Festgespielt oder nicht ??

  • Folgendes hat sich wirklich zugetragen .


    Eine Spielerin hat sich in der I.Mannschaft festgespielt.
    Sie spielte an einem Samstag das letzte Mal in der ersten Mannschaft.
    Eine Woche später setzte Sie in der I.Mannschaft aus, am Samstag darauf spielt die I.Mannschaft um 18.00 Uhr.
    Auch in diesem Spiel wird Sie nicht eingesetzt.

    Die II. Mannschaft spielt um 19:30 Uhr am gleichen Tag.

    An diesem Spiel hat die Spielerin teilgenommen. Die Spielleitende Stelle hat dann allerdings feststellen müssen, dass das Spiel der I.Mannschaft erst um 19:40 Uhr beendet war, weil durch eine schwere Verletzung das Spiel fast 20 Minuten unterbrochen war.
    Die I. Mannschaft spielte zuhause, die II. Mannschaft hatte ein Auswärtsspiel.

    War die Spielerin noch immer festgespielt ???

  • § 55 Abs. 2 Spo sagt doch......die obere Mannschaft muss zwei Spiele ausgetragen haben. Nicht anderes kann also für § 55 Abs. 5 SPO gelten. Abzustellen ist nach dem Wortlaut also auf das tatsächliche Spielende. (hier 19:40). Sinn und Zweck der Norm § 55Spo ist Schutz des Gegners der Mannschaft II. Also ist es auch richtig das die Mannschaft II, das Risiko trägt, dass das Spiel der I.Mannschaft verlegt wird, ausfällt (keine Schiedsrichter), oder später endet.


    Die Spielerin war somit festgespielt.

    Es ist trotzdem ganz bitter für die Mannschaft II die jetzt zwei Punkte verliert. Oder hat diese eh verloren ?

  • Mahlzeit,

    also mein Fazit:

    Typischer Fall von "Teppich-Etage muss sich mal wieder ins Rampenlicht stellen"
    Wenn der Gegner von der 2. Mannschaft sich nicht beschwert oder einen Einspruch einlegt, frage ich mich, warum die Spielleitende Stelle sich auf solche "Fehlersuche" begibt. Da will wohl mal wieder jemand zeigen wie "Geil" er doch ist.

    Letztendlich ist das Ziel doch erreicht und mir persönlich würde der Anpfiiff des Spiels reichen. Spielerin setzt 1 Spiel aus und ist beim 2. Spiel nicht dabei (damit ist doch alles erreicht).
    Aber laut Teppichetage und Paragraphen hat die 2. jetzt bestimmt verloren...

    Bin gespannt auf die Auflösung

  • Mannschaft und Spielerin haben sich meiner Meinung nach korrekt verhalten und damit kann keine Strafe wegen Festspielens erfolgen.

    Das Spiel begann um 19.30, d.h. selbst bei komplettem TTO und üblichen TO wäre das andere Spiel um 19:20 zu Ende gewesen. Das Risiko einer länger andauernden Verzögerung kann man nicht auf die Mannschaft abwälzen, das liegt ja außerhalb deren Einflusssphäre.

    Genauso wenn das Spiel verspätet beginnt, weil Spiel vorher zu lange gedauert oder ein Beteiligter zu spät.

    M.E. kein Verstoß gegen den Festspiel-Paragraph.

  • Auf genau diesen Fall - bzw. den mit einer bloßen Überschneidung der Spielzeiten - warte ich schon seit Jahren.

    Zitat

    (5) Festgespielte Spieler können – mit Ausnahme nach Abs. 6 – an Spielen unterer Mannschaften wieder teilnehmen, wenn sie an den beiden letzten Meisterschaftsspielen der Mannschaft nicht teilnahmen, in der sie sich festspielten.

