Revision des TV Kirchzell

  • Zitat

    Kommentierung des Urteils des Bundessportgerichtes

    Liebe Handballfreunde, wie bereits angekündigt, möchten wir das Urteil des Bundessportgerichtes kommentieren und den Ausführungen des Gerichtes die jeweiligen Passagen der Spiel- und Rechtsordnung gegenüberstellen, damit jeder Leser sich ein eigenes Bild machen kann.

    Der TVK geht ihn Revision.

    Kommentierung des Urteils als PDF-Datei (12 Seiten)


    [Blockierte Grafik: http://www.untermain-news.de/img/tvk/dimg/730/627.jpg]
    "Mit einem solchen Antrag erhält man beim DHB eine Spielgenehmigung."

    Einmal editiert, zuletzt von Richard74 (3. August 2007 um 10:04)

  • Die Erfolgsaussichten dürften gering sein. :rolleyes:

    Mit jedem wag ichs, dem ich kann ins Auge fassen.

  • Zitat

    Original von michel b.
    Die Erfolgsaussichten dürften gering sein. :rolleyes:

    Ja, die HBL scheint erfolgreich auf Zeit gespielt zu haben. Kirchzell kann möglicherweise noch Recht bekommen und muss trotzdem Regionalliga spielen. Dieses Verfahren ist eine Schande hinsichtlich der Organisation.

    Original von rro.ch
    Beliebte Sportarten aber auch Randsportarten wie Handball kommen beim Publikum an.

  • Ich finde die Kommentierung des TV Kirchzell richtig gut und schlüssig. Leider scheint es wirklich so, dass alles herausgezögert werden soll und dann die neue Saison begonnen hat, so dass keine Revision mehr möglich ist.
    Die Aussage, dass nun alle Vereine es dem Verband nachmachen können und gegen die Satzung verstoßen dürfen, das halte ich für sehr gewagt. Schließlich ist auch bei der Sportgerichtsbarkeit häufig das Motto: "Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern". Es ist leicht, ein paar Fakten - wie auch in diesem Urteil geschehen - nach aktueller Lage zu bewerten und dann zu einem völlig gegensätzlichen Schluss zu kommen. Schade für den TVK!

  • Welche juristische Vorbildung haben denn die "Richter" des Bundessportgerichtes?

    Es grenzt ja schon an Hohn, wenn der Antrag auf Einstweilige Verfügung mit dem Grund abgelehnt wird, daß ihm stattgegeben werden müsse, die Gegenseite aber voraussichtlich Einspruch dagegen einlegen würde und sich das Gericht dann erst mal mit dem Streitgegenstand beschäftigen müßte.

    Thema vollkommen verfehlt, meine Herren. Mit einer Einstweiligen Verfügung erfolgt natürlich keine Entscheidung in der Sache an sich. Sie dient aber dem vorläufigen Rechtsschutz des Antragstellers. Wikipedia lesen.

    Da klingt es ja wie Hohn, daß das Bundessportgericht das Verfahren "sofort" aufgegriffen hat und sich mit dem Antrag auf Einstweilige Verfügung gar nicht erst beschäftigt hat.

    Unter anderem:

    § 23 der Spielordnung, über das das Gericht zu befinden hat und an das es gebunden ist, sieht das Gericht als vernachlässigbar an. "Mag ja sein, daß sich ein Spieler schriftlich abzumelden hat nach dem § 23. Aber das macht ja keiner. Ignorieren wir das eben auch."

    Das Durchstreichen eines Datums auf einem Antrag wird als "Heilung eines Formmangels" angesehen. Rechtssprechung sieht anders aus. Rechtsbeugung nicht.

    Der eindeutige Wortlaut des § 23 wird (fehl-) interpretiert, wie ihn der Ordnungsgeber wohl gesehen haben wollte. Wenn der Wortlaut so eindeutig ist, dann ist für eine Interpretation keinerlei Spielraum.

    Und so weiter und so fort.

    Der Verdacht der absichtlichen und willkürlichen Verfahrensverschleppung in die nächste Saison hinein muß sich hier doch aufdrängen.

  • Hervorragend. Zwei Fachanwälte für Verkehrsrecht und ein Vereinsvorsitzender. Und das als Bundessportgericht.

    Wobei Wilhelm als Schwerpunkt noch Verbandsrecht angibt. :lol:

  • Gut, dass die Urteilsbegründung mit Kommentaren in einigen Handballforen öffentlich gemacht wurde. Belegt es doch zumindest in diesem Fall das Gefühl, das in Reihen der HBL eigene Ordnungen gern schon einmal gedehnt oder uminterpretiert werden.

