Torwart Manuel Poch hatte in 13 Spielen keine gültige Spielberechtigung

  • Homepage des TV Kirchzell:

    Unser Einspruch
    Hallo,

    anbei die neueste Sach- und Rechtslage zu unserem Einspruch:

    Die Spielleitende Stelle hat mit Bescheid vom 13.06.2007 den Einspruch des TV Kirchzell zurückgewiesen und in der Begründung ausgeführt, dass die für Manuel Poch von der HBL erteilte Spielgenehmigung gültig sei, da 3 Monate nach Erteilung der Spielgenehmigung kein gegenteiliger Antrag eingelegt worden sei.

    Hierzu wird seitens des TV Kirchzell folgendes festgestellt:

    Mit dem bei der HBL eingelegten Einspruch hat der TV Kirchzell beantragt aufgrund des Einsatzes des nicht spielberechtigten Spielers durch den TV Willstätt-Ortenau das Spiel als für den TV Kirchzell gewonnen zu bewerten und die Punkte dem TV Kirchzell zu zusprechen.

    Die Rechtslage stellt sich unseres Erachtens wie folgt dar:

    § 12 Abs. 3 SpO bestimmt folgendes:

    Es gibt für jeden Spieler nur einen Spielerpass. Weitere Spielberechtigungen sind darin einzutragen.

    Entscheidend ist hier nach unserer Ansicht der zuerst ausgestellte Spielerpass, der für den TV Flieden ausgestellt wurde und die ganze Zeit bis zum 06.06.2007 Gültigkeit hatte.

    Wie jetzt der Spielerpass für den TV Willstätt-Ortenau zu werten ist, ist unerheblich. Jedenfalls sagt § 16 SpO, dass eine zu Unrecht erteilte Spielberechtigung unwirksam ist.

    Weiter heißt es, dass, gegen die Unwirksamkeit guter Glaube nur schützt, wenn Verein oder Spieler die Fehlerhaftigkeit der Spielberechtigung weder kannten noch hätten kennen müssen.

    Dies ist im übrigen auch auf den Passantragsunterlagen so bestimmt!

    Die von der Spielleitenden Stelle angeführte Begründung geht somit an der Sache vorbei.

    Manuel Poch hatte eine ordnungsgemäße Spielberechtigung für den TV Flieden. Die wird vom TV Kirchzell auch nicht angefochten.

    Die Spielberechtigung für den TV Willstätt-Ortenau ist als nichtig zu erklären.

    Manuel Poch war somit für den TV Flieden spielberechtigt und wurde vom TV Willstätt-Ortenau als nichtspielberechtigter Spieler eingesetzt. Die Folgen des Einsatzes eines solchen Spielers sind in § 19 RO i.V.m. § 50 Abs. 1 f SpO bestimmt (siehe Antrag des TV Kirchzell an HBL).

    Da sich der Antrag des TV Kirchzell nicht gegen die Spielberechtigung richtet, ist der von der Spielleitenden Stelle zitierte § 4 Abs. 4 RO nicht einschlägig.

    Es gilt vielmehr § 4 Abs. 3 RO, der besagt, dass in allen Verfahren, die spieltechnische Folgerungen zum Ziele haben, die Entscheidungen nur für die laufende Meisterschaftssaison wirksam sind. Hat die neue Meisterschaftssaison bereits begonnen, sind spieltechnische Folgerungen nicht mehr möglich.

    Diese Sach- und Rechtslage ist bei dem Einspruch des TV Kirchzell an das Bundessportgericht, der am heutigen Tag zur Post gehen wird, zu beachten und deshalb ist antragsgemäß zu entscheiden, dass aufgrund des Einsatzes des nicht spielberechtigten Spielers durch den TV Willstätt-Ortenau das Spiel als für den TV Kirchzell gewonnen zu bewerten ist und die Punkte dem TV Kirchzell zu zusprechen sind.

    Stefan Schwab

    1. Vorsitzender

  • Zitat

    Original von ELM15
    Der Einspruch von Kirchzell ist zurückgewiesen worden

    Liebe Kirchzeller !
    Lasst es gut sein.
    Einen Versuch war es wert, die eigene Haut retten zu wollen, aber macht diesem Sommertheater ?( endlich ein Ende zum Wohle aller Ligen !!!

    Hättet Ihr ohne Poch etwa gewonnen ? JA, aber nur vielleicht !

    Viel Glück für den Wiederaufstieg!

    Wir sind wieder da wo wir hingehören! :hi:

    Freut Euch auf die "Hölle am Hallo :devil:" !

