Das hat nichts mit Frust zu tun, das stelle ich ganz nüchtern fest. Ist ja kein Einzelfall, hab noch nicht viel Gutes über Stemberg gehört...Und angespannt war der kein bisschen, höchstens seine Lachmuskeln...
Torwart Manuel Poch hatte in 13 Spielen keine gültige Spielberechtigung
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Richard schreibt:
ZitatUnd zu einem Gerichtsverfahren gehört nunmal der Form halber einfach das "Sie", finde ich...
Ja gut, das ist aber ein Sport-/Verbandsgericht.Den Kirchzellern zum Trost:
Zitat"Wir können davon ausgehen, dass weder der Spieler noch der TV Willstätt-Ortenau dadurch einen Vorteil hatten und auch kein Motiv, sich einen Spielberechtigung zu erschleichen", sagte Lauterbach in der Urteilsbegründung. Daher sehe das Gericht keine Böswilligkeit, denn Poch hätte in jedem Fall eine Spielberechtigung erhalten.
Das ist ja kaum abzustreiten - ein Klassenerhalt via Protest wäre ein 'waschechter Grüner-Tisch-Klassenerhalt' gewesen.
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Ich kenne Uwe Stemberg auch persönlich und bin kein großer Freuind von seinen Auftritten bei BuLi Spielen. Aber ihm in einem Sportgerichtsverfahren so etwas vorzuwerfen ist einfach nur schlechter Stil.
Uwe Stemberg stand bestimmt unter Strom, denn dieses Verfahren hätte für ihn große Probleme bereiten können.
Und dass er mit dem Richter per Du ist, ist in Sportgerichtsverhandlungen völlig normal.
Also lieber Richard74, fair bleiben und die Niederlage sportlich akzeptieren.
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Warum reitet ihr alle auf dem "Du" rum?! Findet ihrs ok, dass er vor dem Urteil geht? Das sieht nicht nach "unter Strom stehen" aus...
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Generell ist so etwas natürlich unhöflich - aber so lange ich nicht weiß, ob es dafür einen Grund gibt (z.B., das sein Zug fährt) empöre ich mich nicht darüber.
Man darf nicht vergessen, die Beteiligten machen die Arbeit nicht beruflich.
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Zitat
Original von Karl
aber so lange ich nicht weiß, ob es dafür einen Grund gibt (z.B., das sein Zug fährt)
Ich darf doch sehr bitten...TVtouring.de
ZitatDonnerstag, 12. Juli 2007 21:08
Kirchzeller Protest abgeschmettert
Kirchzeller Protest abgeschmettertTeam von Gottfried Kunz verliert in erster Instanz vor dem Bundessportgericht in Frankfurt
Die Handballer des TV Kirchzell haben auf dem Weg, doch noch in der zweiten Bundesliga zu bleiben, eine Niederlage erlitten. Bei der mündlichen Verhandlung am Abend vor dem Bundessportgericht in Frankfurt wurde der Protest gegen die Wertung des Spieles TVK - Willstätt abgelehnt.
"Die Begründung ist für uns nicht nachvollziehbar und stellt eigentlich alle Paragraphen auf den Kopf," gab sich Trainer Gottfried Kunz gegenüber TV touring enttäuscht, aber gleichzeitig kämpferisch. Die Odenwälder werden in die nächste Instanz gehen und sehen sich weiterhin im Recht.
Der TV Willstätt hatte bei seinem 28:27-Sieg in Kirchzell den nicht spielberechtigen Torhüter Manuel Poch eingesetzt. Die spielleitende Stelle der Handball-Bundesliga aber erklärte, Pochs Spielgenehmigung sei gültig, da drei Monate nach deren Erteilung kein schriftlicher Protest eingegangen sei.
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Zitat
Original von Richard74
Ich darf doch sehr bitten...Wieso? Wenn Uwe Stemberg heute morgen arbeiten muß - dann meldet er sich bei dem Vorsitzenden ab - und alles ist okay (ist jetzt reine Spekulation von mir - aber doch nicht abwegig?)
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Was reitet der Richard auf dem US herum - ging es um ihn bei diesem Verfahren???
Das der Ausgang so kommt wie er gekommen ist, wundert anscheinend nur die Tannenzapfenplückerfraktion
Es gibt viele Verfahren an denen noch nicht einmal die direkt Betroffenen teilnehmen - die An / Abwesenheit bei der Urteilsverkündung ist doch total irrelevant.