    Nun kann man natürlich entgegnen, das Sportgericht sei doch unabhängig. Die Art und Weise des Zustandekommens des Urteils (Stichwort Zeitverzögerung) und auch die Art und Weise der Urteilsbegründung lassen eine Unabhängigkeit allerdings nicht erkennen. Schlimmer noch: die Rechtsgrundlage für das Urteil wird ausgehebelt (schriftliche Abmeldungen sind eher praxisfern) und öffnen so Tür und Tor für rechtsfreie Räume in Bereichen (hier Passwesen), die sehr wohl kleinlichst rechtlicher Grundlagen bedürfen.

    Sarkastisch muss man wohl sagen, das Gericht brauchte diesen langen Zeitrahmen, um die richtigen Worte für dieses nicht nachvollziehbare Urteil zu finden. Kirchzell selbst hatte wohl einfach nur das Pech, das ein anderes Urteil Einfluss auf die Relegation zur BL gehabt hätte, sonst wäre der Fall sicherlich nicht so hochgekocht worden (Dormagen wäre Direktaufsteiger gewesen) und das Urteil möglicherweise anders ausgefallen.

    Bleibt zu hoffen, das wenigstens das Revisionsgericht unabhängig ist. Das wird dem TVK nicht helfen, aber es würde ein Zeichen gesetzt werden. Zuviel verlangt wäre wohl eine Rüge (wenn so etwas juristisch überhaupt möglich ist) in Richtung Sportgericht.

    Greetings Flary

    2 Mal editiert, zuletzt von Flary (3. August 2007 um 14:30)

  • handball-world.com

  • Zitat

    Original von meteokoebes

    Ja, die HBL scheint erfolgreich auf Zeit gespielt zu haben. Kirchzell kann möglicherweise noch Recht bekommen und muss trotzdem Regionalliga spielen. Dieses Verfahren ist eine Schande hinsichtlich der Organisation.

    HBL halt... :nein:

  • Zur Vervollständigung des Bildes poste ich hier nochmal die Meldung über den DHB-Pokal-Rückzug des TVK (Quelle: http://www.handball-world.com:(

    TV Kirchzell verzichtet auf DHB-Pokal-Teilnahme

    Der TV Kirchzell hat auf die Teilnahme an der ersten Runde des DHB-Pokals verzichtet. Die Auslosung hatte ergeben, dass der letztjährige Zweitligist zum TV Willstätt hätte reisen müssen. Nach Ansicht des Vereinsvorsitzenden Stefan Schwab hätte der TVK als Regionalligist nun ein Heimrecht haben müssen. "Wir sind nicht bereit nach Willstätt zu fahren. Herr Stemberg hat uns dann angeboten das Spiel kostenfrei abzusetzen", erklärte er gegenüber handball-world.com.

    Eine besondere Brisanz hatte das Duell durch den Einspruch des TV Kirchzell gegen die Spielberechtigung von Torhüter Manuel Poch gegeben, der sowohl für Willstätt, als auch für den TV Flieden eine Spielberechtigung hatte (handball-world.com berichtete).

    In den Durchführungsbestimmungen wird Kirchzell von der Spielklassenzugehörigkeit tatsächlich als Regionalligist eingestuft, denn im Punkt 24 heißt es:

    "Als Spielklassenzugehörigkeit zählt bei den Bundesligen (einschl. Absteiger in die RL) – ausgenommen Aufsteiger aus den RL-Verbänden - diejenige des Spieljahres 2007/2008. Bei den von den Regionalverbänden gemeldeten Mannschaften zählt die Spielklassenzugehörigkeit der Saison 2006/2007."

    In Bezug auf das automatische Heimrecht als unterklassiger Verein wird in den Durchführungsbestimmungen an diesem Punkt aber keine Aussage gemacht. Dies erfolgt in einem nachgeschobenen Absatz:

    "Bei gleicher Spielklasse hat die zuerst geloste Mannschaft Heimrecht.

    Treffen zwei Mannschaften der 1. und 2. Bundesliga aufeinander, hat in Runde 2 und 3 die Mannschaft der 2. Bundesliga Heimrecht; ab Runde 4 die zuerst geloste Mannschaft.

    Bei Aufeinandertreffen von Bundesligavereinen mit von den Regionalverbänden gemeldeten Vereinen hat die unterklassige Mannschaft Heimrecht. Dies gilt auch, wenn zwei Mannschaften der von den Regionalverbänden gemeldeten Mannschaften aufeinandertreffen."

