Stimmrechtsübertragung

  • Hallo,
    bei uns im Verein gibt es derzeit Überlegungen, für jeden NICHT Stimmberechtigten Jugendlichen/Kind den Eltern das aktive und passive Wahlrecht für die JHV zu übertragen. Hat da schon jemand Erfahrungen mit gemacht? Oder hat jemand vielleicht einen Hinweis, wo man nachlesen kann wie so etwas in die Statuten zu intergrieren ist?

    Vielen Dank

    Gruss
    Rolf

    Wer nur zurückschaut, sieht nicht, was auf ihn zukommt

  • Für den Vereinsbeitritt bedarf der beschränkt Geschäftfähige (sieben bis U18) der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters. Ist diese erteilt, wird zunächst vermutet, dass der Jugendliche damit alle Rechte als Vereinsmitglied selbst wahrnehmen darf, also auch das Stimmrecht bei der HV. Die Satzung kann jedoch das Stimmrecht für Jugendliche begrenzen.

    Wegen der freien Widerruflichkeit der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters kann der Elternteil das Teilnahme- und Stimmrecht auf der HV selbst ausüben, sofern die Satzung dies nicht untersagt (vgl. Soergel/Hadding, Kommentar zum BGB, § 32 Rnr. 26). Das gilt dann natürlich erst recht für die JHV.

    Prinzipiell steht dem Plan also nichts entgegen. Falls die Satzung etwas anderes regelt, müsste diese geändert werden. Falls nicht, bedarf es nicht einmal einer Regelung, die Eltern müssten nur informiert werden.

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.