Man wird sehen was bei der Berufung entschieden wird, allerdings sehe ich für Kirchzell leider keinen anderen Ausgang. -
Zitat
Original von Karl
Wieso? Wenn Uwe Stemberg heute morgen arbeiten muß - dann meldet er sich bei dem Vorsitzenden ab - und alles ist okay (ist jetzt reine Spekulation von mir - aber doch nicht abwegig?)
Was macht Herr Stemberg eigentlich denn sonst noch so beruflich?Homepage TV Kirchzell
http://www.untermain-news.deZitatAlles anzeigenVerhandlung vor dem Bundessportgericht
Liebe Handballfreunde,zurückgewiesen hat das Bundessportgericht in der mündlichen Verhandlung am 12.07.2007 unseren Einspruch gegen die Wertung des Spieles TV Kirchzell gegen den TV Willstätt - Ortenau, das wir am 10.11.2006 mit 28:27 verloren hatten. Unseren Einspruch haben wir damit begründet, dass mit dem Spieler Manuel Poch ein nicht spielberechtigter Spieler eingesetzt worden war. Manuel Poch hatte nämlich in der Saison 2005/06 zunächst als Vertragsspieler beim TV Gelnhausen gespielt und war, nach der Auflösung dieses Vertrages im November 2005, zum TV Flieden gewechselt. Der TV Willstätt Ortenau hatte im Juli 2006 für Manuel Poch eine Spielgenehmigung bei der HBL beantragt und als letzten Verein den TV Gelnhausen angegeben. Die HBL hat dann auch für Manuel Poch eine Spielgenehmigung erteilt. Fakt ist somit, dass für Manuel Poch in der Saison 2006/07 zwei Spielgenehmigungen existiert haben eine Tatsache, die es nach der Spielordnung des DHB nicht geben kann, bestimmt doch § 12 Abs. 3 SpO, dass es für jeden Spieler nur eine Spielerpass geben darf.
Die Spielleitende Stelle hat unseren Einspruch jedoch mit Bescheid vom 13.06.2006 zurückgewiesen und zur Begründung § 4 Abs. 4 RO angeführt, der besagt, dass Einsprüche gegen die Erteilung der Spielberechtigung spätestens drei Monate nach Zuerkennnung der Spielberechtigung zu stellen sind. Unser Einspruch vom 06.06.2007 sie verfristet, da die Spielberechtigung für den TV Willstätt Ortenau bereits am 12.07.2006 erteilt worden sei. Der TV Kirchzell hat hier gegen vorgetragen, dass sich der Einspruch nicht gegen die Spielberechtigung richtet, da diese ordnungsgemäß für den TV Flieden erteilt wurde. Nachdem es lt. Spielordnung nur eine Spielgenehmigung für einen Spieler geben könne, sei die für den TV Willstätt Ortenau erteilte Berechtigung als nichtig und somit nicht existent anzusehen und Manuel Poch wurde somit als nicht spielberechtigter Spieler gegen unsere Mannschaft eingesetzt.
Das Bundessportgericht hatte die mündliche Verhandlung angesetzt, um die Vorgänge bei der Anmeldung und eventuellen Abmeldung von Manuel Poch und den Umgang mit dem vom Landesverband Hessen ausgestellten Spielerpaß aufzuklären.
Bei der Beweisaufnahme erklärte zunächst Manuel Poch, dass mehrere Vorstandsmitglieder des TV Willstätt Ortenau gewusst hatten, dass er vom TV Flieden komme. Dies habe jedoch offensichtlich die Angestellte in der Geschäftsstelle nicht gewusst, bei der er einen Passantrag blanko unterzeichnet habe. Diese habe anschließend als letzten Verein TV Gelnhausen eingetragen. Wir haben in der Verhandlung darauf hingewiesen, dass dieser Antrag noch weitere widersprüchliche Feststellungen und Fehler enthält und auch die erforderlichen Anlagen, nämlich Spielerpass und schriftliche Abmeldung nicht beigefügt waren.
Werner Müller vom TV Flieden erklärte, dass Manuel Poch seinen Paß erst am 06. Juni 2007 bei ihm abgeholt habe. Er habe an diesem Tag als Abmeldedatum den Tag des letzten Spieles eingetragen, an dem Poch für Flieden gespielt habe. Dieses Datum habe er dann jedoch wieder gestrichen, da als Abmeldedatum frühestens der Tag nach dem letzten Spiel möglich sei. Er habe stattdessen auf dem Paß den Tag der Abholung, nämlich den 06.06.2007 vermerkt.
