Festspielen/ abgesagtes Spiel

  • Folgende Frage wirft sich mir auf, die ich bisher nicht klar definiert gelöst bekomme, vielleicht finde ich hier Hilfe ;) (Ich möchte nicht unbedingt den Klassenleiter anrufen......)


    Ich möchte festgespielte Spieler aus der C1 freimachen für die C2.

    Dafür müssen die Spieler ja 2 Spiele der C1 aussetzen.

    Nun wurde das letzte Spiel der C1 vom Gegner kurzfristig abgesagt und mit 0:0 Toren und 2:0 Punkten für uns gewertet.

    Müssen die Spieler nun noch 1 Spiel aussetzen oder immer noch 2!?

    Wie wirkt sich also ein abgesagtes Spiel auf die Festspielregelung aus?

  • Nach meiner Info bist du festgespielt, wenn du in der höheren Mannschaft innerhalb der letzten 4 Wochen 2 oder mehr Spiele gemacht hast. Spiele hast du gemacht, wenn du auf dem Spielbericht eingetragen bist. Kein Spiel - kein Spielbericht - nicht eingetragen - nicht mitgespielt. Demnach ist es meines Wissens nach unabhängig von der Anzahl der freigespielten Spiele sondern nur von der Anzahl der nicht absolvierten Spiele innerhalb der letzten 4 Wochen.

    Kann dir aber nicht sagen, ob es in deinem Verband/Kreis dort ggf andere Regeln gibt.

  • Am Anfang und am Ende der Saison gibt es dazu auch Sonderregelungen. Also nochmal genau anschauen. Bei uns wenn ich es richtig im Kopf hab darf auch von unten nach oben nicht gewechselt werden in den ersten Zwei Spielen, BEIDER Mannschaften.

  • Poolplanscher: Vielleicht hilft Dir ja folgende Überlegung weiter. Völlig richtig, die C I Spieler müssen zwei Spiele aussetzen, bevor sie "unten" eingesetzt werden dürfen. Achte noch darauf, ob der zuständige Verband zusätzlich auf eine Ummeldung besteht. Weiterhin wurde angesprochen, dass es sich beim Spiel der C II nicht um das erste oder zweite Saisonspiel handeln darf.

    Der von Dir geschilderte Fall ist nicht ausdrücklich in der Spielordnung erwähnt. Dort heißt es lediglich: 2 Spiele aussetzen. Das eine Spiel wurde nun abgesagt und gewertet. Damit gilt es als ausgetragen / erledigt. Geh davon aus, dass die betroffenen Spieler dieses Spiel ausgesetzt haben. Die gegenteilige Auslegung würde meines Erachtens eine ausdrückliche Ausnahmeregel erfordern (zwei Spiele aussetzen, ausgenommen nicht ausgetragene Begegnungen, die gewertet wurden). Meine Auslegung würde mit Zusatzregel albern klingen (zwei Spiele aussetzen, hierunter fallen auch nicht ausgetragene Begegnungen, die gewertet wurden). Spiel ist Spiel.

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

    Einmal editiert, zuletzt von Zickenbändiger (5. Oktober 2007 um 00:34)

  • so habe ich mir das auch vorgestellt aber wie du richtig geschrieben hast, in der Spielordnung ist ein solcher Fall nicht geschildert. Naja vielleicht rufe ich in nächster Zeit mal bei Offiziellen an. Möchte halt umbedingt 100% ige Sicherheit.