• Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von TLpz

    Ist nicht relevant da ja jeder andere Spieler auch ins Tor gehen darf/kann. Bei der Argumentation würde der Regelverstoß (bzw. ob spielentscheidend oder nicht) von der Qualität des SPielers abhängig gemacht. Kann auch nicht sein...

    Das ist richtig. Es müsste eine Prognose erstellt werden. Aber das hat das DHB-Bundesgericht auch schon gemacht, wenn es gesagt hat, dass eine Mannschaft, die 25 Sekunden vor Schluss mit einem Tor hinten liegt und den Ball nicht hat "mit hoher Wahrscheinlichkeit" den Ausgleich nicht mehr erzielt und deshalb das Merkmal "spielentscheidend" verneint.

    Also Prognosen sind grundsätzlich erlaubt. Ob die sich nun auf die Qualität eines Spielers beziehen oder auf die Wahrscheinlichkeit eines Ballverlusts mit damit verbundenem Gegenstoß und Torgewinn der angreifenden Mannschaft, macht für mich erst einmal keinen Unterschied.

    In unserem Fall hätte für 20 Minuten ein Feldspieler ins Tor gemusst. Binnen zwei Minuten wurden drei Tore aufgeholt... Wie ist das da mit der Wahrscheinlichkeit?

  • Zitat

    Original von TLpz

    Ist nicht relevant da ja jeder andere Spieler auch ins Tor gehen darf/kann. Bei der Argumentation würde der Regelverstoß (bzw. ob spielentscheidend oder nicht) von der Qualität des SPielers abhängig gemacht. Kann auch nicht sein...

    Wenn ein Regelverstoß vorliegt (und das ist sicher unabhängig von der Spielstärke des Spielers), führt dieser nur dann zu einer Maßnahme der Verbandsgerichtsbarkeit, wenn dieser Regelverstoß auch spielentscheidend war.
    Hier taucht jetzt tatsächlich die Frage auf, ob man diese Frage (spielentscheidend) unter Einbeziehung der Spielstärke des Spielers ermitteln kann.
    Ich tendiere wie du dazu, das abzulehnen.

    Gruß Uwe

  • Bei diesem Thema stört mich am meisten, dass ein Regelverstoß seitens einer Mannschaft unweigerlich zum Spielverlust führt, aber ein Regelverstoß seitens der Schiedsrichter muss "spielentschiedend" sein, um Auswirkungen zu haben.

    Unlängst hat bei den Damen der Thüringer HC zwei Punkte verloren, weil eine nicht spielberechtigte Spielerin im Kader stand. Dabei hat sie wohlgemerkt sechzig Minuten lang auf der Bank gesessen und somit den Ausgang des Spiels in keinster Weise beeinflusst. Da fragt keiner, ob dieser Fehler des Trainers bzw. des Vereins "spielentscheidend" war.


    Damit man mich nicht falsch versteht: Im Prinzip finde ich es gut, dass nicht jeder Einspruch stattgegeben wird, weil es sonst eine Flut von Einsprüchen gäbe. Aber es sollte gleiches Recht für alle gelten.

  • @acrosh :
    Ein Regelverstoß einer Mannschaft oder eines Spielers kann NIE zu einem Spielverlust führen. Gegen einen Regelverstoß einer Mannschafdt oder eines Spielers gibt es keinen Einspruch !!!!.
    Für die Ahndung von Regelverstößen bei Spielern sind die SR zuständig.

    Es gibt nur Einsprüche gegen Verfehlungen gegen die Spielordnung oder die Rechtsordnung. Beim Fall Thüringer HC wurde gegen die Spielordnung verstoßen.

  • Abgesehen davon hatte der THC auch nicht nur geschätze 1,5 sec Zeit, sich die ganze Sache zu überlegen. Und auch wenn es mir aufgrund meiner Nähe zum Verein leid tut, dürfen solche Sachen gerade bei einer Bundesligamannschaft nicht geschehen.

    Es ist nur ein Spiel!

  • Ich würde im Handball jedoch eine ähnliche Gerichtsbarkeit wie die der Fifa begrüßen.

    Wobei ja im Fall Spiel Bayern München - 1.FC Nürnberg nicht der Schiedsrichter der Schuldige war und damit der DFB die Lücke gefunden hatte, nur um auf dieses sehr bekannte Beispiel einzugehen.

    Und danke an dich Uwe, für die sehr interessante Lektüre. Das nächste mal lese ich deine Links zuerst, dann muss ich mich nicht ewig durch die DFB Seite kämpfen, um die Begründung für Urteile zu finden.

  • Zitat

    Original von Oberleutnant
    Abgesehen davon hatte der THC auch nicht nur geschätze 1,5 sec Zeit, sich die ganze Sache zu überlegen. Und auch wenn es mir aufgrund meiner Nähe zum Verein leid tut, dürfen solche Sachen gerade bei einer Bundesligamannschaft nicht geschehen.

    Hinzu kommt in der BL die Möglichkeit ja, dass man Spielerinnen im Protokoll durchaus erst mal auf Passiv schalten lassen kann. Besagte Spielerin hat zwar in den drei Partien keine Minute auf dem Spielfeld verbracht, war jedoch auch jedes mal auf aktiv geschaltet. Der THC hat in dem Fall eigentlich in allen drei Partien großen Mist gebaut ;) Ist aber ja auch schon genügend Mannschaften vorher mal passiert. Man könnte ja meinen, dass die Liga das mal so langsam lernt.

    Original von rro.ch
    Beliebte Sportarten aber auch Randsportarten wie Handball kommen beim Publikum an.

  • Zitat

    Original von sunny-1
    Wobei ja im Fall Spiel Bayern München - 1.FC Nürnberg nicht der Schiedsrichter der Schuldige war und damit der DFB die Lücke gefunden hatte, nur um auf dieses sehr bekannte Beispiel einzugehen.

    Wieso war der SR nicht der schuldige? SR uhd Linienrichter sehe ich mal als eine Einheit.

    Einmal editiert, zuletzt von SteamboatWillie (21. November 2008 um 09:12)

  • Weil, um im Rahmen der Fifa Statuten zu bleiben, nicht der Schiedsrichter der Schuldige war sondern der Linienrichter. Und das ist im Fußball dann sehr wohl ein Unterschied.

    Und nur deshalb, weil mit dem Urteil gleichzeitig der Schiedsrichter geschützt wurde, wurde das Spiel wiederholt.

  • Hey,

    nur zur Info, die Mannschaft (habe ich gerade erfahren) hat wegen der "Fehlentscheidung" tatsächlich Einspruch eingelegt.
    (es handelt sich im Übrigen um ein Kreisligaspiel :nein: )

    Falls ich was Neues weiß lass ich es euch natürlich wissen.

    Lieben Gruß

    Bernadette

  • Nur zur Info:
    Der Einspruch aufgrund der o.g. Entscheidung der Schiedsrichter ist durchgegangen. Das Spiel wird wiederholt. :nein: (wobei ich das als absolut lächerlich empfinde, wie viele Szenen gibt es z.B. in der Bundesliga oder eben bei der WM? Da hätte dann jedes Spiel wiederholt werden müssen! :pillepalle:


    LG Bernadette