neee... wenn die DQ sich nciht aus der dritten Hinausstellung ergibt, ist sie nicht progressiv, im regeltext bzgl. DQ steht nix von Progression, bei Verwarnung und Hinausstellung aber schon
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und, jepp, genau darauf will ich ja nur hinaus, dass die Schilderung, die er abgibt, halt nicht ausreicht für ne DQ.
OB da ein entsprechendes Vergehen vorgelegen hat, kann ich so oder so nicht beurteilen. Aber WENN ich schreibe "der hat XYZ gemacht, und dafür MUSS es ja nach den regeln rot geben" - dann sollte XYZ doch bitte auch ein Sachverhalt sein, der auch wirklich ne DQ nach sich zieht ![]()