    :wall: "In einem Jahr habe ich mal 15 Monate durchgespielt" - Kaiser Franz über seine aktive Zeit

  • Ob sie gewonnen hätten is doch irrelevant, sie sind der Auffassung, daß der Spieler nicht spielberechtigt war, wenn das durchgeht bleiben sie in der Liga - warum sollten sie da auf irgendwelche möglichen Rechtsmittel verzichten??

  • Also auch wenn ich den TVK als Verein hier aus der Region sympathsich finde und den kampfeswillen in Ehren nervt es langsam doch. Die Etnscheidung kam von der Liga und jetzt sieht man vor das Bundessportgericht. Diesen Stress braucht man doch nach der tollen Saison wirklich nicht.

  • So nervig, wie das manche finden mögen, aber Regeln sind dazu da, eingehalten zu werden. Und wenn Kirchzell das so sieht (und es vllt sogar so ist), dann hat die Vereinsführung die Verpfllichtung, alles mögliche zu unternehmen. Das sind sie den Spielern, den Fans und auch den Sponsoren schuldig.

    Lieber WM-Fünfter als Vize-Weltmeister im eigenen Land

  • Zitat

    Original von eisbeer
    So nervig, wie das manche finden mögen, aber Regeln sind dazu da, eingehalten zu werden. Und wenn Kirchzell das so sieht (und es vllt sogar so ist), dann hat die Vereinsführung die Verpfllichtung, alles mögliche zu unternehmen. Das sind sie den Spielern, den Fans und auch den Sponsoren schuldig.

    Genau, endlich mal ein vernünftiges Wort !!!

  • Nun stellt sich für mich allerdings eine wichtige Frage:

    Wenn der Pass von Poch beim DHB beantragt wurde, dann muss ein alter Pass vorgelegt werden. Dies war anscheinend der Pass aus Gelnhausen.
    Welchen Pass hat dann Fleidern beim HHV vorgelegt, als dessen Spielberechtigung für Fliedern erstellt wurde?
    Entweder der DHB oder der HHV hat einen Pass ausgestellt, ohne die vorherige Spielberechtigung zu klären. bei uns in Württemberg muss ich den alten Pass einschicken wenn jemand neues zu uns wechseln möchte ......

  • @Kirchzell: das ist natürlich absolut legitim, daß Kirchzell Einspruch einlegt - vielleicht kann das für die HBL/DHB sogar eine Hilfe sein, solche Unklarheiten in Zukunft nicht mehr aufkommen ui lassen.

    Tja, Lübbecke 'wechselt jetzt die Seiten' - seit gestern abend müssen sie ja Willstädt die Daumen drücken.

  • Das ist Quatsch, eine andere Relegation wird sowieso nicht mehr ausgetragen, wenn dann geht es nur noch um eine Aufstockung


    Homapage TV Willstätt:


    14.06.2007 Kirchzell legt Einspruch gegen Ablehnung ein
    TVW-Ortenau muss weiter zittern - Kirchzell legt Einspruch gegen Ablehnung ein

    Von: Udo Künster

    Noch keine Zuversicht herrscht beim Handball Zweitligisten TV Willstätt-Ortenau in Sachen fehlende Spielberechtigung des Torwarts Manuel Poch. "Ich habe inzwischen den fraglichen Pass von Manuel Poch erhalten und darauf ist deutlich zu sehen, dass eine Auflösung zum 29.4.2006 eingetragen war, aber im Nachhinein wieder gestrichen wurde und nun mit dem Datum 6.6.2007 versehen ist," schickte der sportliche Leiter Hans Cleiß das Beweisstück direkt zu Spielleiter Uwe Stemberg von der Handball Bundesliga HBL nach Dortmund. Cleiß, der mit Stemberg ständig in Kontakt steht, kann aber noch keine positiven Nachrichten vermelden. Zwar hat die HBL den Antrag des TV Kirchzell, der die Lawine ins Rollen brachte, inzwischen abschlägig behandelt, aber der designierte Absteiger wird den Weg vor das Bundessportgericht gehen. Auch der Ausgang des Relegationsspiels zwischen dem TSV Bayer Dormagen und dem TuS N-Lübbecke um den letzten Erstligaplatz dürfte im Falle eines Dormagener Aufstiegs keine Rolle spielen.

