• Hallo Zusammen!

    Ich bin Leiter der gegründeten HSG Düren-Lendersdorf und benötige Informationen zum Rechtsschutz bzw. zur Rechtslage einer HSG.

    Mich interessiert z.b.: Darf ich Sponsoren Spendenquitunngen ausstellen.
    Darf ich Trainer verplichten, gelten dann die selben Grundsätze wie beim verplichten eines Trainer bei einem gemeinnützigem Verein?

    Ich würde mich über eure Antworten sehr freuen!

    Vielen Dank und Gruß!

    Stefan

    Wenn Handball einfach wäre würde es Fussball heißen!

  • Eine HSG ist, wenn nicht als e.V. eingetragen, keine juristische Person. D.h. Verträge etc. dürfen nur die Stammvereine abschließen, da ja wohl auch dann Geld gezahlt wird (z.B. Trainer usw.). Da die HSG sicherlich nicht beim Finanzamt als "gemeinnütziger Verein" anerkannt ist und keine Steuer-Nr. hat, darfst Du folglich auch keine Spendenquittungen ausstellen, usw., usw......

    Keine Rechtsberatung, nur meine Meinung!

    Hände kann man kaufen, Herzen muss man gewinnen!

  • In den höheren Ligen wird ja oftmals noch eine entsprechende Spielbetriebs-GmbH gegründet und diese schließt dann Verträge mit Trainern, Spielern, ... ab.

    spendenquittung geht nur bei Gemeinnützigkeit.

    Original von rro.ch
    Beliebte Sportarten aber auch Randsportarten wie Handball kommen beim Publikum an.

  • Vielleicht hättet ihr erst mal über die rechtliche Lage Erkundigungen einholen sollen und dann eine HSG gründen. Hier kannst Du vielleicht Hilfe erhalten.

    Im Anfang war das Nichts - und das ist dann explodiert." (Terry Pratchett)
    1990 + 1974 - 1954 = 2010  (nur ein kleiner RECHENFEHLER)

  • Normalerweise macht sich niemand die Mühe, aus einer HSG einen eigenständigen Verein zu machen (in unserem Kreis gibt allerdings eine Ausnahme). Somit gilt zunächst das oben Gesagte.

    Je nachdem, wie (selbstständig) Ihr nach außen auftretet, könntet Ihr ein nichtrechtsfähiger Verein sein. Die Stellung des nichtrechtsfähigen Vereins ist der eines e.V. weitestgehend angeglichen. Bei Haftungsfragen des Vorstands gab es da noch bedeutende Unterschiede, da Vorstandsmitglieder persönlich haften können. Schon allein deswegen würde ich Verträge nur über die Gesamtvereine abschließen lassen. Das ist zwar lästig, sich immer wieder Vollmachten einzuholen, ist aber der sicherere Weg.

    Wenn Ihr einen Förderverein habt, könnten Spendenquittungen über den laufen, so die Gemeinnützigkeit besteht. Die HSG kann es natürlich nicht.

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

  • Hallo Stefan,

    Deine Fragen sind sehr vielschichtig. Vielleicht mal vorab: Auch wir hatten mal einige Fragen zu Rechtsproblemen einer HSG. Damals habe ich mich an den Präsidenten Recht des für uns zuständigen Regionalverbandes gewandt und ihm unsere Fragen telefonisch und auch per Mail vorgetragen. Innerhalb kürzester Zeit habe ich eine umfassende und detaillierte Antwort erhalten.(Danke an Herrn Ra Hettesheimer). Versuche es einmal bei Euch im Verband.

    Grundsätzlich sind eigentlich drei rechtliche Konstellationen möglich:

    1. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bestehend aus den Gesellschaftern (=Hauptvereine) Hier haften grundsätzlich die Hauptvereine. Sie können aber z.B. einen alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer bestellen, der die GbR alleine vertreten kann. Ansonsten sind die Geselschafter nur gemeinsam vertretungsberechtigt.

    2. Ein nichtrechtsfähiger Verein: Dieser ist (trotz seines Namens) so ähnlich wie ein rechtsfähiger Verein. Insbesondere können in seinem Namen Verträge abgeschlossen werden. Wesentlicher Unterschied zum eingetragenen Verein ist aber die Haftungsfrage. Hier haftet, wenn der Verein nicht zahlen kann, der Handelnde, also nicht nur der Vorstand!!
    Bestellt also beispielweise ein Trainer Sportgeräte im Namen der HSG und zahlt diese nicht, dann haftet er persönlich!!

    3. Eingetragener Verein: Das dürfte wohl bekannt sein. Hier haftet der Verein mit seinem Vereinsvermögen.

    Was nun die Frage Spendenquittungen etc. angeht, kommt es alleine auf die Frage der Gemeinnützigkeit an. Diese Bescheinigung stellt das zuständige Finanzamt aus. Das beantragt man dort mit einem Formular. Erst wenn Ihr diese Bescheinigung habt, könnt ihr Spendenquittungen ausstellen. Die Frage, wer gemeinnützig ist, hängt nicht von der Rechtsform ab. Auch ein nichtrechtsfähiger Verein kann als gemeinnützig anerkannt sein.

    Am Besten ist es, Ihr geht zu einem fachkundigen Anwalt und/oder Steuerberater vor Ort und lasst Euch beraten, welche Rechtsform die für Euch beste ist. Die drei möglichen Rechtsformen sind nämlich nicht nur in Bezug auf die Haftung unterschiedlich, sondern insbesondere auch bei der Frage, wer in der HSG das Sagen hat (nur Hauptvereine, Mitglieder oder Gesellschafter, Management etc etc.)

    Sportrechtlich ist es den Verbänden egal, welche Rechtsform Ihr wählt. Die neue HSG ist Träger der Spielberechtigungen.

    Mein dringender Appell ist aber, sich gerade bei der Gründung einer HSG Gedanken darüber zu machen, in welcher Rechtsform man das machen sollte. Schließlich muss man sich fragen, wen setze ich denn einer Haftung aus, wenn etwas schief geht.

    Also geht zum Anwalt oder/am besten:und zum Steuerberater und lasst Euch beraten. Die paar € sind es auf jeden Fall wert!!

    Auch ich stelle klar, dass ich hier keine Rechtsberatung betreibe!

    Einmal editiert, zuletzt von serigala (2. Juli 2008 um 17:43)

  • Zitat

    Original von weise-handballeule
    Eine HSG ist, wenn nicht als e.V. eingetragen, keine juristische Person. D.h. Verträge etc. dürfen nur die Stammvereine abschließen, da ja wohl auch dann Geld gezahlt wird (z.B. Trainer usw.).

    Kann man so nicht sagen. 2 (oder mehr) Handballvereine, die eine HSG gründen haben dann eine GbR (die HSG). Diese kann natürlich Verträge abschließen.

    Zitat

    Original von weise-handballeule Da die HSG sicherlich nicht beim Finanzamt als "gemeinnütziger Verein" anerkannt ist und keine Steuer-Nr. hat, darfst Du folglich auch keine Spendenquittungen ausstellen, usw., usw......

    Nicht da, sondern wenn.

    Ansonsten steht Dir bestimmt ein Steuerberater gerne zur Verfügung. Die machen so gerne gemeinnützige Vereine :)