Rückwirkender Punktabzug für die gesamte Saison

  • Hallo,


    ich würde gerne eure Meinung zu folgendem Sachverhalt hören.

    Eine Mannschaft setzt in der Damen LL eine B-Jugendliche ein, die ebenfalls in der A-Jugend eingesetzt wurde. Dieses geschieht während der gesamten Saison. Drei Spieltage vor Saisonende legt ein Verein Einspruch wegen Einsatz einer nicht spielberechtigten Spielerin ein. Dem Einspruch wird natürlich stattgegeben (B+A Jugend und Damen gleichzeitig geht nicht). Weiterhin werden alle alten Spielberichte kontrolliert und dem Verein insgesamt 16 Punkte abgezogen.
    Folge: Absturz vom oberen Mittelfeld auf einen Abstiegsplatz.

    Soweit so gut - nun meine Frage:

    1. Gibt es so etwas wie Verjährungsfristen für solche Vergehen. Normallerweise muss ich als Verein sofort nach dem Spiel Einspruch einlegen. Das haben alle anderen Vereine, die jetzt Punkte bekommen, nicht getan.
    2. Trifft den Verband hier nicht eine Mitschuld, da er offensichtlich die Spielberichte und damit die Spielberechtigungen nie überprüft hat. Wäre der Vorfall z.B. nach dem 2. Spieltag bekannt gewesen, hätte der Verein vermutlich die Spielerin nicht mehr eingesetzt.

    Eure Meinung

    Gruß

    Peppi

  • Meiner Meinung nach (ohne genauere Hintergründe und Verordnungen zu kennen) ist so etwas erst mit dem Saisonabschluss hinfällig. Wobei ich hierbei den Saisonabschluss meine, bei dem die Auf- und Absteiger offiziell werden, also nicht den letzten Spieltag.

    Man kann ja auch nicht von den Gegner erwarten, dass die da Nachforschungen anstellen und wie wir - so meine ich - schon einmal festgestellt haben, können die Staffelleiter auch nicht alles kontrollieren, zumal dafür drei verschiedene Staffelleiter ihre kompletten Daten abgleichen müssten.

    Die Schuld kann also nur bei dem Verein liegen, der die Spielerin einsetzt, denn dort sollte man wissen, dass sie in drei Mannschaften, bzw. Altersklassen spielt. Und ob sie nun wussten, dass es verboten ist... eigentlich klingt das nach einer ziemlich blöden Ausrede. Davon abgesehen, ist dem Sportgericht das vermutlich ziemlich egal, denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

  • Zitat

    Normallerweise muss ich als Verein sofort nach dem Spiel Einspruch einlegen. Das haben alle anderen Vereine, die jetzt Punkte bekommen, nicht getan.

    Gilt hier nicht. Die fehlende Teilnahmeberechtigung ist für den anderen Verein nach dem Spiel ja nicht ersichtlich. In Einspruch geht man auch nur gegen Regelverstöße, und das ist kein Regelverstoß.

    Zitat

    Verband (...) Mitschuld

    Wie schon im Fall Metzingen ausführlich diskutiert: Nein!

  • 1. Die fehlende Teilnahmeberechtigung für die Damenmannschaft kann von den jeweiligen Gegnern niemand in Erfahrung bringen. Dies kann nur durch Zufall oder durch "Petzen" herauskommen.

    2. Der Verband kann hier überhaupt nicht eingreifen, bzw. diese Verfehlung erkennen, da die verschiedenen Klassen bei verschiedenen Spielleitenden Stellen oder soagr in verschiedenen Klassen betreut werden.
    Bedeutet, die Damen könnten in einer Verbandsklasse spielen und die Jugendmannschaften in Bezirken. Da ist eine Überwachung nicht möglich.

    Noch ein Hinweis , In solchen Fällen wird immer die Mannschjaft bestraft, in der die Spielerin als letztes eingesetzt wird ( also die dritte Altersklasse )

  • Zitat

    Original von Schwaniwolli
    Noch ein Hinweis , In solchen Fällen wird immer die Mannschjaft bestraft, in der die Spielerin als letztes eingesetzt wird ( also die dritte Altersklasse )

    Wenn die Spielerin also ihr erstes Spiel in der A-Jugend gemacht hat, das zweite in der Damen-Mannschaft und erst das dritte Spiel in der B-Jugend, wären die Punkte alle der B-Jugend abgezogen worden?

    Nur kurz zur Erinnerung: Die Regelung heißt "In nicht mehr als zwei Spielklassen pro Saison", oder?

  • Zitat

    Original von Schwaniwolli
    1. Die fehlende Teilnahmeberechtigung für die Damenmannschaft kann von den jeweiligen Gegnern niemand in Erfahrung bringen. Dies kann nur durch Zufall oder durch "Petzen" herauskommen.
    (...)

