naja, das Beispiel mit dem 12jährigen is ja nun auch rel. absurd... aber wenn da ein groß gewachsener 15jähriger ankommt, sein geburtsdatum um 3 Jahre "anpasst" und für das Geburtsdatum und seine Spielberechtigung unterschreibt... da hab ich denke ich tatsächlich keinerlei Spielraum, dem die Teilnahme zu verweigern... es wäre mir neu, dass ich nen Personalausweis verlangen darf...
Spielberechtigung verweigert
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na dann spielt er halt ... und alles weitere ist dann sache der spielleitenden stelle...
und ob das dem verein dann etwas bringt? strafe für einen fehelenden spielausweis und der spielausweis muss in jedem fall vorgelegt werden....
und was dabei dann rauskommt geht mich als sr nichts mehr an...
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Hoertie: Ist auch egal. Das Ergebnis ist dasselbe: Der zu junge Spieler kann auflaufen.
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Auch ein zu Later Spieler darf auflaufen. Auch der kann den Passvergessen.
Ich werde keinen Spieler sagfen er darf nicht spielen egal wie alt oder jung.
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Genau man sollte immer nur den MV darauf hinweisen, dass wenn er zu junge Spieler einsetzt, er sich A strafbar macht (Jugendschutz) und B das Spiel als verloren gewertet wird, wegen Einsatz eines nicht teilnahmeberechtigten Spielers.
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Ihr könnt keinem Spieler die Spielberechtigung verweigern, was soll das denn ?
Solange er anwesend ist und einen Spielausweis vorlegt, müsst ihr ihn spielen lassen.
Und den MV über einen eventuellen falschen Einsatz von Spielern aufzuklären, ist sehr fragwürdig. Als Schiedsrichter muss man in solch einem Fall die SPO DHB schon sehr gut kennen, um keinen Mist zu erzählen.
Also einfach , Klappe halten, spielen lassen, alles andere wird sich klären und geht uns SR nichts an. -
Ich bekomme aber SR paar voll aufn Deckel, wenn ich einen C-Jugendlichen in der A-Jugend spielen lasse! Strafe wegen mangelnder Passkontrolle ...
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Wieso das denn, der Spielausweis ist doch in ordnung !!!
Alles andere hast Du als Schiedsrichter nicht zu überprüfen.Da darf dir niemand an den Karren fahren, dies wäre gegen die Regeln und die Spielordnungen des DHB.
Im Übrigen geht es den Schiedsrichter NICHTS an, wen der MV einsetzen möchte oder nicht.
Der Schiedsrichter überprüft vor dem Spiel lediglich die Teilnahmeberechtigung und nicht die Spielberechtigung. -
Aber nicht die neuen vom SHV, da steht eindeutig, wann der Spieler in welcher Altersklasse spielberechtigt ist.
Außerdem hast du die Durchführungsbestimmungen doch zu befolgen und da steht welche Jahrgänge in der aktuellen Saison in welcher Altersklasse spielen und auch sollte man doch wissen das ein Jugendspieler nur in der nächsthöheren Altersklasse eingesetzt werden darf.
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Dany: zu deiner Frage bzgl Veto, es ging nicht um den einspruch nach Spielende sondern um den Bericht der innerhalb drei Tage geschrieben werden muss, wird die snicht getan verfällt der einspruch ja. Auf dem Bericht muss der Abteilunsgleiter und Vorstand des vereins unterschreiben, somit habe ich als MV nur ein kleine Stimmrecht.
P.S: der MV der einen 12 jährigen bei 15 jährigen mitspielen läßt gehört ins Haifischbecken (inkl. Quallen) zum 30 minütigen schwimmen geworfen.
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Zitat
Original von Theoitetos
Aber nicht die neuen vom SHV, da steht eindeutig, wann der Spieler in welcher Altersklasse spielberechtigt ist.
Das ist zumindest im Westen nicht der Fall. Ich finde dass allerdings eine gute Entscheidung und würde mir das auch hier wünschen.ZitatOriginal von Theoitetos
Außerdem hast du die Durchführungsbestimmungen doch zu befolgen und da steht welche Jahrgänge in der aktuellen Saison in welcher Altersklasse spielen und auch sollte man doch wissen das ein Jugendspieler nur in der nächsthöheren Altersklasse eingesetzt werden darf.Ich glaube nicht, dass es Aufgabe der SR ist, die Durchführungsbestimmungen zu überwachen, dafür ist die spielleitende Stelle da. Genau dafür werden doch (zumindest im Westen) Durchschläge des Spielberichts an Staffelleiter, SR-Wart, etc weitergegeben. Wenn sich dann im nachhinein herausstellt, dass ein Spieler nicht Spielberechtigt war, aus welchem Grund auch immer entscheiden diese ja auch über das weitere Vorgehen (Wiederholung, Punktabzug, etc).
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Zitat
Original von Theoitetos
Aber nicht die neuen vom SHV, da steht eindeutig, wann der Spieler in welcher Altersklasse spielberechtigt ist.Außerdem hast du die Durchführungsbestimmungen doch zu befolgen und da steht welche Jahrgänge in der aktuellen Saison in welcher Altersklasse spielen und auch sollte man doch wissen das ein Jugendspieler nur in der nächsthöheren Altersklasse eingesetzt werden darf.
Natürlich steht's drin, aber Du bist als SR nicht für die Durchsetzung zuständig.
Jegliches Fehlverhalten, was Dir spanisch vorkommt, kannst/sollst Du auf dem Protokoll notieren, aber Du bist nicht berechtigt, dem Spieler die Teilnahme zu verweigern.
