ZitatAlles anzeigen25.06.2007 - Matthias Kornes - handball-world.com
Stellungnahmen im Fall Poch bis zum 2. Juli angefordertFoto: Christian Ciemalla
Im Einspruchsverfahren des TV Kirchzell gegen den TV Willstätt steht ein erster Termin fest. Bis zum 2. Juli hat der zuständige Richter Karl-Heinz Lauterbach eine Frist zur Stellungnahme aller Beteiligten zum Vorgang gesetzt. Danach wird eine Verhandlung oder eine abschließende Entscheidung avisiert.
„Ich versuche derzeit, in alle möglichen Richtungen zu eruieren“, teilte Lauterbach mit. Bis zum 2. Juli erwartet der Richter die Informationen und Stellungnahmen, danach wird sich der weitere Weg ergeben. Bis dato ist dieser allerdings noch in alle Richtungen offen. „Es ist noch nicht gesagt, dass danach ein Termin stattfindet“, stellte Lauterbach klar. Zunächst einmal handelt es sich beim 2. Juli nur um eine Frist zur weiteren Klärung des Sachverhaltes.
Stefan Schwab, Vorsitzender des Einspruchsführers TV Kirchzell, zeigte sich unterdessen weiter optimistisch, dass der TVK mit seinem Einspruch Erfolg haben wird. Nicht mehr direkt beteiligt am weiteren Verfahren ist der TSV Bayer Dormagen, der im Falle eines erfolgreichen Einspruches als neuer Tabellenführer der zweiten Liga betroffen wäre. „Wir haben keinen Einspruch eingelegt“, teilte TSV-Manager Uli Derad mit. Dormagen hatte beim ersten Relegationsspiel gegen den TuS N-Lübbecke vorsorglich Einspruch angekündigt, dies sei aber nur geschehen, „um vorsorglich Fristen zu wahren“, so Derad.
„Wir stehen Gewehr bei Fuß“, sieht Stefan Schwab der weiteren Entwicklung positiv entgegen. Wie Schwab weiter sagte, wurden der hessische Handball-Verband sowie die Handball-Bundesliga aufgefordert, die entsprechenden Passunterlagen einzuschicken. Sollte es eine mündliche Verhandlung geben, so werde diese wohl zeitnah nach dem 2. Juli in Frankfurt stattfinden. Auch ein schriftliches Verfahren würde möglichst schnell eingeleitet werden, um den Vorgang schnellstmöglich zu klären.
Torwart Manuel Poch hatte in 13 Spielen keine gültige Spielberechtigung
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Sich auf feststehende Regeln zu berufen finde ich nicht als armselig.
Und das gerade von der Essener Fanseite so Aussagen kommen find ich noch besser. Ihr habt vom Fehler bisher ja nur profitiert. Würde das ganze Verfahren positiv für Kirchzell ausgehen bleibt ihr evtl. selbst nur mit Klage oben.
Hätte Kirchzell außerdem am ersten Spieltag nicht gegen Dormagen gewonnen wären die vielleicht auch anders in die Runde gestartet und ihr wärt nie da oben gelandet.
Außerdem glaube ich nicht, dass Kirchzell schon vor dem letzten Spiel von der Regelwidrigkeit wusste. Ok, wie sie es erfahren haben möchte ich auch gerne wissen, aber mit Geld hat das sicher nichts zu tun.
Gruß
Thor -
also, ich finde das Verhalten von Kirchzell legitim. Ob es von Erfolg gekrönt ist, wird man sehen. Armselig finde ich eher die Tatsache, dass man die Angelegenheit nicht mehr bis zum 1.7. regeln konnte.
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1. Wieso ist es armselig wenn ein Verein sich auf sein Recht beruft? Regeln sind nunmal da um eingehalten zu werden, und da spielt es doch keine Rolle, ob der betroffene Spieler Poch oder Karabatic heißt. Ich sehe den Fall durchaus objektiv und habe gerade deshalb Verständnis für Kirchzell.
2. Wenn schon eine rechtliche Lücke oder Schwäche in der Argumentation von Kirchzell gefunden worden wäre, wäre der Fall sicherlich schon längst durch. Doch da scheint es keine (zumindest offensichtliche) zu geben - Die Einspruchschancen steigen!
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Zitat
Original von Württemberger
Seltsamerweise hat Dormagen nicht nach diesem Strohhalm gegriffen, oder wurde es nur Kirchheim gesteckt? Von alleine sind sie ja nicht auf die Idee gekommen.
