Wieder einmal Gesichtstreffer...

  • Soweit ich mich erinnere gab es beim Europapokalspiel 2006 FAG gegen US Creteil in der Schlusssekunde eine Situation, bei der sich die Schiedsrichter auch mit der Spielaufsicht (vermutlich über die genaue Regelauslegung) beraten haben. Verboten scheint es also nicht zu sein. ;)

  • Zitat

    Original von Schwaniwolli
    Endlich mal wieder eine Diskussion über unsere Handballregeln, die nicht ,wie beim Posting "Betreten des Kreis" durch wirre Argumentationen von SUNNY aus dem Ruder laufen.

    Ein Gesichtstreffer aus dem laufenden Spiel heraus kann nach IHF Anweisungen nie mit einer D geahndet werden.

    Unterstelle ich dem Schützen Absicht, müsste man den Werfer sogar ausschließen, da in diesem Fall eine klare Tätlichkeit vorliegt.

    Was solche Postings sollen weiß ich nicht, aber wenn Schwaniwolli Ärger mit mir möchte, dann soll er so weiermachen. So etwas kann man wohl nur als Hetze gegen mich ansehen.

    Einmal editiert, zuletzt von sunny-1 (19. Oktober 2007 um 15:50)

  • Zitat

    Original von sunny-1

    Was solche Postings sollen weiß ich nicht, aber wenn Schwaniwolli Ärger mit mir möchte, dann soll er so weiermachen. So etwas kann man wohl nur als Hetze gegen mich ansehen.

    1. hat Wolli nicht so ganz unrecht, der angesprochene Thread war durch deine Argumentation kaum noch lesbar/verständlich.

    und

    2. Sollst Du drohen? - Ist hier - im Gegensatz zu anderen Foren- zum Glück nicht üblich und sollte von den Mods auch unterbunden werden.

    Lieber WM-Fünfter als Vize-Weltmeister im eigenen Land

  • wmk

    Zitat

    Ich habe es schon live erlebt, daß die "Spielaufsicht" vom Zeitnehmertisch aus das laufende Spiel unterbrochen hat, um eine Entscheidung zu treffen, und mal eben die verdatterten Schiris auf dem Feld "einzunorden".

    Technische Delegierte unterbrechen das Spiel nur, wenn Verstöße gegen das Auswechsel- und Bankreglement vorliegen. Sie können nie eine Tatsachenendscheidung zu Geschehnissen auf dem Feld treffen. Wäre ja noch schöner, wenn die Spielaufsicht von der Mitte der Seitenlinie aus mal eben einen 7m gibt.

  • Zitat

    Original von TLpz
    wmk


    Technische Delegierte unterbrechen das Spiel nur, wenn Verstöße gegen das Auswechsel- und Bankreglement vorliegen. Sie können nie eine Tatsachenendscheidung zu Geschehnissen auf dem Feld treffen. Wäre ja noch schöner, wenn die Spielaufsicht von der Mitte der Seitenlinie aus mal eben einen 7m gibt.

    Jaja ... so weit die graue Theorie ... :lol:

    Zur Praxis frag' mal verschiedene Clubs der 2.Liga ... :P

  • Zitat

    Original von TLpz
    Technische Delegierte unterbrechen das Spiel nur, wenn Verstöße gegen das Auswechsel- und Bankreglement vorliegen. Sie können nie eine Tatsachenendscheidung zu Geschehnissen auf dem Feld treffen. Wäre ja noch schöner, wenn die Spielaufsicht von der Mitte der Seitenlinie aus mal eben einen 7m gibt.

