Hallo,
ich hab mal ne Frage zur Verantwortlichkeit bei Spielständen und deren Korrekturen.
Was passiert, regeltechnisch, wenn in einem Spiel der Spielstand geändert wird? Ist das eine Tatsachenentscheidung ?
Der konkrete Fall sieht so aus:
Im Spiel A (Heim) gegen B (Gast) wird der Spielstand aufgrund fehlender Anzeigetafel mit Umklappkarten (wie beim Tischtennis) auf dem Zeitnehmertisch in der Form "rechts-links" angezeigt - also so, wie die Mannschaften auf dem Spielfeld stehen. Zur Halbzeit wird die Anzeige umgestellt, da die Mannschaften ja die Seiten gewechselt haben.
Das Spiel läuft bei ständiger 2-3 Tore Führung für B, ohne jegliche Einwände bis zur 58. Minute. In dieser erzielt B bei einem angezeigten Spielstand von 22 (B) : 20 (A) ein Tor. Die Anzeige wird auf 23 : 20 gestellt. Jetzt pfeift SR1 ab und bittet SR2 an den Zeitnehmertisch.
Laut seiner Karte hat B gerade den Anschluss zum 21:22 erzielt. SR2 und der Spielbericht zeigen 23:20 für B.
Nach längerer Diskussion in der Sekretär, Zeitnehmer und SR2 zunächst auf der Richtigkeit ihrer Mitschrift beharren, "knickt" SR2 dann doch nach der Drochung von SR1 "Wenn der Spielstand jetzt nicht korrigiert wird, breche ich das Spiel ab" ein und räumt einen Fehler auf seiner Karte ein. Das Spiel wird mit Ballbesitz A fortgesetzt. A erzielt das 23:21 und B schafft nur das Tor zum 23:22 Endstand.
Frage: Hätte ein Einspruch von B Aussicht auf Erfolg, oder ist die Korrektur eine Tatsachenentscheidung?
Gruß
Peppi