Spielberechtigung verweigert

  • Hallo,

    am Wochenende haben uns die Schiedsrichterkameraden die Spielberechtigung verweigert. Wir haben vor Spielbeginn unseren 14. Spieler vom Spielbericht streichen lassen, danach wollten wir einen neuen Spieler nachnomieren, dies verweigerten uns die Schiri. Die Begündung (lächerlich) lasse ich jetzt mal weg, da die Kollegen mit dem Fehlurteil schon genug zu tun haben.
    Es ist erlaubt vor Spielbeginn die Spieler zu streichen und nachzunominieren!!!!

    Jetzt haben wir das Spiel mit nur 13 Spielern leider mit 8 Toren differenz verloren, kennt jemand ein Referenzurteil für den oben geschilderten Fall oder einen gewonnen Einspruch mit mehr als 2 Toren differenz. Wir werden keinen Einspruch einlegen da die Differenz zu groß ist und dies keinen Erfolg verspricht, leider, wenn es nach mir ging würde ich es probieren. Hinzu kommt ein klarer Wechselfehler des Gegners welcher nicht mit 2 Minuten geahndet wurde. Ein Spieler lief mit Jacke auf Feld, hätte man hier 2 Minuten erteilt wären wir sogar 6 gegen 4 in Überzahl gewesen (waren gerade in Überzahl).

    Kennt also jemand ein Urteil bei dem die Spielberechtigung zu unrecht verweigert wurde???

    DANKE
    McKay

  • Ich glaub nicht, dass es dazu ein Referenzurteil dazu gibt. Ist zwar ärgerlich, dass ihr in dem Spiel mit 13 Spielern auskommen musstet, aber ausschlaggebend für die Niederlage (auch wenn sie nicht so hoch gewesen wäre) war das sicher nicht --> also kein spielentscheidender Regelverstoß, entsprechend müsste ein solcher Regelverstoß abgelehnt werden.

    Der "Wechselfehler", den du schilderst war aber keiner! Letztes oder vorletztes Jahr kam gerade zu dem Thema eine Erläuterung raus: Wenn ein Spieler vergisst, seine Trainingsjacke auszuziehen, muss er zurück auf die Bank und die Jacke ausziehen; Strafe gibts dafür keine, höchstens nen Freiwurf für den Gegner...

  • Ich sehe das etwas anders, man hätte erlauben müssen einen weiteren Spieler einzutragen, da wir den Zweifel an der Richtigkeit der Schirientscheidung den 14. Spieler zu sperren anmeldeten. Die Schiris hätten ihre Meinung im Spielbogen vermerken müssen und die staffelleitende Stelle hätte die Spielberechtigung dann geprüft. Hätten die Schiris Recht, hätte die staffelleitende Stelle und unabhängig vom Ergebnis das Spiel als verloren gewertet.
    Also sehen wir es mal umgekehrt mit hunderten von Referenzfällen, spielt ein nicht teilnahmeberechtigter Spieler und wird dies im Nachgang festgestellt, dann wird das Spiel unabhängig von der Tordifferenz als verloren gewertet mit 0:0 Toren. Warum sollte bei Verweigerung zum spielen eines teilnahmebrechtigten Spieler die Tordifferenz dann zählen???

    Weiterhin hat jeder Verein das Recht nach Aufhebung einer Sperre (unser 14. "Spieler" wurde von den Schiri gesperrt) alle verlorenen und unentschieden gewertete Spiele während der Sperre auf Antrag zu wiederholen RO DHB §23, ebenfalls unabhängig vom Ergebnis.

  • Kein SR hat das Recht einem Spieler die Teilnahme am Spiel zu verweigern.

    Es sind 14 Spieler erlaubt und McKay hat vollkommen Recht, vor Spielbeginn darf ein Spieler gestrichen und durch einen anderen ersetzt werden. Lass mich raten: Die Verweigerung wurde damit begründet, dass für einen anderen Spieler kein Platz mehr ist.

    Einspruch wäre meiner Ansicht nach durchgegangen.

  • Ex_HVS-SR hat hier vollkommen recht kein Schiedsrichter darf ein Spieler die Teilnahme (max 14. Spieler) verweigern. Wenn ein Spieler vor Spielbeginn gestrichen wird habe ich als Schiedsrichter unter dem Bereich fehlende Spielausweise reichlich Platz um einen neuen Spieler nachzutragen. Aber wie heißt es unwissenheit schütz nicht vor Strafe !
    Alles ander müssen die Spielleitenden Stellen machen, aber auch hier wie im Falle von Altenholz, oder Hannover liegen die Mannschaften einer viel höheren Macht gegenüber, die mit Sport machmal nicht viel zu tun hat.
    Meiner Meinung geht der Einspruch nicht durch, als Begründung wird die Tatsachenfeststellung durch die Schiedsrichter herrangezogen.