    Es kommt darauf an, ob es sich um einen technischen Delegierten/Spielaufsicht oder um Uwe Stemberg handelt. :/:

  • Zitat

    Original von Handball-SR


    regeltechnisch korrekt wiedergegeben. aus dem spiel heraus führen kopftreffer nicht zu einer dq. - lassen wir die möglichkeit eines absichtlichen treffers einmal unberücksichtigt.
    ein problem bei dieser diskussion ist m.e. jedoch die ziemlich dehnbare interpretation der regel 8:5.
    hier hätte jedenfalls ein einspruch der bereffenden mannschaft m.e. keinen erfolg gehabt, wenn sich die sr auf 8:5 berufen.

    weiterhin gilt im dhb allerdings der klare grundsatz: disqualifikation nur bei kopftreffer des sich NICHT bewegenden torhüters, bei 7m-wurf, oder direkt ausgeführten fw.
    ein wurf von aussen aus dem laufenden spiel heraus, ob mit oder ohne bedrängnis, gehört hier nicht dazu.

    Huch - Lawine...

    Nun gut - war zu erwarten, dass sich nach dem Post heiße Diskussionen ergeben können.

    Bedenklich finde ich ja nur, dass diese klare von Dir angeführte Lehrmeinung existiert, allerdings diese klare Linie auch in der Praxis offensichtlich von unseren besten SR-Paaren nicht durchgängig so gehandhabt wird.
    Wie soll die Diskussion über dieses Thema an der Basis aufhören, wenn man nicht einmal im Spitzenniveau auf einen gemeinsamen Nenner kommt?! Vor allem bei diesem relativ einfachen Thema - wir reden ja nicht einmal von unklaren Situationen, die man aus verschiedenen Blickwinkeln heraus auch verschieden bewerten kann.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Olaf
    immerhin war nach meiner Beobachtung bei HBL.tv SR-Lehrwart Peter Rauchfuß als Spielaufsicht in der Halle, der nach dem Kopftreffer sogar aufs Spielfeld gegangen war. Zur Not hätten die beiden SR also den Blickkontakt oder ein kurzes Gespräch herstellen können, um ihre Entscheidung abzusichern. Oder ist das nicht statthaft?

    Meines Erachtens sollten 2 Buli-Schiris so regelsicher sein, dass keine nach den Regeln falsche Entscheidung getroffen wird - da darf auch keine Rücksprache bei der Spielaufsicht nötig sein.

  • Zitat

    Original von Lord Vader

    Meines Erachtens sollten 2 Buli-Schiris so regelsicher sein, dass keine nach den Regeln falsche Entscheidung getroffen wird - da darf auch keine Rücksprache bei der Spielaufsicht nötig sein.


    jetzt sollte man natürlich erstmal die vornehmliche aufgabe einer offiz.spielaufsicht kennen. die besteht nicht darin, die buli-sr zu kontrollieren, oder ihnen bei regelfragen nachhilfeunterricht zu erteilen.
    im vordergrund steht klar die unterstützung der sr bei der einhaltung des bankreglements. somit soll gewährleistet sein, dass sich die sr voll und ganz auf die wichtigen aufgaben während des spiels konzentrieren können.
    und das hat sich bislang sehr bewährt.
    eine offiz.spielaufsicht schützt die sr auch nach wie vor nicht vor fehlentscheidungen. da gebe ich meinem vorredner grundsätzlich recht.

  • Ich war am WE mit unserer Cml. 2 unterwegs. Im Tor stand ein zwangsweise ein Jahrgang '96 TW (körperlich klein u. bei jedem 2. Wurf hat er sich noch kleiner gemacht). Das Spiel war schon in der ersten Halbzeit entschieden, da hat ein gegnerischer sehr guter Spieler beim Konter (frei, unbedrängt) unseren TW eine Granate auf den Kopf gesetzt und sich anschließend nicht einmal entschuldigt. Ein Spieler dieser Klasse bin ich der Ansicht trifft das Tor, wenn er es treffen will. Es war schon eher eine Kunst oder gar Absicht unseren TW abzuschießen.

    Ich weiß, da ich selbst SR war, dass man keine Strafe in solchen Fällen geben kann. Aber ich fordere es vom DHB ein Jugend-Spieler zu schützen vor solchen ....

