Sperre nach einer roten Karte Mitte der ersten HZ?

  • Ich dachte, so etwas gäbe es nicht mehr, wenn einer wegen die rote Karte in der ersten HZ aufgrund einer "Körperlichkeit" bekommt.
    IMO können die SR´s danach im Spielprotokoll eintragen, was sie wollen und auch den Spielerausweis einziehen. Es war nichts Verbales

    Oben genanntes passierte zwar in Österreich, aber ist das in Deutschland auch so?

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    Nermin Adzamija

  • Im Bereich des DHB gibt res so was nicht mehr. Eine Sperre geht nur nach einer Bedrohung oder Beleidigung.
    Eine grobe Regelwidrigkeit zieht nur eine Match Strafe nach sich.

    Einzige Ausnahme ist in der HBL ein Foulspiel, um einen drohenden Ausgleich zu verhindern. Das zieht ein oder zwei Spiele Sperre nach sich.

    2 Mal editiert, zuletzt von Schwaniwolli (10. Februar 2008 um 17:50)

  • Merci, werde hier nur mal so als Info schreiben, wie vll. in Aut entschieden wird.

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  • Kann höchstens noch sein das es oben nicht mehr als Rote Karte angesehen wird sondern zur Tätlichkeit wird. Wie weit dies geht weiß ich nicht. Können die andern vlt. näher erläutern.

  • Zitat

    Original von Dany
    Kann höchstens noch sein das es oben nicht mehr als Rote Karte angesehen wird sondern zur Tätlichkeit wird. Wie weit dies geht weiß ich nicht. Können die andern vlt. näher erläutern.

    Ich glaube selbst in Österreich können die zwischen einem Kreuz und einem roten Karton unterscheiden ;)

  • Ist wohl doch in AUT anders. Der Fall ging schon beim ÖHB ein, die Verhandlung erfolgt Mitte der Woche und der Spieler kriegt wohl 0 bis 4 Spiele Sperre.


    Der "kleine" Ellenbogencheck hat somit in diesem Lande doch noch Nachwirkungen.

    O.K.: Ein Ausschluss war es nicht, da Affekt.
    Auch vll. gut, dass die Länder in gewissen Bereichen noch in Eigenregie handeln können.

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    Nermin Adzamija

  • Regel 16:8 sagt ganz deutlich:

    "Eine Disqualifikation gilt im Prinzip nur für den Rest des Spiels, in dem sie verhängt wurde. Sie wird als eine Entscheidung der Schiedsrichter auf Grund ihrer Beobachtung von Tatsachen erachtet. Es gibt bei einer Disqualifikation keine über das Spiel hinausgehenden, weiteren Folgen, außer im Falle von Disqualifikationen wegen Tätlichkeit (16:6d bis e) oder wenn grob unsportliches Verhalten eines Spielers oder Mannschaftsoffiziellen (16:6c) Erläuterung 6a, d oder g entspricht. Solche Disqualifikationen werden im Spielprotokoll dargelegt (17:10)."

    Somit kann auch eine Disqualifikation zu einer (nachträglichen) Sperre (durch den Staffelleiter) führen. Nach der Beschreibung (Affekt) könnte das hinkommen. Der Paßeinzug ist in jedem Verband anders geregelt.

  • Zitat

    Original von Schwaniwolli
    Im Bereich des DHB gibt res so was nicht mehr. Eine Sperre geht nur nach einer Bedrohung oder Beleidigung.
    Eine grobe Regelwidrigkeit zieht nur eine Match Strafe nach sich.

    Einzige Ausnahme ist in der HBL ein Foulspiel, um einen drohenden Ausgleich zu verhindern. Das zieht ein oder zwei Spiele Sperre nach sich.

    Glaubt doch einfach das was Schwaniwolli hier niedergelegt hat. Die neue Rechtsordnung vom DHB lässt keine Sperre mehr zu (Ausnahmen siehe Beitrag von Schwanniwolli).