Und wenn sie es gewusst haben, dann finde ich das auch ganz link von Kirchzell. Warum dann nicht sofort protestiert? Möglicherweise haben sie bewusst abgewartet, ob nicht ein Verein aus der Abstieszone trotz Ploch Einsatz gegen Willstätt gewinnt.
Dann hätten sie noch einen Trumpf in der Hand.
Vor allen Dingen frage ich mich, wieso Fllieden nicht protestiert hat, wenn Poch plötzlich für Willstätt spielt, obwohl er noch einen Vertrag mit ihnen hatte.
Darüber muss doch geredet worden sein.Korrekt!!!
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Zitat
Original von ThorWalez
Hätte Kirchzell außerdem am ersten Spieltag nicht gegen Dormagen gewonnen wären die vielleicht auch anders in die Runde gestartet und ihr wärt nie da oben gelandet.
Gruß
ThorHätte, wenn und aber.
Hätte Kirchzell gegen Dormagen das erste Spiel nicht gewonnen, wären sie bereits abgestiegen und es gäbe auch keinen Einspruch.
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- Offizieller Beitrag
ZitatOriginal von Württemberger
Hätte, wenn und aber.
Hätte Kirchzell gegen Dormagen das erste Spiel nicht gewonnen, wären sie bereits abgestiegen und es gäbe auch keinen Einspruch.
Hätte Willstätt Poch nicht eingesetzt...
Hätte Willstätt die Spielberechtigung korrekt beantragt...... dann hätten wir diese Diskussion nicht.
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ZitatAlles anzeigen
03.07.2007 - Matthias Kornes - handball-world.com
Mündliche Verhandlung im Fall Manuel Poch terminiertFoto: Christian Ciemalla
Der zuständige Richter Karl-Heinz Lauterbach hat das mündliche Verfahren im Einspruch gegen die Wertung des Spieles TV Kirchzell – TV Willstätt/Ortenau am 10. November 2006 auf den 12. Juli terminiert. Stefan Schwab, Vorsitzender des TV Kirchzell begrüßte die Entscheidung. „Da offensichtlich erheblicher Klärungsbedarf besteht, auf welche Weise die verschiedenen Spielgenehmigungen zustande gekommen sind“, erwartet sich Schwab von der mündlichen Verhandlung im Gegensatz zu einer ebenfalls möglichen schriftlichen Verhandlung einen besseren Ansatz zur Klärung.Der TV Kirchzell hatte am 15. Juni eine Anfrage an die Handball-Bundesliga gerichtet. In dieser wurde auf zwei Sachverhalte hingewiesen: „So hatten wir um Beantwortung der Frage gebeten, ob künftig zwei (oder noch mehr) Spielerpässe mit jeweils verschiedenen Spielberechtigungen möglich sind, obwohl § 12 Abs. 3 Satz 2 der Spielordnung bestimmt, dass weitere Spielberechtigungen in dem einen (einzigen) Spielerpass einzutragen sind. Außerdem wollten wir wissen, ob künftig Wechselbestimmungen und Sperrfristen nicht mehr nötig sind und entfallen können“, erläutert der Verein in einer Pressemitteilung.
„Die HBL hatte uns daraufhin telephonisch mitgeteilt, dass unter Hinweis auf das laufende Verfahren hierzu keine Stellungnahme abgegeben wird“, teilte Schwab mit. Schwab erhofft sich nun in der mündlichen Verhandlung die Erörterung dieser Fragen. „Mit der Zurückweisung unseres Einspruches durch die Spielleitende Stelle mit deren Entscheidung vom 13.06.2007 sehen wir außerdem eine Verletzung unserer Mitgliedschaftsrechte für gegeben an“, führte Schwab weiter aus.
„In dem streitgegenständlichen Fall liegt nämlich auch möglicherweise ein Organisationsverschulden des Verbandes vor. Diesem obliegt die Organisation und Abwicklung des Spielbetriebes, wozu auch die Erteilung der Spielberechtigungen zählt. Nach unserer Auffassung muss es sich der Verband anrechnen lassen, diese Erteilung der Spielberechtigungen nicht so geregelt zu haben, dass ein Fall „Manuel Poch“ nicht vorkommen kann“, so Schwab weiter. Diese Frage hat einige Brisanz, denn aus der Feststellung eines Organisationsverschulden des Verbandes könnten sich Schadensersatzforderungen von betroffenen Vereinen gegenüber dem Verband ergeben.