    Da der TV Kirchzell nicht vom Südwestdeutschen Handballverband für den diesjährigen Wettbewerb gemeldet wurde, sondern die Berechtigung zur Teilnahme am DHB-Pokal resultiert aus der letztjährigen Zugehörigkeit zur Bundesliga, scheint dieser spätere Abschnitt von §24 ausschlaggebend.


    Weitere Reaktionen zur Revisionsentscheidung des TVK gibt es im Handball-Board

    2 Mal editiert, zuletzt von TSV-Fuchs (3. August 2007 um 19:17)

  • meine Güte ... :nein:

    Oooh, Ihr Kirchzeller ....

    Ihr werdet anscheinend überhaupt nicht müde euch eure Ligazugehörigkeit in der ZBL Süd am grünen Tisch zu erstreiten ???

    Erstens hatte Ihr doch sportlich alle Möglichkeiten die Klasse zu erhalten und zweitens macht Ihr euch doch langsam in "ganz Handball-Deutschland" lächerlich !!!

    oder stecken andere Gründe hinter euren verzweifelten Bemühen die 2. Liga zu erhalten, wie z.B. .... in der Regionalliga keine gescheite Mannschaft zusammen zu bekommen, ....

    -da Hauk, Schmeißer und Volk sonst kein 2.Spielrecht vom TVG bei Euch erhalten ???

    -ein Hauptmann keine Motivation mehr auf die Regionalliga hat und aufhören will ???

    -ein Hetkamp, ein Knobloch, ein Ehrlich und ein Lahme jetzt eh schon definitiv weg sind ???

    -Ihr eh kein Geld zu Verfügung habt für Neuverpflichtungen und leider auch keine gescheite Jugend mehr habt, die die personellen Löcher stopfen könnten ???

    (ein Achim Kirschbaum und ein Daniel Frank können die Regionalliga nicht alleine spielen !!! )

    Sooo gesehen, könnte ich doch Recht haben ... und Ihr hofft mit eurer unbegründeten "Spiel" sm grünen Tisch nur eure weitere Existenz zu sichern und natürlich die "Gunst" des TVG ... denn von dort seit Ihr doch schon seit Jahren abhängig !!!

    Naja, wie sagt man so schön ... "es kommt alles wieder zurück" ... insbesondere eurer AUFTRETEN und eure SCHADENFREUDE gegenüber uns nach der Saison 2006

    :hi:

    P.S. ... und übrigens, der Zapfenplücker hat auch noch nie eine ABMELDE-BESTÄTIGUNG ausgefüllt, wenn irgendeiner seiner Jungs in der Vergangenheit mal von Kirchzell weggegangen ist !!!

  • dieses Beitrag braucht man wirklich nicht zu kommentieren !!

    Nur soviel Du scheinst dich bestens in Kirchzell auszukennen mit deinen Äußerungen.

    Der Spieler heißt nicht Achim Kirschbaum sondern Achim Kirchmann, aber das kann man in deinem Alter sicher schon durcheinander bringen.

    Viel Spaß in Liga 2, allzulange werdet Ihr ja nicht dort sein.

  • Hallo zusammen,

    bei allem Verständnis für die Situation des TVK habe ich mal eine Frage:

    Die Verantwortlichen veröffentlichen das Urteil des Bundessportgericht. Das ist ok. Hier und in einem anderem Forum wird der Antrag auf Spielberechtigung des TVW für den Spieler durch einen User veröffentlicht. Jetzt kenne ich mich juristisch nicht gut aus, aber es handelt sich doch hierbei auch um ein Beweisstück eines laufenden Verfahren. Verliert dieses Beweisstück durch die Veröffentlichung(egal durch wen) seine
    -wie soll ich es nennen- Wirkung (?) und ist für weitere Verhandlungen noch zugelassen?

    Eine weitere Frage an die Fans des TVK: Wie will Kirchzell denn im Erfolgsfall noch für die 2.Liga planen? Eine Entscheidung fällt doch frühestens ende August, also kurz vor dem Rundenstart. Es müsste ja umgehend eine Lizenzantrag gestellt werden und dieser muss erst noch durch die HBL geprüft werden. Und hier ist doch jedem klar: Durch das Verhalten des TVK gegenüber der HBL haben sie in Dortmund keine Freunde gewonnen.

