GASTspieler? sehr wichtig für mich -.-

  • Hallo, ich brauch mal uunbedingt eure Hilfe.

    Es geht um Folgendes: ich habe seit mehreren Jahren in einer Mannschaft in Meck-Pomm gespielt. Bin aber 2006 wegen Studium umgezogen nach Niedersachsen und habe mich nun auch hier angemeldet. Ein Doppelspielerecht gibt es leider nicht, da die Verbände nicht zusammen arbeiten. Ich hatte bisher also so gesehen 2 Spielpässe. Einmal ein für Meck Pomm und einmal für Niedersachsen. Ich hatte mich bisher in Meck Pomm nicht abgemeldet, weil ich dort in meiner Stadt der 2 ten Männermannschaft hin und wieder mal ausgeholfen habe, da ich öfters mal Wochenende wieder zu Hause bei meinen Eltern war. In Niedersachsen hab ich natürlich auch öfters gespielt. Das ganze ist ja eigentlich nicht erlaubt, aber da es jeweils ziemlich niedrige Ligen sind, hat sich darum bisher keiner gekümmert. Sooo.. jetzt habe ich aber Ferien und soll der 1ten Männermannschaft aus Meck-Pomm aushelfen und die spielen nun in einer höheren Liga. Das wird mir ein bisschen zu heiß und darum wollte ich fragen, was ich nun am besten machen kann. Ich hab gehört, dass ich mit meinen Pass aus Niedersachsen da hin gehen kann und als so genannter "Gastspieler" dort spielen kann. Geht das so ohne weiteres? Und wie sieht das mit meinem alten Pass aus, den ich ja noch für meck-pomm habe???

    wäre cool, wenn ihr mir da paar schlaue tipps geben könntet

    LG, Mango

    2 Mal editiert, zuletzt von mango86 (6. Februar 2008 um 15:44)

  • Wenn Du in der 1.Mannschaftt in MeckPomm spielen willst, dann würde ich den Niedersachsenpass kommentarlos zurückgeben und hoffen, dass keiner den zu unrecht ausgestellten Pass beanstandet.

    Lieber WM-Fünfter als Vize-Weltmeister im eigenen Land

  • also im prinzip einfach alles beim Alten lassen und einfach mit meinem alten aber noch gültigen Pass aus Meck-Pomm spielen und hoffen, dass keiner mitbekommt, dass ich auch in Niedersachsen nen Pass habe !? ja haben mir auch schon viele gesagt.. mhm risky ;)

  • In Meck-Pomm kann Dir eigentlich nichts passieren. Dort bist Du spielberechtigt mit dem alten Pass, der ja wohl nie abgestempelt wurde. Problem ist allein der Pass in Niedersachsen.

    Mit etwas Glück, kommst Du damit durch. Aber nicht nur mit den Datenbanken der Landesverbände kannst Du auffliegen. RolfB hat mir mal einen Fall vom Fußball geschildert, wo anhand eines Fotos in der Zeitung mit falschem Namen ein Riesenschwindel aufgeflogen ist (Herrn in der A-Jugend auf falschem Pass oder so).

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

  • na ja gut ^^ fotos sind da eher die selten heit.. bei uns in niedersachsen steht wenn überhaupt nur ein satz drin über das spiel.. na ja gut.. über den verein in meck pomm sind da schon größere zeitungsartikel drin.. mhm.. na ja mal gucken was mein trainer sagt. aber danke für die antwort. wäre halt nur ärgerlich das dem verein pkt wegen mir aberkannt werden.

  • Wie gesagt, der Meck-Pomm Pass ist gültig, der andere ist das faule Ei.

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

  • ja.. aber kann denn auch der mannschaft aus meckpomm pkt abgezogen werden??? also wenn man das rausbekommt? eigentlich ja denn nicht, wenn ich das richtig interpretiere ;) wie sicher biste dir denn? *gg*

    Einmal editiert, zuletzt von mango86 (6. Februar 2008 um 16:32)

  • Zitat

    Original von mango86
    Hallo, ich brauch mal uunbedingt eure Hilfe.

