Folgende Situationen passierten in einem Spiel, in dem ich Trainer war:
Situation 1: Spieler von A wird zum wiederholten Mal rüde gefoult. (Schlag ins Gesicht beim Sprungwurf) Nachdem er sich aufgerappelt hat, stößt er den Übertäter um. Konsequenz: Rot für den Gefoulten (Kein Ausschluss, Reflexhandlung gem. Kommentar Regel 8:6 und Erläuterungen 6d). 2min für den Foulenden.
Situation 2: Ähnliche Situation auf der Gegenseite: Nur jetzt rappelt sich der Gefoulte auf und schreit seinen Gegenspieler an: "Jetzt reicht es aber, du Sack!" Konsequenz: Auch hier rot und 2min für den Foulenden. (Erläuterungen 6d) Aber nach Eintrag der Beleidigung im Spielprotokoll folgte eine Sperre von einer Woche durch Staffelleiter.
Heißt das in der Konsequenz: Wenn ich durch das Verhalten in ersten Fall wie auch immer den Gegenspieler beim Wegstoßen verletze, bleibt dies ohne weitere Konsequenzen (ausser "Rot").
Vergesse ich beim zweiten Fall jedoch die gute Kinderstube werde ich härter bestraft???
Für mich ist auch die Beleidigung im zweiten Fall ebenfalls eine Reflexhandlung, die dem Wegstossen gleichzusetzen ist.