    Während die Rheinländer schon im Hinspiel nur unter Protest in Nettelstedt antraten, werden wohl auch die Ostwestfalen bei einem Abstieg sowie die in der ersten Runde gescheiterten Stralsunder sich der Klage anschließen. "Es ist noch gar nichts geklärt," zeigte sich Hans Cleiß gestern Nachmittag wenig zuversichtlich. Während sich die HBL auf eine Verjährung nach Paragraf 4 Ziffer 4 der DHB-Rechtsordnung ("Anträge gegen die Zuerkennung der Spielberechtigung müssen innerhalb von 14 Tagen nach Bekannt werden des Hinderungsgrundes - aber spätestens vor Ablauf von 3 Monaten seit dem Tage der Zuerkennung der Spielberechtigung - gestellt werden. Bei Nichteinhaltung dieser Fristen sind spieltechnische Folgerungen nicht mehr zulässig.

    Unberührt bleibt die Möglichkeit, andere Strafen zu verhängen.") beruft, argumentiert Kirchzell unter anderem mit § 16 der Spielordnung ("Unwirksame Spielberechtigung, fehlender Vertrauensschutz: Eine Spielberechtigung, die zu Unrecht erteilt worden ist, ist unwirksam. Gegen die Unwirksamkeit schützt guter Glaube nur, wenn Verein oder Spieler die Fehlerhaftigkeit der Spielberechtigung weder kannten noch hätten kennen müssen."). Die Frage ist auch, warum Manuel Poch, der ab Januar 2006 bei seinem Heimatverein TV Flieden aushalf, nachdem er beim Zweitligisten TV Gelnhausen nicht mehr zum Zuge kam, vom DHB eine Spielberechtigung ab de. 6.7.2006 für den TV Willstätt-Ortenau erhielt und Flieden dagegen nicht intervenierte.

    Poch, der wie der zum Ligakonkurrenten HG Oftersheim/Schwetzingen wechselnde Mittelmann Benjamin Hundt beim Auftakttraining des TVW-Ortenau anwesend war, will zur neuen Saison zum hessischen Oberligisten Kahl-Kleinostheim wechseln. Der Kirchzeller Vorsitzende Stefan Schwab ist guten Mutes, dass sein Verein vor Gericht Recht bekommt, fürchtet aber eine Verschleppung des Verfahren über den 30.6. hinaus. "Wir haben vorsorglich schon eine einstweilige Verfügung beantragt," möchte Schwab ein schnelles Vorgehen im Verfahren anstrengen. Während die drohenden Punktabzüge die erste Mannschaft des TVW-Ortenau zwar in der Tabelle weit nach unten werfen würde, aber keine Abstiegsgefahr bedeuten, sieht es für die Reserve in der Südbadenliga finster aus. Sollte ein Urteil zu Ungunsten Willstätt gefällt werden, müssten auch der Zweiten alle Punkte aus den Spielen gestrichen werden, in denen Poch teilnahm. Da reichen schon die drei erzielten Punkte aus den letzten zwei Heimspielen gegen Durmersheim und Ottenheim, die Hanauerländer auf einen Abstiegsplatz zu verbannen. "Walter Ross, Vizepräsident Spieltechnik, ist verständigt und weiß, was auf ihn zukommen kann," hofft Hans Cleiß auch für die zweite Mannschaft, dass der TV Willstätt sich mit einem blauen Auge aus der Affäre Poch ziehen kann.


    Die Erklärung des TV Kirchzell im Wortlaut: ....

    Einmal editiert, zuletzt von Richard74 (14. Juni 2007 um 13:29)

  • Zitat

    Original von eisbeer
    So nervig, wie das manche finden mögen, aber Regeln sind dazu da, eingehalten zu werden. Und wenn Kirchzell das so sieht (und es vllt sogar so ist), dann hat die Vereinsführung die Verpfllichtung, alles mögliche zu unternehmen. Das sind sie den Spielern, den Fans und auch den Sponsoren schuldig.


    Klar.
    Ist ja auch nur meine persönliche Meinung :hi:

  • Homepage TV Kirchzell:


    Hallo,

    wie angekündigt haben wir Einspruch beim Bundessportgericht eingelegt.

    Außerdem haben wir heute folgenden Brief an die HBL geschickt:

    Sehr geehrter Sportfreund Bohmann,

    sehr geehrte Damen und Herren,

    mit Bescheid der spielleitenden Stelle vom 13.06.2007 haben Sie unseren Einspruch vom 06.06.2007 zurückgewiesen.

    Während wir unseren Einspruch auf den Einsatz eines nicht spielberechtigten Spielers gestützt haben, haben Sie unter Verweis auf § 4 Abs. 4 RO den Einspruch zurückgewiesen.

