Revanchefoul Zeitz - die 2.

  • Zitat

    Original von Dickmann
    Tätlichkeiten, die nur mit Roter Karten bestraft wurden, können auch zu Sperren führen. Selbst schon erlebt. Spieler nach Revanchefoul Rot gezeigt, hat aber 2 Spiele Sperre bekommen.

    Tätlichkeiten nur mit einer Roten Karte zu bestrafen ist an sich schon ein Regelverstoß.
    TÄTLICHKEIT zieht IMMER Ausschluß nach sich!!

    grüßle
    Daniel

  • du irrst,

    Zitat

    Disqualifikation
    16:6 Eine Disqualifikation ist auszusprechen bei:

    d) Tätlichkeit eines Spielers außerhalb der Spielzeit, d.h. vor Spielbeginn oder während des 7-m-Werfens (2:2 Kommentar, 8:7 und 16:14b);

    e) Tätlichkeit eines Mannschaftsoffiziellen (8:7);

    Lieber WM-Fünfter als Vize-Weltmeister im eigenen Land

  • Zitat

    Original von eisbeer
    du irrst,


    ##########################################

    puhh das liebe ich so an der handballecke, das prompte Feedback mit der Goldwaage.
    Du hast natürlich vollkommen Recht, lieber Icebär. ;)
    grüßle
    daniel

  • Schwarze Zunft

    du irrst auch damit, das eine Tätlichkeit als Revanchefoul einen Ausschluß nach sich zieht.

    Erläuterung 6: Grob unsportliches Verhalten (8:6, 16:6c)


    Die folgenden Beispiele sollen im Sinne der Regel 16:6c mit einer Disqualifikation bestraft werden. Analog können die Schiedsrichter andere Handlungen ebenso bewerten:
    a) Beleidigungen (durch Sprache, Gestik, Mimik und Körperkontakt) gegenüber einer anderen Person (Schiedsrichter, Zeitnehmer/Sekretär, Delegierter, Offizieller, Spieler, Zuschauer usw.);
    b) Demonstratives Wegwerfen oder -stoßen des Balls nach einer Schiedsrichterentscheidung;
    c) Der Torwart zeigt demonstrativ, dass er sich nicht bemüht; einen 7-m-Wurf abzuwehren;
    d) Revanche nehmen nach einem erlittenen Foul (im Reflex zurückschlagen);
    e) Den Ball während einer Spielunterbrechung bewusst auf einen Gegenspieler werfen (wenn der Wurf sehr stark und aus kurzer Entfernung ausgeführt wird, kann das auch als Tätlichkeit ausgelegt werden);
    f) Vereiteln einer klaren Torgelegenheit durch das Eingreifen eines Offiziellen oder eines zusätzlichen Spieler vom Auswechselraum aus (4:2, 4:3, 4:6);
    g) Wenn ein Spieler in der letzten Spielminute eine Handlung vornimmt, die als Vergehen im Sinne der Regeln 8:5 oder 8:6 angesehen werden kann, und dadurch der anderen Mannschaft die Chance genommen wird, in eine Torwurfsituation zu kommen oder eine klare Torgelegenheit zu erreichen. Bei der Beurteilung ist entscheidend, ob durch die Aktion ein wichtiges Tor (Sieg, Unentschieden oder Tordiffe