"Coaching" während Team Timeout

  • Gefunden in einem anderen Forum:

    "Merkwürdig zum Beispiel der Fehler des Herrn XXX, der nach seiner dritten Zeitstrafe die rote Karte sieht. Wie kann ich als Ex-Nationalspieler ignorieren, dass ich mit einer roten Karte sofort auf die Tribühne muss und mich bei einem Team-Timeout nicht an der Beratungen beteiligen darf. Diese Dummheit..."

    Hieraus eine Frage:

    Spieler erhält 3. Hinausstellung und nimmt zunächst auf der Tribüne Platz. Einige Minuten später nimmt seine Mannschaft ein TTO. Der besagte Spieler läuft aufs Feld und beteiligt sich lebhaft an der Besprechung.

    Wie ist hier von Seiten der SR zu verfahren?

    :bier: Todde:ficken:

    Einmal editiert, zuletzt von Todde1973 (7. November 2008 um 09:57)

  • Auf jeden Fall einen Eintrag ins Spielprotokoll machen. Mit TTOs hatte ich noch nie zu tun (war damals bei uns noch nicht erlaubt), abr ich würde dahin tendieren, dass man da ebenfalls den MV progressiv bestrafen kann, oder sogar muss (seit 2005).

  • Ich glaube du musst ihn auch auffordern seine Mannschaft in Ruhe zu lassen und das coaching einzustellen.
    Eintrag im Spielbericht zudem auch.
    Von MV bestrafen wüsste ich jetzt nichts.
    Er darf auch sonst von der Tribüne aus nicht coachen.

    Etwas ähnliches:
    Meine mal vor Jahren bei einem Lehrgang gehört zu haben wie ein SR den in der 1. Halbzeit disqualifizierten Spielertrainer in der Pause aus der Kabine seiner Mannschaft geholt hat. Ob das wirklich passiert ist oder nur ein schöne Märchen, keine Ahnung.

  • 4:3 Ein Spieler oder Mannschaftsoffizieller ist teilnahmeberechtigt, wenn er beim Anpfiff anwesend und im Spielprotokoll eingetragen ist.

    Nach Spielbeginn eintreffende Spieler/Mannschaftsoffizielle müssen vom Zeitnehmer/Sekretär in das Spielprotokoll eingetragen werden und erhalten damit die Teilnahmeberechtigung.

    Ein teilnahmeberechtigter Spieler darf die Spielfläche jederzeit über seine eigene Auswechsellinie betreten (beachte Regeln 4:4 und 4:6).

    Der Mannschaftsverantwortliche ist dafür verantwortlich, dass nur teilnahmeberechtigte Spieler die Spiel-fläche betreten. Andernfalls ist er wegen unsportlichen Verhaltens zu bestrafen (13:1a-b, 16:1c, 16:3d, 16:6a, Erläuterung 9).

    also ich denke, dass der spieler aufgrund der roten nicht mehr teilnahemberechtigt ist und somit der MV gemäß 4:3 verwarnt wird.

    hier noch der kommentar zum tto

    Regelwidrigkeiten haben während eines Team-Time-outs die gleichen Folgen wie während der Spielzeit. Es ist hier ohne Bedeutung, ob sich die betreffenden Spieler auf der Spielfläche befinden oder außerhalb. Bei unsportlichem Verhalten ist eine Hinausstellung gemäß Regeln 8:4 und 16:3c möglich.

    thomas

    Keine Festung ist so stark, dass Geld sie nicht einnehmen kann. (Cicero)

    Einmal editiert, zuletzt von thomask (7. November 2008 um 10:53)

  • da war Tomask schneller ...

    16.8
    Die Disqualifikation eines Spielers oder eines Mannschaftsoffiziellen gilt immer für den Rest der Spielzeit. Der Spieler oder Offizielle muss die Spielfläche und den Auswechselraum sofort verlassen. Nach dem Verlassen der Spielfläche und des Auswechselraums darf der Spieler oder Offizielle in keiner Form Kontakt zur Mannschaft haben. (Fettung von mir!)

    In Verbindung mit 4.2 oder/und 4.3 führt zur Bestrafung des Mannschaftsverantwortlichen neben natürlich Bericht im Protokoll betreffend des Spielers/Offizielle der Rot hatte.

    Gruß Uwe

  • Danke Uwe,
    aber deine Ausführung ist trotzdem besser.
    Gruß
    thomas

    Keine Festung ist so stark, dass Geld sie nicht einnehmen kann. (Cicero)

  • Zitat

    dass ich mit einer roten Karte sofort auf die Tribühne muss


    Stimmt nicht ganz, wird aber fast immer toleriert.

    Richtig ist, dass der Spieler den "Einflussbereich der Mannschaft" verlassen muss, also die Kabine oder Theke aufsuchen.

    16.8. .......darf der Spieler oder Offizielle in keiner Form Kontakt zur Mannschaft haben

    Im beschriebenen Fall hat dies aber spätestens nach seiner Einmischung zu passieren.