    Wenn wir uns die einfache Frage stellen, ob die Spielerin an den letzten beiden Meisterschaftsspielen der 1. Mannschaft teilgenommen hat, muss man die Frage wohl verneinen. Natürlich ist es denkbar, dass die Dame in der Zwoten eingesetzt wird, schnell fünf Tore wirft, sich in einen Hubschrauber setzt und noch für die letzten fünf Minuten des anderen Spiels nachgetragen wird und dort den entscheidenden Treffer wirft. Die hypothetische Wahrscheinlichkeit, dass die Spielerin noch nachgetragen werden kann, ist erst gebannt, wenn das Spiel der oberen Mannschaft abgepfiffen ist. Ist es "Wille des Gesetzes", dass die zweite Mannschaft per Handy Kontakt zur Ersten hält und erst nach Schlusspfiff die Spielerin einträgt?

    Ich würde die Regel so auslegen:

    Spiel der ersten Mannschaft abgepfiffen > frei
    beide Spiele mit derselben Anwurfzeit > immer noch festgespielt
    Spiel der Zweiten überschneidet sich mit der Ersten, wird aber gem. Spielplan später angepfiffen > frei

    Diese Auslegung lässt zwar die Rechtsunsicherheit des Hubschraubereinsatzes zu, kommt aber dem Sinn und Zweck der Regel näher.

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.


  • #######################################

    Leute,Leute...
    womit sich Eure spielleitende Stelle so beschäftigt...
    Der Zufall wollte es ja auch so, das die Spielleitende Stelle sowohl für die Liga der 1.Mannschaft als auch für die Liga der 2. Mannschaft identisch ist, oder spielen beide Mannschaften in derselben Liga? Eine heim und die andere auswärts...
    wie ist nun die Auflösung des gordischen Knotens?
    gabs von der SpSt eine Neuansetzung? hat die 2. eh verloren?
    gabs eine Strafe gegen den MV der 2. wegen Einsatz eines nichtteilnahmeberechtigten Spielers?
    fragen über Fragen...

    grüße
    Daniel

  • Die Sache ist noch viel verzwickter. In den Kreisligen ist es üblich, dass es für alle Kreisligen eine Spielleitende Stelle gibt.

    Und die betroffene Mannschaft hat sich nun auch noch bei dieser Spielleitenden Stelle über das Procedere informiert. Daher wusste die Spielleitende Stelle von der Spielerin.

    Nach Spielordnung DHB ist diese Spielerin festgespielt. Da gibt es keine Diskussionen. Solange das Spiel der I.Mannschaft läuft, darf sie in der II. Mannschaft nicht eingesetzt werden.

    Da in Baden diese Fälle nur auf Antrag von Vereinen verfolgt werden, also nicht als ein Offizial - Delikt angesehen werden, habe ich der Spielleitenden Stelle nach Rücksprache empfohlen, nur auf Antrag des Gegners der II. Mannschaft zu reagieren.

    Da diese Mannschaft von diesem Dilemma nicht weiss, kann es gut sein ,dass hier der "sportliche Gedanke" über die Spielordnung siegt.

  • Zitat

    Nach Spielordnung DHB ist diese Spielerin festgespielt. Da gibt es keine Diskussionen. Solange das Spiel der I.Mannschaft läuft, darf sie in der II. Mannschaft nicht eingesetzt werden.

    Aha? Und wo steht das so explizit? Gibt es eine Kommentierung zur SpO?

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

  • Das ist die derzeitige Auffassung unserer Rechtswarte im BHV und DHB.

    Die Veröffentlichung hier stellt kein problem dar, da nur sehr wenige diesen Fall kennen und die werden sich sehr zurück halten.

  • Zitat

    Original von Schwaniwolli
    Das ist die derzeitige Auffassung unserer Rechtswarte im BHV und DHB.

    Man beachte die Reihenfolge!!

    Wer nur zurückschaut, sieht nicht, was auf ihn zukommt

    • Offizieller Beitrag

    Mag sein, dass der Wortlaut dafür spricht, dass die Spielerin festgespielt war. Aber eindeutig ist das meiner Meinung nach überhaupt nicht.

