Spielberechtigung verweigert

  • Zitat

    Original von TLpz
    DJK


    Wie denn? Mal bitte durchlesen wann ein Spieler teilnahmeberechtig (Regel 4:3) ist und was "Spielberechtigung" im Sinne der SpO/Durchführungsbestimmungen bedeutet!

    In den Regeln, und nur nach denen kann ein Schiedsrichter handeln, steht nix von Paß, Altersklasse etc. Wenn ein 12jähriger in einem Männerspiel mitspieln möchte, kann der SR nix dagegen tun. Erst die Spielleitende Stelle kann dann Strafen etc. aussprechen.

    Dann erklär mir mal einer, wie ich § 10 Punkt 3 der Spielordnung zu verstehen habe:

    "Teilnahmeberechtigt sind Spieler für Mannschaften in ihrer Altersklasse, solange kein sich aus der Spiel- oder Rechtsordnung ergebender Hinderungsgrund vorliegt. Für Jugendliche gelten zusätzliche Bestimmungen."

    Demnach kann ich einem Spieler (grade im Jugendbereich) durchaus die Teilnahme verweigern.

    Gruß DJK

    Einmal editiert, zuletzt von DJK (8. Oktober 2008 um 18:48)

  • Zitat

    Original von DJK

    Dann erklär mir mal einer, wie ich § 10 Punkt 3 der Spielordnung zu verstehen habe:

    "Teilnahmeberechtigt sind Spieler für Mannschaften in ihrer Altersklasse, solange kein sich aus der Spiel- oder Rechtsordnung ergebender Hinderungsgrund vorliegt. Für Jugendliche gelten zusätzliche Bestimmungen."

    Demnach kann ich einem Spieler (grade im Jugendbereich) durchaus die Teilnahme verweigern.

    Gruß DJK

    Vorsicht Stolperfalle - der Terminus Teilnahmeberechtigung der Spielordnung hat nichts mit dem im Regelwerk zu tun. Das ist derselbe Begriff für unterschiedliche Sachverhalte.
    Maßgeblich für SR ist das Regelwerk - er ist nicht dafür da, dass die Spielordnung eingehalten wird!

  • Davon abgesehen: Wie würdest du denn beweisen wollen, dass der Spieler tatsächlich erst 12 ist und nicht schon 18? Zu sagen "der sieht nicht aus wie 12" wäre ja nicht wirklich ein Beweis und einen Ausweis verlangen kannst du als SR auch vergessen.

  • Theoitetos: Die Schiedsrichter haben das ausfüllen eines neuen Spielberichtsbogens nicht erlaubt.

    Spieler können bei Streichungen drüber geschrieben werden, sofern lesbar oder rechts im Bogen eingetragen werden, ich sehe auch kein Problem die vier Zeilen für die Offiziellen umzuschreiben/zeichnen/bauen
    Die Spielberichtsbogen sind ja auch nicht in jedem Verband gleich, somit sollten sie auch bei Bedarf abänderbar sein.

  • Zwei Sachen dazu noch (das Wesentliche wurde ja bereits geschrieben):

    1.) Wenn kein Platz mehr ist,wird eine Offizielle-Zeile modifiziert und genutzt. Ist dies auch nicht mehr möglich (da vollständig besetzt), so nutzt man den untere Rand des Protokolls und schreibt den Spieler dort hin. Ist zwar nicht schön, aber besser als ein neues Protokoll aus zu füllen - grade wenn der Spielbeginn naht. Ein ergänzen auf 14 Spieler ist jedoch jederzeit möglich (egal wie viel Zeile schon "versaut" - ob Schreibfehler oder kurzfristiger Ausstausch von Spielern - wurden).

    2.) Ich bin am überlegen, ob der Einspruch nicht bereits vor Spielbeginn angekündigt (und im Protokoll niedergeschrieben) werden muss. Verhält sich meiner Meinung nach analog wie bei Einsprüchen gegen Spielfeldaufbau, Ball,...
    Weil sonst würde man erstmal spielen und nur im Fall der Niederlage Einspruch einlegen. Dies ist nicht Sinn der Übung! Denke aber auch, dass der Einspruch da durchaus eine Chance auf Erfolg hätte (wenn man durch alte Protokolle zeige könnte, das der Spieler viele Tore erziehlt), ansonsten werde die sagen, dass ein Spieler nicht so entschiedend einwirken kann. (s. OT.)

