• @blinder

    HZ Pause gehört nicht zur Spielzeit, aus diesem Grund ja auch Schlusssignal.

    "Dies stellt aus meiner Sicht sehr wohl einen starken und absichtlichen Angriff gegen den Körper (nach Regel 8:7) dar!"

    Da geb ich dir recht blinder. Sehe ich auch so, immerhin verlust der körperkontrolle


    thomas

    Keine Festung ist so stark, dass Geld sie nicht einnehmen kann. (Cicero)

    Einmal editiert, zuletzt von thomask (2. Dezember 2008 um 16:16)

  • thomask: Kannst Du mal bitte entweder die hier bereits erfolgten Posts durchlesen oder freundlicherweise doch nochmal im Regelwerk unter 16:13 nachlesen, was regeltechnisch zur Spielzeit gehört? Danke

    Tätlichkeit ja/nein:

    Ich lese in der Beschreibung, dass die beiden "aneinandergeraten" sind. Und dann: Einer stößt im Eifer des Gefechts, der andere fällt um. Wenn ich hier auf Ausschluss entscheiden soll, muss ich mir sehr am Kopf kratzen...

  • thomask: Würde die Halbzeitpause nicht zur Spielzeit gehören, dürfte es beispielsweise in Frage 171 niemals Ausschluss geben!

    Frage 171:
    =========
    A9 begeht während der Halbzeitpause noch auf der Spielfläche eine
    Tätlichkeit gegen den Trainer von B, der A9 daraufhin beleidigt.
    Maßnahmen?
    a) Ausschluss von A9, A spielt die 2. Halbzeit mit 5/1 Spielern
    b) Disqualifikation von Trainer B, B beginnt die 2. Halbzeit für 2 Minuten mit 5/1 Spielern
    c) Disqualifikation von A9, B in der 2. Halbzeit mit 6/1 Spielern
    d) Disqualifikation von Trainer B, Spielfortsetzung A in der 2. Halbzeit mit 6/1Spielern

    (Antwort: a, b)

    T.N.T.
    Eine Affekt-Handlung (DQ) nach Erl. 6d sehe ich hier nicht.

  • Ich hab nix von Affekt geschrieben - mir reicht der Tatbestand, der beschrieben wurde, einfach nicht für ne Tätlichkeit und damit nen Ausschluss aus.

  • abgesehen davon ist "Ausschluss" gar keine Antwortmöglichkeit in der Frage - also kann es auch keinen geben :P :P :P

    So, und nicht anders, ist das mit den Regelfragen. Man darf nicht zu viel interpretieren und Varianten "erfinden". Auch ist es meist besser, keine eigenen Überlegungen anzustellen.

    Zur Sache: Auch für mich kommt in der Situation kein Ausschluss in Betracht. Ein "Umstoßen" (nicht soooo stark wie vielleicht ein Schlag) "in der Folge" (deutet auf Affekthandlung hin) ist erstmal "nur" grob unsportlich.

    :bier: Todde:ficken:

    Einmal editiert, zuletzt von Todde1973 (3. Dezember 2008 um 08:33)

  • @tnt

    dann gilt ja diese klarstellung des IHF nicht zum ende der 1. hz, da ja nach deiner aussage die hz pause zur spielzeit gehört. oder wie handhabst du das?

    2. Die neuen Bestimmungen für die Freiwurfausführung nach dem Ende der Spielzeit haben hier und da zu Verwirrung geführt. Meist hat die werfende Mannschaft richtig reagiert und nur ein zur Ausführung bereiter Spieler vortritt. Die Schiedsrichter sollten die zügige Ausführung unter-stützen, denn dies ist der beste Weg, um anderen Problemen vorzubeugen. Die Mannschaften in der Abwehr haben gelegentlich den Wechsel missverstanden und dachten, dass sie ebenfalls einen Spielerwechsel vornehmen dürften (oder ein kleiner Abwehrspieler lief schlichtweg aus Gewohnheit von der Spielfläche). Die Trainer müssen deutlichere Anweisungen erhalten, und die Schiedsrichter müssen, in der Hoffnung, eine derartige unrichtige Handlung und die damit verbundene Bestrafung zu vermeiden, aufmerksam bleiben.

    Keine Festung ist so stark, dass Geld sie nicht einnehmen kann. (Cicero)

  • thomask:

    Die Regel 16:13 bezieht sich auf die Thematik der Bestrafungen - und für die Anwendung dieser Bestrafungen ist die Spielzeit eben anders definiert - klarer wird das, wenn man nicht den Versuch der deutschen Übersetzung sondern den englischen Regeltext hernimmt:

    Zitat

    The situations described in Rules 16:1, 16:3, 16:6, and 16:9 generally involve offenses during the playing time. For the purpose of these rules, ‘playing time’ includes overtime, time-outs, all half-time breaks and intermissions and, in the case of 16:6, also any tie-breaking procedures (such as 7-meter throwing).

