• Folgende Situationen passierten in einem Spiel, in dem ich Trainer war:

    Situation 1: Spieler von A wird zum wiederholten Mal rüde gefoult. (Schlag ins Gesicht beim Sprungwurf) Nachdem er sich aufgerappelt hat, stößt er den Übertäter um. Konsequenz: Rot für den Gefoulten (Kein Ausschluss, Reflexhandlung gem. Kommentar Regel 8:6 und Erläuterungen 6d). 2min für den Foulenden.

    Situation 2: Ähnliche Situation auf der Gegenseite: Nur jetzt rappelt sich der Gefoulte auf und schreit seinen Gegenspieler an: "Jetzt reicht es aber, du Sack!" Konsequenz: Auch hier rot und 2min für den Foulenden. (Erläuterungen 6d) Aber nach Eintrag der Beleidigung im Spielprotokoll folgte eine Sperre von einer Woche durch Staffelleiter.

    Heißt das in der Konsequenz: Wenn ich durch das Verhalten in ersten Fall wie auch immer den Gegenspieler beim Wegstoßen verletze, bleibt dies ohne weitere Konsequenzen (ausser "Rot").

    Vergesse ich beim zweiten Fall jedoch die gute Kinderstube werde ich härter bestraft???

    Für mich ist auch die Beleidigung im zweiten Fall ebenfalls eine Reflexhandlung, die dem Wegstossen gleichzusetzen ist.

    Einmal editiert, zuletzt von michaelb (30. September 2007 um 19:45)

  • michaelb: Da in Situation 1 zwischen dem Foul und dem Revanchefoul einiges an Zeit vergangen sein muss, würde ich nicht mehr von einer Reflexreaktion sprechen und daher den Spieler mit Auschluß und nicht rot bestrafen.

    "Mit dem Ende des Kinos werden wir vertrieben worden sein aus einem Paradies"
    ( Peter Handke)

    "Die Forderung, dass Auschwitz nicht noch einmal sei, ist die allererste an Erziehung"
    ( Theodor W. Adorno )

  • In diesem Fall ist es egal,. ob ein paar Sekunden vergangen sind. Ein Wegstoßen oder Umstoßen ist IMMER eine D und kein Ausschluß.

    Es ist leider Fakt, dass es Sperren nur nach Beleidigungen oder Bedrohungen gibt.

  • Es ist und bleibt aber eine Revanchefoul und damit geht rot in Ordnung eine Tätlichkeit kann ich bei der Schilderung nicht erkennen.

    Bekanntestes Beispiel dürfte Omeyer im Halbfinale der WM gegen Kehrmann gewesen sein, dort fehlt klar die progressive Strafe.

    michaelb Du hast natürlich recht das da irgendwo der Hase im Pfeffer begraben steckt, aber so sind die Regeln. Ich glaube aber mal gelesen zu haben, dass der Staffelleiter bei direkten roten Karten auch Strafen aussprechen kann, z.B. wenn einer andauernd gesundheitsgefährdende Fouls begeht, vorallem zum Spielende hin.

    Aber da müsste man Staffelleiter sein/kenn oder was meint Schwaniwolli?

  • @Schwanni und Theo: Also ich denke schon das man einen Gegenspieler so umstoßen kann dass der Tatbestand einerTätlichkeit "starker und absichtlicher Angriff auf den Körper einer anderen Person" erfüllt ist.

    "Mit dem Ende des Kinos werden wir vertrieben worden sein aus einem Paradies"
    ( Peter Handke)

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    ( Theodor W. Adorno )

    Einmal editiert, zuletzt von Outsider81 (30. September 2007 um 22:12)

  • Das streite ich ja nicht ab,

    Zitat

    eine Tätlichkeit kann ich bei der Schilderung nicht erkennen.

    aber nicht bei der oben beschriebenen Situation.

    Was sagte mal ein SR "Du kannst den größten Scheiß pfeifen, du musst es nur richtig verkaufen können" :)

  • Leider haben die Rechtsinstanzen bei Spielen im Bereich des DHB keine Möglichkeit, diese Fouls in der letzten Minute oder im gesamten spiel zu bestrafen.

    Lediglich die HBL sieht in ihren Statuen eine Bestrafung vor.

  • Zitat

    Original von Theoitetos
    ....Ich glaube aber mal gelesen zu haben, dass der Staffelleiter bei direkten roten Karten auch Strafen aussprechen kann, z.B. wenn einer andauernd gesundheitsgefährdende Fouls begeht, vorallem zum Spielende hin.

    Durch die Änderung der RO-DHB ist den Verbänden leider die Möglichkeit genommen worden, weitergehende Bestrafungen zu bestimmen/festzulegen.

    In unserem Verband bekam man früher mindestens 1 Spiel Sperre, wenn das Wort "Revanchefoul" auf dem Spielberichtsbogen erschien.

    Lieber WM-Fünfter als Vize-Weltmeister im eigenen Land