Zuordnung zu einer Auswahl

  • Hallo,
    gibt es eine schriftliche Regelung in welcher Auswahl ein Spieler/Spielerin spielen muss? Ich habe trotz Suche noch nichts finden können.

    Irgend so ein § wie: "Die Spielberechtigung in einer Auswahl ist immer und grundsätzlich abhängig von der aktuellen Spielberechtigung für einen Verein und der Zugehörigkeit des Vereins zu seinem Kreis/Bezirk/Landesverband/Regionalverband" Das ist keine Regel, das ist frei erfunden und nur ein Ansatz wonach ich suche!!

    Gibt es so etwas?

    Hintergrund:
    Eine Spielerin wechselt den Verein und damit den Kreis. Sie soll jedoch weiterhin in der Kreisauswahl ihres alten Vereines/Kreises spielen. Kann das Folgen haben wenn man das so macht? Und wenn ja, nur für die Funktionäre die Bescheid wussten oder auch für die Spielerin?

    Gefühlsmässige Antworten helfen übrigens nicht weiter. Micht interessieren in diesem Fall nur Hinweise zu einer eindeutigen gülltigen Regelung.

    Danke für eine evtl. Hilfe

    Gruss
    Rolf

    Wer nur zurückschaut, sieht nicht, was auf ihn zukommt

  • Eine explizite Formulierung, wie Du sie wünscht, habe ich auf die Schnelle nicht gefunden, würde aber vorerst hilfsweise den § 23 ABS. 5 SpO-DHB nehmen.

    Zitat


    Bei einem Wechsel in einen anderen Verband des DHB hat die Passstelle des neuen Verbandes den bisherigen Spielausweis oder die Mitteilung gem. § 3 unverzüglich an die für den bisherigen Verein zuständige Passstelle zu übersenden.

    Daraus folgt:
    Ohne Spielausweis des jeweiligen Verbandes, kein Spiel für diese Auswahl!

    Lieber WM-Fünfter als Vize-Weltmeister im eigenen Land

    2 Mal editiert, zuletzt von eisbeer (25. Mai 2007 um 14:20)

  • Danke Eisbeer,
    aber im betreffenden Fall wechselt die Spielerin von einem Kreis zum nächsten, jedoch innerhalb des LV und des für die Spielberechtigung zuständigen Regionalverbandes.

    § 23 Abs. 5 könnte man nur für Regionalverbandsauswahlen heranziehen. Da diese Auswahlen jedoch nie spielen (soweit ich weiss) ist das eh egal.

    Wer nur zurückschaut, sieht nicht, was auf ihn zukommt