Finanzielle Lage der HSG Nordhorn

  • Zitat

    Original von meteokoebes

    Nana, Nordhorn wird wohl schwer bis auf Rang 16 noch durchgereicht, oder?


    Das kaum aber wie läuft das wenn die jetzt sofort zurückziehen? Ein Absteiger mehr oder Nordhorn + Essen + 1 (Stralsund)

  • Es ist echt bitter...wenn alles so kommt wonach es momentan aussieht!

    Dann würde Essen und Nordhorn zwangsabsteigen, oder?

  • Sportlicher Abstieg schützt vor finanziellem Abstieg eines anderen nicht.

    Spontan -

    Essen wird 18. ist eh sportlicher, wie auch finanzieller Absteiger - von daher egal
    Stralsund wird wohl 17. steigt sportlich ab, was man ja auch will - von daher egal - wäre man widererwarten doch noch 16. kann man ja die Relegation verlieren.

    Nordhorn
    Szenario 1: NOH rutscht noch auf Platz 16 ab (funktioniert wohl nur noch bei 0 weiteren Punkten) => Letzte Relegationsrunde entfällt

    Szenario 2: NOH schafft sportlichen Klassenerhalt, aber finanziell eben nicht. => Relegation muss ausgespielt werden.

    Original von rro.ch
    Beliebte Sportarten aber auch Randsportarten wie Handball kommen beim Publikum an.

    Einmal editiert, zuletzt von Steinar (13. Februar 2009 um 17:20)

  • Zitat

    Original von Löwe1985
    Dann würde Essen und Nordhorn zwangsabsteigen, oder?


    Erstmal abwarten. Noch ist kein Insolvenzantrag gestellt. Eine Ablösesumme für Glandorf könnte eventuell das Finanzloch weitgehend schließen und somit den Spielbertieb für die laufende Saison und den Klassenerhalt sichern - selbst wenn man dann nächste Saison kleinere Brötchen backen müste.


    @Meteokoebes
    Sollte Nordhorn aus finanziellen Gründen keine Lizenz für die kommende Saison erhalten, dann wird die zweite Relegationsrunde überflüssig, da der Verlierer den frei werdenden Platz von Nordhorn übernehmen würde. (Wäre höchstens für den Spielplan der nächstren Saison relevant ;) )

    2 Mal editiert, zuletzt von Arcosh (13. Februar 2009 um 17:25)

  • Zitat

    Original von Arcosh


    Erstmal abwarten. Noch ist kein Insolvenzantrag gestellt. Eine Ablösesumme für Glandorf könnte eventuell das Finanzloch weitgehend schließen und somit den Spielbertieb für die laufende Saison und den Klassenerhalt sichern - selbst wenn man dann nächste Saison kleinere Brötchen backen müste.

    Ablöse für Glandorf zahlen? Welcher der drei Vereine würde das denn für diese Saison noch machen? Kann nur funktionieren, wenn jemand entweder Bedarf hat oder der Konkurrenz ein Schnippchen schlagen willl.

    Davon ab, wenn alle Spieler freigestellt wurden, dann auch Glandorf, dann gibt es keine Ablöse mehr oder eben einen Fehler im Express-bericht ;)

    Original von rro.ch
    Beliebte Sportarten aber auch Randsportarten wie Handball kommen beim Publikum an.

  • Die gerechte Strafe für das erschleichen eines Europapokals. !!

    Es wäre dringendst erforderlich die Liga zu verkleinern.Damit endlich die rausfliegen können die sich das finanziell oder sportlich gar nicht leisten können !!

  • Zitat

    Original von meteokoebes

    Ablöse für Glandorf zahlen? Welcher der drei Vereine würde das denn für diese Saison noch machen? Kann nur funktionieren, wenn jemand entweder Bedarf hat oder der Konkurrenz ein Schnippchen schlagen willl.