Nicht nachvollziehbar ist für uns, welche Schlüsse das Gericht aufgrund der Beweisaufnahme gezogen hat. So hat der Vorsitzende Karl-Hermann Lauterbach ausgeführt, dass zwar keine schriftliche Abmeldung vorliegt. Es sei jedoch Praxis, dass mit der Eintragung auf dem Spielerpass dieser Mangel geheilt werde. Es sei deshalb die Eintragung durch den abgebenden Verein maßgebend. Vom TV Flieden sei der 29.04.2006 eingetragen worden, wobei es unerheblich sei, dass diese Eintragung erst im Juni 2007 vorgenommen worden sei. Die Tatsache, dass dieses Datum dann vom TV Flieden vor der Übergabe an Manuel Poch geschwärzt worden ist, sei ebenfalls unerheblich. Es sei jedenfalls davon auszugehen, dass, wenn der Spieler im April 2006 seinen Pass verlangt hätte, dass dann dieses Datum bereits im April 2006 eingetragen worden wäre. Wenn der Spieler schon im April 2006 seinen Paß verlangt hätte, hatte er ihm auch seinerzeit ausgehändigt werden müssen. Das Gericht führte weiter aus, dass es letztendlich Eegal gewesen sei, wo der Paß sich befunden habe, da Manuel Poch jederzeit seine Abmeldung von Flieden bekommen hätte. Es könne deshalb niemand Bösgläubigkeit unterstellt werden. Zusammenfassend sei deshalb festzustellen, dass, wenn der Spieler im April 2006 seinen Paß verlangt hätte, das Abmeldedatum auf diesen Zeitpunkt festgesetzt worden wäre und er deshalb die Spielgenehmigung erhalten hätte. Dies bedeute, dass eine Abmeldung vorliege und deshalb sei die Spielberechtigung für den TV Willstätt-Ortenau gültig und der Einspruch als unbegründet zurückzuweisen. Im übrigen gelte die 3-Monats-Frist des § 4 Abs. 4 RO, sodass Einsprüche gegen die Erteilung der Spielberechtigung verfristet seien.
Diese Begründung ist für uns in keinster Weise nachvollziehbar. Gerade das Passwesen im DHB ist an strenge Formalien gebunden, um im Spielbetrieb klare Richtlinien zu haben. Dies gilt gerade auch beim Vereinswechsel, wo klare Vorgaben gemacht werden. Hier kann man nicht mit theoretischen Möglichkeiten und Eventualitäten hantieren, die klar gegen diese Ist-Bestimmungen verstoßen. Darauf Entscheidungen aufbauen, verstößt unserer Auffassung nach gegen elementarste Rechtsgrundsätze.
Wir werden deshalb, sobald die schriftliche Begründung vorliegt, weitere rechtliche Schritte prüfen.
Unabhängig davon müssen wir, nachdem die Zeit schon so weit fortgeschritten ist und in ca. sechs Wochen der Saisonspielbetrieb beginnt, diese Entscheidung zunächst einmal akzeptieren und von einer Spielzugehörigkeit in der Regionalliga Südwest ausgehen.
In diesem Zusammenhang möchten wir ein besonders Schmankerl anführen, das der Männerspielwart der HBL Uwe Stemberg noch vor der Eröffnung der mündlichen Verhandlung bot. Er kündigte an, dass wir, falls wir in der Verhandlung gewinnen würden, nicht in der Südgruppe der 2. Bundesliga spielen würden, sondern der Nordgruppe zugeschlagen würden. Und das obwohl in der Nordgruppe dann 20 Mannschaften und in der Südgruppe voraussichtlich nur 17 Teams antreten werden. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Schwab
1. Vorsitzender -
Auch ich war gestern als neutraler Beobachter bei der Verhandlung!
Zu US möchte ich nur anmerken, wie verliebt kann eine Person in sich selber eigentlich sein???
Den Vogel schoss er schon vor der Verhandlung ab, indem er Kirchzell bei positivem Ausgang mit der 2.Liga Nord drohte!
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Ich denke der Richter und Herr Stemberg sind wahrscheinlich beide im gleichen PKW angereist und haben die Geschichte auf dem Weg von Solingen nach Frankfurt bereits richtig durchgekaut und beschlossen.
Eine Frechheit und Unverschämtheit ist ja wohl die Aussage an Kirchzell, wenn Ihr gewinnt kommt Ihr in die Nordgruppe.
Diese Aussage sagt schon alles über Herrn Stemberg aus, vielleicht kapiert der DHB auch irgendwann mal, das dieser Mann nicht mehr tragbar ist.
