Wann müssen wir den Pass mitnehmen?

  • Hallo...
    Ich als Neuling hätte da mal ne Frage...
    Muss ich bei einer roten Karte den Pass mitnehmen?
    Beim Ausschluss muss ich ihn schon mitnehmen, oder?
    Danke.
    Gruß Flo

  • Für die Saison 2008 / 2009 gilt die folgende Verfahrensweise:
    Nur in den nachfolgend aufgeführten Fällen ist der Spielerpass einzubehalten und an die entsprechende Spielleitende Stelle zusammen mit dem Spielbericht einzusenden. Die Einsendung hat aus Verfahrensgründen unmittelbar nach dem Spiel zu erfolgen, damit es zu keinen unnötigen Verzögerungen kommt.
    1. Disqualifikation wegen Beleidigung und/oder Bedrohung des/der SR/ZN/SK und/oder eines Mannschaftsoffiziellen, eines Spielers oder einer anderen Person, sowie nach einer Disqualifikation wegen Tätlichkeit vor Spielbeginn oder während des 7-m-Werfens. Erfolgt die Beleidigung/Bedrohung nach einer bereits ausgesprochenen Disqualifikation, die keinen Passeinzug nach sich zieht (z.B. 3.Zeitstrafe oder grobe Regelwidrigkeit im Verhalten zum Gegner), so darf der Pass nicht einbehalten werden (es ist jedoch in jedem Fall eine genaue Schilderung im Spielbericht notwendig).
    2. Ausschluss aufgrund einer Tätlichkeit durch eine Spielerin oder einen Spieler während der Spielzeit (d.h. auch während der Halbzeitpause). Bei Vergehen nach dem Spiel ist wie unter Ziffer 1 –Schlusssatz zu verfahren.
    3. Handschriftliche Ergänzungen auf dem Spielerpass. Im Bereich des HVW werden Spielerpässe maschinell erstellt, evtl. erforderliche Änderungen und Ergänzungen erfolgen ebenso maschinell durch den HVW.
    4. Fehlender Vereinsstempel über dem Passbild. Hierbei muss der Stempel sowohl einen Teil des Bildes überdecken, als auch deutlich auf dem Pass zu sehen sein.
    5. Ein(e) Jugendliche(r) spielt bei einem Aktivenspiel mit einem grauen Pass, ohne Vermerk des Doppelspielrechtes (Dieser Vermerk ist im Pass aufgedruckt).

    SR-Anweisung and die HVW-SR (Handballverband Württemberg)

    bzgl. 4. rate ich aber den SR, dem Verein die Möglichkeit zu geben, den Vereinsstempel nachzutragen und den Pass nicht einfach einzubehalten. Oft verwischt/verblasst der Stempel unter der Folie in der Passmappe.

    Lieber WM-Fünfter als Vize-Weltmeister im eigenen Land

    2 Mal editiert, zuletzt von eisbeer (5. November 2008 um 15:28)

  • [quote]Original von eisbeer
    Für die Saison 2008 / 2009 gilt die folgende Verfahrensweise:
    Nur in den nachfolgend aufgeführten Fällen ist der Spielerpass einzubehalten und an die entsprechende Spielleitende Stelle zusammen mit dem Spielbericht einzusenden. Die Einsendung hat aus Verfahrensgründen unmittelbar nach dem Spiel zu erfolgen, damit es zu keinen unnötigen Verzögerungen kommt.
    1. Disqualifikation wegen Beleidigung und/oder Bedrohung des/der SR/ZN/SK und/oder eines Mannschaftsoffiziellen, eines Spielers oder einer anderen Person, sowie nach einer Disqualifikation wegen Tätlichkeit vor Spielbeginn oder während des 7-m-Werfens. Erfolgt die Beleidigung/Bedrohung nach einer bereits ausgesprochenen Disqualifikation, die keinen Passeinzug nach sich zieht (z.B. 3.Zeitstrafe oder grobe Regelwidrigkeit im Verhalten zum Gegner), so darf der Pass nicht einbehalten werden (es ist jedoch in jedem Fall eine genaue Schilderung im Spielbericht notwendig).

    Moin Moin Eisbeer,
    welchen Pass haben den Manschaftsoffiziele bzw. andere Personen die ich einziehen kann? das muss du mir bitte erklären.
    Danke Moin

  • Bitte schreibt immer genau die Verbände dabei. Es gibt Landes- und Regionalverbände, da sind die Vereine für die Übersendung der Spielausweise eigenverantwortlich zuständig und werden nicht von den SR eingezogen!!!

    Das war ein Riesenschritt in die falsche Richtung. - Christian Schwarzer :respekt:

  • schau mal in deinen DfB nach.
    thomas

    Keine Festung ist so stark, dass Geld sie nicht einnehmen kann. (Cicero)

  • DfB des Pfälzer Handballverbandes:

    Zitat

    17. Die Schiedsrichter sind verpflichtet, den Spielausweis einzuziehen,
    wenn er Mängel aufweist (z.B. handschriftliche Änderungen, Bilder mit Schultüten),
    wenn Spieler wegen Tätlichkeit ausgeschlossen oder disqualifiziert werden,
    wenn Spieler wegen grobem unsportlichen Verhalten, das eine Beleidigung oder Bedrohung eines Schiedsrichters, Zeitnehmers, Sekretärs oder Spielaufsicht/ Technischen Delegierten, sowie eines Mannschaftsoffiziellen, Spielers oder Zuschauers (einer anderen Person) darstellt, disqualifiziert wurden.

    Gruß Uwe

  • ich denke, dass wird auch bei den oberbayern so drin stehen. Wurde ja aus der RO/DHB so übernommen.
    thomas

    Keine Festung ist so stark, dass Geld sie nicht einnehmen kann. (Cicero)

  • Genaues lesen löst dein Probleem: der Spieler beleidigt den ZN/S oder sonst eine Person. Dass Offizielle jemanden beleidigen steht da nirgends. Die haben nämlich wirklich keinen Spielerpass.

    Grüße

    Stell dir vor es ist Krieg und keiner geht hin........
    Wer passt auf die auf, dieauf uns aufpassen???

  • Zitat

    Original von michel b.
    Was haben die gegen Schultüten? :D

    Das ist die plakative Umschreibung der Tatsache, dass es Pässe im Erwachsenenbereich geben soll, auf denen das Passbild, dass früher bei uns von den Vereinen eingeklebt und gestempelt wurde, aus frühen Kindertagen des Spielers (Einschulungsalter mit Schultüte) stammt.

    Kurz: Keine Bilder aus Kindertagen in Erwachsenenpässen.

    Grüße Uwe

  • hallo uwe,
    das hast du recht und das kommt sehr häufig vor und wird kaum geahndet.
    thomas

    Keine Festung ist so stark, dass Geld sie nicht einnehmen kann. (Cicero)