    Schmiddy

  • § 17 Verfahren und einheitliches Strafmaß bei Vergehen von Spielern und
    Mannschaftsoffiziellen innerhalb der Wettkampfstätte

    (1) Wird ein Spieler oder Mannschaftsoffizieller wegen einer Tätlichkeit
    ausgeschlossen bzw. disqualifiziert oder wird er wegen einer groben
    Unsportlichkeit im Sinne von Abs. 5 Buchst. d) disqualifiziert, ist er vorläufig für
    zwei Wochen gesperrt, ohne dass es eines besonderen Ausspruchs durch die
    Spielleitende Stelle bedarf. Für die Berechnung des Fristablaufs wird der Tag des Vergehens mitgerechnet.

    Quelle: http://www.dhB.de
    Suchbegriff: Rechtsordnung
    Datum 11.02.2008

    Soviel zur Nichtbestrafung einer Disqualifikation wegen Tätlichkeit über das Spiel hinaus. Aber glaubt alle nur das, was Schwaniwolli hier niederlegt.


    P.S. Damit das hier nicht gleich wieder mit mir und Schwaniwolli losgeht. Der letzte Satz ist nur ein umgekehrtes Zitat, das hätte so mit jedem anderen Namen ebenfalls da gestanden.

  • Sunny :

    Der Thread geht hier doch um eine Disqualifikation in der 1. Halbzeit wegen einer groben Regelwidrigkeit oder einer groben Unsportlichkeit, die nicht unter Beleidigung oder Bedrohung fällt.
    Von einer Tätlichkeit ist doch überhaupt nicht die Rede gewesen.
    In diesem geschilderten Fall gibt es keine Sperre. Das regelt die RO DHB doch ganz eindeutig.

    Nur bei Beleidigung oder Bedrohung von Spielern, Offiziellen , Zuschauern oder Schiedsrichtern kommt die 14 Tage - Regelung zum Tragen.

    §17 , Abs. 5 , d , RO DHB :
    d) Grob unsportliches Verhalten eines Spielers oder Mannschaftsoffiziellen
    (Verstoß nach Regel 8:6 IHR), das eine Beleidigung (s. Erläuterungen zu
    den Spielregeln Nr. 6a IHR) oder Bedrohung des Schiedsrichters,
    Zeitnehmers, Sekretärs oder der Spielaufsicht/des Technischen
    Delegierten sowie Beleidigung oder Bedrohung eines
    Mannschaftsoffiziellen, Spielers oder einer anderen Person (s. Regel 16:8
    letzter Absatz IHR und Erläuterungen zu den Spielregeln Nr. 6a IHR)
    darstellt, kann von der Spielleitenden Stelle mit einer Sperre von bis zu vier Meisterschafts- bzw. Pokalspielen, wobei der Zeitraum von einem Monat nicht überschritten werden darf, und/oder einer Geldstrafe bis zu 5.000,00 € bestraft werden.

    jetzt zum Thema Umwandeln einer "Roten Karte" in eine Tätlichkeit durch die Spielleitende Stelle :

    das geht schon einmal gar nicht. Ein Staffelleiter hat keine Möglichkeit eine Disqualifikation , die auf dem Spielbericht vermerkt ist, zu einer Tätlichkeit zu wandeln.

    Und zu b: Tätlichkeiten, die mit einer Disqualifikation geahndet werden :
    d) Tätlichkeit eines Spielers außerhalb der Spielzeit, d.h. vor Spielbeginn oder während des 7-m-Werfens (2:2 Kommentar, 8:7 und 16:14b);
    e) Tätlichkeit eines Mannschaftsoffiziellen (8:7);

    Diese werden auch zunächst einmal mit einer Sperre von 14 Tagen belegt. Die Spielleitende Stelle hat nun 14 Tage Zeit, ein höheres Strafmass fest zu setzen oder er beläßt es bei den 14 Tagen. Im BHV wird in solch einem Fall das einheitliche Strafmass von mind. sechs Spielen binnen zwei Monaten verhängt und eine Geldstrafe unter Vereinshaftung.

    Da ich in meinem ersten Post nicht von einer Tätlichkeit ausgegangen bin, sind meine Darlegungen absolut richtig. Und eine Sperre bei einer D in der letzten Spielminute, um einen Torerfolg zu verhindern, zieht lediglich in der HBL eine Sperre nach sich. Im Bereich des DHB sind in solch einem Fall keine Strafen vorgesehen.