    Noch ein Hinweis , In solchen Fällen wird immer die Mannschjaft bestraft, in der die Spielerin als letztes eingesetzt wird ( also die dritte Altersklasse )

    zum ersten: gewagte vorstellung - in zeiten des internets kann ich stressfrei spielberichte, zeitungsartikel oder sis-protokolle lesen und weiß dann recht genau bescheid wer wann wo gespielt hat.

    zum zweiten: wo steht das?

  • Zitat

    zum ersten: gewagte vorstellung - in zeiten des internets kann ich stressfrei spielberichte, zeitungsartikel oder sis-protokolle lesen und weiß dann recht genau bescheid wer wann wo gespielt hat.

    und du weißt das anhand dieser zweifellos zur verfügung stehenden daten natürlich für sämtliche Spieler, die in irgendeiner der gegnerischen Mannschaften theoretisch eingesetzt werden könnten ganz genau?

  • Abhängig davon welchen Stellenwert der Handball in der Region hat kommt nicht mal in der Oberliga zu jedem Spiel ein Zeitungsmensch sondern verläßt sich da auf die Aussagen von Trainern oder Presse-Betreuern. Dass da nicht immer alles stimmen ist denke ich genau so sicher wie dass nicht immer Gegner, Schiedsrichter oder die Erdrotation schuld an diversen Niederlagen haben.

    Absolut nicht brauchbar.

    @härter

    Du bist dir ganz sicher, das von zB der Bundesliga bis in die 4.Kreisklasse jeder Spieler jedes mal in der Zeitung steht und auch bei jedem Spiel ein Journalist anwesend war und man sich nicht bloß auf die Aussagen von vereinsvertretern verläßt?
    Wenn dem bei dir so ist möchte ich nicht wissen wie viel deine Zeitung kostet um die Gehaltkosten für die Journalisten wieder reinzuholen ;)

  • Zitat

    Original von härter_schneller
    du kannst dir ganz sicher sein, wenn es mich betrifft, weiß ich das.

    ist klar. dann erzähl mir doch mal von eurem nächsten gegner, in welchen anderen Mannschaften ALLE Spieler, die für einen Einsatz in Frage kommen, in dieser Saison gespielt haben. Denn du musst das ja spätestens bei Unterschrift des Spielberichtsbogens wissen, wenn du Einspruch einlegen willst... :rolleyes:

    edit: alternativ reicht es mir auch von allen Spielern, die in dieser Saison bisher gegen euch zum Einsatz gekommen sind :rolleyes:

    Wyrd bid ful aræd!

    Godes vrende unde al der werlt vyande

    Zebra vs. Löwe

    Einmal editiert, zuletzt von Bilbo (29. Februar 2008 um 15:49)

  • meine güte, in der bezirksliga f ist mir das auch wumpe. aber in den entsprechenden spielen weiß man sowas, wenn man in irgendeiner art und weise verantwortung trägt. bei der teilnahme eines nicht-teilnahme berechtigten spielers brauche ich keinen einspruch einzulegen, das kommt von der spielleitenden stelle auch ohne einspruch.

  • aber nur, wenn die spielleitende Stelle das weiß, und das ist eben nciht immer der Fall. Und es geht ja hier nicht um die Bundesliga, sondern eher um Breitensport...

  • 1. Ein Staffelleiter hat überhaupt nicht die Zeit, sämtliche Spielberichte in seinem Bezirk zu überprüfen. Er müsste ja seine eigene Staffel überprüfen , die weiteren Damenstaffeln, wenn ein Verein eine zweite Mannschaft hat und darunter auch noch sämtliche Jugendstaffeln. Das geht überhaupt nicht.
    Des weiteren sollte der Staffelleiter erst auf Antrag eines Vereines die Sache überprüfen. SPO DHB. Und nicht investigativ vorgehen und auf Verdacht die SPielberichte überprüfen.

    2. Dass immer die Mannschaft bestraft wird, in der der/die SpielerIn in der dritten Mannschaft verschiedener Alterklassen spielt, steht ganz klar in der SPO DHB.

  • Zitat

    Original von Ronaldo
    Frag mal in Metzingen nach ;)

    Mein Gedanke, mein Gedanke ;)

    Der Fall klingt echt - wie viele schon festgestellt haben - sehr nach einem zweten Fall "ALA"...Von dem her würde ich auch sagen, dass die Entscheidung korrekt ist und dem Staffelleiter da kein Vorwurf gemacht werden kann..Wie schon gesagt, wann soll er das alles machen (gerade auch im Amateur-Bereich?)??
    Das keine Verjährung einschlägig ist ist mE unstrittig und durch verschiedene Urteile in verschiedenen Sportarten (im Fußball u.a. der Fall bei Bayern München II mit der Selbstanzeige; im Handball zB Metzingen) entschieden und belegt worden..