    Gruss

  • Zockerkönig

    Zitat

    und sich anschließend nicht einmal entschuldigt

    Zitat

    ich fordere es vom DHB ein Jugend-Spieler zu schützen vor solchen

    Leider hat das eine mit dem anderen nichts zu tun. Wie soll der DHB die Spieler schützen? Sicher ist ein Kopftreffer unschön, einem Spieler da aber Absicht zu unterstellen ist schon heftig. Gerade im Jugendbereich wäre ich da sehr vorsichtig.

  • Nun ja, ich würde es jetzt nicht unbedingt als Problem sehen, eine entsprechende Regel aufzunehmen. Beim Griff in den Wurfarm müssen wir ja auch keine Absicht unterstellen, um den Spieler zu bestrafen.

    Und ich bin mir relativ sicher: Sobald es die Möglichkeit gibt, den Werfer zu bestrafen, fallen einige Gesichtstreffer weg.

    Um von vornherein auf das Argument einzugehen, dass man als TW einem gewissen Risiko ausgesetzt ist: Genau dieses Argument könnte man dann natürlich auch bei einem Angreifer bringen, dem in den Wurfarm gegriffen wird - und ich bin ja auch gar nicht dafür, jeden Kopftreffer zu bestrafen.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Lasse
    Und ich bin mir relativ sicher: Sobald es die Möglichkeit gibt, den Werfer zu bestrafen, fallen einige Gesichtstreffer weg.

    Und ich bin mir sicher, dass man schon heute in solchen Fällen eine Disquali aussprechen kann ... Regel 8:5 besagt:

    Zitat


    Ein Spieler, der den Gegenspieler gesundheitsgefährdend angreift, ist zu disqualifizieren

    Alles folgende in Regel 8:5 sind juristisch betrachtet Regelbeispiele, die eben genau das sind - Beispiele! Wenn ich der Ansicht bin, dass ein Spieler einen anderen gesundheitsgefährend angreift, dann werfe ich ihn runter - Punkt.

    Darüber hinaus stelle ich als SR die Absicht bei dem Wurf fest - und wenn ich der Ansicht bin, dass der Werfer absichtlich den Kopf getroffen hat - dann ist das meine Entscheidung!

  • Zitat

    Original von Teddy

    Und ich bin mir sicher, dass man schon heute in solchen Fällen eine Disquali aussprechen kann ... Regel 8:5 besagt:

    Alles folgende in Regel 8:5 sind juristisch betrachtet Regelbeispiele, die eben genau das sind - Beispiele! Wenn ich der Ansicht bin, dass ein Spieler einen anderen gesundheitsgefährend angreift, dann werfe ich ihn runter - Punkt.

    Darüber hinaus stelle ich als SR die Absicht bei dem Wurf fest - und wenn ich der Ansicht bin, dass der Werfer absichtlich den Kopf getroffen hat - dann ist das meine Entscheidung!

    Der Jurist hat zwar vom juristischen Standpunkt her vollkommen recht, ABER geht es uns in den ganzen Diskussionen hier nicht bei jedem Thema darum, einen GEMEINSAMEN Standpunkt zu entwickeln und basierend auf diesem eine GEMEINSAME Linie zu verfolgen?!

    Wenn hier im konkreten Fall von oben gelehrt wird, dass nur in den 2 explizit im Regelwerk beschriebenen Fällen zu disqualifizieren ist, ist das die Linie, die von den Verantwortlichen, die sich der Öffentlichkeit gegenüber beim Thema Regelinterpretation verantworten müssten, gewollt ist.
    Ich sage nicht, dass man die Meinungen von oben dogmatisch befolgen sollte - nein, man mus dies auch hin und wieder kritisch hinterfragen, aber dadurch, dass Du - wie Du selbst schreibst - in dem Fall doch DEINE eigene Entscheidung treffen willst, die von den Lehrvorgaben abweicht, machst Du das einheitliche Schiedsrichterbild bzw. die gewünschte Linie in diesem Fall zunichte und - etwas überspitzt formuliert - das Schiedsrichterwesen unglaubwürdig!