    Der Spruch von Stemberg (dann spielt ihr 2.Liga Nord) war überflüssig, allerdings habe ich jetzt schon von mehreren Seiten gehört, dass der TVK und ganz besonders Trainer Kunz die Mitarbeiter der HBL und die Schiedsrichter des Spiels aufs übelste beleidigt haben.

    Einmal editiert, zuletzt von Projekt Gold (3. August 2007 um 23:57)

  • Zitat

    Original von Projekt Gold

    Eine weitere Frage an die Fans des TVK: Wie will Kirchzell denn im Erfolgsfall noch für die 2.Liga planen? Eine Entscheidung fällt doch frühestens ende August, also kurz vor dem Rundenstart. Es müsste ja umgehend eine Lizenzantrag gestellt werden und dieser muss erst noch durch die HBL geprüft werden. Und hier ist doch jedem klar: Durch das Verhalten des TVK gegenüber der HBL haben sie in Dortmund keine Freunde gewonnen.


    Es plant hier sicher niemand mehr für Liga 2, da müssen wir mal realistisch bleiben. Das wurde soweit aber auch schon nach der Verhandlung festgestellt:

    Zitat

    Unabhängig davon müssen wir, nachdem die Zeit schon so weit fortgeschritten ist und in ca. sechs Wochen der Saisonspielbetrieb beginnt, diese Entscheidung zunächst einmal akzeptieren und von einer Spielzugehörigkeit in der Regionalliga Südwest ausgehen.

  • Wenn sich einer in diesem Verfahren lächerlich macht, dann ist das die HBL und die entsprechende Sportgerichtsbarkeit, die es wohl geschafft hat, dass dieses Verfahren nicht mehr rechtzeitig vor dem Saisonstart zu Ende gebracht sein wird. Alleine die Zeit zwischen Einspruch und Anhörung, sowie der Zeit bis zur Zustellung des Urteils sind ein echter Witz. Die Sache mit der einstweiligen Verfügung - wundert mich, dass Kirchzell diesen Punkt nicht auch noch kommentiert hat - sowieso.

    Original von rro.ch
    Beliebte Sportarten aber auch Randsportarten wie Handball kommen beim Publikum an.

  • Zitat

    Original von Projekt Gold
    Eine weitere Frage an die Fans des TVK: Wie will Kirchzell denn im Erfolgsfall noch für die 2.Liga planen? Eine Entscheidung fällt doch frühestens ende August, also kurz vor dem Rundenstart. Es müsste ja umgehend eine Lizenzantrag gestellt werden und dieser muss erst noch durch die HBL geprüft werden. Und hier ist doch jedem klar: Durch das Verhalten des TVK gegenüber der HBL haben sie in Dortmund keine Freunde gewonnen.

    Der Spruch von Stemberg (dann spielt ihr 2.Liga Nord) war überflüssig, allerdings habe ich jetzt schon von mehreren Seiten gehört, dass der TVK und ganz besonders Trainer Kunz die Mitarbeiter der HBL und die Schiedsrichter des Spiels aufs übelste beleidigt haben.

    Wer sich die Urteilsbegründung des "Gerichts" genau durchliest, merkt schnell, wie sehr Kirchzell in dem Fall verarscht wurde. Da wird geltendes Recht gebogen, wo es nur geht. Es ist zu hoffen, dass Kirchzell zumindestens eine dicke finanzielle Entschädigung durch die HBL erhalten wird.

    Hoffentlich wird dies ein ordentliches und unbefangenes Gericht entsprechend entscheiden!

  • Zitat

    Original von Richard74
    Ich denke, diesen Beitrag braucht man nicht zu kommentieren.

    Damit sind wir im Gegensatz zum Panther99 schon zwei Denker.

  • Vielleicht hat ja noch jemand die Ablehnungsgründe in Bezug auf den einstweiligen Verfügungsantrag des TVK parat. Schon dort hatte ich erhebliche Zweifel an der Objektivität des - ich schwärze es mal lieber - Xxxxxxsportgerichts. Nach meiner Rechtsauffassung lag ein gerichtlich anzuerkennender Verfügungsgrund vor, da die Klärung der Sache im regulären Verfahren essentielle Rechtspositionen des TVK bedroht hätte - was ja nun auch eingetreten ist. M.E. dürfte die Klärung der Ligazugehörigkeit in zumutbarem Zeitrahmen zur Gewährleistung einer gewissen Planungssicherheit regelmäßig einen Verfügungsgrund darstellen.

    Im Übrigen schließe ich mich Meikel an: "Es ist zu hoffen, dass Kirchzell zumindestens eine dicke finanzielle Entschädigung durch die HBL erhalten wird."