    OT:
    Zur Sprechung der Sportgerichte und spielleitenden Stellen. Es wurde im Berliner Pokal mal nachgewiesen, dass ein Spieler bei 2 verbleibenden Sekunde einen 7m-Wurf nicht ordnungsgemäß ins Tor werfen kann -> Spiel wurde wiederholt, da das Tor (wurde wenn ich mich richtig erinnere gegeben) spielentscheidend war ( ->Verlängerung, welche dann verloren ging).

  • Zitat

    Original von T.N.T.

    Vorsicht Stolperfalle - der Terminus Teilnahmeberechtigung der Spielordnung hat nichts mit dem im Regelwerk zu tun. Das ist derselbe Begriff für unterschiedliche Sachverhalte.
    Maßgeblich für SR ist das Regelwerk - er ist nicht dafür da, dass die Spielordnung eingehalten wird!


    Als SR hast du auch die Verantwortung die Spielordnung einzuhalten und durchzusetzen!!! Schließlich stehen da unter anderen für den Jugenbereich auch die Spielberechtigten Jahrgänge der Alterklassen drin.

    Und nochmal zum 12jährigen, der darf nicht im Erw. Bereich mitspielen, dass kann ich SR verweigern, weil er ersten kein Erwachsenen Pass hat und zweitens auch kein Doppelspielrecht.


    Wenn ein Spieler gestrichen wird und kein Platz mehr bei den Spielern ist, dann wird nicht der Offizillen Block oder das Formular unten verwendet sondern, die SR tragen den Spieler im Teil des SR-Berichts ein.

  • Bananiel

    Zitat

    Als SR hast du auch die Verantwortung die Spielordnung einzuhalten und durchzusetzen!!! Schließlich stehen da unter anderen für den Jugenbereich auch die Spielberechtigten Jahrgänge der Alterklassen drin.

    Und nach welcher Regel begründest du als SR das? Du darfst die SpO und Durchführungsbestimmungen nicht einfach durchsetzen. Dann könntest du ja auch einen Spieler, der wissentlich trotz Sperre aufläuft, die Teilnahme verweigern. Aber das ist nicht Aufgabe des SR sondern der spielleitenden Stelle.

  • micha99 und alle anderen

    Das Protokoll ist ein Dokument was vor Gericht Gültigkeit besitzt!

    Das kann nicht einfach irgendwie umgeändert oder drin rumgekritzelt werden.
    Alles muss seine Ordnung haben, erst recht im Rechtsstaat Deutschland mit der tollen Bürokratie.

    TLpz Es wurde ja schon von Bananiel erwähnt das er keinen gültigen Pass hat/haben kann. Dazu ist mir bekannt das die SR bei Fehlerhafter Passkontrolle dafür zur Verantwortung gezogen werden können.

  • Bananiel
    Ja die Spielklassen stehen drauf in welcher Spielklasse der Spieler spielen darf. Aber das ist nicht ausschließlich ausschlag gegebend, in meinem Verein Spielt in der C-Jugend eine komplette D-Jugend. Das dürfte sie ja dann aus deinen Angaben auch nicht. Was aber erlaubt ist.
    Und es kann auch sein das ein Älterer mal in ner Jugend drunter Spielen darf weil es seine Jugend nicht gibt. SO eine Regelung gab es früher zu meiner Jugendzeit mal. Wurde aber bei uns abgeschafft.
    Und wie willst du den kontrollieren wie alt dre Spieler istwenn er keinen Pass hat?

    Denke schon das ein Spieler Spielentscheident sein kann, es gibt ja welche die in einem Spiel mehr wie 10 Tore schießen können.

    McKay
    WIe der MV hat nur eine Stimme? Stimmt ihr über den EInspruch ab? Wenn ich nahc einem Spiel einen Einspruch ankündigen will als MV frag ich höchstens meienn Co. ABer ich habe immer noch das Veto als MV.

  • Dany

    Es ist definitiv nicht gestattet, dass ein Jugendspieler in einer Jahrgangsstufe drunter spielen darf. Er kann höchstens ein Jahrgang höher spielen.
    Und in der SpO stehen zu den einzelnen Jahrgängen nicht nur die, die vom Jahrgang her darein gehören, sondern auch die beiden Jahrgänge, die eine Jahrgangsstufe drunter spielen (kurz: D jugend darf immer in der C spielen, C in B, ...). Außnahme sind Auswahlspieler, sie dürfen eine Jugend überspringen, also C Jugendauswahlspieler dürfen in der A Jugend spielen. (B Jugend in den Erw., aber immer nur mit sportärtzlichem Atest)


    @Theoitetos

    Das mit der Verantwortung der SR ist richtig. Die SR können bei der Passkontrolle den Pass beanstanden und um Korrektur bitten, damit der Spieler spielberechtigt ist, z.B. eine Unterschrift oder der Vereinsstempel fehlt. Sollte das Problem nicht behoben werden kann der Spieler halt nicht mit spielen oder er muss unter fehlenden Pässen eintragen und unterschreiben, dass er spielberechtigt ist.