    Das dürfte auch davon abhängen, wie weit die Gespräche zwischen Glandorf und möglichen Vereinen für die kommende Saison bereits fortgeschritten sind. Wenn er bereits einem Verein A signalisiert hat, dass er in Zukunft dort spielen will, dann kann dieser auf Zeit spielen und die mögliche Pleite in Nordhorn abwarten. Wenn aber die Vereine B und C auch noch im Rennen sind dann kann es durchaus zu einem Wettbieten inklusive Ablöse kommen.

  • so sehe ich das auch!

    Wenn es noch keine Einigung mit einem Verein gibt dann wird es ein sehr interessantes Wochenende...

    • Offizieller Beitrag

    Die Entwicklung ist alles andere als überraschend; es war klar, dass es so kommt und das FA nen großen Deckel aufmacht.
    Sollte die HSG tatsächlich, wie in dem Artikel von Eggers beschrieben, mit 2 Gehältern im Rückstand sein, handelt es sich nicht um eine "drohende" Insolvenz (="Ich kann jetzt noch alles zahlen, weiß aber schon, dass ich es bald nicht mehr kann") , sondern um die "normale" Insolvenz ("Ich kann nicht zahlen")...

  • Kleine Bemerkung am Rande:
    Ich finde es unmöglich, dass Bohmann gegenüber der Presse Inhalte vertraulicher Gespräche preisgibt noch bevor der Verein selber dazu Stellung bezogen hat. Ist leider nicht das erste Mal, dass Bohmann derartige informationen bedenkenlos rausposaunt. :nein:

    • Offizieller Beitrag

    EDITIERT

    Ja ja, der olle Trick mit der "drohenden" Zahlungsunfähigkeit (obwohl tatsächlich schon zwei Monate Rückstand da sind, wenn man Erik Eggers Artikel glaubt), bedeutet noch nicht zwangsläufig den Abstieg.

    Lizenzierungs-Richtlinien

    Grundsatz nach § 6 Abs. 4, Bst b)

    Zitat

    Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Vereins oder des wirtschaftlichen Trägers i. S. d. § 1 Abs. 1 ist nicht gegeben, wenn
    a) über das Vermögen des Vereins bzw. seines wirtschaftlichen Trägers im Sinne des § 1 Abs. 1 während des laufenden Spieljahres, für die die Lizenz erteilt worden ist, das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird,

    b) der Verein bzw. der wirtschaftliche Träger im Sinne des § 1 Abs. 1 selbst die Einleitung eines Insolvenzverfahrens beantragt hat,

    c) wenn hinsichtlich des Vermögens des Vereins oder des wirtschaftlichen Trägers im Sinne des § 1 Abs. 1 am 30.4. des laufenden Spieljahres für die die Lizenz erteilt worden ist, noch vorläufige Insolvenzverwaltung im Sinne des § 22 InsO besteht.

    Das heißt: Wenn selber Insoantrag gestellt wird: Zwangsabstieg ohne jegliche Nachbesserungsfrist, ohne Wenn und Aber. (vgl. TuSEM)

    ABER vom Grundsatz gibt es eine Ausnahme, die steht in Abs 5:

    Zitat

    (5) Ziffer 4 b) gilt nicht, wenn der Verein bzw. sein wirtschaftlicher Träger die Einleitung eines
    Insolvenzverfahrens wegen drohender Zahlungsunfähigkeit im Sinne des § 18 InsO beantragt hat und der vorläufige Insolvenzverwalter bis zum Ablauf der Beschwerdefrist gem. § 9 Abs. 2 (Ausschlussfrist) bestätigt, dass die Insolvenzgründe „Überschuldung“ und/oder „Zahlungsunfähigkeit“ nicht vorliegen und alle Unterlagen zur Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit fristgerecht eingereicht wurden.

    D.h platt gesagt: Wird der Deckel bis zum Stichtag X bezahlt, gibt es die Lizenz.

    Wann ist der Stichtag? Steht letztlich in § 6 (4) c) und es ist der 30. April. Wenn am 30. April (noch) vorläufige Insolvenzverwaltung bestünde, bedeutete dies den Zwangsabtieg bzw. Lizenzverweigerung für Liga 1.