  • wo bitte ist hier eine Tatsachenfeststellung ?

    m.E. ein klares Fehlverhalten der SR.

    Bevor man den Handball verändert, wäre es vielleicht doch wichtiger, ihn nicht zugrunde zu richten.

    (Frei nach Paul Claudel)

  • Mich stört der Thread-Titel. Ein SR kann keinem Spieler die Spielberechtigung entziehen. Es geht hier um die Teilnahmeberechtigung, die dadurch versagt wurde, dass der Spieler nicht aufs Protokoll eingetragen werden konnte/durfte. Wenn Ihr den Einspruch gegen die Wertung des Spiels auf dem Protokoll vermerkt und dann form- und fristgerecht auch tatsächlich eingelegt habt, bin ich auf ein Urteil gespannt.

    Bzgl. der Trainingsjacke: Keine 2min, nur FW gegen die Mannschaft (siehe SR-Anweisung SHV 2008/9 )


    Nachtrag eines SR:
    Mich regt das Rumgeschmotze und die teilweise unleserliche Schrift der "Eintragenden" auf. Zudem sind die Felder, auf denen man die Spielerdaten eintragen kann, extrem klein. Es ist fast unmöglich, einen Spieler zu streichen und dann einen anderen leserlich nachzutragen. Die MVs -oder wer auch immer- sollten sich VORHER Gedanken machen, wen sie eintragen wollen/müssen. (es gibt Ausnahmen, ich weiß)

    Lieber WM-Fünfter als Vize-Weltmeister im eigenen Land

  • Zitat

    Original von Ex-HVS-SR
    Kein SR hat das Recht einem Spieler die Teilnahme am Spiel zu verweigern.
    ...

    Du meinst also, ein SR müsste zulassen, dass ein 12jähriger in einer Männermannschaft mitspielt, obwohl alle wissen, dass das nicht erlaubt ist (Sohnemann möchte nun einmal zusammen mit dem Papa spielen)!?

  • McKay:

    Noch ein Nachsatz, weil keiner darauf bislang eingegangen ist: Was die SR gemacht haben, hat mir einer Sperre des Spielers absolut nichts zu tun. Das können die gar nicht.
    Daher ist das Zitieren der Rechtsordnung fehl am Platz.

    Des weiteren vermute ich, dass die spielleitende Stelle damit argumentieren würde, dass kein Spieler das Spiel so beeinflussen kann, dass am Ende eine 8-Tore-Differenz egalisiert werden könnte. Ein Regelverstoß ist es natürlich trotzdem, aber aller Voraussicht nach eben kein spielentscheidender.

    2 Mal editiert, zuletzt von T.N.T. (8. Oktober 2008 um 11:16)

  • Zitat

    Original von hsr

    Du meinst also, ein SR müsste zulassen, dass ein 12jähriger in einer Männermannschaft mitspielt, obwohl alle wissen, dass das nicht erlaubt ist (Sohnemann möchte nun einmal zusammen mit dem Papa spielen)!?


    hsr: Natürlich muss eine entsprechende Spielberechtigung für den Spieler vorliegen. Sonst muss!!! man die Teilnahme verweigern!

  • @T.N.T: ich gebe Dir vollkommen recht, dass kein Spieler ein Spiel um 8 Tore beeinflussen kann, jedoch argumentiere ich umgekehrt. Warum wird ein Spiel als verloren gewertet wenn im Nachhinein festgestellt wird, dass ein Spieler nicht teilnahmeberechtigt war? da interessiert niemanden das der Spieler nur 3 Tore geworfen hat und die Enddifferenz jedoch z.B: 9 Tore betrug. Hier wird dann ja auch nicht das Ergebnis nur um 3 Tore reduziert sondern das ganze Spiel als verloren gewertet.

  • Zitat

    Original von DJK


    hsr: Natürlich muss eine entsprechende Spielberechtigung für den Spieler vorliegen. Sonst muss!!! man die Teilnahme verweigern!

    als schiedsrichter verweigerst du gar nichts., wenn ein spieler keine spielberechtigung vorlegen kann, unterschreibt er halt auf dem protokoll. weiteres klärt die spielleitende stelle. wie oben schon gesagt.

    ansonsten lustig, die schiedsrichterzunft. kein beispiel zu abwegig, um nicht noch einmal den finger heben zu müssen und zu sagen "ja aber".

  • Zitat

    Original von härter_schneller

    als schiedsrichter verweigerst du gar nichts., wenn ein spieler keine spielberechtigung vorlegen kann, unterschreibt er halt auf dem protokoll. weiteres klärt die spielleitende stelle. wie oben schon gesagt.

    ansonsten lustig, die schiedsrichterzunft. kein beispiel zu abwegig, um nicht noch einmal den finger heben zu müssen und zu sagen "ja aber".