    Dein einziger Ausweg - das Unterstellen der Absicht - endet nach Interpretation des Regelwerks letztlich übrigens auch wieder beim Ausschluss.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von T.N.T.
    Der Jurist hat zwar vom juristischen Standpunkt her vollkommen recht, ABER geht es uns in den ganzen Diskussionen hier nicht bei jedem Thema darum, einen GEMEINSAMEN Standpunkt zu entwickeln und basierend auf diesem eine GEMEINSAME Linie zu verfolgen?!

    Wenn hier im konkreten Fall von oben gelehrt wird, dass nur in den 2 explizit im Regelwerk beschriebenen Fällen zu disqualifizieren ist, ist das die Linie, die von den Verantwortlichen, die sich der Öffentlichkeit gegenüber beim Thema Regelinterpretation verantworten müssten, gewollt ist.

    Ich gebe dir völlig Recht, dass ich von der "Lehrmeinung" abweiche - und ich gebe dir auch Recht, dass ein einheitliches Schiedsrichterbild und eine einheitliche Regelauslegung und gemeinsame Linie gewollt ist - und auch der Optimalfall wäre/ ist.

    Ich will nur darauf hinweisen, dass man - wenn man es denn will - durchaus auch in anderen Fällen als den von der Lehrmeinung vorgesehenen Fällen zu härteren Strafen greifen kann, ohne sich mit dem Regelwerk in Konflikt zu setzen. Mir geht die "ich würde ja härter bestrafen, wenn ich könnte/dürfte"-Masche etwas gegen den Strich. Wer härter bestrafen will, der kann und darf das auch.

    Zuletzt sehe ich die Aufgabe des Schiedsrichters auch darin, die Spieler zu schützen, u.a. vor Gesundheitsgefahren. Ich frage mich dabei dann, ob wir uns als SR nicht unglaubwürdiger machen, wenn wir (gesundheitsgefährdende) Kopftreffer achselzuckend hinnehmen und sagen "die Lehrmeinung verbietet mir hier, eine Strafe/ Disquali auszusprechen" als wenn wir hin und wieder auch mal sagen "jetzt ist mal gut, das Tor ist groß genug, ich muss nicht versuchen, dem TW einen neuen Scheitel zu verpassen".

  • Ich kann mich da Teddy nur anschließen.

    Am Wochenende bei unserer Dritten folgende Situation.

    Erster Angriff mit anschließenden Torwurf über die Rechtsaußenposition mit Kopftreffer des Torwartes.

    3 Angriffe später, gleicher Angreifer, wieder über außen, 2. Kopftreffer.

    Torwartwechsel, neuer Torwart fast einen ganzen Kopf größer, 3. Aktion des Spielers, Kopftreffer, Nasenbluten des Torwartes.

    Wenn ein Spieler 3 solche Aktionen bringt, würde ich auch Absicht unterstellen, und dann auch gerne 8:5.

    Trotzdem sollte man so etwas vorsichtig betrachten, weil bei einer Einmaligen Aktion auch durchaus Zufall oder Unvermögen im Spiel sein kann.

    Interesant ist noch zu erwähnen, wozu diese 3 Aktionen führten. Es war mal wieder die übliche Regel Aktion - Reaktion zu erkennen. Eine 4. Möglichkeit für einen Kopftreffer bekam der Spieler nicht. Er wurde dann, sehr geschickt, bei seiner nächsten Angriffsaktion mit einem sogenannten Close-Line entgültig aus dem Spiel genommen. Wäre vielleicht vemieden worden, wenn man den Spieler bestraft hätte. So wars dann Selbstjustiz.

    Ein deutlicheres Rot habe ich schon lange nicht mehr gesehen. Absicht konnte man nicht unterstellen, da die Aktion sehr geschickt ausgeführt war. Lächerlcih daran war, das es noch nicht mal 2 Minuten gab.

    Einmal editiert, zuletzt von sunny-1 (23. Oktober 2007 um 23:44)

  • Zitat

    Original von Teddy
    Ich gebe dir völlig Recht, dass ich von der "Lehrmeinung" abweiche - und ich gebe dir auch Recht, dass ein einheitliches Schiedsrichterbild und eine einheitliche Regelauslegung und gemeinsame Linie gewollt ist - und auch der Optimalfall wäre/ ist.