    Man sollte bedenken:
    1. war es der Spielerin (Auswärtsspiel) wohl tatsächlich unmöglich, in der ersten Mannschaft einzugreifen,
    2. trifft den Verein keine Schuld, dass das Spielende sich (nicht voraussehbar lange) verzögert hat,
    3. steht irgendwo gleich am Anfang der Rechtsordnung, dass bei Regelungslücken im Sinne des Sports entschieden werden muss. Hier würde ich einfach eine Regelungslücke konstruieren und im Sinne des Sports entscheiden (juristisches Argument),
    4. ist der Verein mit der Problematik gegenüber der Spielleitenden Stelle ehrlich unf offensiv umgegangen,

    Ich sehe da überhaupt kein juristisches Problem. Wer da eine Sperre ausstellt, gehört nicht auf diesen Posten.

  • Jetzt komm nicht mit juristischen Argumenten, Helge. So etwas ist den ehrenamtlichen Verbandsrechtsorakeln fremd. ;) Wenn Du hier überzeugen willst, dann musst Du schon besser argumentieren: "Beim Lesen des Paragraphen wurde ich durch meine Katze abgelenkt. Die würgte gerade einen Haarball aus. § 55 SpO laut zitierend zerfledderte ich das Knäuel sorgfältig und las darin die wahre Auslegung. Zur Sicherheit holte ich noch den Kaffeesatz aus der Küche und sah mich bestätigt." :D

    Hmmm... Wie es aussieht, müssen wir wohl wirklich mal einen Kommentar der SpO schreiben. Was brauchen wir? Rechtsprechung des Sportgerichts des DHB sowie ggf. der Landesverbände, evtl. Rechtsprechung der ordentlichen Gerichtsbarkeit, falls dort mal was überprüft wurde, Protokolle der "Entstehungsgeschichte" der Paragraphen, ein oder zwei unterbezahlte studentische Hilfskräfte. :D Was brauchen wir noch für den IG Handball Kommentar zur SpO und RO?

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

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    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Zickenbändiger
    Was brauchen wir noch für den [IG]ig[/IG] Kommentar zur SpO und RO?

    Mmm, ne Bestimmung zur Zwangsabnahme des 198 € günstigen Werks sowie sämtlicher Neuauflagen für jeden Verein. :D

  • Noch eine kleine Nebenfrage:

    Wie sieht es aus, wenn ein festgespielter Spieler, der schon 1 Spiel in der oberen Mannschaft ausgesetzt hat, in der 2ten Mannschaft eingesetzt wird (20 Uhr) und das Spiel der 1. Mannschaft, durch das er eigentlich frei geworden wäre, (kurzfristig) ausgefallen ist /verlegt wird.

    Macht es einen Unterschied, ob das Spiel später nachgeholt bzw. durch die Spielleitende Stelle gewertet wird?

    Lieber WM-Fünfter als Vize-Weltmeister im eigenen Land

  • Zitat

    Original von Lothar Frohwein
    Mag sein, dass der Wortlaut dafür spricht, dass die Spielerin festgespielt war. Aber eindeutig ist das meiner Meinung nach überhaupt nicht.

    Man sollte bedenken:
    1. war es der Spielerin (Auswärtsspiel) wohl tatsächlich unmöglich, in der ersten Mannschaft einzugreifen,
    2. trifft den Verein keine Schuld, dass das Spielende sich (nicht voraussehbar lange) verzögert hat,
    3. steht irgendwo gleich am Anfang der Rechtsordnung, dass bei Regelungslücken im Sinne des Sports entschieden werden muss. Hier würde ich einfach eine Regelungslücke konstruieren und im Sinne des Sports entscheiden (juristisches Argument),
    4. ist der Verein mit der Problematik gegenüber der Spielleitenden Stelle ehrlich unf offensiv umgegangen,

    Ich sehe da überhaupt kein juristisches Problem. Wer da eine Sperre ausstellt, gehört nicht auf diesen Posten.