  • Hallo Schwaniwolli,

    mein Post bezog sich auch nicht auf deinen, sondern auf den von Schmiddy, der mit seinem Zitat von dir und seinem Kommentar bezüglich der Rechtsordnung des DHB den Post von Tlpz mit Regelbezug 16:8 aufgriff. Nicht immer kommentiere ich Postings von dir wenn dein Name auftaucht.

    Und jetzt zu deinem letzten Posting

    Wie du hier Zitate aus der Rechtsordnung einsetzt, würde ich, um es milde Auszudrücken, als willkürlich einstufen.

    In § 17 der RO DHB wird in ( und jetzt Zusammengefasst )

    Absatz 1 ein allgemeines Strafmaß festgelegt

    Absatz 2 die Einspruchsmöglichkeiten und Modalitäten dazu festgelegt

    Absatz 3 die Möglichkeiten, Bestrafung, Weitergabe der spielleitenden Stelle geregelt

    Absatz 4 die Verfahrensweise bei Verzicht der spielleitenden Stelle geregelt

    Absatz 5 die Strafbefugnisse der spielleitenden Stelle geregelt


    Insofern ist folgende Aussage falsch (siehe § 17, Absatz 1 RO)

    Zitat

    Original von Schwaniwolli

    Nur bei Beleidigung oder Bedrohung von Spielern, Offiziellen , Zuschauern oder Schiedsrichtern kommt die 14 Tage - Regelung zum Tragen.

    Auch deine Begründung deiner Aussage ist falsch (siehe § 17 Absatz 1 und korrekte Aussage Absatz 5 a,b,c,d)


    Absatz 5 und damit auch der Unterpunkt d, was steht eigentlich in a,b,c regelt die Strafmöglichkeiten der spielleitenden Stelle, d ist jedoch auch der 2. Punkt in Absatz 1

    Zum wandel deiner roten Karte sprich Disqualifikation in eine Tätlichkeit sage ich mal nur soviel, das warscheinlich jeder schmunzelt der das liest.

    Zu folgendem füge ich noch einen neuen Punkt hinzu:

    Zitat

    Original von Schwaniwolli


    Und zu b: Tätlichkeiten, die mit einer Disqualifikation geahndet werden :
    d) Tätlichkeit eines Spielers außerhalb der Spielzeit, d.h. vor Spielbeginn oder während des 7-m-Werfens (2:2 Kommentar, 8:7 und 16:14b);
    e) Tätlichkeit eines Mannschaftsoffiziellen (8:7);

    Tätlichkeit als Affekthandlung, diese kann ich nach Kommetar zu 8:7 nicht mit Ausschluss bestrafen.


    Ein Fazit zu deinem Posting spar ich mir, selten war es so einfach, ein solches zu zerplücken.

    Einmal editiert, zuletzt von sunny-1 (11. Februar 2008 um 23:54)

  • Zitat

    Original von sunny-1
    Hallo Schwaniwolli,

    mein Post bezog sich auch nicht auf deinen, sondern auf den von Schmiddy, der mit seinem Zitat von dir und seinem Kommentar bezüglich der Rechtsordnung des DHB den Post von Tlpz mit Regelbezug 16:8 aufgriff. Nicht immer kommentiere ich Postings von dir wenn dein Name auftaucht.

    Ich habe Schwanniwolli so zitiert, weil ich es...
    a) genauso verstanden habe wie er...
    b) und dann genau seiner Meinung bin...

    Das wird dir auch jeder bestätigen der sich mit RO auseinander gesetzt hat...

    Aber ich merke schon... ihr beiden mögt euch ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Schmiddy (12. Februar 2008 um 09:52)

  • Zitat

    Original von Schmiddy

    Ich habe Schwanniwolli so zitiert, weil ich es...
    a) genauso verstanden habe wie er...
    b) und dann genau seiner Meinung bin...

    Das wird dir auch jeder bestätigen der sich mit RO auseinander gesetzt hat...