    Es geht um Folgendes: ich habe seit mehreren Jahren in einer Mannschaft in Meck-Pomm gespielt. Bin aber 2006 wegen Studium umgezogen nach Niedersachsen und habe mich nun auch hier angemeldet. Ein Doppelspielerecht gibt es leider nicht, da die Verbände nicht zusammen arbeiten. Ich hatte bisher also so gesehen 2 Spielpässe. Einmal ein für Meck Pomm und einmal für Niedersachsen. Ich hatte mich bisher in Meck Pomm nicht abgemeldet, weil ich dort in meiner Stadt der 2 ten Männermannschaft hin und wieder mal ausgeholfen habe, da ich öfters mal Wochenende wieder zu Hause bei meinen Eltern war. In Niedersachsen hab ich natürlich auch öfters gespielt. Das ganze ist ja eigentlich nicht erlaubt, aber da es jeweils ziemlich niedrige Ligen sind, hat sich darum bisher keiner gekümmert. Sooo.. jetzt habe ich aber Ferien und soll der 1ten Männermannschaft aus Meck-Pomm aushelfen und die spielen nun in einer höheren Liga. Das wird mir ein bisschen zu heiß und darum wollte ich fragen, was ich nun am besten machen kann. Ich hab gehört, dass ich mit meinen Pass aus Niedersachsen da hin gehen kann und als so genannter "Gastspieler" dort spielen kann. Geht das so ohne weiteres? Und wie sieht das mit meinem alten Pass aus, den ich ja noch für meck-pomm habe???

    wäre cool, wenn ihr mir da paar schlaue tipps geben könntet

    LG, Mango

    Mahlzeit,

    also ich würde hier ruhig noch deinen Namen veröffentlichen und die Vereinsdaten der Vereine im HVN und HVMV.... ;)
    Dann ist wenigstens mal ein bisschen Adrenalin dabei... :lol:

    Schmiddy

  • Hier die Spielordnung

    § 13 Beantragung der Spielberechtigung

    (1) Die Erteilung der Spielberechtigung und die Ausstellung der diese
    dokumentierenden Spielausweise sind bei der zuständigen Passstelle
    zu beantragen. Die Verbände regeln das Passwesen und die Form
    der Spielausweise jeweils für ihren Bereich. Diese Spielausweise
    müssen zumindest den ausstellenden Verband, den Nach- und Vornamen
    des Spielers, dessen Geburtsdatum, den Verein, für den der
    Spielausweis ausgestellt worden ist, ein zeitnahes Passbild des Spielers
    und dessen Unterschrift sowie die seines Vereins enthalten. Im
    Falle elektronischer Spielausweise sind Unterschriften entbehrlich.

    (2) Dem Antrag sind bei Vereinswechsel der bisherige Spielausweis und
    die sonstigen erforderlichen Unterlagen beizufügen.
    Bei Spielern mit
    vertraglicher Bindung sind zusätzlich die Bestimmungen des § 33 zu
    beachten.


    § 16 Unwirksame Spielberechtigung, fehlender Vertrauensschutz

    Eine Spielberechtigung, die zu Unrecht erteilt worden ist, ist unwirksam.
    Gegen die Unwirksamkeit schützt guter Glaube nur, wenn Verein oder
    Spieler die Fehlerhaftigkeit der Spielberechtigung weder kannten noch
    hätten kennen müssen.

    Der Meck-Pomm Pass wurde (wohl) fehlerfrei und wirksam erteilt. Der Nds. Pass offensichtlich nicht. Du bist in Meck-Pomm spielberechtigt, in Niedersachsen nicht. (Ich gehe davon aus, dass Du die Länder geändert hast. Es handelt sich in Wirklichkeit um Hessen und Rheinland-Pfalz. :devil: )

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

    Einmal editiert, zuletzt von Zickenbändiger (6. Februar 2008 um 16:58)

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Ellob
    @h-s: War dass nicht Hessen und Ba-Wue ;)

    Wann wurde der gegründet ? ;)

    Platz


    Möge die Macht mit Euch sein