Regelfrage Anwurf nach Torgewinn

  • Also will nochmals auf das Geschehen meines Beitrages "Regelkundige Schiedsrichter" zurückkommen. Ein Anwurf muss doch korregiert werden, wenn dieser nicht richtig ausgeführt wird, so zumindest ist mein Wissensstand? Der Spieler konnte den Wurf gar nicht ausführen, da der Pass des Keepers zwischen den Füßen des Anwerfenden landete. Der Schiedsrichter hatte auch noch nicht angepfiffen, für mich ein Beleg, das Spiel war noch gar nicht freigegeben. Der Anwurf noch gar nicht ausgeführt.

    Was würde ein Einspruch gegen diese Regelwidrigkeit bedeuten? Da dieser Regelverstoß ja unstrittig direkte Auswirkungen auf das Spielergebnis hatte. Ein Tor in den verbleibenden 8 Sekunden hätte den Gleichstand bedeutet.

    Was sagen die Experten?

    Einmal editiert, zuletzt von Jugendtrainer (23. September 2008 um 14:24)

  • Hast du denn Einspruch im Spielprotokoll angekündigt?

    Zur Theorie: 15:5 a)
    Das Spiel muss vom Schiedsrichter wieder angepfiffen werden:
    a) immer bei Anwurf (10:3) oder 7-m-Wurf (14:4).

    Hat er wirklich nicht gepfiffen? Vielleicht standest du als Coach etwas im Stress ob des knappen Spielstandes und hast den Pfiff überhört. Was sagen neutrale Zuschauer, gegn. Trainer, KuGo?

    Ob das Aussicht auf Erfolg auf Erfolg hat, kann ich dir nicht sagen...

    Einmal editiert, zuletzt von netrojaner (23. September 2008 um 18:21)

  • Naja, aber selbst wenn er gepfoffen haette, waere das ja Quatsch gewesen, denn der Spieler muss ja erstmal den Ball in den Haenden halten, um vom Mittelpunkt den Anwurf auszufuehren, da kann der SR ja nicht schon anpfeifen, waehrend der Ball vom GK dem Spieler auf die Fuesse faellt, um dann auf Fuss zu entscheiden...

  • Eine andere Überlegung:

    SR wollte gerade den Torerfolg auf seiner Karte vermerken, und sieht im Augenwinkel den Ball Richtung Mitte fliegen. Da er den Spieler am Mittelpunkt als guten Fänger einschätzt, schaut er nicht hin, da er sicher ist der Spieler fänkt den Ball (hat bis dahin immer geklappt). Nach 2 Sekunden pfeift der SR den Anwurf an (das hast du wahrscheinlich überhört), schaut hin, und sieht dass der Ball dem Spieler auf den Fuss fällt - Entscheidung Fuss.

    Da dies zutreffen könnte, glaube ich ist jeder Einspruch zwecklos.

  • Ich habe große Zweifel ob auf Grund einer Tatsachenentscheidung des SR ein Einspruch Erfolg hat, denn diese Entscheidung ist nichts anderes. Auch wenn der Fehler noch so groß und in dem Fall auch spielentscheidend war. Ich gehe auch davon aus, dass selbst wenn der SR es zu geben würde einen Fehler in dieser Situation gemacht zu haben, kein Einspruch Erfolg hat. Es ist halt eine Tatsachenentscheidung und kein "krasser" Regelverstoß (wenn auch Ergebnisentscheidend), wie zum Beispiel einen Disqualifizierten Spieler weiter mitspielen zu lassen.

  • Zitat

    Original von Bananiel
    Ich habe große Zweifel ob auf Grund einer Tatsachenentscheidung des SR ein Einspruch Erfolg hat, denn diese Entscheidung ist nichts anderes. Auch wenn der Fehler noch so groß und in dem Fall auch spielentscheidend war. Ich gehe auch davon aus, dass selbst wenn der SR es zu geben würde einen Fehler in dieser Situation gemacht zu haben, kein Einspruch Erfolg hat. Es ist halt eine Tatsachenentscheidung und kein "krasser" Regelverstoß (wenn auch Ergebnisentscheidend), wie zum Beispiel einen Disqualifizierten Spieler weiter mitspielen zu lassen.

    Ich denke es würde in jedem fall auf den SR ankommen.
    Wenn dieser sagt er hätte gedacht der Anwerfer hätte den Ball unter Kontrolle gehabt und ihn dann auf den Fuß fallen lassen dann ist das denke ich eine Tatsachenentscheidung.
    Wenn aber der SR sagt er habe die Situation so gesehen wie von Jugendtrainer beschrieben und aus unwissenheit falsch entschieden könnte es durchaus eine Chance geben. Letztlich ist es alles ein Glücksspiel.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Theoitetos
    Kein Glücksspiel, sondern Entscheidung der spielleitenden Stelle!

    Wie 8o 8o 8o - da gibt es einen Unterschied ? ;) :D

    Platz


    Möge die Macht mit Euch sein