    Aber ich merke schon... ihr beiden mögt euch ;)

    :klatschen: :klatschen: :klatschen:

    hilsen

    Anthony Baffoe : (nach gelber Karte zum Schiri) "Mann, wir Schwarzen müssen doch zusammenhalten!"

  • Hallo Schmiddy, Hallo Däne,

    ob wir uns mögen oder nicht, kann ich nicht beurteilen, wir kennen uns nicht. Was ich bei Schwaniwolli beurteilen kann, ist das was er hier schreibt.

    Und im Zusammenhang mit Postings von mir, ist das nunmal leider oftmals unsachlich oder Stimmungsmache, oftmals trotz Aufforderung ohne Regelbezug und deshalb dann nicht mehr diskusionsfähig oder wie im obigen Fall einfach nur falsch. Er kann das aber wie man hier im Forum oftmals nachlesen kann besser.

    Schwarze Schrift auf weißem Untergrund kann man nun mal nicht wegdiskutieren. Und was im von mir zitierten Absatz 1, § 17 der RO DHB missverständlich ist, könnt Ihr mir wenn Ihr euch Schwaniwolli`s Meinung und Postings anschließt sicherlich erklären. Da steht eben auch klar und deutlich Disqualifikation nach Tätlichkeit. Und die gibt es auch vor, wärend und nach dem Spiel und somit war seine Aussage falsch.

    Warum er das dann wegdiskutieren will, müsst Ihr Ihn fragen. Wenn er aber dann das Falsche auch noch falsch begründet, dann kann man das so nicht stehen lassen. Und genau das habe ich, zugegebenermaßen mit Genuss, dann auch getan.

    Bin dann mal auf eure Erklärungen bezuglich §17 Artikel 1 gespannt die chwaniwollis Aussage stützen. Wenn da nichts kommt, hatte ich wohl doch recht.

  • Was ist bitte bei Schwaniwollis Post von gestern 22:50 Uhr falsch zu verstehen?

    Lieber WM-Fünfter als Vize-Weltmeister im eigenen Land

  • Zitat

    Original von sunny-1

    Tätlichkeit als Affekthandlung, diese kann ich nach Kommetar zu 8:7 nicht mit Ausschluss bestrafen.


    Was soll das denn sein?

    Im Kommentar 8:7 ist der Begriff "Tätlichkeit" definiert. Eine "Affekthandlung" fällt gar nicht unter diese Defintion. Eine solche Handlung wird lediglich in der Erläuterung 6 d erwähnt - ausdrücklich als Beispiel für grob unsportliches Verhalten.

    Also, wenn es ums "Zerpflücken" geht: eine "Tätlichkeit als Affekthandlung" gibt es nicht.

    :bier: Todde:ficken:

  • Sunny : was liest du denn in meinen Post ?

    ich habe doch eindeitig geschrieben, dass eine Wandlung einer Disqualifikation in eine Tätlichkeit NICHT geht ???

    Und dass Tätlichkeiten außerhalb der Spielzeit mit einer D von den Schiedsrichtern geahndet wird, aber von den Spielleitenden Stellen wie eine Tätlichkeit bestraft wird.

    Und wo habe ich ein Affekthandlung als Tätlichkeit gewertet ???

    Und meine Ausführungen zum § 17 der RO DHB sind auch richtig :
    Es gibt bei einer D nur eine Sperre bei Beleidigung oder Bedrohung.
    Die einzige Ausnahme ist eine D wegen einer Tätlichkeit außerhalb der Spielzeit und bei einer Tätlichkeit eines Offiziellen. Alles andere ist absoluter Blödsinn.

    Und es gibt keine Disqualifikation während der Spielzeit für einen Spieler. lediglich die Tätlichkeit eines Offiziellen wird mit einer D geahndet, mehr steht in §17 ,1, RO DHB nicht drin.

    Ich bin jetzt seit mehr als 25 Jahren als Schiedsrichter, Spielleitende Stelle bis hin zur höchsten Verbandsklasse tätig gewesen und glaube, die RO DHB und die SPO DHB mehr als gut zu beherrschen.

    Aber so viel Beharrlichkeit bei so viel Unwissen wie bei Dir habe ich noch nicht erlebt

    2 Mal editiert, zuletzt von Schwaniwolli (12. Februar 2008 um 12:39)

  • Zitat

    Original von sunny-1
    ...