  • Zitat

    Original von SilverSurfer
    bzgl. der HBL gebe ich Dir Recht, dass war bei Essen auch nicht anders.

    Bzgl. Nordhorn hat handball-world.com jetzt umfangreiches nachgelegt ...


    Unfassbar, dass der Bundesliga demnach ein zweites Essen zu drohen scheint. :nein:

  • Fantastisch.... jetzt muss Stralsund ja noch aufpassen, dass sie die Klasse nich noch halten... ansonsten mutiert der Abstiegskampf jetzt zur Farce.... Hauptsache es geht nicht noch jemand über die Wupper.... die Reli haben wir damit ja sicher, und die wird damit auch zur Farce...wenn es uns nich noch selbst erwischt.... wenn es nich alles so traurig wäre....

    Einmal editiert, zuletzt von SHVFAN1984 (13. Februar 2009 um 18:42)

  • Ich finde es alarmierend, dass es immer wieder die gleichen Vereine sind die in solche Situationen schlittern... :(

  • Zitat

    Original von SilverSurfer
    bzgl. der HBL gebe ich Dir Recht, dass war bei Essen auch nicht anders.

    Bzgl. Nordhorn hat handball-world.com jetzt umfangreiches nachgelegt ...

    Blöde Frage: Wem gehört eigentlich die Bundesliga-Lizenz, dem Verein oder der GmbH?

    Wenn ich den Artikel auf handball-world richtig verstehe, droht die Insolvenz, weil sie jetzt den Steuerbescheid für zurückgehaltene Lohnsteuer bekommen haben, und dieser binnen 10 Tagen fällig wird.

    Na, das fällt denen ja früh ein, dass da noch Steuern offen sind, wie kann man eigentlich so blauäugig sein, und da keine Rücklagen für schaffen? Wäre eigentlich lustig, wenn die zuständigen Manager jetzt vom Eigentümer der GmbH in Haftung genommen werden. Solche Dummheit gehört bestraft.

    Einmal editiert, zuletzt von ojessen (13. Februar 2009 um 18:52)

  • Mh dann war die Zusammenarbeit mit der Stadt Lingen also auch nur ein "hinhallten" kann mir kaum vorstelle das, dass noch etwas wird. Schade eigetnlich aber wer nicht richtig wirtschaftet...

    ** Keine Sonne lacht... nur für den "Rentner" ;) **

  • naja, wenn das Finanzamt da Schwarzzahlungen der letzten fünf Jahre aufgetan hat, dann dürfte das in Größenordnungen gehen, für die vermutlich nicht unbedingt Rücklagen da sind ... Und ich glaub nicht, dass die während der letzten fünf Jahren das durch die unterstellten Schwarzzahlungen eventuell gesparte Geld gleich in ne Rücklage gepackt haben ;)

  • Die jüngsten Entwicklungen werfen auch kein gutes Licht auf die HBL. Entgegen aller Ankündigungen scheinen die Verantwortlichen immer noch nicht aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt zu haben. In den Grafschafter Nachrichten wird Bohmann mit den Worten "Offenbar sind die Einnahmen nicht so geflossen wie eingeplant. Im September oder Oktober schien alles geklärt, jetzt hat sie die Wirklichkeit eingeholt“ zitiert. Allzu gründlich kann damals die Prüfung des Sanierungskonzeptes durch die HBL nicht gewesen sein, wenn vier Monate später das Kartenhaus erneut in sich zusammenbricht.

    Einmal editiert, zuletzt von Arcosh (13. Februar 2009 um 19:04)

  • Zitat

    Original von SilverSurfer
    naja, wenn das Finanzamt da Schwarzzahlungen der letzten fünf Jahre aufgetan hat, dann dürfte das in Größenordnungen gehen, für die vermutlich nicht unbedingt Rücklagen da sind ... Und ich glaub nicht, dass die während der letzten fünf Jahren das durch die unterstellten Schwarzzahlungen eventuell gesparte Geld gleich in ne Rücklage gepackt haben ;)


    Damit wurde der Europapokal finanziert... ;)