung), und ich unterbreche das Spiel um den Offiziellen zu ermahnen, dann wechselt der Ballbesitz zu Mannschaft B!
    Zwingend nach 13:1; denn ich ermahne nur nach Regelwidrigkeiten und nicht wenn alles OK ist.
    Gruß Uwe

  • Zitat

    Original von Uwe aus LD

    Wird auch durch Wiederholungen nicht richtiger.

    Wenn Mannschaft A in Ballbesitz ist und die Bank A begeht eine Regelwidrigkeit, die ja nicht zwingend immer eine Unsportlichkeit sein muss (ja, für mich gibt es z.B. ein Reklamieren, das ich nicht gleich als Unsportlichkeit sehe, aber dennoch unterbinde und zwar mit Ermahnung), und ich unterbreche das Spiel um den Offiziellen zu ermahnen, dann wechselt der Ballbesitz zu Mannschaft B!
    Zwingend nach 13:1; denn ich ermahne nur nach Regelwidrigkeiten und nicht wenn alles OK ist.
    Gruß Uwe

    Sehe ich weiterhin anders und das mitz der Wiederholung trifft auf dich auch zu.
    Es bleibt die frage, was ist eine Regelwidrigkeit der Bank? Genau, was ist eine Unsportlichkeit?
    Was, wenn nicht eine unsportlichkeit soll den Reklamieren sein wenn ich es denn mit FW gegen die Mannschaft des Offiziellen fortsetze?
    Das ist doch alles halbgar!
    Entweder ist es eine und dann muss ich bestrafen und der Ballbesitz wechselt natürlich oder ich sehe es nicht als unsportlichkeit und nicht als Regelwidrigkeit an und das Spiel geht weiter wie zuvor.

  • Zitat

    Original von SteamboatWillie
    ............
    Das ist doch alles halbgar!
    Entweder ist es eine und dann muss ich bestrafen und der Ballbesitz wechselt natürlich oder ich sehe es nicht als unsportlichkeit und nicht als Regelwidrigkeit an und das Spiel geht weiter wie zuvor.

    Also für dich ist jede Regelwidrigkeit der Bank per Definition eine Unsportlichkeit ........, da kann ich dir nicht folgen!
    Es gibt Regelwidrigkeiten die für mich keine Unsportlichkeit darstellen und die ich nicht gleich beim 1. Mal mit gelb bestrafe aber trotzdem unterbinde, z.B.:
    es stehen ständig zwei (oder mehr) Betreuer(ohne das Publikum "aufzuheizen") wäre für mich eine Regelwidrigkeit, die keine Unsportlichkeit darstellt. Hier wäre bei 1. Mal gelb für mich nicht angemessen.

    Aber wir müssen ja nicht die gleiche Linie pfeifen, da reicht es wenn ich mit meinem Gespannpartner an einem Strick ziehe.

    Ich habe nur die Ermahnung als ein sehr wertvolles Hilfsmittel kennengelernt ein Spiel zu managen ohne gleich mit Strafen arbeiten zu müssen. Oft reicht eine Ermahnung im laufenden Spiel ohne Unterbrechung (im Vorbeilaufen) oder eben - wenns ein wenig deutlicher sein muss - mit oder anläßlich einer Unterbrechung.
    Die Ermahnung ist ein Feld, in dem das berühmte und oft verlangte "Fingerspitzengefühl" seinen Raum findet.

  • Zitat

    Original von Rheinland-SR
    Muss ich denn überhaupt alle Aktionen von Offiziellen, bei denen ich ihn "ermahne" als unsportliches Verhalten werten?

    Zitat

    8:4
    Körperliche und verbale Ausdrucksformen, die nicht mit dem Geiste der Sportlichkeit vereinbar sind, gelten als unsportliches Verhalten

    Dann erläutere mir bitte, gegen welche Regel der MV verstößt, wenn er sich nicht unsportlichen Verhaltens schuldig macht?