    Ich will nur darauf hinweisen, dass man - wenn man es denn will - durchaus auch in anderen Fällen als den von der Lehrmeinung vorgesehenen Fällen zu härteren Strafen greifen kann, ohne sich mit dem Regelwerk in Konflikt zu setzen. Mir geht die "ich würde ja härter bestrafen, wenn ich könnte/dürfte"-Masche etwas gegen den Strich. Wer härter bestrafen will, der kann und darf das auch.

    Ok - etwas anderes sage ich im Prinzip ja auch nicht - ich sehe die Lehrmeinung auch nicht als Dogma aber eben zumindest als einen nicht unbeträchtlichen Faktor bei der Entscheidungsfindung in einem derartigen Fall an.

    Interessant für jegliche weitere Diskussion, bei der sich ansonsten keiner vom Fleck bewegt, wäre vielleicht die Antwort auf die Frage, wie diese Lehrmeinung entstanden ist. Kann das jemand beantworten!?

  • die letzte frage von t.n.t. ist leicht zu beantworten. letztendlich geht man davon aus, dass das vorrangige ziel eines werfers nicht die verletzung des tw, sondern der torgewinn sein dürfte. ein wurf mit all seiner dynamik und intensität kann nunmal nicht immer voll kontrolliert ausgeführt werden. dazu kommt noch die bewegung des tw, und sei es auch nur minimal. all das führt dazu, dass wohl die meisten kopftreffer ( so schmerzvoll sie auch sein mögen ) entweder aus unvermögen, oder vollkommen unbeabsichtigt erfolgen.
    die situation des "bewusst in kauf nehmen" bei einem sog. "scheitelzieher" bringt uns allerdings tatsächlich in die richtung ´von 8:5.
    von daher ist die diskussion hier ja auch so hoch interessant !!

    ich bin mittlerweile tatsächlich der meinung, dass man hier zumindest nachdenken muss - über das machbare. trotzdem sehe ich nach wie vor eine menge probleme bei einer etwaigen umsetzung - siehe auch die aktuell entstandene situation in magdeburg mit karipidis/heinevetter. da gibt es die unterschiedlichsten meinungen zu - natürlich je nach blickwinkel.

    bei einem riskanten abwehrversuch, der zu einem treffer in das gesicht des gegenspielers, oder zu einem schubser in den rücken des gegenstoß laufenden spielers endet, sagt man anschließend: "da hätte er besser die finger weg lassen sollen - die rote karte hat er verdient".

    was sagen wir dann aber demnächst zu einem werfer, der unabsichtlich (oder auch nicht - wer will das entscheiden ) den tw den ball an den kopf geworfen hat ?
    "hätte er mal lieber nicht so fest geworfen und schon gar nicht von aussen bei diesem schlechten winkel" ??
    ihr seht.....nicht so ganz einfach.

    und das jetzt in zukunft jeder sr die beurteilung einer solchen situation nach eigenem "rechtsempfinden" durchführt kann auch keine lösung sein.

    übrigens: auf dem letzten verbandstag des handballverbands rheinhessen (hvr) wurde von einem verein ein antrag auf regeländerung vorgelegt, der bei den deligierten mehrheitliche zustimmung fand. somit muss der hvr demnächst beim dhb diesbezüglich "vorstellig" werden.

    inhalt des antrages auf regeländerung: "verbesserter schutz des tw vor kopf/gesichtstreffern".
    fomuliert wurde der antrag von einem langjährigen torwart, der ganz nebenbei auch noch sr ist.

    man darf gespannt sein.

    Einmal editiert, zuletzt von Handball-SR (25. Oktober 2007 um 13:02)

  • Natürlich gibt es immer Grenzfälle, aber wer beim Konter unbedrängt den TW mit dem Ball am Kopf trifft, dem kann man nur Absicht, Unfähigkeit (Anfänger) oder auch das bewusste in Kauf nehmen des Treffers unterstellen. Deshalb kann ich Teddy nur zustimmen.