Er schadet dem DHB mehr als er Ihm nutzt !!! -
Also wenn diese Drohung mit der Nordgruppe von Herrn US tatsächlich geäußert wurde, dann ist es an der Zeit, ihn endgültig aus dem Verkehr zu ziehen. Es ist eine Sache, dass er sich bei Liga-Spielen in den Vordergrund schiebt. Aber vor einer Verhandlung - auch wenn es nur Sportgericht ist - solch einen Druck auf eine Partei auszuüben (etwas anderes ist die Drohung mit der Nordgruppe ja nicht), ist einfach untragbar. Hatte er vielleicht gehofft, dass Kirchzell noch vor dem Beginn der Verhandlung kuscht und klein beigiebt, um nicht in die Nordgruppe zu kommen und dort sang- und klanglos der Insolvenz entgegen zu steuern?
Lieber DHB oder besser liebe HBL, die so sehr nach Professionalität ruft: Wenn diese Aussage getroffen wurde, dann trennt Euch von diesem Mann!!!
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also, ich hatte diesen Spruch als SCherz aufgefasst. sogar ein durchaus gelungener Scherz. Aber ich kenne nur den Wortlaut, nicht die Tonlage und die dazugehörige Gestik und Mimik. Für mich klingt es aber typischerweise nach Scherz.
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Ich glaube,Kirchzell ist zur Zeit nicht nach Scherzen zu Mute.
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Ich war bei der Verhandlung nicht dabei, aber die Art und Weise, wie sich die Kirchzeller präsentieren, erscheint mir unangebracht.
Die Schuld für den Abstieg bei DHB oder HBL oder den Gerichten zu suchen, ist erbärmlich. Der TVK hatte eine ganze Saison Zeit, die für den Klassenerhalt erforderlichen Punkte zu holen und hat es nicht geschafft. Rein sportlich haben sie in der 2.Liga nichts zu suchen und da ist außer den Kirchzellern selber niemand dran schuld.
Sollten der Einspruch doch noch in die Revision gehen und dort Erfolg haben, wäre Kirchzell gut beraten, in aller Bescheidenheit ein kleines Licht anzuzünden, um dem Herrgott für den Fehler der anderen zu danken.
Und wenn es nicht klappt, sollte sich TVK erstmal an die eigene Nase fassen. Ein Platz höher und die Diskussion würde überhaupt nicht bestehen.
Also, liebe Kirchzeller, nehmt ein bißchen den Dampf aus dem Kessel, schöpft Eure Rechtsmittel aus und akzeptiert aber auch eine für Euch negative Entscheidung, denn nochmal: Weder der DHB noch HBL haben Eure Spiele verloren !
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Man kann die Gewichtung des Falls so oder so sehen. Kirchzell hätte einerseits seine Punkte in 34 Spielen holen können, ja müssen. Andererseits braucht man sich auf Seiten der HBL/DHB jetzt nicht zu wundern, das da jetzt jemand herkommt, der die Handballregularien genauso kleinkariert auslegt, wie sie es in anderen Fällen auch getan hat. Das entbehrt nicht einer gewissen Ironie.
Unter dem Strich bleibt das für mich ernüchternde Ergebnis, das es zumindest kein öffentliches Statement gibt, wie eine Situation, die zum Fall Kirchzell/Willstätt führte, zukünftig vermieden kann. Vielmehr hat das Gericht noch einen draufgesetzt, indem es die in diesem Fall aufgedeckten Abläufe (Datumsangabe Flieden) quasi als normal und damit als hinnehmbaren Usus darstellte.
Man mag das alles juristisch begründen können, ein fader Beigeschmack bleibt mindestens bestehen. Indirekt ist die erste Liga der große Gewinner dieses Prozesses, das Terminchaos bei 20 Teams hätte man wohl kaum verdauen können.
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Zitat
bei positivem Ausgang mit der 2.Liga Nord drohte!
Wer doch schon einmal freiwillig in der Regionalliga Süd , anstatt Südwest, spielte um leichter aufsteigen zu können, der kann es doch auch in der 2. Liga Nord probieren. Vielleicht steigt man da nicht so schnell wieder ab.

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Vielleicht solltest du mal bei der Wahrheit bleiben und deinen Frust über die beiden haushohen Wallauer Niederlagen gegen Kirchzell mal beiseite lassen.
1. Die Regionalliga Süd war (nicht nur) in der Saison 2004/2005 ausgeglichener besetzt als die Regionalliga Süd-West
2. Kirchzell ist nicht freiwillig gewechselt damals.
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Und haben damals den Aufstieg in der Stauwehrhalle verspielt. Da kann ich mich noch sehr gut dran erinnern .....
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Naja, da war das Ding eigentlich schon so gut wie gelaufen. Den Torvorsprung dort aufzuholen hätte an ein Wunder gegrenzt
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