    zu 1: Hätte die Spielerin eingegriffen, so wäre sie eindeutig festgespielt gewesen.
    zu 2: Die Schuld liegt darin, die zeitlichen Grenzen des § 55 Spo bis zum bitteren Ende auszunutzen.
    zu 3: nehmen wir an es gebe eine Regelungslücke. Wie wäre die Lücke für die folgenden Situationen zu füllen. (Mit anderen Worten auf welchen Zeitpunkt kommt es an)
    a) die oben beschriebene
    b) das Spiel der Mannschaft I beginnt um 19:00 Uhr, das der Mannschaft II um 19:30
    c) beide Spiele beginnen gleichzeitig
    d) beide Spiele beginnen nach Plan gleichzeitig das Spiel der Mannschaft I fällt aus, da keine Schiedsrichter erscheinen.
    e) das Spiel Mannschaft I war angesetzt auf 15:00 Uhr und fällt aus. Mannschaft II spielt um 19:00 Uhr
    zu 4: Zustimmung.

  • Die zwei Spiele in der oberen Mannschaft müssen entweder ausgetragen werden oder müssen gewertet sein, um wieder in Unteren Mannschaften spielen zu können.

    Wenn das II. Spiel verlegt wird, Pech gehabt.
    Ob sie ins Spielgeschehen eingreift oder nicht, ist völlig unerheblich. Sobald sie auf dem Spielbericht steht, hat sie teilgenommen.

    Überhaupt wird wieder einmal viel zu viel in den §55 hinein interpretiert.
    Es ist einfach fakt, dass, solange das zweite Spiel der I. Mannschaft noch läuft, die Spielerin nicht in der II.Mannschaft eingesetzt werden darf.

    Da gibt es keine Interpretationsmöglichkeiten.

    Einmal editiert, zuletzt von Schwaniwolli (18. März 2008 um 12:16)

    • Offizieller Beitrag

    Da kommen wir nicht auf einen Nenner. Ich meine, man kann die bestehenden Regeln im Sinne der Sportlichkeit im Einzelfall juristisch begründet auslegen. Und das sollte Aufgabe eines Spielleiters sein. Öfter mal ein wenig mehr Mut. Mehr als dass die Entscheidung vielleicht von einem Sportgericht "kassiert" wird, kann doch nicht passieren.

    Diese Interpretationsmöglichkeiten (von Bundesgericht und Bundesportgericht übrigens sehr oft angewandt) sind auch Wesen des Verbands- bzw. Sportrechtrechts, das eben nicht immer so starr sein soll, wie manches "normales" Recht. Es geht dort letztlich um Sport und den sportlichen Gedanken, nicht um starre wortwörtliche Anwendung einzelner Normen, wenn dies zu einem ungerechten Ergebnis führt. Dies ist mit Star Trek gesprochen die "oberste Direktive" des Sportrechts und auch der Rechtsordnung des DHB.

    Und hier scheint der Entscheider ja ein mächtig ungutes Gefühl zu haben, ungerecht entscheiden zu müssen, sollte er mit der Sache offiziell konfrontiert werden. Er muss nicht ungerecht entscheiden, er kann auch anders und das sollte doch beruhigen.

  • Krawehl, Krawehl, lieber Freund.

    Ich weiss nicht, ob du selbst schon einmal als Spielleitende Stelle oder in einem Sportgericht tätig warst.

    In unteren Klassen sind die Vereine bei solchen Dingen noch viel gnadenloser als in Spielklassen, in denen es bereits um sehr viel geht. Die wird solch eine "sportliche" Entscheidung bis aufs Messer bekämpft und es wird um jeden Punkt gerungen.

    Und auch die Sportgerichte in diesen Klassen hauen einer Spielleitenden Stelle solch eine Entscheidung mit großer Freude um die Ohren.

    Es ist für manche Sportgericht auf Kreis/Bezirksebene schon ein richtiger Sport geworden, auch jeden kleinsten Formfehler zu ahnden.

    So wurde von einem Verbandgericht ein Verfahren verworfen, weil unter den Unterschriften die Namen nicht noch einmal in ruckbuchstaben wiederholt waren, obwohl die betreffenden Personen untereinander alle persönlich bekannt waren.

    Da brauchst du mit einer "gerechten" Auslegung der Ordnungen nicht zu kommen.