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ZitatAlles anzeigen
Spielberechtigung in den jeweiligen Altersklassen (§ 22 SpO)
Folgende Aussagen werden in der Spielordnung zur Spielberechtigung von Jugendlichen gemacht:
„Jugendliche sollen in einer Mannschaft spielen, die ihrer Altersklasse entspricht. Der Einsatz Jugendlicher
ist nur bis in die nächst höhere Jugendaltersklasse zulässig. In einer Spielsaison darf der
Einsatz (vgl. a. § 19 Abs. 1) jedoch in höchstens zwei Altersklassen gemäß § 37 Abs. 2 und 3 erfolgen“
Zusammengefasst heißt das:
a) Ein Jugendlicher soll in einer Mannschaft spielen, die seiner der Altersklasse
entspricht. Der 13- und 14jährige spielt in der C-Jugend.
b) Ein Jugendlicher darf nur in der nächst höheren Jugendaltersklasse eingesetzt
werden. Ein C-Jugendlicher darf also auch in einer Mannschaft der B-Jugend
eingesetzt werden, niemals dagegen in der A-Jugend bzw. in der nächst tieferen
der D-Jugend.
BHV-Handreichung
für Jugendleiter, Trainer und Betreuer im Jugendbereich -
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zwei Dinge noch.
Wenn der Jugendspieler keinen Pass vorlegt dann Eintrag unter Passkontrolle in Ordnung "NEIN" Name Nachname Alter und Unterschrift.Falls Jugendpass vorgelegt wird, und das kann er nur, denn Seniorenpass bekommt er keinen, ist er zwar weiterhin Teilnahmeberechtigt und kann mitspielen. Aber
ich ziehe den Pass ein und sende ihn der spielleitenden Stelle zu. Auch hier der Vermerk Passkontrolle nicht i.O. da ja keine Seniorenpass vorliegt.Interessant ist eigentlich eher die Entscheidung der splt. Stelle. Trotz 12 jährigen gewinnen die knapp mit einem Tor. Aber der 12 jährige Spieler ist eigentlich nicht spielberechtigt. Somit muss der Sieg aberkannt werden.
Thomas -
Zitat
Original von McKay
Dany: zu deiner Frage bzgl Veto, es ging nicht um den einspruch nach Spielende sondern um den Bericht der innerhalb drei Tage geschrieben werden muss, wird die snicht getan verfällt der einspruch ja. Auf dem Bericht muss der Abteilunsgleiter und Vorstand des vereins unterschreiben, somit habe ich als MV nur ein kleine Stimmrecht.P.S: der MV der einen 12 jährigen bei 15 jährigen mitspielen läßt gehört ins Haifischbecken (inkl. Quallen) zum 30 minütigen schwimmen geworfen.
Dann musst du mich aber auch da rein werfen, ich hab letzte Saison 07/08 eine Spielerin des Jahrgangs 96 in der C _ Jugend spielen lassen. Hat da durch gespielt und war die beste Spielerin auf dem Platz. Hat kanppe 30 is 40 % der Tore vom Spiel geoworfen.
Es kommt immer drauf an wie gut die SPieler/in ausgebildet sind. Dafür muss man eben ein Händchen haben und den /die Spieler/in genau kennen.
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Nein muss er nicht.
Deine Spielerin war letzte Saison eigentlich für die D-Jugend spielberechtigt, sie darf daher eine Klasse höher in der C-Jugend spielen. -
Zitat
Original von thomask
Falls Jugendpass vorgelegt wird, und das kann er nur, denn Seniorenpass bekommt er keinen, ist er zwar weiterhin Teilnahmeberechtigt und kann mitspielen. Aber
ich ziehe den Pass ein und sende ihn der spielleitenden Stelle zu. Auch hier der Vermerk Passkontrolle nicht i.O. da ja keine Seniorenpass vorliegt.Hmm, und ich würde das in die Willkür-Schublade stecken. Warum ziehst Du den Pass ein? Auf welcher Grundlage? Wer berechtigt Dich dazu? Der Pass ist sicherlich in Ordnung und nicht zu beanstanden. Dass der Spieler nicht spielberechtigt ist, muss die spielleitende Stelle auch ohne Deinen Wink mit dem Zaunsfeld erkennen. (Der mit dem Zaunspfahl und einfacher Notiz Deiner Beobachtung im Protokoll muss da reichen.)
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wieso willkür. er hat keinen entsprechenden pass auf seinem pass steht, dass er für jugendspiele freigegeben ist und nicht für seniorenspiele, somit ist dieser der splt. stelle zuzuschicken. das gleiche gilt, wenn z. b. handschriftlich änderungen im pass vorgenommen wurden. auch diese pässe sind der splt. stelle zuzusenden.
die SR ordnung sagt nur, du hast alle spielen zu lassen die im Spielprotokoll eingetragen sind gleichzeitig aber hast du die passkontrolle durchzuführen und die pässe auf fehler zu kontrollieren. Tja und der pass ist nunmal falsch.
Nochmal ob der jugendspieler spielt oder nicht ist mir wurst. das habe ich nicht zu befinden.
thomas -
Also bei uns (PfHV) wird der Pass in zwei Fällen vom Schieri eingezogen:
1. Vergehen für die automatische Sperre vorgesehen ist (Tätlichkeit und Schiedsrichterbeleidigung/-Bedrohung
oder
2. Pass wurde manipuliert (Änderungen, Streichungen, Radierungen.....)
Wobei der Schieri hier bestraft wird, wenn er es im Fall 1 nicht tut!!!!
Das ist aber soweit ich weiß von LV zu LV unterschiedlich.
Daher kann ich bei uns einen solchen Pass nicht berechtigterweise einziehen.
-> Vermerk auf dem Spielberichtsbogen und den Rest der spielleitenden Stelle überlassen.
Gruß Uwe
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