    Schwarze Schrift auf weißem Untergrund kann man nun mal nicht wegdiskutieren. Und was im von mir zitierten Absatz 1, § 17 der RO DHB missverständlich ist, könnt Ihr mir wenn Ihr euch Schwaniwolli`s Meinung und Postings anschließt sicherlich erklären. Da steht eben auch klar und deutlich Disqualifikation nach Tätlichkeit. Und die gibt es auch vor, wärend und nach dem Spiel und somit war seine Aussage falsch.

    Warum er das dann wegdiskutieren will, müsst Ihr Ihn fragen. Wenn er aber dann das Falsche auch noch falsch begründet, dann kann man das so nicht stehen lassen. Und genau das habe ich, zugegebenermaßen mit Genuss, dann auch getan.

    Bin dann mal auf eure Erklärungen bezuglich §17 Artikel 1 gespannt die chwaniwollis Aussage stützen. Wenn da nichts kommt, hatte ich wohl doch recht.

    Ich versuche es mal:

    Regel 8:7:
    Bei einer "Tätlichkeit" während der Spielzeit ist der fehlbare Spieler auszuschließen (16:9-11). Eine Tätlichkeit außerhalb der Spielzeit (16:13) führt zu einer Disqualifikation (16:6d; 16:14b). Ein Mannschaftsoffizieller, der sich eine Tätlichkeit zuschulden kommen lässt, wird disqualifiziert (16:6e).
    Kommentar:
    Eine Tätlichkeit ist im Sinne dieser Regel ein besonders starker und absichtlicher Angriff auf den Körper einer anderen Person (Spieler, Schiedsrichter, Zeitnehmer/Sekretär, Mannschaftsoffizieller, Delegierter, Zuschauer, usw.) definiert, also nicht nur eine Reflexhandlung oder das Ergebnis unachtsamer und übertriebener Methoden beim Abwehrversuch. Anspucken ist, sofern das Opfer getroffen wird, eindeutig eine Tätlichkeit.

    Erläuterung 6:
    ...
    d) Revanche nehmen nach einem erlittenen Foul (im Reflex zurückschlagen);
    ...

    Fazit:
    Ein Spieler kann für eine Tätlichkeit während der Spielzeit nur ausgeschlossen werden - mit den entsprechenden Folgen; eine Disqualifikation kommt nur für einen Offiziellen in Frage.

    Wurde der Spieler also während der Spielzeit disqualifiziert, liegt regeltechnisch keine Tätlichkeit vor und es ist auch keine Bestrafung aus § 17 Abs. 1 RO möglich.

    Und wie Todde schon schrieb: die "Affekthandlung" ist regeltechnisch eine grobe Unsportlichkeit und keine Tätlichkeit. Sie fällt auch nicht unter § 17 Abs. 5d RO, da hier ausdrücklich auf Erläuterung 6a Bezug genommen wird.

    Übrigens: § 81 Abs. 8 SpO
    Die Spielleitende Stelle ist nicht befugt, im Spielbericht eingetragene Ausschlüsse oder Disqualifikationen aufzuheben oder die von dem Schiedsrichter als Beleidigung oder Bedrohung vorgenommene Wertung zu ändern.

    Hinsichtlich des Ursprungs der Diskussion kann ich aber nur spekulieren, da mir gerade keine österreichische RO vorliegt :/:

    Einmal editiert, zuletzt von hsr (12. Februar 2008 um 12:45)

  • sunny-1

    schwaniwolli hat hier zum wiederholten male korrekt die RO zitiert und korrekt ausgelegt :klatschen:. Da brauch ich garnicht versuchen etwas anderes zu schreiben ! :pillepalle:

    Wie bereits gesagt: Du verrennst Dich hier in irgend etwas, ohne dass es not tut. Ich denke auch, dass diese Diskussion nicht weiter kommt, da die Argumente nur noch wiederholt werden.

    :tschau:

    hilsen

    Anthony Baffoe : (nach gelber Karte zum Schiri) "Mann, wir Schwarzen müssen doch zusammenhalten!"