Auch eine weitere Konsequenz aus der Entscheidung des Gerichts ist noch unklar. Im betreffenden Einspruchsverfahren hat der TV Kirchzell seinen Einspruch gegen die Wertung des Ligaspiels am 10. November 2006 gegen Willstätt-Ortenau gerichtet. Sollte das Bundes-Sportgericht dem Einspruch stattgeben, ist völlig offen, welche Konsequenzen sich hieraus für die weiteren Spiele ergeben, an denen Manuel Poch teilgenommen hat. Klar wäre zunächst nur, dass der TV Kirchzell die zwei Punkte aus dem betreffenden Spiel gutgeschrieben kommt – und so die Klasse halten würde. Ob die Spielleitende Stelle dann im Sinne einer Offizialmaxime von Amts wegen alle anderen Spiele, an denen Manuel Poch teilgenommen hat, ebenfalls neu werten muss, ist noch nicht eindeutig geklärt.
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Bin ja mal gespannt inwieweit es da zu einer Einigung kommt.....
Trägt auf jeden Fall nicht zum positiven Ansehen des Handballsports bei.....
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Einspruch von Kirchzell abgelehnt
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Zitat
Original von Wolle73 _SG
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Trägt auf jeden Fall nicht zum positiven Ansehen des Handballsports bei.....egal, wie die Entscheidung fällt - da gebe ich Dir 100 % Recht
und hier der Artikel von Handball-World
Quelle Handball-World.com
Fall Poch: Einspruch von Kirchzell abgelehnt
Das Bundessportgericht unter Vorsitz von Richter Karl-Hermann Lauterbach hat den Einspruch des TV Kirchzell gegen die Wertung des Zweitligaspiels TV Kirchzell – TV Willstätt/Ortenau vom 10. November 2006 zurückgewiesen. Kirchzell hatte den Einspruch damit begründet, dass die Spielberechtigung für den Willstätter Spieler Manuel Poch erschlichen sei und eine Verfristung - wie von der HBL angeführt - nicht gegeben sei. Das Bundessportgericht wies den Einspruch in beiden Punkten am Abend zurück.
Kirchzell hatte bei der HBL Einspruch gegen die Wertung des Spiels beim TV Willstätt-Ortenau eingelegt, weil der Spieler Manuel Poch nach Ansicht der Kirchzeller nicht spielberechtigt gewesen sei. In der Verhandlung führten die Vertreter des TVK aus, dass sie von einer Erschleichung der Spielberechtigung ausgehen. Es wurde dargelegt, dass eine Angestellte des TV Willstätt ohne genauere Kenntnis aufgrund von Pressemitteilungen als letzten Verein von Manuel Poch den TV Gelnhausen im Spielerpaß eingetragen habe. Zudem habe Poch einen Blanko-Antrag unterschrieben. Wie in der Verhandlung weiter deutlich wurde, wussten mehrere Vorstandsmitglieder des TV Willstätt-Ortenau, dass der TV Flieden der letzte Verein von Poch war.
Die Zeugenbefragung ergab, dass Poch am 6. Juli 2007 seinen Paß in Flieden persönlich abgeholt habe. Dort wurde vom stellvertretenden Abteilungsleiter Werner Müller als Abmeldedatum der 29. April 2006 eingetragen. An jenem Tag bestritt Poch sein letztes Spiel für Flieden. Dieses Datum sei später korrigiert worden.
Während der Verhandlung äußerte das Gericht jedoch erhebliche Zweifel, ob die massive Manipulation der Eintragungen den Tatbestand einer Erschleichung einer Spielberechtigung erfüllen, wie vom TV Kirchzell angeführt. Zudem sei die Drei-Monats-Frist für einen Einspruch eine absolute Zeitfrist, wie das OLG Hamm bereits in einem anderen Fall festgestellt habe. Demnach beginnt die Frist für einen Einspruch nicht erst ab Kenntniserlangung, sondern ab Erteilung der Spielberechtigung. Diese Frist sei lange verstrichen.
In der Urteilsverkündung sagte Lauterbach, dass das Bundessportgericht eine gültige Spielberechtigung für Manuel Poch sähe und wies damit die Anträge des TV Kirchzell zurück. Entscheidend sei gewesen, dass zwar keine schriftliche Abmeldung beim TV Flieden vorgelegen habe, dass aber durch das Eintragen des Abmeldedatums beim abgebenden Verein quasi eine Abmeldung vorgenommen wurde. Dies sei gängige Praxis im gesamten Handballbereich. Es spräche zwar vieles dafür, dass das Abmeldedatum 29.04.06 erst im Juni eingetragen worde sei, aber es habe ein Datum dringestanden.