  • thomask und in deinem Zitat steht ja richtig nach Ende der Spielzeit, da wird leider nicht auf den FW nach Ende der 1. Hz eingegangen.

    Auch ich schließe mich meinen Vorrednern und sehe in der IHF-Regelfrage keinen Tatbestand der Tätlichkeit.
    Beispiel WM-Halbfinale Herren 2007, Omeyer stößt Kehrmann um, als dieser noch am Boden hockt, um schneller in Ballbesitz zu kommen, Strafe? Kein. Diskutiert wurde über 2min und rot, aber nie Ausschluss.

  • Gibt es denn irgendwo vom IHF oder DHB Anweisungen bzw. Entscheidungshilfen um zwischen DQ und Ausschluss zu unterscheiden?

    Ich trage das mir bekannte mal zusammen:

    DQ:
    - "Im Affekt" zurückschlagen
    - Versuch jemanden anzuspucken und dabei verfehlen
    - Beim Abwehrversuch "übertriebener Einsatz / starker Angriff gegen den Körper eines anderen Spielers" (nach Regel 8:7)

    Ausschluss:
    - Jemanden anspucken und treffen!
    - Jemanden ohrfeigen (kommt in Regelfragen vor)

    Mir unklar ist also, wie Aktionen zu werten sind, die gesundheitsgefährdend sind, aber nicht bei Abwehrversuchen statt finden (z.B. jemanden "Umschubsen" bei Spielunterbrechung, etc,)

  • Hi Du Blinder. Die Eingangsproblematik war Frage 169, es geraten 2 Spieler aneinander und schreien sich an. Auf die Lösung mit dem Affekt bist du doch schon selbst gekommen.

    Ich weiß nicht ob du schon mal erlebt hast, wie so ein Anschreien stattfinden kann. Da schaukeln sich beide durch Worte als weiter hoch und irgendwann verliert einer die Beherschung und schubst den anderen. Mal heftig, mal harmlos. Es ist aber in allen Fällen die ich mir vorstellen kann eine Affekthandlung.

    Affekt ist imme die Folge auf irgend eine Provokation.

    Anders die Tätlichkeit. Da geht ein Mensch zu einem anderen, holt aus und batsch. Da geht nichts erkannbares voraus.

  • Zitat

    Original von sunny-1
    Hi Du Blinder. Die Eingangsproblematik war Frage 169, es geraten 2 Spieler aneinander und schreien sich an. Auf die Lösung mit dem Affekt bist du doch schon selbst gekommen.

    Ungünstigerweise sagt das Regelwerk: "im Reflex zurückschlagen" (vgl. Erl. 6d),
    was hier aber nicht der Fall ist, weil der umstoßende Spieler der erste ist, der das Foul begeht (wenn man das Schreien ausklammert).

    Zitat

    Ich weiß nicht ob du schon mal erlebt hast, wie so ein Anschreien stattfinden kann. Da schaukeln sich beide durch Worte als weiter hoch und irgendwann verliert einer die Beherschung und schubst den anderen. Mal heftig, mal harmlos. Es ist aber in allen Fällen die ich mir vorstellen kann eine Affekthandlung.

    Glaube ich Dir ja alles - nur leider ist das Regelwerk an dieser Stelle nicht sehr hilfreich, deshalb ja auch die Frage nach den "Entscheidungshilfen". Ich frage mich halt nur, warum in der Regelfrage mit DQ bestraft wird? Wegen gesundheitsgefährdenden Verhaltens?
    Und wenn ja, wann fängt eine Tätlichkeit an? Wenn beide Spieler voneinander weg gehen und einer zurück läuft und den anderen umstößt?

    Zitat

    Affekt ist imme die Folge auf irgend eine Provokation.

    Anders die Tätlichkeit. Da geht ein Mensch zu einem anderen, holt aus und batsch. Da geht nichts erkannbares voraus.

    Leider ist diese "entlastende Affekthandlung" (mit vorangegangener verbaler Provokation) aus meiner Sicht nicht im Regelwerk gemeint. (entlastend soll heißen: DQ statt Ausschluss)

  • Erläuterung 6 beginnt mit:

    Zitat

    Die folgenden Beispiele sollen im Sinne der Regel 16:6c mit einer Disqualifikation bestraft werden. Analog können die Schiedsrichter andere Handlungen ebenso bewerten:

    Die Aufzählung ist somit nicht vollständig. Die Bestrafung in der Regelfrage erfolgt in der Tat wegen grob unsportlichem Verhalten, nicht wegen Gesundheitsgefährdung.