  • Zitat

    Original von Bananiel
    ...Außnahme sind Auswahlspieler, sie dürfen eine Jugend überspringen, also C Jugendauswahlspieler dürfen in der A Jugend spielen. (B Jugend in den Erw., aber immer nur mit sportärtzlichem Atest)

    ...wenn ich das lese, B-Jugend bei den Erwachsen.....da wird mir plötzlich ganz schwindelig und "schwummerich".

    Das mit der B-Jugend bei den Erwachsenen, Bananiel, ist so pauschal formuliert völlig Banane (sorry für das kleine Wortspiel, ja ich weiß mein Name lädt zu sowas auch ein).
    Solche Sachen sind in der DHB SpO geregelt und wurden hier auch schon in diversen Threads durchdiskutiert.

    Zitat

    Original von Bananiel
    Sollte das Problem nicht behoben werden kann der Spieler halt nicht mit spielen ......

    auch falsch

    Bevor man den Handball verändert, wäre es vielleicht doch wichtiger, ihn nicht zugrunde zu richten.

    (Frei nach Paul Claudel)

    Einmal editiert, zuletzt von hasenhirn (9. Oktober 2008 um 21:27)

  • Zitat

    Original von Bananiel
    Dany

    Es ist definitiv nicht gestattet, dass ein Jugendspieler in einer Jahrgangsstufe drunter spielen darf. Er kann höchstens ein Jahrgang höher spielen.

    Das gibt es bei uns im Kreis. Letzte Saison spielten in der B-Jugend eine handvoll A-Jugendliche, weil der Verein keine A-Jugend stellen konnte. Allerdings spielte diese Mannschaft dann "außer Konkurrenz".

  • Außerdem könnte der 12-jährige doch einfahch sagen, dass sein Pass nicht da ist und unterschreiben oder? Dann könnten die Schiedsrichter auch nix machen.

  • Theo

    Zitat

    TLpz Es wurde ja schon von Bananiel erwähnt das er keinen gültigen Pass hat/haben kann. Dazu ist mir bekannt das die SR bei Fehlerhafter Passkontrolle dafür zur Verantwortung gezogen werden können.

    Hat ja nix mit fehlerhafter Passkontrolle zu tun. Na klar muß ich als SR dann notieren, das er keinen Erwachsenenspielberechtigung hat. Wenn er aber im Protokoll eingetragen ist und dann aufs Feld läuft habe ich keine Handhabe.

  • Bananiel
    Bei uns ging es drunter zu Spielen bis vor 8 Jahren. Allerdings in der untersten Liga. Und es durften immer nur 2 Ältere Mitspielen.

    Wo steht den das mit der Jugend überspringen für die Auswahlspieler. Das ist mri gar nicht bekannt.

    Das mit der B-Jugend geht aber nur für den weiblichen Bereich mit Doppelspielberechtigung ab dem 16 Lebensjahr. Im männl. Bereich geht das ab 17 das Doppelspielrecht.

  • Und wenn er keinen Pass hat, dann gibts da so einen Bereich, fehlende Pässe .... u.s.w.

    Wo ist da das Problem. Und ich als Schiedsrichter halte mich an die Regeln die ich durchsetzen soll. Für die Einhaltunfg der Spielordnung bin ich nicht verantwortlich.

  • Zitat

    Original von Zwetschge
    Außerdem könnte der 12-jährige doch einfahch sagen, dass sein Pass nicht da ist und unterschreiben oder? Dann könnten die Schiedsrichter auch nix machen.

    im Jugendbereich unterschreibt der MV für fehlende Pässe ;)

    zumindest hier in Franken ;)

  • Zitat

    Original von Zwetschge
    Außerdem könnte der 12-jährige doch einfahch sagen, dass sein Pass nicht da ist und unterschreiben oder? Dann könnten die Schiedsrichter auch nix machen.


    Die Unterschrift eines 12-Jährigen ist etwa so viel wert wie drei Kreuze...

    MfG Felix0711

    "Deshalb unterstütze ich mit vollstem Enthusiasmus ein Projekt, das abendländischen Humanismus mit moderner Technik verbindet – den Bau eines unterirdischen Doms!"
    Harald Schmidt