ich wollte mal fragen, ob jemand von euch beim zoll arbeitet, oder halt gerade in der ausbildung steckt!
hab jetzt die einladung zum 2. auswahltag und mich würd das einfach mal interessieren, ob eucht der beruf gefällt, uns so.. ![]()
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- Offizieller Beitrag
Ich dachte, du wärst bei der Firma in Grün/Weiß bzw. Blau/Silber schon angenommen ....
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das hab ich nie gesagt! ich hab bloß gesagt, ich steh auf der liste und muss abwarten!

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Lisa steht wohl generell auf Uniformen?

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Zitat
Original von Outsider81
Lisa steht wohl generell auf Uniformen?
Dann kämen ja noch die Feuerwehr, die Bundeswehr und die Halbgötter in Weiß in Frage

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ne, ich will entweder zur polizei oder zum zoll!
der rest ist nix für mich!
zum glück hab ich ja bei beidem noch chancen!
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da nutz ich doch mal dieses thema ganz einfach um mal meine frage loszuwerden. ich bin nun ein wenig verwirrt mit dem neuen zollgesetz das da lautet
"...Mit Wirkung vom 1. Dezember 2008 erhöht sich die Höchstgrenze für die zollfreie Einfuhr von Kleinsendungen auf 150 Euro je Sendung, für die Einfuhrumsatzsteuer bleibt es bei der bisherigen Wertgrenze von 22 Euro."
ich kaufe im internet sehr häufig waren in den usa. bisher konnte ich die bis zu einem wert von 22 euro (bei geschenken 40euro) einführen OHNE das ich probleme hatte und gebühren bezahlen mußte. ich nahm nun an, dass mit der neuen regelung, ich dies nun mit einem wert von 150 euro pro artikel machen kann. was aber haben dann noch die 22 euro wertgrenze zu sagen. wenn der artikel 150 taggen kostet ist das ja nun wohl weit mehr als 22 euro..das verwirrt mich etwas.vielleicht haben wir ja hier einige spezialisten für diese sache die mir das mal plausibel verklickern können. ich sag schon mal danke für eine antwort.
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Mal unverbindlich folgendes, ggf. möchte sich noch einer der Juristen äußern...
Die Freigrenze von 150 Euro bezieht sich auf den umgerechnete Warenwert bei Kauf der Ware im Ausland plus die ausländische Steuer (meist Umsatzsteuer), also der tatsächliche Rechnungsendpreis im Ausland.
Die Wertgrenze von 150 Euro gilt dabei für die Zölle (geregelt in der Verordung (EG) Nr. 274/2008) sowie für die Einfuhrumsatzsteuer (geregelt in der Einfuhrumsatzsteuerbefreiungsverordnung). Erst wenn die Freigrenze überschritten ist, werden die Einfuhrabgaben bestehend aus Zoll und Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Unterhalb der Wert-Freigrenze sind die Waren zoll- und einfuhrumsatzsteuerfrei. -
das heißt für mich "umgangssprachlich" gesehen, dass ich für einen endpreis von 150 euro (ohne porto) den artikel aus den staaten, australien (andere 3.länder) etc. einführen kann und ich nicht beim zoll irgendwelche gebühren zahlen muß.
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So habe ich das jedenfalls verstanden.
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Zitat
Original von Felix0711
So habe ich das jedenfalls verstanden.ich ja auch nur wie gesagt das mit diesen 22 euro verstehe ich dann immer noch nicht. irgendwas müssen die ja auf sich haben. naja zur not muß ich halt mal nachfragen bei den leuten

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Meines Wissens wird das Porto bei Zollangelegenheiten immer in den Warenwert eingerechnet. Es müssten also € 150,– inkl. Versandkosten sein.
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nein wird es nicht. das weiß ich zufällig genau, weil ich bei einer abholung mal einen zöllner deswegen gefragt habe. sie werden nur etwas stutzig wenn der wert so gering ist aber das porto so hoch, denn dann vermuten sie das der verkäufer sich die kohle übers porto holen will und somit den zoll besch*** will. wäre ja auch quatsch wenn ich 20$ porto einrechnen würde denn dann könnte ich ja nichts mehr kaufen

p.s. hab jetzt mal mehrfach versucht auf der hotline jemanden ans gerät zu bekommen.keine chance.haben wohl viele solche fragen
dann werd ich es mal mit ner mail versuchen.