    Diese Begründung hat bei uns jetzt zwei Fragen aufgeworfen, um deren Beantwortung wir Sie bitten:

    Der Spieler Manuel Poch hatte zweifellos seit 13. Januar 2006 einen gültigen Spielerpass für den TV Flieden. Wenn, wie im Bescheid der spielleitenden Stelle vom 13.06.2007 ausgeführt, auch die von der HBL erteilte Spielberechtigung gültig sein soll, hatte Manuel Poch dann zwei gültige Spielerpässe. Es sind somit im Widerspruch zu § 12 Abs. 3 SpO zwei Spielerpässe möglich, obwohl § 12 Abs. 3 Satz 2 SpO bestimmt, dass weitere Spielberechtigungen in dem einen (einzigen) Spielerpass einzutragen sind.

    Unsere erste Frage lautet deshalb:
    Sind künftig zwei (oder noch mehr) Spielerpässe möglich, wobei jeweils verschiedene Spielberechtigungen möglich sind?

    Unter Einhaltung der Drei-Monats-Frist des § 4 Abs. 4 RO können künftig alle Wechselbestimmungen und Sperrfristen (beispielsweise des § 34 SpO) umgangen werden.

    Unsere zweite Frage lautet somit:
    Sind künftig Wechselbestimmungen und Sperrfristen nicht mehr nötig und können diese entfallen?

    Um Beantwortung dieser Fragen wird gebeten.

    Desweiteren dürfen wir noch auf folgendes hinweisen:

    Aus der Presse können wir entnehmen, dass von Ihrer Seite das Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm vom 18.12.1996 Az. 8 U 15/96 zur Begründung Ihrer Entscheidung verwendet wird. Wir möchten insoweit anführen, dass dieser Fall nicht vergleichbar ist, da in diesem Fall nur eine Spielgenehmigung vom Verband erteilt wurde und nicht, wie in unserem Fall, zwei Spielgenehmigungen.

    Außerdem möchten wir darauf hinweisen, dass in den weiteren Entscheidungsgründen dieses Urteiles auch die Frage der Schadensersatzpflicht des Verbandes wegen der Verletzung der Mitgliedschaftsrechte erörtert und bejaht wird. Eine solche Rechtsverletzung sehen wir bei der Entscheidung der spielleitenden Stelle vom 13.06.2007 auch in unserem Fall für vorliegend an.

    Außerdem stellt sich für uns die Frage eines Organisationsverschuldens auf Seiten des Verbandes. Aufgabe des Verbandes muss die Organisation des Spielbetriebes sein. Hierzu zählt zweifellos die Erteilung von Spielberechtigungen. Der Verband muss es sich nach unserer Auffassung anrechnen lassen, die Erteilung von Spielberechtigungen nicht so geregelt zu haben, dass Fälle wie unser streitgegenständlicher Fall nicht auftreten können.

    Wir würden uns über eine Stellungnahme Ihres Hauses zu unseren Ausführungen freuen und verbleiben

    mit freundlichen Grüßen

    Stefan Schwab

    1. Vorsitzender

  • Interessante Argumentation von Seiten des TV Kirchzell. Wenn man sich die § genauer anschaut, die hier aufgelistet werden, dann könnte man wirklich denken, dass sie eine Chancer haben, damit durchzukommen.

  • Ich als Stralsunder Fan beobachte das Geschehen zwar mit Interesse aber glaube eher nicht daran das man damit durch kommt und die Liga aufgestockt wird...und somit Stralsund doch noch aufsteigt.

    Zumal...je länger sich das jetzt noch rauszögert umso schwerer wird es sich auf die 1. Liga ordentlich vorzubereiten...sprich qualitativ gute Spieler zu verpflichten. Daher halte ich es für nicht unwahrschinlich, angenommen die Entscheidung fällt in einen Monat vor Gericht, das der SHV vom Aufstieg absieht und sich lieber auf das Ziel >Aufstieg< 2007/2008 konzentriert.

  • Wiederholt wird sicher nichts mehr, dafür fehlt einfach die Zeit !!!

    Sollte der Einspruch des TV Kirchzell durchgehen, wovon ich stark ausgehe, kann die Situation nur wie folgt aussehen.

    Dormagen bekommt nachträglich das Aufstiegsrecht in die erste Liga.
    Somit wird die 1.Liga mit 19 Mannschaften spielen und der TV Kirchzell bleibt in der 2.Liga die eventuell dann auch auf 19 Vereine aufgestockt wird, das kommt dann einfach auf die Einteilung der einzelnen Mannschaft Süd und Nord an.

    Ob dann Stralsund auch noch vor das Gericht zieht und einen Platz in der 1.Liga zufordern, glaube ich allerdings nicht mehr.