    Sorry, mit Spielberechtigung meinte ich auch ggf. die Unterschrift des Spielers. Es ging mir bei meinem Kommentar um das etwas abstruse Beispiel von HSR mit dem 12-jährigen im Seniorenbereich und auch die Antwort von Ellob.

  • Zitat

    Original von McKay
    @T.N.T: ich gebe Dir vollkommen recht, dass kein Spieler ein Spiel um 8 Tore beeinflussen kann, jedoch argumentiere ich umgekehrt. Warum wird ein Spiel als verloren gewertet wenn im Nachhinein festgestellt wird, dass ein Spieler nicht teilnahmeberechtigt war? da interessiert niemanden das der Spieler nur 3 Tore geworfen hat und die Enddifferenz jedoch z.B: 9 Tore betrug. Hier wird dann ja auch nicht das Ergebnis nur um 3 Tore reduziert sondern das ganze Spiel als verloren gewertet.

    Weil es so in der Spielordnung drinsteht. :)

    DJK: Es heißt Teilnahmeberechtigung, selbige liegt nach Regelwerk vor, wenn der Speler anwesend und im Protokoll eingetragen ist. Dann darf ihm theoretisch kein SR die Teilnahme verweigern.
    Eine Spielberechtigung hat mit SRn nichts zu tun. Über diese befinden nicht sie sondern die spielleitende Stelle.

    2 Mal editiert, zuletzt von T.N.T. (8. Oktober 2008 um 13:00)

  • DJK

    Zitat

    Natürlich muss eine entsprechende Spielberechtigung für den Spieler vorliegen. Sonst muss!!! man die Teilnahme verweigern!

    Wie denn? Mal bitte durchlesen wann ein Spieler teilnahmeberechtig (Regel 4:3) ist und was "Spielberechtigung" im Sinne der SpO/Durchführungsbestimmungen bedeutet!

    In den Regeln, und nur nach denen kann ein Schiedsrichter handeln, steht nix von Paß, Altersklasse etc. Wenn ein 12jähriger in einem Männerspiel mitspieln möchte, kann der SR nix dagegen tun. Erst die Spielleitende Stelle kann dann Strafen etc. aussprechen.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von McKay
    @T.N.T: ich gebe Dir vollkommen recht, dass kein Spieler ein Spiel um 8 Tore beeinflussen kann,

    Wie bitte?

    Selbstverständlich gibt es - gerade in den unteren Klassen und im Jugendbereich - solche Spieler. Massenweise!

    Aber sonst stimmt das schon: Wenn ein Spiel verloren gewertet wird, an dem ein nicht teilnahmeberechtigter Spieler mitgewirkt hat - selbst wenn er nur auf der Bank saß und das Spiel mit 28 Toren Unterschied gewonnen wurde - muss m.E. aufgrund des Umkehrschlusses im Ausgangsfall das Spiel wiederholt werden, wenn form- und fristgerecht Einspruch eingelegt wird.

  • Dem schließe ich mich an. Ein solider Spieler, der z.B. in der Abwehr im Mittelblock 4 Gegentore verhindert und vorne ein guter Schütze oder 7m Schütze ist... also ich finde, das kann schon einiges ausmachen... (und auf die Dauer eines Spiels gesehen ist das auch nicht unmöglich)

    Was habt ihr denn als Einspruchsgrund auf's Spielprotokoll eingetragen?

  • Vorneweg, es wurde beschlossen den Einspruch nicht weiter zu verfolgen, was mich extrem ärgert, jedoch trotz MV Status besitzte ich nur eine Stimme.

    Im Spielbogen habe ich folgendes Eintragen lassen:
    2 Minuten vor Spielbeginn wurde der vierzehnte Spieler (Nr.X) vom Spielbericht gestrichen. Die Schiedsrichterkameraden erlaubten keine Nachnomierung eines neuen und des gestrichenen Spielers trotz vorliegendem Spielausweis.

    So in etwa, den genauen Wortlaut habe ich nicht parat, weiterhin schrieb der Schiedsrichter den einspruch ohne das dies auf mein Exemplar leserlich durchdrückte. Mit der Bemerkung "oh Pech, hauptsache es steht auf dem Original

  • McKay: du kannst nur mal googlen nach "Urteil Sportgericht handball" oder so - da gibts einige Seiten, vielleicht wirst du da fündig...

    Ich habe dazu noch eine andere Frage:
    Wenn man jetzt von 14 eingetragenen 2 Spieler streichen muss und zwei andere dafür einträgt (z.B. die verletzen sich beim Aufwärmen):

    1. wo trägt man diese ein?
    2. wie/wo notiert das Kampfgericht im Spielverlauf dann Tore, Karten, 2min