"Wir können davon ausgehen, dass weder der Spieler noch der TV Willstätt-Ortenau dadurch einen Vorteil hatten und auch kein Motiv, sich einen Spielberechtigung zu erschleichen", sagte Lauterbach in der Urteilsbegründung. Daher sehe das Gericht keine Böswilligkeit, denn Poch hätte in jedem Fall eine Spielberechtigung erhalten.
Zur Fristfrage sagte Lauterbach, dass das Bundessportgericht der Rechtsauffassung des OLG Hamm folge. Demnach ist die Drei-Monats-Frist eine absolute Frist für spieltechnische Folgen. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass für den Spieler Poch eine gültige Spielberechtigung vorgelegen habe und konnte keine Erschleichung feststellen.
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Jetzt kann man wenigstens sicher sein, dass nächstes Jahr der Ligabetrieb normal weiter geht.
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gibts nicht noch eine weitere Instanz?
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kirchzell geht in revision beim bundesgericht.
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Zitat
Original von härter_schneller
kirchzell geht in revision beim bundesgericht.
Im Ernst?
Ich weiß ja nicht wie ihr das seht aber ich bezweifel, dass die Chance bei der nächsten Instanz besser sein sollte
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Uwe Stemberg ist einfach ein geiler Typ, während der ganzen Verhandlung ein süffisantes, selbstgefälliges, arrogantes Grinsen auf den Lippen, "per Du" mit dem "Richter" und die Urteilsverkündung hat er sich nicht mal mehr angehört, das sagt eigentlich schon alles über diesen Menschen aus. Man hätte meinen können, er wüßte schon wie entschieden wird.
Ganz großer Ar*******typ!
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Ich kenn Uwe Stemberg nicht persönlich und will ihn auch garnicht in Schutz nehmen. Und ein arrogantes Grinsen ist sicher nicht angebracht. Aber dass er mit dem Richter "per Du" ist, ist ja kein Verbrechen. Im Gegenteil, ich finde es eher heuchlerisch, wenn Menschen, die sich sonst duzen, zu offiziellen Anlässen plötzlich zum "sie" übergehen. Und dass er im voraus wusste, wie entschieden wird, ist kein Wunder. Ich wusste es auch.

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Du findest es also ok, dass er nicht zur Urteilsverkündung da blieb?
Und zu einem Gerichtsverfahren gehört nunmal der Form halber einfach das "Sie", finde ich...
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Richard schreibt zu Uwe Stemberg:
Zitat"per Du" mit dem "Richter"
Okay, man ist halt unter 'Sportskameraden' und kennt sich natürlich. Das ist aber nicht weiter tragisch und spielt keine Rolle, solange das Urteil stimmt (und ich halte es auf der Basis des Artikels für absolut nachvollziehbar).
Zu Deiner 'Beruhigung': Thiel als neuer 'juristischer Mitarbeiter' (oder wie er sich nennt) der HBL hat am Dienstag in der Handballwoche angekündigt, daß die HBL sich eine eigenen 'Gerichtsbarkeit' schaffen möchte.
Ich steh dem erstmal etwas skeptisch gegenüber, da die 'DHB-Verbandsgerichtsbarkeit' sich im großen und ganzen doch bewährt hat - und es bestimmt nicht einfach ist, externes, qualifiziertes und kostengünstiges (!) Personal zu rekrutieren. Ich sag mal einfach: letztendlich werden das wieder bislang mit dem Handball (und dem DHB) verbundene Personen sein (und das ist ja auch nicht schlecht - ganz im Gegenteil)
Eine Geld-/Ordnungsstrafe für die Beteiligten (Poch/Willstädt/evtl. Fliedern) wäre evtl. wünschenswert gewesen (ich weiß jetzt aber nicht, ob es dafür eine Grundlage gibt - wahrscheinlich nicht).
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na richard74 - bei allem erklärbaren frust über die verhandlungsergebnisse. du warst offenbar ja da. ein persönlicher angriff auf die art und in dem ton hat hier trotzdem nichts zu suchen.
kollege stemberg wird in höchstem maße angespannt gewesen sein, denn für ihn als spieltechniker und als zentrale figur der hbl hätte ein statgegebener einmspruch gravierende folgen gehabt. nicht nur kirchzell war gestresst...
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